Vergewaltigungsprozess Anklage fordert vier Jahre Haft für Kachelmann

Im Kachelmann-Prozess hat die Staatsanwaltschaft auf schuldig plädiert. Am Vorwurf der Vergewaltigung bestehe "kein vernünftiger Zweifel".

Der Wettermoderator und Unternehmer Jörg Kachelmann

Der Wettermoderator und Unternehmer Jörg Kachelmann

Im Prozess gegen Jörg Kachelmann hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert. Der Wettermoderator und Unternehmer habe sich einer besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht.

Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge führte aus, dass von einer höheren Strafmaßforderung abgesehen worden sei, weil Kachelmann durch die Medien belästigt und diffamiert worden und sein Privatleben in großem Umfang öffentlich geworden sei. Zudem habe er auch beruflich Schaden erlitten. Andererseits sei für das Strafmaß zu berücksichtigen, dass die Nebenklägerin "massive Todesangst" erlitten habe. 

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Die Gesamtschau aller Umstände zeige, dass sich die Tat so zugetragen haben müsse, wie von Kachelmanns Ex-Freundin behauptet, sagte Oltrogge weiter. Es bestehe daran "kein vernünftiger Zweifel". Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft habe sich die 37-jährige Radiomoderatorin die Verletzungen wie Schnittwunden und Hämatome an den Oberschenkeln nicht selbst beigebracht. Auch sei sie nicht fähig gewesen, die Spuren in der Wohnung in der Nacht nach der Straftat anzulegen. Kachelmann habe sie mit einem Küchenmesser bedroht und ins Schlafzimmer gezerrt. Dann habe er sie vergewaltigt, sagte Oltrogge. Es sei die Fortsetzung eines Beziehungsstreits in einer narzisstischen Krise gewesen.

An dem Abend im Februar 2010 habe die seit elf Jahren mit ihm liierte Moderatorin ihn auf andere Beziehungen angesprochen. Dies habe Kachelmann eingeräumt und von einer "Vielzahl" gesprochen. Für das Geschehen danach gibt es unterschiedliche Versionen. Die Moderatorin schilderte eine Vergewaltigung. Kachelmann bestreitet die Vorwürfe und sprach vor dem Ermittlungsrichter von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr.

Anklagevertreter Oltrogge sagte weiter, das mutmaßliche Opfer habe zwar ihr Aussageverhalten im Laufe der Vernehmungen geändert. "Die Staatsanwaltschaft ist nicht so blöd, zu erkennen, dass die Zeugin in vielen Punkten gelogen hat", sagte Oltrogge. Dennoch glaube ihr die Anklage in den Passagen der Vergewaltigung.

Kachelmann wurde wegen der Vorwürfe nach seiner Rückkehr von den Olympischen Winterspielen auf dem Frankfurter Flughafen festgenommen. Nach einigen Monaten konnte er die Untersuchungshaft wieder verlassen. Ob der Moderator verurteilt werden wird, hängt maßgeblich davon ab, wie das Gericht die Glaubwürdigkeit des Opfers bewertet. Die Verteidigung soll am Dienstag kommender Woche plädieren, das Gericht will sein Urteil am 31. Mai verkünden. Kachelmanns Verteidigung wird am Dienstag kommender Woche das Wort haben, so das Gericht.

 
Leser-Kommentare
    • rvn
    • 18.05.2011 um 16:43 Uhr

    Der Titel suggeriert, dass Kachelmann verurteilt ist. Es sollte wohl eher heissen "Staatsanwalt fordert 4 Jahre ...", oder?

    Komme mir auf Zeit.de gerade vor wie auf Welt.de

    12 Leser-Empfehlungen
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    Das "soll" impliziert ja wohl, dass es eine Forderung ist, nicht ein Richterspruch.

    irreführend finde ich die Überschrift nicht, aber tendenziell "reißerischer" als die Bildzeitung, die unter bild.de nur titelt: "Staatsanwalt will Kachelmannüber 4 Jahre hinter Gitter sehen"

    Die Staatsanwaltschaft ist per Gesetz verpflichtet, Entlastungsbeweise zu ermitteln. Klar ist so ein Verfahren prima geeignet, Familienrichter am Amtsgericht zu werden, nur dass man Ruhe gibt (Beamter auf Lebenszeit mit 27). Spekulationen helfen aber nicht über das Grundgesetz, nur Beweise. Die Frage ist, wie wir miteinander umgehen, offensichtlich steckt hinter jeder (!) Frau heutzutage Alice Schwarzer, und der Mann darf gar nix mehr, nur noch zahlen. Das Leben wird juristisch abgewickelt, das ist die Realität, es vergeht kein Jahr, in dem ich nicht von einer Anwaltskanzlei mit Zwangsmassnahmen bedroht werde.

    Das "soll" impliziert ja wohl, dass es eine Forderung ist, nicht ein Richterspruch.

    irreführend finde ich die Überschrift nicht, aber tendenziell "reißerischer" als die Bildzeitung, die unter bild.de nur titelt: "Staatsanwalt will Kachelmannüber 4 Jahre hinter Gitter sehen"

    Die Staatsanwaltschaft ist per Gesetz verpflichtet, Entlastungsbeweise zu ermitteln. Klar ist so ein Verfahren prima geeignet, Familienrichter am Amtsgericht zu werden, nur dass man Ruhe gibt (Beamter auf Lebenszeit mit 27). Spekulationen helfen aber nicht über das Grundgesetz, nur Beweise. Die Frage ist, wie wir miteinander umgehen, offensichtlich steckt hinter jeder (!) Frau heutzutage Alice Schwarzer, und der Mann darf gar nix mehr, nur noch zahlen. Das Leben wird juristisch abgewickelt, das ist die Realität, es vergeht kein Jahr, in dem ich nicht von einer Anwaltskanzlei mit Zwangsmassnahmen bedroht werde.

  1. erst Kachelmann und auch noch DSK. Welt der Wunder, das Sexleben alternder Mäner. Oltrogge sollte nach NY gehen.

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    ...nach Schweden gehen, the Home of FemiFacism.

    Bitte diskutieren Sie sachlich und konstrutkiv. Danke. Die Redaktion/er

    ...nach Schweden gehen, the Home of FemiFacism.

    Bitte diskutieren Sie sachlich und konstrutkiv. Danke. Die Redaktion/er

  2. - so wie von Kachelmanns Ex-Freundinn behauptet - gibt oder nicht, dass festzustellen ist Aufgabe des Gerichts und nicht eines Staatsanwalts.

  3. ...hast du als Staatsanwalt einmal im Leben. Herr Oltrogge bleibt doch gar nichts anderes übrig, als sein Schauspiel bis zum Ende durchzuziehen.

  4. der Staatsanwalt muß ( das ist ja sein Job)...ein härteres Maß "anlegen"- auch um den Richter zu schützen.., der dann weniger geben kann.

    ..In Dubio contro reo ! lautet sein Credo.

    Wieso gibt es denn noch keinen wirklichen also rechtsverbindlichen Richterspruch?

    Achja.., sollte sich die Vorwürfe wirklich "erhärtet" haben.., wäre es wohl kein Tag zu viel für Kachelmann.

  5. ... ist, ist der Ablauf der fraglichen Nacht eine Glaubenssache. Beweise gibt es keine, sondern nur sich widersprechende Aussagen und allenfalls Indizien, die nicht zwingend sind.

    Ob Kachelmann das gemacht hat, weiss ich nicht, aber verurteilt werden kann er nach meinem Dafürhalten nicht. Von "keinen vernünftigen Zweifeln" zu reden, das ist absurd, aber vermutlich die Aufgabe des Staatsanwalts.

    12 Leser-Empfehlungen
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    • am4875
    • 18.05.2011 um 21:45 Uhr

    daß ein Staatsanwalt für die Produktion von Absurditäten zuständig ist!
    Na ja, Vernunft ist bei der hier zuständigen Staatsanwaltschaft leider Mangelware. Wenn sich alle so erkenntnisresistent zeigten, würde ich mich schon bei meiner Verhaftung erschießen lassen - geht schneller und ist schmerzfreier ...

    Eine Verurteilung ist doch keine Glaubenssache, sie muß auf stichhaltigen Beweisen fußen. Ein Staatsanwalt muß dem Angeklagten seine Schuld zweifelsfrei nachweisen, kann er das nicht, ist der Angeklagte frei zu sprechen - alles andere käme einer Freiheitsberaubung gleich. Sich darauf zu berufen, der Angeklagte können seine Unschuld nicht zweifelsfrei beweisen, ist in meinen Augen juristischer Unfug und ich bin mir sicher, dieser Staatsanwalt weiß das ganz genau, was ich besonders ärgerlich finde.

    In diesem Verfahren gibt es zahlreiche Verlierer. Zwei davon spielten über ein Jahrzehnt mit der Peitsche, die sie dann zum Höhepunkt trieb.

    Einen anderen Höhepunkt suchte wohl die Staatsanwaltschaft und zog dafür den Rechtsstaat in den Dreck.

    Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen. Danke, die Redaktion/se.

    • am4875
    • 18.05.2011 um 21:45 Uhr

    daß ein Staatsanwalt für die Produktion von Absurditäten zuständig ist!
    Na ja, Vernunft ist bei der hier zuständigen Staatsanwaltschaft leider Mangelware. Wenn sich alle so erkenntnisresistent zeigten, würde ich mich schon bei meiner Verhaftung erschießen lassen - geht schneller und ist schmerzfreier ...

    Eine Verurteilung ist doch keine Glaubenssache, sie muß auf stichhaltigen Beweisen fußen. Ein Staatsanwalt muß dem Angeklagten seine Schuld zweifelsfrei nachweisen, kann er das nicht, ist der Angeklagte frei zu sprechen - alles andere käme einer Freiheitsberaubung gleich. Sich darauf zu berufen, der Angeklagte können seine Unschuld nicht zweifelsfrei beweisen, ist in meinen Augen juristischer Unfug und ich bin mir sicher, dieser Staatsanwalt weiß das ganz genau, was ich besonders ärgerlich finde.

    In diesem Verfahren gibt es zahlreiche Verlierer. Zwei davon spielten über ein Jahrzehnt mit der Peitsche, die sie dann zum Höhepunkt trieb.

    Einen anderen Höhepunkt suchte wohl die Staatsanwaltschaft und zog dafür den Rechtsstaat in den Dreck.

    Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen. Danke, die Redaktion/se.

  6. und nicht der Staatsanwalt.

    Nach allem was bisher durchsickerte zu "Zeugen, Aussagen und Fakten" zum Tathergang bin ich sehr gespannt, wie das Gericht entscheiden wird.

    Hoffentlich wird wirklich Recht gesprochen.

    • WIHE
    • 18.05.2011 um 16:55 Uhr

    schlechte Verlierer.
    Wollen um jeden Preis gewinnen.

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    .. und alle Wettermoderatoren sind Fremdgänger! Was für ein Quatsch.

    .. und alle Wettermoderatoren sind Fremdgänger! Was für ein Quatsch.

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa, AFP
  • Kommentare 119
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  • Schlagworte Kriminalität | Frankfurter Flughafen | Recht | Medien
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