Holocaust Demjanjuk muss fünf Jahre ins Gefängnis

John Demjanjuk ist als Kriegsverbrecher verurteilt worden. Das Landgericht München sprach ihn der Beihilfe zum Mord im KZ Sobibor schuldig. Vorerst kommt er jedoch frei.

Der Prozess gegen John Demjanjuk ist mit einem Schuldspruch für den Angeklagten zu Ende gegangen. Das Landgericht München II hat den 91-Jährigen zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in Tausenden Fällen verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der gebürtige Ukrainer 1943 im Vernichtungslager Sobibor als KZ-Wächter an 16 Massentötungen beteiligt gewesen war.

"Demjanjuk war im Zweiten Weltkrieg Teil des Machtapparats der Nazis und hat sich bereitwillig am Massenmord an den Juden beteiligt", sagte der Vorsitzende Richter Ralph Alt. Dabei habe er mindestens 28.060 Menschen vorwiegend jüdischen Glaubens in die Gaskammern getrieben. Zwar könne man Demjanjuk keine konkrete Tat zuschreiben. Da das Lager Sobibor im besetzten Polen aber allein zur planmäßigen Ermordung von Menschen diente, habe sich jeder mitschuldig gemacht, der dort Dienst tat.

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Der Angeklagte nahm das Urteil ohne jede Regung auf. Der gebürtige Ukrainer, der das Verfahren von einem Rollbett neben der Richterbank mit einer Sonnenbrille über den Augen verfolgte, hat in dem fast eineinhalbjährigen Prozess geschwiegen. Auch am Ende verzichtete er auf ein Schlusswort.

In seinem Urteilsspruch folgte das Gericht zu großen Teilen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre Haft gefordert hatte. Auch die Anklage hatte argumentiert, dass Demjanjuk "bereitwillig" an der Judenvernichtung mitgewirkt hat.

Der Fall Demjanjuk: Sobibór

Das Vernichtungslager im Südosten Polens wurde 1942 im Rahmen der "Aktion Reinhardt" eingerichtet.

Nach Schätzungen wurden dort bis zu 250.000 Juden vergast, darunter 33.000 aus den Niederlanden.

Nach einem Aufstand von Häftlingen wurde das Lager 1943 dem Erdboden gleichgemacht.

Trawniki

Die KZ-Häftlinge nannten die nichtdeutschen Helfer der SS "Trawniki", nach dem Ausbildungslager der SS in der Nähe von Lublin in Ostpolen.

Sie kamen meist aus der Ukraine. Aber auch Letten, Esten, Litauer, Polen und Russlanddeutsche waren darunter.

Viele von ihnen, Schätzungen zufolge mehrere hundert, wurden nach Kriegsende von sowjetischen Gerichten als Kollaborateure verurteilt und hingerichtet.

Im Westen hatten Trawniki meist mehr Glück.

Liudas Kairys, in Litauen geborener Oberwachmann im Vernichtungslager Treblinka, wurde 1993 aus den USA nach Deutschland abgeschoben. Ein deutsches Ermittlungsverfahren wurde sechs Jahre später eingestellt, Kairys war gestorben.

Dimitrij Sawchuk, gebürtiger Ukrainer, soll im Vernichtungslager Belzec Zwangskommandos überwacht haben. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg stellte ein Verfahren nach drei Jahren ein.

Franz Swidersky trug als Wachmann in Treblinka den Beinamen "der Hammer": Er erschlug Insassen, die zu schwach oder zu jung für die Zwangsarbeit waren. 1971 wurde er in Düsseldorf als "Exzesstäter" verurteilt und saß sieben Jahre in Haft.

Die Ausbilder

Die Befehlsgewalt über das Lager in Trawniki hatte seit Oktober 1941 SS-Sturmbannführer Karl Streibel.

Er und fünf weitere Beschuldigte wurden im Juni 1976 von einem bundesdeutschen Gericht freigesprochen. Der SS-Mann behauptete erfolgreich, er habe lediglich zwei Gruppen von Ausgebildeten nach Belzec und Sobibór abgestellt – Ende 1941, zum Bau von Lagern, deren Zweck er nicht gekannt habe.

Prozesse

1950 wurde Erich Bauer, verantwortlich für die Gaskammern in Sobibór, zum Tode verurteil, das Urteil wurde in lebenslanges Zuchthaus umgewandelt.

Hubert Gomerski, der Leiter des Wachkommandos, wurde zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.

Johann Klier, der unter anderem die Lager-Bäckerei unter sich hatte, wurde freigesprochen, weil er jüdischen Häftlingen geholfen hatte.

1965 wurden in Hagen zwölf SS-Wachleute des Lagers vor Gericht gestellt. Einer bekam lebenslang, fünf weitere wurden zu Haftstrafen zwischen drei und ach Jahren verurteilt. Fünf Angeklagten billigte das Gericht "Putativnotstand" zu, einer brachte sich vor dem Plädoyer um.

Der Lagerkommandant Karl Frenzel  wurde erst in den 80er Jahren endgültig zu Lebenslang verurteilt. 

Vorerst kann Demjanjuk das Gefängnis jedoch verlassen: Das Gericht kündigte an, den Haftbefehl gegen den 91-Jährigen aufzuheben – wegen des hohen Alters des Angeklagten und der Tatsache, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. 

Bereits vor dem Urteil hatte Demjanjuks Verteidiger Ulrich Busch angekündigt, beim Bundesgerichtshof (BGH) in Revision gehen zu wollen. Der BGH werde dieses Urteil "ziemlich sicher aufheben". Er werde nicht der Logik des Landgerichts folgen und einen konkreten Beweis verlangen.

Ulrich hatte einen Freispruch und Entschädigung für seinen Mandanten gefordert, den er als ein "Justizopfer Deutschlands" bezeichnete. Anwalt Ulrich Busch hielt es für nicht beweisbar, dass Demjanjuk tatsächlich in Sobibor war.

Als Beleg zitierte er aus einer Akte der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. "Ein individueller Tatvorwurf ist aus den vorgelegten Unterlagen nicht ersichtlich", heißt es laut Busch in der aus dem Jahr 2003 stammenden Akte, die die deutschen Nazi-Jäger nach einer Prüfung von Akten der USA über Demjanjuk angelegt hatten.

Die Ermittler stützten sich bei ihrer Argumentation unter anderem auf den Dienstausweis Demjanjuks. Zudem wurde stets betont, dass dieser als bewaffneter Wachmann jederzeit hätte fliehen können.

Der Prozess gegen Demjanjuk dauerte knapp eineinhalb Jahre, umfasste mehr als 90 Verhandlungstage und sorgte weltweit für Aufsehen. Auch weil mit Demjanjuk ein sogenannter Trawniki vor Gericht stand. So hießen von der SS als KZ-Wärter zwangsverpflichtete osteuropäische Kriegsgefangene. Nach Auffassung von Historikern wäre die Judenvernichtung ohne die Trawniki nicht dem geschehenen Ausmaß möglich gewesen.

Zur Urteilsverkündung reisten auch zahlreiche Angehörige von in Sobibor getöteter Juden aus den Niederlanden an. Mehr als 30 von ihnen waren als Nebenkläger aufgetreten.

 
Leser-Kommentare
  1. . . . 1 Jahr pro ungefähr 5000 Ermordeter, da würde ich mich also nicht beschweren.

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    • joG
    • 12.05.2011 um 14:19 Uhr

    ....5 Jahre ein Fehlurteil. Oder er ist schuldig und dann sind 5 Jahre eine Menschen verachtende Peinlichkeit für Deutschland. Das bestätigt den Umgang mit den Sklavenarbeitern im Vergleich zu deren früheren deutschen Arbeitgebern.

    • joG
    • 12.05.2011 um 14:19 Uhr

    ....5 Jahre ein Fehlurteil. Oder er ist schuldig und dann sind 5 Jahre eine Menschen verachtende Peinlichkeit für Deutschland. Das bestätigt den Umgang mit den Sklavenarbeitern im Vergleich zu deren früheren deutschen Arbeitgebern.

  2. Die Deutschen sorgen dafür, dass der Kriegshäftling Demnjanuk, der als Gehilfe der Schergen im KZ eingesetzt worden sei, verurteilt wird.

    Eingedenk der Tatsache, dass der Mann durch ein Fehlurteil schon einmal beinahe als "Ivan der Schreckliche" hingerichtet worden wäre, ein Risiko. Die amerikanischen Dienste hatten ja die Einschätzung, dass die Dokumente alles sowjetische Fälschungen waren. Das Schlimmste wäre nicht ein Freispruch, sondern wenn ein zweites Fehlurteil ergangen wäre.

    Es stört dabei weniger die Verfolgung von Menschheitsverbrechen, sondern die Selbstgerechtigkeit gegen einen kleinen Fisch im Kontext der Nachkriegsjustiz. Demnächst werden dann wohl die 102-jährigen jüdischen Kapos verurteilt.

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    Dienste hatten früher immer den Eindruck, daß Unterlagen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. den damaligen Ostblockstaaten Fälschungen waren. Zudem sind Nazitäter, die im Ostblock verurteilt wurden, tatsächlich hart bestraft worden, auch mit der Todesstrafe, oder aber mit lebenslanger Haft - und lebenslange Haft meinte in solchen Fällen auch lebenslange Haft - anders als in Deutschland, wo Täter bei lebenslanger Haft in der Regel mit 15 Jahren rechnen mußten; das alles war vor der Zeit der Sicherungsverwahrung.
    Man sollte nicht vergessen, daß gerade in Deutschland viele Täter unbestraft blieben - diese beriefen sich auf Befehlsnotstand und kamen häufig damit durch. Andere Täter haben sich ihrer Strafe durch Flucht entzogen und wurden häufig mehr als nachlässig gesucht oder haben beispielsweise mit den amerikanischen Geheimdiensten zusammengearbeitet und wurden dafür geschützt - Klaus Barbie war so ein Fall.
    Die deutschen Ämter und die deutsche Justiz der 50er und 60er Jahre waren voll mit alten Nazis - teilweise selber Täter, teilweise nur Mitläufer, die froh waren, einen Posten als Beamte zu erhalten und an einer Verfolgung der früheren Täter nicht interessiert waren.

    Dienste hatten früher immer den Eindruck, daß Unterlagen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. den damaligen Ostblockstaaten Fälschungen waren. Zudem sind Nazitäter, die im Ostblock verurteilt wurden, tatsächlich hart bestraft worden, auch mit der Todesstrafe, oder aber mit lebenslanger Haft - und lebenslange Haft meinte in solchen Fällen auch lebenslange Haft - anders als in Deutschland, wo Täter bei lebenslanger Haft in der Regel mit 15 Jahren rechnen mußten; das alles war vor der Zeit der Sicherungsverwahrung.
    Man sollte nicht vergessen, daß gerade in Deutschland viele Täter unbestraft blieben - diese beriefen sich auf Befehlsnotstand und kamen häufig damit durch. Andere Täter haben sich ihrer Strafe durch Flucht entzogen und wurden häufig mehr als nachlässig gesucht oder haben beispielsweise mit den amerikanischen Geheimdiensten zusammengearbeitet und wurden dafür geschützt - Klaus Barbie war so ein Fall.
    Die deutschen Ämter und die deutsche Justiz der 50er und 60er Jahre waren voll mit alten Nazis - teilweise selber Täter, teilweise nur Mitläufer, die froh waren, einen Posten als Beamte zu erhalten und an einer Verfolgung der früheren Täter nicht interessiert waren.

  3. Das Skandalöse an dem Prozess ist ganz losgelöst vom Urteil, dass man scheinbar in Deutschland kaum Kriegsverbrecher aufspüren konnte. In den letzten 40 Jahren hat es nur wenige Anklagen gegen Deutsche gegeben. Da musste man jetzt erst jemanden aus den USA "einfliegen", der nicht mal die deutsche Staatsbürgerschaft hat um einen Nazikriegsverbrecher zu finden. Für die junge Generation entsteht so der Eindruck, dass es nicht die Deutschen waren die die Greueltaten vollbracht haben, das waren andere damit haben wir nichts zu tun. Was für eine nervende Geschichtsklitterung. Die Aufklärungsarbeit der deutschen Justiz war seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges bis heute ein Skandal. Man muss sich als Deutscher wirklich schämen. Wenn jetzt dieser Prozess als der letzte in die Geschichtsbücher eingeht, dann kann einen nur übel werden.

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    • joG
    • 12.05.2011 um 16:58 Uhr

    ....moralisierenden Art auf vermeintliche Menschenrechtsverletzungen Anderer zu deuten und zu verurteilen.

    notwendig, dieses Kapitel der deutschen Justiz einmal umfassend aufzuarbeiten - das ist längst überfällig.

    • joG
    • 12.05.2011 um 16:58 Uhr

    ....moralisierenden Art auf vermeintliche Menschenrechtsverletzungen Anderer zu deuten und zu verurteilen.

    notwendig, dieses Kapitel der deutschen Justiz einmal umfassend aufzuarbeiten - das ist längst überfällig.

  4. ... auf das Aufheulen der extremen Rechten, die die Veruteilungen des armen kranken Mannes beweinen.

  5. ,dass ein zwangsweise zum töten von Menschen genötigter in einem Solchen Schauprozess wie eine Jagdbeute vorgeführt wird.
    Was hätte er denn machen sollen? Hätte er sich wehren sollen? Sein Leben riskieren sollen? Hätte er "Nein" sagen und sterben sollen, nur damit heute ein anderer "Trawniki" vor Gericht stünde?
    Es ist schlimm genug, dass jemand von einem Unrechtstaat wie es der NS-Staat war, zu solch einer abscheulichen Tat getrieben wurde, aber es ist noch schlimmer, das so jemand in einem angeblichen "Rechtsstaat" dafür verurteilt wird an statt ihn frei zu sprechen!

    Armes Deutschland!

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    • sanity
    • 12.05.2011 um 14:16 Uhr

    Es ist ein Mythos, dass man um sein Leben fürchten musste, wenn man an Erschießungen nicht teilnehmen oder als Aufseher in einem KZ nicht eingesetzt werden sollte. Was Sie hier behaupten ist schlicht nicht wahr und dient vor allem der Aufrechterhaltung des Konstrukts der "armen Deutschen", die keine andere Wahl hatten, als an der Ermordung von Millionen Menschen teilzunehmen oder wegzusehen ("nichts gewusst").

    • sanity
    • 12.05.2011 um 14:16 Uhr

    Es ist ein Mythos, dass man um sein Leben fürchten musste, wenn man an Erschießungen nicht teilnehmen oder als Aufseher in einem KZ nicht eingesetzt werden sollte. Was Sie hier behaupten ist schlicht nicht wahr und dient vor allem der Aufrechterhaltung des Konstrukts der "armen Deutschen", die keine andere Wahl hatten, als an der Ermordung von Millionen Menschen teilzunehmen oder wegzusehen ("nichts gewusst").

  6. Hier wurde ein Ausländer von deutschen Nazis zwangsrekrutiert. Wem nutzt diese Verurteilung eines alten Mannes zumal Zweifel bestehen?
    Die großen Befehlsträger wie Oberländer usw. unter Adenauer wurden nicht angetastet.
    Oh Menschheit, wo bleibt die Gerechtigkeit.
    Wir Christen sagen doch vergebt den Sündern.

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    Die großen Befehlsträger wie Oberländer usw. unter Adenauer wurden nicht angetastet.

    Dann ist das der Skandal, nicht die Verurteilung Demjanjuks.

    Wir Christen sagen doch vergebt den Sündern.

    Das setzt eigentlich voraus, dass der Sünder seine Sünde als solche anerkennt. Nichts anderes wollte eigentlich dieser Prozess.
    Leider hat Demjanjuk bins zum Ende geschwiegen. Schade.

    Die großen Befehlsträger wie Oberländer usw. unter Adenauer wurden nicht angetastet.

    Dann ist das der Skandal, nicht die Verurteilung Demjanjuks.

    Wir Christen sagen doch vergebt den Sündern.

    Das setzt eigentlich voraus, dass der Sünder seine Sünde als solche anerkennt. Nichts anderes wollte eigentlich dieser Prozess.
    Leider hat Demjanjuk bins zum Ende geschwiegen. Schade.

    • fsner
    • 12.05.2011 um 13:30 Uhr

    ... wegen 'Beihilfe zum Mord in Tausenden Fällen' . Das sind wieviele Tage oder gar Stunden Strafe je Mordfall?

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    • th
    • 12.05.2011 um 14:11 Uhr

    sollte, keineswegs ermittelt, sondern geschätzt wurde.

    Die Urteilsbegründung, insbesondere, warum nicht "im Zweifel für den Angeklagten" oder "Befehlsnotstand" akzeptiert wurden, würde mich interessieren.

    Wer hat bewiesen, dass D. gemordet hat? Oder war es die Zugehörigkeit zu einem "Kollektiv"?

    Wer hat bewiesen, dass er ohne Gefahr für Leib und Leben desertieren konnte, und falls ja, woher er das wissen konnte?

    Wer hat sich um eine exakte Darstellung der Situation der sowjetischen Kriegsgefangenen in deutschen Lagern, wo mehr als 50% verhungert oder an Krankheiten gestorben sind, gekümmert?

    Diese Urteil wirft mehr Fragen auf, als beantwortet werden.

    • th
    • 12.05.2011 um 14:11 Uhr

    sollte, keineswegs ermittelt, sondern geschätzt wurde.

    Die Urteilsbegründung, insbesondere, warum nicht "im Zweifel für den Angeklagten" oder "Befehlsnotstand" akzeptiert wurden, würde mich interessieren.

    Wer hat bewiesen, dass D. gemordet hat? Oder war es die Zugehörigkeit zu einem "Kollektiv"?

    Wer hat bewiesen, dass er ohne Gefahr für Leib und Leben desertieren konnte, und falls ja, woher er das wissen konnte?

    Wer hat sich um eine exakte Darstellung der Situation der sowjetischen Kriegsgefangenen in deutschen Lagern, wo mehr als 50% verhungert oder an Krankheiten gestorben sind, gekümmert?

    Diese Urteil wirft mehr Fragen auf, als beantwortet werden.

  7. Könnte allein die Anzahl der Beiträge nicht die offensichtliche Schwierigkeit spiegeln, hierzu einen Kommentar abzugeben, ohne Gefahr zu laufen, mit der vielgepriesenen Pressefreiheit in Konflikt zu geraten?

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