EU-Grundsatzurteil Richter stärken homosexuelle Partnerschaften

Verheiratete Schwule oder Lesben dürfen bei Rentenansprüchen nicht benachteiligt werden. Das wäre ein Verstoß gegen EU-Recht, urteilt der Europäische Gerichtshof.

Die obersten EU-Richter haben in einem Grundsatzurteil die Rechte gleichgeschlechtlicher Lebenspartner gestärkt. Schwule und Lesben, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, haben demnach die gleichen Rentenansprüche wie Mann und Frau in einer Ehe. Im konkreten Fall urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) gegen die Freie und Hansestadt Hamburg, die einem schwulen Verwaltungsangestellten eine günstigere Steuerklasse bei der Berechnung seines Ruhegeldes verweigert hatte. Darin sahen die EU-Richter eine "Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung".

Der Kläger war 40 Jahre bei der Stadt Hamburg angestellt gewesen, als er 1990 wegen Erwerbsunfähigkeit ausschied. Mit seinem Partner lebte er seit 1969 ohne Unterbrechung zusammen. Im Oktober 2001 begründeten die beiden eine eingetragene Partnerschaft, gemäß einem Gesetz, das erst ein halbes Jahr zuvor in Kraft getreten war. Daraufhin beantragte der Ruheständler die Neuberechnung seiner Bezüge, die bei Verheirateten günstiger ausfallen – für das Paar wären es 302,11 Euro mehr pro Monat gewesen. Die Stadt lehnte ab.

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Die obersten EU-Richter stellten nun fest, "dass die Bezüge (...) offenbar erhöht worden wären, wenn er im Oktober 2001 geheiratet hätte, anstatt eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem Mann einzugehen." Das Gericht erklärte, die unterschiedliche Behandlung sei ein Verstoß gegen EU-Recht, wenn sich homosexuelle Lebenspartnerschaften in einer vergleichbaren Situation wie eine Ehe von Mann und Frau befänden.

Im deutschen Recht gäbe es keinen ins Gewicht fallenden rechtlichen Unterschied mehr zwischen diesen beiden Personenständen. Schließlich hätten gleichgeschlechtliche Lebenspartner in eingetragener Gemeinschaft auch dieselben Pflichten, etwa zum gegenseitigen Unterhalt, wie verheiratete Ehepartner. Die Richter sprachen von einer "schrittweisen Annäherung" bei den Regeln für Lebenspartnerschaft und Ehe.

Nun ist es am Arbeitsgericht Hamburg, den Urteilsspruch umzusetzen, gegen den keine Berufung eingelegt werden kann. Laut EuGH dürfen sich Einzelne auf das Recht der Europäischen Union zur Gleichbehandlung in Beschäftigung berufen, ohne abwarten zu müssen, dass der nationale Gesetzgeber die Bestimmung in Einklang mit nationalem Recht bringt.

Der Lesben- und Schwulenverband äußerte sich positiv zu dem Urteil. Damit gebe es für deutsche Gerichte keine Möglichkeit mehr, die Gleichstellung zu verhindern. Die Organisation forderte die Bundesländer auf, ihre Gleichstellungsgesetze nachzubessern.

In der EU ermöglichen Belgien, Portugal, Spanien, Schweden und die Niederlande homosexuelle Ehen. In insgesamt elf EU-Ländern – darunter Deutschland, Frankreich und Großbritannien – sind eingetragene Partnerschaften zulässig. In den übrigen Mitgliedstaaten, etwa in Italien, Polen und Malta, werden gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht anerkannt.
 

 
Leser-Kommentare
  1. Jetzt muss noch die steuerliche Gleichstellung her!

    • undee
    • 10.05.2011 um 18:06 Uhr

    Unverständlich, dass es bisher noch nicht so ist.

  2. Ist ja klasse, weil Schwule und Lesben ja so viel Kinder in die Welt setzen, die dann in die Rentenkassen einzahlen.

    Gerechtigkeit schön und gut, aber das zu verteilende Geld sollte auch irgendwo her kommen.

    Anm: Bitte beteiligen Sie sich mit sachlichen Argumenten und Thesen. Danke. Die Redaktion/lv

    10 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Na ja, ich bin heterosexuell und werde wohl hoffentlich auch mal heiraten. Kinder möchte ich nicht unbedingt bekommen und selbst wenn man das möchte, klappt das ja nicht immer.
    Aber diese Debatte gehört m.E. nicht an diese Stelle, da es hier darum geht, dass Menschen die Pflichten füreinander übernommen haben, auch Rechte bekommen, ganz egal, ob der Mensch dem sie das Ja-Wort gegeben haben, glichen oder anderen Geschlechts ist.
    Insofern ein gutes, wegweisendes Urteil!

    Nun, da könnte man zu aller erst mit Adoptionen von Kindern aus der großen weiten Welt nachhelfen. Problem: während Adoptionswillige, egal welcher sexuellen Ausrichtung, oft einem Prüfungsverfahren ausgesetzt werden, das dem des Lebensborns gleicht, werden so richtig leibliche Eltern (biologische!), auch wenn Vater immer besoffen ist und die Mutter an der Nadel hängt, kaum behelligt, geschweige denn wird ihre Kompetenz überprüft.

    So viel Homophobie und EU-Feindlichkeit in einem kurzen Abschnitt zu lesen. Gerechtigkeit gibt es nur bei "Gegenleistung" gelle?! Sie sind ein Paradebeispiel für die Rechtfertigungsmechanismen für Ungerechtigkeiten von Minderheiten *kopfschüttel* Nein danke nicht mit mir.

    Ich kann nur schreiben.

    ENDLICH kommt dieses Urteil!

    Best E.

    Woher entnehmen sie ihre Erkenntnis?
    Zeigen mir doch einmal genau auf, wo ich etwas gegen gleichgeschlechtliche Partnerschaften habe?

    Gerechtigkeit ist, wenn jeder das entnimmt, was er beisteuert. Ob nun Ehemänner/Ehefrauen.

    Und ja, deutsche Angelegenheiten unterstehen unserem Parlament und nicht absoluten Anweisungen aus Brüssel.

    An Ihrer Stelle liebes/er E., würde ich mich eigentümlich befreien und anhand der Fakten argumentieren. Wünschen, wollen und verurteilen, ist keine Qualifikation.

    • th
    • 08.01.2012 um 18:36 Uhr

    woher das Geld kommt, ist ein sachliches Argument, auch wenn es manchen Leuten nicht in den Kram passt. Es hat nicht nur etwas mit den Finanzen zu tun, sondern auch mit biologischen, also naturwissenschaftlichen Tatsachen ... sachlicher geht gar nicht.

    Dagegen ist alles was mit Gender und Anti-Diskriminierung zu tun hat, doch ein wenig von der Perspektive des Betrachters abhängig. (um mal nicht zu polemisieren).

    Zitat:
    "Gerechtigkeit schön und gut, aber das zu verteilende Geld sollte auch irgendwo her kommen."

    Redaktion:
    "Anm: Bitte beteiligen Sie sich mit sachlichen Argumenten und Thesen. Danke. Die Redaktion/lv"

    Na ja, ich bin heterosexuell und werde wohl hoffentlich auch mal heiraten. Kinder möchte ich nicht unbedingt bekommen und selbst wenn man das möchte, klappt das ja nicht immer.
    Aber diese Debatte gehört m.E. nicht an diese Stelle, da es hier darum geht, dass Menschen die Pflichten füreinander übernommen haben, auch Rechte bekommen, ganz egal, ob der Mensch dem sie das Ja-Wort gegeben haben, glichen oder anderen Geschlechts ist.
    Insofern ein gutes, wegweisendes Urteil!

    Nun, da könnte man zu aller erst mit Adoptionen von Kindern aus der großen weiten Welt nachhelfen. Problem: während Adoptionswillige, egal welcher sexuellen Ausrichtung, oft einem Prüfungsverfahren ausgesetzt werden, das dem des Lebensborns gleicht, werden so richtig leibliche Eltern (biologische!), auch wenn Vater immer besoffen ist und die Mutter an der Nadel hängt, kaum behelligt, geschweige denn wird ihre Kompetenz überprüft.

    So viel Homophobie und EU-Feindlichkeit in einem kurzen Abschnitt zu lesen. Gerechtigkeit gibt es nur bei "Gegenleistung" gelle?! Sie sind ein Paradebeispiel für die Rechtfertigungsmechanismen für Ungerechtigkeiten von Minderheiten *kopfschüttel* Nein danke nicht mit mir.

    Ich kann nur schreiben.

    ENDLICH kommt dieses Urteil!

    Best E.

    Woher entnehmen sie ihre Erkenntnis?
    Zeigen mir doch einmal genau auf, wo ich etwas gegen gleichgeschlechtliche Partnerschaften habe?

    Gerechtigkeit ist, wenn jeder das entnimmt, was er beisteuert. Ob nun Ehemänner/Ehefrauen.

    Und ja, deutsche Angelegenheiten unterstehen unserem Parlament und nicht absoluten Anweisungen aus Brüssel.

    An Ihrer Stelle liebes/er E., würde ich mich eigentümlich befreien und anhand der Fakten argumentieren. Wünschen, wollen und verurteilen, ist keine Qualifikation.

    • th
    • 08.01.2012 um 18:36 Uhr

    woher das Geld kommt, ist ein sachliches Argument, auch wenn es manchen Leuten nicht in den Kram passt. Es hat nicht nur etwas mit den Finanzen zu tun, sondern auch mit biologischen, also naturwissenschaftlichen Tatsachen ... sachlicher geht gar nicht.

    Dagegen ist alles was mit Gender und Anti-Diskriminierung zu tun hat, doch ein wenig von der Perspektive des Betrachters abhängig. (um mal nicht zu polemisieren).

    Zitat:
    "Gerechtigkeit schön und gut, aber das zu verteilende Geld sollte auch irgendwo her kommen."

    Redaktion:
    "Anm: Bitte beteiligen Sie sich mit sachlichen Argumenten und Thesen. Danke. Die Redaktion/lv"

  3. Na ja, ich bin heterosexuell und werde wohl hoffentlich auch mal heiraten. Kinder möchte ich nicht unbedingt bekommen und selbst wenn man das möchte, klappt das ja nicht immer.
    Aber diese Debatte gehört m.E. nicht an diese Stelle, da es hier darum geht, dass Menschen die Pflichten füreinander übernommen haben, auch Rechte bekommen, ganz egal, ob der Mensch dem sie das Ja-Wort gegeben haben, glichen oder anderen Geschlechts ist.
    Insofern ein gutes, wegweisendes Urteil!

    Antwort auf "EU mal wieder."
  4. Nun, da könnte man zu aller erst mit Adoptionen von Kindern aus der großen weiten Welt nachhelfen. Problem: während Adoptionswillige, egal welcher sexuellen Ausrichtung, oft einem Prüfungsverfahren ausgesetzt werden, das dem des Lebensborns gleicht, werden so richtig leibliche Eltern (biologische!), auch wenn Vater immer besoffen ist und die Mutter an der Nadel hängt, kaum behelligt, geschweige denn wird ihre Kompetenz überprüft.

    Antwort auf "EU mal wieder."
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    ... gerade, was die Altershöchstgrenzen betrifft, sind die Adoptionskriterien völlig skurril und widersprechen der seit vielen Jahrzehnten üblichen Lebenswirklichkeit und Lebenserwartung - ich kenne den Fall eines grundsoliden heterosexuellen Ehepaars, dem die Adoption deswegen verweigert wurde. Sie waren wesentlich jünger als es meine leiblichen Eltern seinerzeit waren...

    ... gerade, was die Altershöchstgrenzen betrifft, sind die Adoptionskriterien völlig skurril und widersprechen der seit vielen Jahrzehnten üblichen Lebenswirklichkeit und Lebenserwartung - ich kenne den Fall eines grundsoliden heterosexuellen Ehepaars, dem die Adoption deswegen verweigert wurde. Sie waren wesentlich jünger als es meine leiblichen Eltern seinerzeit waren...

  5. Das Thema sollte endlich mal auf den ersten Platz der Tagesordnung.
    Es ist doch allgemein bekannt, das es eine steigende Tendenz in der Gesellschaft gibt, die sich gerade bei Frauen und auch bei Männer, zur Gleichgeschlechtlichkeitigen Beziehung positiv entwickelt.
    Diese Entwicklung sollte auch in der neuen Volkszählung, meiner Meinung nach Einfluß finden, um wieder zuspiegeln das es endlich auch in Deutschland, die doch schon von vielen Prominenten vorgelebte Beziehung, Eheansprüche geltend gemacht werden können.
    Gerade auch der nicht immer angesprochenen Monogamie beizubewegen, sind Eheschließungen im homosexuellen Partnerschaften zwingend erforderlich, um auch in der neuen Generation Sicherheit und Stabilität im gesellschaftlichen Allgemeinwohl auf dauer auch Wertschöpfung zu begründen.
    Ich finde das Eherecht gerade bei Lesbischen und auch bei Schwulen Partnerschaften längst überfällig.

    Im größten deutschen Bildblatt wird auf gewissen Sparten schon sehr lange ,gerade zuletzt beim Internationalen Frauentag, auf dieses gesellschaftspolitische Loch hingewiesen.
    Dies sollte ausreichen um endlich Akzeptanz auch in der Öffentlichkeit, und nicht nur in Berlin oder hinterm verschlossenem Eckchen zu bekommen.
    Deutschland ist auch für diesen Evolutionellen Schritt gerade bei der jungen Generation bis 35
    längst bereit.

    Eine Leser-Empfehlung
  6. So viel Homophobie und EU-Feindlichkeit in einem kurzen Abschnitt zu lesen. Gerechtigkeit gibt es nur bei "Gegenleistung" gelle?! Sie sind ein Paradebeispiel für die Rechtfertigungsmechanismen für Ungerechtigkeiten von Minderheiten *kopfschüttel* Nein danke nicht mit mir.

    Ich kann nur schreiben.

    ENDLICH kommt dieses Urteil!

    Best E.

    Antwort auf "EU mal wieder."
  7. DIE STEUERLICHE GLEICHSTELLUNG FEHLT NOCH UND DAS ADOPTIONSRECHT, möchte man schreien.

    Das Urteil ist wichtig und klasse. Aber die Bundesregierung muss sich endlich mal von der Stelle bewegen, ehes sie in Bezug auf die Einkommenssteuer vom BVG oder vom EuGH angemenht wird. Aber wahrscheinlich muss man CDU/CSU/FDP immer von Gerichten anmahnen lassen. Schlimm,dass Guido Westerwelle da nicht mehr gemacht hat. Er ist doch sogar selbst betroffen. Das kann ich nicht verstehen, aber genau das wird ihm auch zum Verhängnis, ein Mangel an Authentizität.

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    Ein Richter, der von einem Urteil selbst persönlich profitieren oder darunter leiden kann, wird sich wegen Befangenheit aus dem Prozess zurück ziehen. Aus demselbsen Grund sollen und dürfen sich gleichgeschlechtlich liebende Politiker bei Fragen zur rechtlichen Ausgestaltung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen nicht zu weit aus dem Fenster lehnen - sonst hagelt es gleich den Vorwurf des Nepotismus. Zumindest glauben das die betreffenden Politiker. Haben sie recht? Ich fürchte ja. Und am lautesten werden die schreien, die es für das Normalste der Welt halten (ja, sogar für notwendig!), dass ein Bauer Landwirtschaftsminister, ein Anwalt Justizminister und eine Frau Gleichstellungsministerin ist.

    Ein Richter, der von einem Urteil selbst persönlich profitieren oder darunter leiden kann, wird sich wegen Befangenheit aus dem Prozess zurück ziehen. Aus demselbsen Grund sollen und dürfen sich gleichgeschlechtlich liebende Politiker bei Fragen zur rechtlichen Ausgestaltung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen nicht zu weit aus dem Fenster lehnen - sonst hagelt es gleich den Vorwurf des Nepotismus. Zumindest glauben das die betreffenden Politiker. Haben sie recht? Ich fürchte ja. Und am lautesten werden die schreien, die es für das Normalste der Welt halten (ja, sogar für notwendig!), dass ein Bauer Landwirtschaftsminister, ein Anwalt Justizminister und eine Frau Gleichstellungsministerin ist.

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