Prozess Vater von Winnenden-Amokläufer erhält Bewährungsstrafe
Das Landgericht Stuttgart hat den Vater des Amokläufers von Winnenden zu knapp zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Richter blieben unter dem Antrag der Anklage.
Knapp zwei Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden ist der Prozess gegen den Vater des Täters mit einem Urteil abgeschlossen worden. Der 52-jährige Sportschütze erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Das Gericht sprach ihn der fahrlässigen Tötung in 15 Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung in 14 und der fahrlässigen Überlassung einer Waffe für schuldig. Der Unternehmer habe die Tatwaffe und 285 Patronen offen im Hause herumliegen lassen, sagte der Vorsitzende Richter Reiner Skujat zur Begründung.
Mit der Pistole erschoss der 17-jährige Sohn am 11. März 2009 an seiner früheren Realschule im baden-württembergischen Winnenden und auf der anschließenden Flucht 15 Menschen.
Der Junge feuerte an diesem Morgen zunächst wahllos auf Schüler. Auf der Flucht erschoss er weitere Menschen und nahm sich bei einem Gefecht mit der Polizei das Leben. Der Sohn war wie sein Vater Sportschütze.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Vater zwei Jahre auf Bewährung gefordert. Die Ankläger lasteten ihm im Prozess die 15-fache fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung in 13 Fällen an. Zudem habe er gegen das Waffenrecht verstoßen.
Der Anwalt des 52-Jährigen, Hubert Gorka, kündigte an, höchstwahrscheinlich in Revision zu gehen. Das Landgericht habe die Anklage zunächst nur wegen eines Verstoßes gegen das Waffenrecht zugelassen. Das Urteil laute nun aber auch auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung. "Wo soll da die Überzeugungskraft des Urteils liegen?", sagte Gorka.
Die Verteidigung K.s hatte das Gericht gebeten, von einer Strafe abzusehen, denn das Leben ihres Mandanten sei zerstört. Auch er habe seinen Sohn verloren. Die Anwälte halten den Angeklagten nur wegen eines Verstoßes gegen das Waffenrecht für schuldig. Er habe nicht davon ausgehen können, dass sein Sohn Tim wusste, wo die Waffe im Schlafzimmerschrank lag.
- Waffen
Nach dem Massaker von Erfurt war das Waffengesetz mehrmals verschärft worden: Zunächst wurde das Mindestalter für Waffenbesitz angehoben, seit 2008 dürfen auch Waffenattrappen, sogenannte Anscheinswaffen, und gefährliche Messer nicht mehr in der Öffentlichkeit getragen werden. Auch die Vorschriften für die Aufbewahrung von Waffen zu Hause wurden verschärft: Sie müssen in einem mindestens 200 Kilogramm schweren, auf dem Boden verankerten Tresor gelagert werden.
- Reform 2009
-
Seit der Verschärfung von 2009 müssen Waffenbesitzer mit verdachtsunabhängigen Kontrollen rechnen. Zudem drohen ihnen härtere Strafen, wenn sie ihre Schusswaffen nicht vorschriftsmäßig aufbewahren. Für Besitzer illegaler Waffen war eine bis Ende 2009 befristete Amnestieregelung eingeführt worden. Seitdem wurden zehntausende Pistolen und Gewehre eingeschmolzen, die Waffenbesitzer aus dem ganzen Bundesgebiet freiwillig bei der Polizei abgegeben hatten – viele aus illegalem Besitz.
Bis 2012 soll ein nationales Waffenregister aufgebaut werden. Darin werden Fabrikat, Kaliber, Seriennummer sowie Name und Adresse von Verkäufer und Besitzer aller Schusswaffen für mindestens 20 Jahre erfasst. Bisher gab es laut Bundesinnenministerium rund 570 Waffenerlaubnisbehörden, die ihre Daten nicht vernetzt hatten.
- Computer-Spiele
Die sogenannten Killerspiele auf Computern und Spielkonsolen, in denen es vorrangig um das Töten von virtuellen Gegnern geht, geraten nach Amokläufen immer wieder in die Kritik. Nach Erfurt wurden auch für diese Spiele strengere Gesetze eingeführt. So erschwerte im Juni 2002 das neue Jugendschutzgesetz den Zugang zu Gewalt darstellenden Medien. Computerspiele müssen seitdem mit verbindlichen Altersgrenzen versehen sein. Vereinzelt wurden auch Rufe nach einem generellen Verbot von "Killerspielen" laut, fanden aber keine Mehrheit.- Krisenpläne
Nach dem Amoklauf in Emsdetten wurden in den meisten Bundesländern Krisen- und Rettungspläne für Schulen erstellt. Lehrer erhielten Ansprechpartner, Telefonnummern und Verhaltenstipps für den Notfall. In Baden-Württemberg wurden seit dem Schuljahr 2006/07 sogenannte Krisenteams mit der Erstellung solcher Pläne beauftragt. Auch die Albertville-Realschule in Winnenden schrieb einen Krisenplan.
Die meisten Hinterbliebenen hatten eine Gefängnisstrafe verlangt. "Und wenn es nur für ein Vierteljahr ist, aber er muss ins Gefängnis", verlangte der Sprecher des Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden, Hardy Schober, kurz vor der Urteilsverkündung. Vorsitzende Gisela Mayer sagte: "Es gibt keine Gerechtigkeit, die diesen 15-fachen Mord in irgendeiner Weise sühnen könnte." Allerdings sitze auf der Anklagebank nicht der Amokläufer, sondern sein Vater. Mayer hatte bei der Mordtat ihre Tochter verloren.
Die Vorsitzende kritisierte, die Regierung habe das Waffengesetz nicht ausreichend verschärft. Wer in seiner privaten Wohnung gefährliche Waffen habe, habe eine erhöhte Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, argumentierte sie. "Wenn man diese Norm verletzt, dann wird man deutlich bestraft."
Nach der Tat von Winnenden hatte der Bund das Waffengesetz überarbeitet. Seitdem sind unangekündigte Kontrollen bei Waffenbesitzern möglich. Regelwidrige Aufbewahrung von Waffen ist seither eine Straftat und nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit.
Auch den Grünen reichen die Änderungen nicht aus: Bundesvorsitzende Claudia Roth forderte, auch großkalibrige Waffen zu verbieten. "Sie haben im Schießsport nichts zu suchen und scharfe Schusswaffen gehören raus aus den Wohn- und Schlafzimmern", sagte sie n-tv.de.Auch Bremens Innensenator Ulrich Mäurer warf der Koalition vor, ein schärferes Waffenrecht verhindert zu haben. Die Gewerkschaft der Polizei hält den Spielraum allerdings für ausgereizt. Es mangele vor allem an der Möglichkeit, bestehendes Recht umzusetzen. "Als Waffenbesitzer kontrolliert zu werden, ist wie ein Sechser im Lotto", sagte Gewerkschaftsvize Frank Richter.
- Datum 10.02.2011 - 10:38 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, AFP, Reuters
- Kommentare 53
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:




doch ist auch daran zu erinnrn, das sich mit Gesetzen und Kontollen letzlich auch nicht alles regeln läßt.
Es sein nur an "Pulver-Kurt" oder diesen Fall erinnert:
http://www.spiegel.de/pan...
Da kann man nur froh sein dass keiner der jugendlichen "Amok" Täter deren Arsenal gefunden hat; die jugendlichen Täter waren nach letten Kenntnisstand übrigens alle psychisch erkrankt, nur wurde mehrheitlich von den Eltern eine Behandlung nicht entschlossen verfolgt (s.a. Bannberg, B.: "Amok")
MfG Karl Müller
Jetzt kommt bestimmt wieder die "Bis zum bitteren Ende wegschließen Fraktion". Aber der Vater hat auch seinen Sohn verloren, er ist genauso Opfer. Es wurde regelrecht Jagd auf ihn gemacht. Der Vater wurde fast ihn den Selbstmord getrieben, die Familie versteckt sich bis heute. Es wurde sogar über Selbstjustiz diskutiert! Wenn ein Täter von seiner schlimmen Kindheit erzählt, dann lachen alle. Aber wenn einer zum Täter wird, zeigen alle auf die Familie, ja was denn nun? Entweder ist das alles quatsch, wie einer aufwächst, oder die Familie hat Mitschuld. Aber jeder hat seine Ausgangsposition, die einen machen aus einem scheiß Blatt noch ein gutes Spiel. Der Mensch hat den freien Willen und entscheidet selbst. Der Vater hat "nur" eine Pistole liegen lassen. Wie es Menschen ohne Ende machen. Ich war selbst im Schützenverein. "Wenn ein Einbrecher kommt, dann war ich halt beim waffenreinigen". Verbietet die Knarren doch endlich! Das ist alles so scheinheilig, wie Unfälle bei Tempo 200 auf der Autobahn, dann setzt endlich das Tempolimit durch! Ansonsten wundert euch nicht, wenn Leute erschossen oder tot gefahren werden. Hier hetzen die "guten" Menschen, aber ich brauche nur aus dem Fenster schauen, Tempo 30 Zone mit Kinderspielplatz, dieselben rasen mit 60 daran vorbei, alles potenzielle Mörder! Aber nur die anderen sind so böse! Ich bin auch kein guter Mensch. Aber ich versuche es wenigstens noch, bevor ich jemanden verurteile an meine eigene Nase zu fassen (Ghandi Zuckerbeispiel).
Eine Bewährungsstrafe ist hier aus meiner Sicht ausreichend: der Mann ist mit dieser Vita und mit diesem eklatanten Versagen gestraft genug. Er ist im wesentlichen persönlich dafür verantwortlich, dass die Jugendlichen von seinem Sohn in der Schule erschossen wurden. Er und seine Familie leben inzwischen auf der permanenten Flucht und in der permanenten Angst vor Enttarnung und gewalttätigen Übergriffen. Durch das Urteil ist er nun menschlich und finanziell bankrott.
Dass der Mann für die Falschaufbewahrung der Wafe bestraft wird, war klar.
Aber dass Sippenhaft wieder Bestandteil unserer Rechtsprechung ist, ist mir neu.
Mal schauen, wann bspw. der erste Autobesitzer für die evtl. Taten eines Autodiebes und der erste Ladenbesitzer für die Machenschaften eines Ladendiebes bestraft wird.
Man kann nur den Kopf schütteln.
Sich wundern sollte man über Leute, die meinen, es sei nötig, in ihrem Schlafzimmer ne scharfe Knarre herumliegen zu lassen. Den Kopf schütteln sollte man besser gar nicht, denn das vertreibt gewöhnlich auch den Anflug eines brauchbaren Gedankens – wie man hier sehen kann.
noch minderjährigen Sohn nicht (teilweise) Verantwortlich sein?
Das Urteil ist gerecht, der Mann gestraft genug, eine Haftstrafe unnötig.
Aber Eltern sind für das Verhalten ihrer minderjährigen Kinder mitverantwortlich.
Was hat das mit Sippenhaft zu tun? Der Mann hat eine Scharfe Waffe und die dazugehörende Munition, unzureichend vor dem Zugriff unbefugter gesichert, in seinem Haus aufbewahrt. Deshalb trägt er eine Mitschuld am Tod bzw. den Verletzungen der Opfer des Amoklaufs, das wäre meiner Meinung auch so wenn es nicht sein Sohn sondern seine Putzfrau gewesen wäre. Wer im Besitz von Schusswaffen ist hat nunmal eine besondere Verantwortung.
Sich wundern sollte man über Leute, die meinen, es sei nötig, in ihrem Schlafzimmer ne scharfe Knarre herumliegen zu lassen. Den Kopf schütteln sollte man besser gar nicht, denn das vertreibt gewöhnlich auch den Anflug eines brauchbaren Gedankens – wie man hier sehen kann.
noch minderjährigen Sohn nicht (teilweise) Verantwortlich sein?
Das Urteil ist gerecht, der Mann gestraft genug, eine Haftstrafe unnötig.
Aber Eltern sind für das Verhalten ihrer minderjährigen Kinder mitverantwortlich.
Was hat das mit Sippenhaft zu tun? Der Mann hat eine Scharfe Waffe und die dazugehörende Munition, unzureichend vor dem Zugriff unbefugter gesichert, in seinem Haus aufbewahrt. Deshalb trägt er eine Mitschuld am Tod bzw. den Verletzungen der Opfer des Amoklaufs, das wäre meiner Meinung auch so wenn es nicht sein Sohn sondern seine Putzfrau gewesen wäre. Wer im Besitz von Schusswaffen ist hat nunmal eine besondere Verantwortung.
Ein (heutzutage rares) Zeichen von Menschlichkeit !
Hat er Waffenbesitzkarte / Waffenschein sowie die
Schusswaffen + Munition eigentlich abgegeben (müssen),
bzw. wurden diese seitens der Polizei beschlagnahmt?
das ist offensichtlich die Meinung des "Aktionsbündnisses" und die Richterfraktion gibt diesem "öffentlichen" Verlangen nach.
So traurig, tragisch und beschämend es ist, durch so eine grausame Tat sein Kind verloren zu haben, so sehr ist eine versuchte "Sippenhaftung" abzulehnen.
Dieser Mann ist menschlich, emotional und finanziell am Ende. Und zwar auch ohne Urteil! Will der Mob jetzt etwa nochmals Blut sehen?
Ich kann über so ein krasses Fehlurteil nur noch den Kopf schütteln.
Sich wundern sollte man über Leute, die meinen, es sei nötig, in ihrem Schlafzimmer ne scharfe Knarre herumliegen zu lassen. Den Kopf schütteln sollte man besser gar nicht, denn das vertreibt gewöhnlich auch den Anflug eines brauchbaren Gedankens – wie man hier sehen kann.
nachgedacht hätten, wären Sie zum Schluss gekommen, dass es zweierlei Rechtsgüter sind, ob ich etwas aktiv tue, oder durch unterlassen (hier ordnungsgemäßes wegschließen) eine Straftat ermögliche.
Und genau diese Differenzierung ist nicht in ausreichendem Maß vom Gericht gemacht worden.
Das nächste Mal wird der Autohalter bestraft, wenn sein KFZ unberechtigt genutzt und damit ein tödlicher Unfall verursacht wird. Das ist jedenfalls diesselbe Logik.
glauben Sie wirklich, dass der Sohn nicht zugriff auf die Schlüssel/den Code haben hätte können á la: hol mal bitte die Waffen, hier ist der Schlüssel der code...
[...] Demnach stehen hier (evtl!) nur noch Psychischer Physischer Gewalt entgegen - und wer bestraft die Eltern der Nicht geandeten Kindertäter nun davor Ihre Kinder zu Bestien für die Psyche gemacht zu haben? Viel zu Milde, wenn sie nur Ihre Kinder verloren haben (wie der Vater des Täters eben auch, nur Er wird im Nachhinein verdammt, wobei er evtl die weniger scharfe Waffe "zur Verfügung" stellte.)
Gekürzt. Bitte argumentieren Sie sachlich. Danke. Die Redaktion/lv
nachgedacht hätten, wären Sie zum Schluss gekommen, dass es zweierlei Rechtsgüter sind, ob ich etwas aktiv tue, oder durch unterlassen (hier ordnungsgemäßes wegschließen) eine Straftat ermögliche.
Und genau diese Differenzierung ist nicht in ausreichendem Maß vom Gericht gemacht worden.
Das nächste Mal wird der Autohalter bestraft, wenn sein KFZ unberechtigt genutzt und damit ein tödlicher Unfall verursacht wird. Das ist jedenfalls diesselbe Logik.
glauben Sie wirklich, dass der Sohn nicht zugriff auf die Schlüssel/den Code haben hätte können á la: hol mal bitte die Waffen, hier ist der Schlüssel der code...
[...] Demnach stehen hier (evtl!) nur noch Psychischer Physischer Gewalt entgegen - und wer bestraft die Eltern der Nicht geandeten Kindertäter nun davor Ihre Kinder zu Bestien für die Psyche gemacht zu haben? Viel zu Milde, wenn sie nur Ihre Kinder verloren haben (wie der Vater des Täters eben auch, nur Er wird im Nachhinein verdammt, wobei er evtl die weniger scharfe Waffe "zur Verfügung" stellte.)
Gekürzt. Bitte argumentieren Sie sachlich. Danke. Die Redaktion/lv
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren