RAF-Prozess: Richter verhängen Beugehaft gegen Ex-Terroristen
Das Oberlandesgericht Stuttgart will im Prozess gegen Verena Becker die Mauer des Schweigens durchbrechen. Ordnungshaft soll zwei Ex-RAF-Terroristen zum Sprechen bringen.
Das Stuttgarter Oberlandesgericht will die früheren RAF-Terroristen Siegfried Haag und Roland Mayer mit Beugehaft zwingen, Licht ins Dunkel um die Terroranschläge von 1977 zu bringen. Beide hätten kein Recht, im Prozess gegen Verena Becker die Auskunft zu verweigern, entschieden die Richter und ordneten bis zu sechs Monate Ordnungshaft gegen die beiden Zeugen an. Ins Gefängnis müssen Haag und Mayer zunächst trotzdem nicht: Das Gericht will warten, bis der Bundesgerichtshof die Sache endgültig geklärt hat.
Haag und Mayer kündigten Beschwerde gegen die Entscheidung an. Die frühere RAF-Terroristin Becker ist angeklagt, weil sie bei der Entscheidung für den Anschlag auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback sowie bei der Organisation eine maßgebliche Rolle gespielt haben soll. Der Sohn des Ermordeten, Michael Buback, glaubt, dass Becker seinen Vater erschossen hat. Das Gericht wollte die beiden früheren Terroristen, die zur zweiten Generation der RAF gehörten, zu dem Mord anhören. Der Anschlag markierte den Beginn des Terrorjahrs 1977 in Deutschland.
Haag und Mayer seien grundsätzlich verpflichtet, Angaben über die Planung und Durchführung der "Offensive 77" zu machen, erklärte der Strafsenat. Auf die Vernehmung der Zeugen könne nicht verzichtet werden. Haag und Mayer könnten nicht mehr wegen der "Offensive 77" strafrechtlich verfolgt werden, hieß es. Weil Haag am 31. Verhandlungstag keine Angaben machte, wurde auch ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro verhängt – ebenso wie gegen Mayer.
- Der Weg der "schwarzen Braut"
Verena Becker wird im Juli 1952 geboren. Anders als viele ihrer späteren Komplizen stammt sie nicht aus einem bürgerlichen Elternhaus. Sie hat neun Geschwister und verlebt eine karge Kindheit in Westberlin. Nach der Mittleren Reife besucht sie eine Haushaltsschule und arbeitet in einer Fleischfabrik, bis sie arbeitslos wird. Anfang der 70er Jahre zieht die radikale Feministin nachts mit ihrer Freundin Inge Viett durch Westberlin, zertrümmert die Fenster von Sexshops und hinterlässt eine Botschaft: »Die schwarze Braut kommt.« Bei der Bewegung 2. Juni lernt Becker das Bombenbauen. »Plötzlich entdeckte ich hinter dem Mädchengesicht die entschlossene junge Frau«, schreibt Viett später. Für den Mord an einem Bootsbauer geht Verena Becker 1974 in Haft. Ein Jahr später wird sie von Komplizen freigepresst und in den Jemen ausgeflogen. Dort stößt sie zu den Terroristen der Roten Armee Fraktion (RAF), die in der südjemenitischen Wüste den Guerillakrieg üben.
Der heute 66-jährige Haag hatte erklärt, er wolle sich nicht selbst belasten und sich der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen. Haag war damals schon vor dem Anschlag verhaftet worden. Er war von November 1976 bis 1987 in Haft. Der ehemalige Anwalt war später unter anderem wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Haag baute die RAF mit anderen wieder auf, nachdem die Gründer um Andreas Baader hinter Gitter waren.
Wie Haag hatte zuvor auch Mayer die Aussage verweigert. Beide planten die Anschlagserie der "Offensive 77" mit. Haag war vor seiner Verhaftung einer der Anwälte von Baader. Er hatte während des Hungerstreiks der inhaftierten Terroristen als Kurier fungiert. Haag hatte auch Mitglieder für die Terrorgruppe rekrutiert. Unter anderem auch jene, die 1975 die deutsche Botschaft in Stockholm besetzten. Er hatte damals nicht an der Geiselnahme teilgenommen, aber die Planungen forciert.
Bei der Verhaftung von Haag und Mayer wurden Unterlagen gefunden, die Hinweise auf geplante Aktionen enthielten. Die Hinweise konnten die Ermittler aber erst im Nachhinein entschlüsseln.
Mayer ist inzwischen 56 Jahre alt und arbeitet als Büroangestellter in Karlsruhe. Auch er war zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die ehemalige Terroristin Sigrid Sternebeck machte ebenfalls keine Angaben. Sie war 1980 in der früheren DDR untergetaucht. Später trat sie als Kronzeugin auf und wurde 1992 zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die 61-Jährige arbeitet als Fotografin und lebt in Bremen, wie sie berichtete. Ihr hatte das Gericht die Verweigerung von Auskünften zugebilligt.
Der Prozess wird am 8. April fortgesetzt.






des Stuttgarter Oberlandesgerichtes - Rechtsbeugung.
was - auch heute noch - in diesem gerichtssaal vor sich geht ist unerträglich. gefangene die bis zu 5 stunden in unklimatisierten 2qm grossen "wartezelle" ausharren müssen während sich die richter beraten, anwälte und angeklagte die schikaniert und wie kriminelle behandelt werden.
warum muss dieser prozess ausgerechnet dort stattfinden? keiner der beteiligten ist in haft, es besteht keine flucht- oder befreihungsgefahr. ein normales gericht würde es doch auch tun!
Ein Oberlandesgericht ist ein ganz normales Gericht. Dass bei einer Organisation wie der RAF, die den ersten gelungenen demokratischen Rechtsstaat auf deutschem Boden bereits in mehrere ernsthafte Krisen getstürzt hat, und das Leben mehrerer Dutzend Menschen auf dem Gewissen hat, besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, kann eigentlich nicht verwundern.
Ich halte es in dem Zusammenhang für sehr klug, dass das OLG die Entscheidung über die Beugehaft selbst nicht fällen möchte, sondern eine höchstrichterliche Abklärung abwartet.
Wäre interessant, wie sie das alles sehen würden, wenn der damals ermordete Buback ihr Vater wäre!
Der Schoss ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.
Heute geht in "diesem Gerichtssaal", Sie meinen wohl Stammheim, gar nichts mehr vor, weil das Gericht mit dem Becker-Verfahren nun schon vor einigen Wochen in einen anderen Saal in der Stuttgarter City umgezogen ist. Und gefangengehalten wird da gar keiner, weder die Angeklagte, noch Anwälte oder gar Zeugen. Es gibt im übrigen auch keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen mehr, die in Stammhein in der Tat etwas überdimensioniert wirkten.
Habe ich Sie also nur missverstanden oder wollen Sie absichtlich solchen Blödsinn verbreiten?
Festgenommen wurden kürzlich nur ein paar Jungspunde, die meinten, "Terrorist ist, wer andere einsperrt" im Saal rufen zu müssen. Aber auch die kamen nach einer Stunde mit je 150 Euro Bussgeld ziemlich schnell wieder raus.
Ein Oberlandesgericht ist ein ganz normales Gericht. Dass bei einer Organisation wie der RAF, die den ersten gelungenen demokratischen Rechtsstaat auf deutschem Boden bereits in mehrere ernsthafte Krisen getstürzt hat, und das Leben mehrerer Dutzend Menschen auf dem Gewissen hat, besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, kann eigentlich nicht verwundern.
Ich halte es in dem Zusammenhang für sehr klug, dass das OLG die Entscheidung über die Beugehaft selbst nicht fällen möchte, sondern eine höchstrichterliche Abklärung abwartet.
Wäre interessant, wie sie das alles sehen würden, wenn der damals ermordete Buback ihr Vater wäre!
Der Schoss ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.
Heute geht in "diesem Gerichtssaal", Sie meinen wohl Stammheim, gar nichts mehr vor, weil das Gericht mit dem Becker-Verfahren nun schon vor einigen Wochen in einen anderen Saal in der Stuttgarter City umgezogen ist. Und gefangengehalten wird da gar keiner, weder die Angeklagte, noch Anwälte oder gar Zeugen. Es gibt im übrigen auch keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen mehr, die in Stammhein in der Tat etwas überdimensioniert wirkten.
Habe ich Sie also nur missverstanden oder wollen Sie absichtlich solchen Blödsinn verbreiten?
Festgenommen wurden kürzlich nur ein paar Jungspunde, die meinten, "Terrorist ist, wer andere einsperrt" im Saal rufen zu müssen. Aber auch die kamen nach einer Stunde mit je 150 Euro Bussgeld ziemlich schnell wieder raus.
Ein Oberlandesgericht ist ein ganz normales Gericht. Dass bei einer Organisation wie der RAF, die den ersten gelungenen demokratischen Rechtsstaat auf deutschem Boden bereits in mehrere ernsthafte Krisen getstürzt hat, und das Leben mehrerer Dutzend Menschen auf dem Gewissen hat, besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, kann eigentlich nicht verwundern.
Ich halte es in dem Zusammenhang für sehr klug, dass das OLG die Entscheidung über die Beugehaft selbst nicht fällen möchte, sondern eine höchstrichterliche Abklärung abwartet.
Wäre interessant, wie sie das alles sehen würden, wenn der damals ermordete Buback ihr Vater wäre!
Der Schoss ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.
...ab nach Guantanamo. Heil der Gerechtigkeit, für die Wahrheit die die Demokratie haben will...
Mit der RAF und ihren Sympathisanten ist man in den letzten Jahrzehnten viel zu sanft umgegangen. Diese Leute sind ja gerade zu wieder salonfähig geworden. Diese Leute gehören in ein dunkles Verließ gesperrt, bei Brot und Wasser.
Das Ihr Duktus dem der RAF entspricht, nur mit umgekehrten Vorzeichen, fällt Ihnen nicht auf?
Das Ihr Duktus dem der RAF entspricht, nur mit umgekehrten Vorzeichen, fällt Ihnen nicht auf?
Hier wird nichts zugebilligt. Frau Sternebeck ist rechtskräftig verurteilt worden. Und der Deal als Konzeugin müsste lebenslang gelten, egal was man davon hält.
Herr Mayer ist auch verurteilt worden, und es fragt sich, wieso er noch Aussagen muss, wenn er seine Strafe abgesessen hat.
Und auch Herr Haag muss sich nicht selbst belasten. Es scheint sich also um Rechtsfragen zu handeln und nicht um Fragen des billigen Ermessens. Eben Rechtstaat auf hohem Niveau, wenn man nicht "alles Terroristen" ruft, sondern differenziert und ein höheres Gericht anruft.
Ob es nun dazu kommt, oder nicht, sei dahingestellt; der Fall ist sicherlich diffizil; meinem Verständnis nach vertrüge es sich nicht mit dem Grundsatz, dass eine Strafe für ein Vergehen nur einmal erfolgen darf, aber ich bin kein Jurist. Immerhin entscheidet das OLG nicht selbst sondern verweist an eine höhere Instanz.
Sollte Beugehaft aber wieder gangbar sein, dann hoffe ich inständig, dass dies auch für andere ungelöste Fälle gilt.
Immerhin gibt es da noch einen kriminellen CDU-Ex-Ehrenvorsitzenden aus Oggersheim, der sich seit Jahren nicht nur beharrlich, sondern auch öffentlich weigert, die Namen seiner Mittäter zu nennen (in seinen Kreisen als "Ehrenwort" bezeichnet), ohne dass ihm in irgendeinem Sinne die Gerechtigkeit widerfährt, die ihm nach dem deutschen System eigentlich gebührte. Und da Herr Kohl niemals deswegen verurteilt, bzw. bestraft wurde, würde nicht einmal der obige Grundsatz greifen; es wäre das erste Mal, dass der Altkanzler für seine Tat zur Verantwortung gezogen würde.
Es wäre also noch einiges an Aufarbeitung möglich, liebe Gerichte; und zwar nicht nur bei der RAF.
Sie sind mir zuvorgekommen!
Sie sind mir zuvorgekommen!
Das Ihr Duktus dem der RAF entspricht, nur mit umgekehrten Vorzeichen, fällt Ihnen nicht auf?
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