Missbrauch von Kindern Muster der Misshandlungen
Canisius-Kolleg, Odenwaldschule, Heime, Kasernen und Jugendstrafanstalten – unterschiedliche Missbrauchsfälle haben ähnliche Ursachen. Was ist zu tun aus Sicht der Kriminologie?
Ein Jahr lang wurden körperliche, seelische und sexuelle Misshandlungen in unterschiedlichen Einrichtungen entdeckt: im Canisius-Kolleg, in der Odenwaldschule ("OSO"), der Benediktinerabtei Ettal, in Fürsorgeerziehungsheimen in der Bundesrepublik und in der DDR, in Kasernen, Ferienlagern und Sportvereinen. Daneben wurden Foltervorfälle in Jugendstrafanstalten strafgerichtlich aufgearbeitet. Die öffentliche Skandalisierung durchbrach ein Tabu und damit die Sprachlosigkeit der Opfer und die Mauern des Schweigens der Einrichtungen.
Es ist an der Zeit, dass auch die Kriminologie Stellung bezieht. Wer sich ständig mit Auffälligkeiten in staatlichen und gesellschaftlichen Subsystemen – von der Haftanstalt über psychiatrische Kliniken, Jugend- und Altenheime bis zu Kasernen und Polizeieinheiten – befasst, dem sind solche Misshandlungen durchaus geläufig. Sie spiegeln subkulturelle Machtstrukturen, Zwänge und Anreize in mehr oder minder abgeschlossenen Institutionen.
Der Autor ist emeritierter Professor für Kriminologie der Gießener Universität.
In sie gelangt man nur selten freiwillig, zumeist von Eltern geschickt, durch Urteil erzwungen, durch Autoritäten überredet, durch Alter, Krankheit oder Armut darauf angewiesen, durch berufliche Zwänge veranlasst. Die "Insassen" verlieren tendenziell Kontakte nach außen und geraten in eine Rang- oder Hackordnung. Für sie, desgleichen für den "Stab" – die Bediensteten –, gilt das Gesetz des Schweigens. Die eigene Gruppe und die Institution werden nicht bloßgestellt. Ansonsten drohen Nachteile, Mobbing bis hin zu existentiellen Gefährdungen.
Wissenschaftlich untersucht wurden bislang Haftanstalten als Subkulturen. Neueste amerikanische Erhebungen zeigen, dass Gewalt in Gefängnissen alltäglich ist. Nur intensive Aufklärungs-, Kontroll- und Sozialarbeit, verbunden mit größtmöglicher Transparenz und Durchlässigkeit, können gegensteuern. Erst im Jahr 1972 hat das Bundesverfassungsgericht das "Besondere Gewaltverhältnis" in Gefängnissen als untaugliche Scheinlegitimation für Entrechtung und Gewalt entlarvt. Durch die Psychiatrie-Reform erreichte man Vergleichbares für geschlossene psychiatrische Kliniken. Andere Einrichtungen müssen noch für die Geltung und Durchsetzung von Grundrechten erschlossen werden. Die Skandale des letzten Jahres könnten letzter Anstoß sein.
Zu den Gemeinsamkeiten der von Missbräuchen gezeichneten Einrichtungen gehören zunächst die Strukturen, die Gelegenheiten schaffen für die Täter. Man braucht deswegen katholische Schulen nicht pauschal als "Biotope für pädophil Veranlagte" zu diffamieren. Doch Macht- und Autoritätsstrukturen erleichtern in Institutionen Übergriffe vor allem gegenüber sehr jungen Menschen. Missbrauch wird außerdem erleichtert, wenn körperliche Nähe von Lehrern zu Schülern als Zeichen quasi-elterlicher Zuwendung gedeutet wird. Siehe "OSO", siehe Kloster Ettal. In Heimen und Haftanstalten, ähnlich in Kasernen dominieren oft ausgeprägte Männlichkeitsvorstellungen. Sie begünstigen Machtspiele und Ersatz-Rituale.
Gemeinsamkeiten zeigen sich ferner in variantenreichen Techniken, unentdeckt zu bleiben. Es wird argumentiert mit der Notwendigkeit disziplinarisch durchzugreifen. Oder der Verdächtigte behauptet, die sexuell Missbrauchten hätten das gewünscht oder doch geduldet, es habe ihnen gefallen, zumindest nicht geschadet. Das ging damals sogar so weit, dass ein Magazin sich gar zu der Behauptung verstieg: "Wir tun den Kindern ja Gewalt an, wenn wir auf ihre sexuellen Bedürfnisse nicht eingehen." An der "OSO" stimulierte das einen Druck, freizügig bei sexuellen Spielen und Gruppenritualen mitzumachen.
Außerdem schirmen diese Einrichtungen sich gegen Kontrolle von außen ab, indem die Vorgesetzten einen ausgeprägten Korpsgeist einführen. Kollegenschelte gilt als Schimpfwort. Von "fehlinterpretiertem klerikalen Selbstverständnis", "rücksichtslosem Schutze des eigenen Standes" sprachen mit der Aufklärung priesterlicher Übergriffe betraute Anwälte. Der Ruf der "Kirche", "Weltkirche", "Reformschule" oder "Reformpädagogik" sind Schutzschilde gegen Anzeigen. Man lässt sich durch die Kritik von Schülern, Eltern und Medien nicht "auseinanderdividieren".
Daraus folgt, dass die Institutionen auch auf ähnliche Weise Beschwerden verhindern oder ins Leere laufen lassen: Man beruft sich rechtlich auf das Beichtgeheimnis, ärztliche oder berufsständische Schweigepflichten, Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber, zugesagte Vertraulichkeit, Datenschutz oder Beweisschwierigkeiten. Beschönigender Sprachgebrauch bagatellisiert die Vorfälle. Anzeigeerstattern drohen schlechte Noten, Ausschluss, Versetzungen, Verleumdungsklagen. Präventiv bedienen sich einige Institutionen der Briefzensur. Mitunter kommt es zu Vertuschungen und Aktenmanipulationen. Gelegentlich verdrängt man Probleme, indem Verdächtige bloß versetzt oder in Therapie vermittelt werden.
Auch viele Eltern verdrängten die Signale, die sie von ihren Kindern bekamen. Sie hatten ja eine für die Kinder großartige Einrichtung ausgesucht, deren Ruf und Autorität sie vertrauen durften. Schlechtes Gewissen mag mitgespielt haben: Man hatte keine Zeit für die Kinder und sie deswegen anderen Stellen anvertraut. Zu den Gemeinsamkeiten gehören schließlich Bagatellisierungen der Polizei oder der Gerichte. Gegenüber Missbrauchsanzeigen war man seinerzeit skeptisch. Gern tat man sie als "Schutzbehauptungen" ab. Möglichst wollte man die Kontrolle interner Regulierung der Einrichtungen überlassen.
Was aber kann man zur Vorbeugung tun? Vieles geschieht inzwischen. Missbrauchsfälle sind rückläufig. Dazu gehört es, junge Menschen alters- und situationsgemäß aufzuklären, darin zu stärken, sich selbstbewusst und sozial kompetent zu behaupten. Alle Kindergärten, Schulen und Heime sollten bei Eintritt Merkblätter an die Eltern und Schüler geben, in denen über Rechte und Vertrauensleute innerhalb und außerhalb der Einrichtung informiert wird. Umgang mit Risiken von Missbräuchen und Vorkehrungen dagegen müssen zum Standard der Ausbildung von Erziehern, auch von ehrenamtlich Tätigen, gehören. Zu Pädophilie Neigenden kann präventiv Behandlung angeboten werden nach dem Beispiel des Projekts an der Charité.
Im Sinne von mehr Transparenz sollten Eltern, Angehörige, Ehrenamtliche und Medienvertreter aufgefordert werden, die Institutionen zu besuchen. "Ombudsleute", also externe, unabhängige, unbefangene, kompetente, mit Vertrauen und unbeschränktem Zugang ausgestattete Ratgeber und Beschwerdestellen nach Art des Wehrbeauftragten sollten von allen Trägerorganisationen dezentral vorgesehen werden. Für die Haftanstalten hat NRW damit begonnen. Für die Polizei ist das jetzt in Hessen geschehen. Jugend- und Altenheime sowie Internate könnten folgen. Vielleicht sogar kirchliche Einrichtungen wie Klosterschulen?
Aber auch Staat und Recht sollten Kontrolle und Vorbeugung verbessern. Grundrechtsfreie Räume dürfen nicht geduldet werden. In Heimaufsicht und Jugendämtern fehlt oft nötiges Personal für den Außendienst. Unangemeldete Besuche müssen aber möglich werden. Polizei und Justiz könnten Spezialdezernate mit kompetenten Sachbearbeitern auf diesen Bereich ausdehnen.
Zwar sind einer Verlängerung oder Aufhebung der strafgesetzlichen Verjährungsfrist Grenzen gesetzt. Sie könnte immerhin 21 statt schon 18 Jahren einsetzen, weil junge Menschen immer später selbstständig werden. Aber an dem Verjährungszeitraum von 10 Jahren sollte man aus rechtsstaatlichen Gründen festhalten, schon weil im Laufe der Zeit die Beweisschwierigkeiten und die Gefahr von Fehlentscheidungen wachsen. Dagegen könnte man die Fristen verlängern, die zivilrechtliche Schadensersatzansprüche von Opfern regeln. Hier wiegen rechtsstaatliche Bedenken geringer.
Anzeigepflichten bei Missbrauchsverdacht sind hingegen weder rechtlich sinnvoll noch praktisch durchsetzbar. Aber Träger beruflicher Schweigepflichten wie Ärzte oder Priester sollten darüber aufgeklärt werden, dass neben dieser Pflicht auch eine Hilfspflicht existiert, die in Notfällen die Schweigepflicht sogar überlagern kann. Auch ließe sich der Opferschutz im gesamten Gang des Strafverfahrens verbessern. Misshandelte dürfen nicht zwangsläufig vor Gericht zum zweiten Mal zum Opfer werden.
- Datum 27.05.2011 - 15:06 Uhr
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Hervorragender Artikel der auf die Mechanismen abstellt und Ansätze aufzeigt diese zu unterbrechen.
Aufklärung ist gut, Anklage sicher auch nötig, doch Abhilfe schafft nur eine solche vorgehensweise.
H.
An sich ein guter Artikel, nur bei den Bewährungsfristen möchte ich gern widersprechen. Selbstverständlich wird mit zunehmender Zeit der Beweis eines Missbrauchs nicht leichter. Das gilt aber praktisch für jede Art von Verbrechen, auch für Mord, der nie verjährt.
Im Fall eines Missbrauchs (v.a. in der Familie, immer noch der häufigste Ort des Missbrauchs) ist es nicht selten, sondern geradezu die Regel, dass die Opfer erst Zeit benötigen: Zeit, um Abstand zu gewinnen von den schrecklichen Erlebnissen; dann Zeit, um auf eigenen Füßen stehen zu können (was für Missbrauchsopfer aus vielerei Gründen oft viel schwerer als für "Normalos" ist); Zeit, sich von den in der Kindheit oft nötigen falschen Idealisierungen der Eltern/Erzieher zu lösen; Zeit, um in einer Therapie den teils verdrängten Taten und ihrem wahren Ausmaß auf die Spur zu kommen usw. Alle diese Dinge benötigen viel Zeit, und die 10 Jahre vom 18. bis zum 28. Lebensjahr reichen dafür in den seltesten Fällen aus. Danach aber befinden sich die Opfer aufgrund der Verjährung in einer Art Bittsteller-Rolle, in der sie keine Rechtsgrundlage haben, Forderungen zu stellen und in der sie sich - wenn überhaupt - mit einer Art Almosen an "Entschädigung" zufrieden geben müssen, während sich der Täter noch in seiner "Großzügigkeit" sonnen kann.
In meinen Augen ist das ein unwürdiger Zustand; deshalb bin ich im Bereich Missbrauch von Kindern für eine 30-jährige Verjährung vom 18. Lebensjahr an.
Eigentlich sollte die Bemühung eher in die Richtung gehen, dass die Opfer früher in der Lage sind, anzuzeigen. Dass die ältere Generation so lange schweigen mussten, bedeutet nicht unbedingt, dass es der jetzigen Generation auch so ergehen muss.
Die Gesetzesänderung gilt ja ohnehin nur für zukünftige Fälle.
Die jugendlichen Missbrauchsopfer haben im Strafprozess viel mehr Rechte und Unterstützung als erwachsen gewordenes Opfer, auch wird einem jugendlichen Opfer mehr geglaubt als einem Erwachsenen.
Auch ist ein Strafverfahren später im Leben nicht unbedingt einfacher. Wenn man auf dem eigenen Beinen steht, hat man u.U. viel mehr zu verlieren als früher - Beruf, Familie, neues soziales Umfeld. Zuerst was aufzubauen, und dann durch die Anzeige wieder alles zu verlieren, und nochmal alles neu aufbauen, das ist auch bitter. Insbesondere, wenn der Täter nicht verurteilt wird.
Man muss also nicht als gegeben hinnehmen, dass die Opfer immer so lange schweigen müssen.
Persönlich fände ich es angemessen, wenn Missbrauchsopfer Zeit hätten, bis sie ca 30-35 Jahre alt sind. Ob man das mit 21+10 Regelung oder 18+20 schafft, darüber müßten die Juristen diskutieren.
Eigentlich sollte die Bemühung eher in die Richtung gehen, dass die Opfer früher in der Lage sind, anzuzeigen. Dass die ältere Generation so lange schweigen mussten, bedeutet nicht unbedingt, dass es der jetzigen Generation auch so ergehen muss.
Die Gesetzesänderung gilt ja ohnehin nur für zukünftige Fälle.
Die jugendlichen Missbrauchsopfer haben im Strafprozess viel mehr Rechte und Unterstützung als erwachsen gewordenes Opfer, auch wird einem jugendlichen Opfer mehr geglaubt als einem Erwachsenen.
Auch ist ein Strafverfahren später im Leben nicht unbedingt einfacher. Wenn man auf dem eigenen Beinen steht, hat man u.U. viel mehr zu verlieren als früher - Beruf, Familie, neues soziales Umfeld. Zuerst was aufzubauen, und dann durch die Anzeige wieder alles zu verlieren, und nochmal alles neu aufbauen, das ist auch bitter. Insbesondere, wenn der Täter nicht verurteilt wird.
Man muss also nicht als gegeben hinnehmen, dass die Opfer immer so lange schweigen müssen.
Persönlich fände ich es angemessen, wenn Missbrauchsopfer Zeit hätten, bis sie ca 30-35 Jahre alt sind. Ob man das mit 21+10 Regelung oder 18+20 schafft, darüber müßten die Juristen diskutieren.
Es gibt beide Konstellationen:
1) Institution deckt den Täter und verpflichtet die Opfer zum Schweigen. Wer trotzdem anzeigt, muss gehen.
2) Institution zeigt sich engagiert, meldet die Tat gleich bei der Staatanwaltschaft, stärkt aber gleichzeitig dem Täter den Rücken und lässt das Opfer alleine. Die Staatanwaltschaft ermittelt halbherzig und stellt das Verfahren ein, und das Opfer hat dann alle Nachteile an der Institution (Unschuldsvermutung für den Beschuldigten bei Verfahrenseinstellung bedeutet für das Opfer oft, dass es wird in der Öffentlichkeit als Lügner gesehen wird) und muss gehen.
Nach Außen hat im Fall 2) die Institution tadellos gehandelt, aber dem Opfer ist auch nicht geholfen.
Insitutionen zu besuchen, ist ein sehr guter Ansatz.
Leider passiert Missbrauch nicht unbedingt nur auf dem Institutionsgelände. Die geschlossene Struktur muss nicht unbedingt physisch vorhanden sein (z.B. in Internaten) sondern die Verschlossenheit kann durch die restriktive Rahmenbedingungnen vorgegeben sein (z.B. Hochleistungssport oder Hochleistungsmusik). D.h. sich nur die Schule angucken reicht nicht, sondern die Eltern müssen sich auch selbst Zeit nehmen - für die eigenen Kindern aber auch mit Trainern/Lehrern/Pastoren.
Vor allem müssen die Eltern auch selbst stabil werden - viele schicken ihre Kinder in solche Einrichtungen, weil sie selber unsicher sind und Bestätigung brauchen: "mein Kind ist bei...".
Ich finde den Artikel auch deshalb so gut, weil er sich nicht auf eine Schule oder Kirche beschränkt - sondern aufzeigt, dass es das System überall gibt.
Dieses System gibt es nicht nur in Institutionen für Kinder, sondern auch für Erwachsene. Das können Altenheime oder Psychiatrien sein, aber auch Top-Organisationen oder Universitäten. Vielleicht passiert die Misshandlung in einem Altenheim nicht in Form von Sex, aber der Mechanismus ist gleich.
Bei den ganzen Diskussionen seit dem letzte Jahr um das Thema Kindesmissbrauch hatte ich diese Querverbindungen vermisst.
Ich fand es z.B. sehr seltsam, dass keiner es für nötig fand bei meinem Vergewaltiger genauer hinzugucken - obwohl er mich damals als junge Studentin im Rahmen meines Studium vergewaltigt hatte, und inzwischen an einer Institution ist, wo er auch mit Minderjährigen zu tun hat. Das mit der Unschuldsvermutung bei einer Verfahrenseinstellung kann ich natürlich verstehen - aber es wurde wenigstens festgestellt, dass die sexuellen Handlungen gegen meinen Willen und Widerstand geschehen waren. Da zu sagen, dass der Vorfall eine private Sache zwischen Mann und Frau gewesen wäre, und dass er beruflich keine Gefahr für die Jugendlichen darstellen würde - das fand ich doch ziemlich seltsam.
Interessant fand ich, dass mein Vergewaltiger an der Institution eher "gehackt" wurde - d.h. von anderen Kollegen gemobbt. Was das angeht, war er Opfer.
Eigentlich sollte die Bemühung eher in die Richtung gehen, dass die Opfer früher in der Lage sind, anzuzeigen. Dass die ältere Generation so lange schweigen mussten, bedeutet nicht unbedingt, dass es der jetzigen Generation auch so ergehen muss.
Die Gesetzesänderung gilt ja ohnehin nur für zukünftige Fälle.
Die jugendlichen Missbrauchsopfer haben im Strafprozess viel mehr Rechte und Unterstützung als erwachsen gewordenes Opfer, auch wird einem jugendlichen Opfer mehr geglaubt als einem Erwachsenen.
Auch ist ein Strafverfahren später im Leben nicht unbedingt einfacher. Wenn man auf dem eigenen Beinen steht, hat man u.U. viel mehr zu verlieren als früher - Beruf, Familie, neues soziales Umfeld. Zuerst was aufzubauen, und dann durch die Anzeige wieder alles zu verlieren, und nochmal alles neu aufbauen, das ist auch bitter. Insbesondere, wenn der Täter nicht verurteilt wird.
Man muss also nicht als gegeben hinnehmen, dass die Opfer immer so lange schweigen müssen.
Persönlich fände ich es angemessen, wenn Missbrauchsopfer Zeit hätten, bis sie ca 30-35 Jahre alt sind. Ob man das mit 21+10 Regelung oder 18+20 schafft, darüber müßten die Juristen diskutieren.
Die Opfer schweigen nicht zwangsläufig, weil sie schweigen müssen, sondern (ich dachte, das hätte ich beschrieben), weil sie eine Vielzahl psychologischer Grundlagen schaffen müssen und das viel Zeit benötigt.
Es ist nicht leicht zu erklären, aber ich will es mal versuchen:
Nehmen Sie z.B. die leibliche Tochter dieses Familienvaters aus Fluterschen, der seine Stiefkinder und seine Tochter nicht nur selbst missbraucht sondern auch an andere Männer verkauft hat und nun verurteilt wurde. Vielleicht haben Sie gelesen, dass die leibliche Tochter den Vater auf eigenen Wunsch in der Verhandlung umarmt hat und ihm gesagt hat, dass sie ihn immer lieben werde - trotz alledem, was er ihr angetan hat.
Die Eltern sind jahrelang die ganze Welt für Kinder, und wenn die Eltern verhindern, dass die Kinder eine andere Welt kennen lernen, müssen die Kinder erst als Erwachsene, wenn sie endlich von ihren Peinigern loskommen, erst lernen, dass eine Welt existiert, die nicht Kinder missbraucht, ihre persönliche Erfahrung richtig einordnen (außerhalb der Familienverharmlosung) und darüber hinaus eine psychische Eltern-Repräsentation bilden, die nicht missbrauchend ist. Nicht selten kommen etwa mit der Geburt oder dem Heranwachsen eigener Kinder erst wieder viele Dinge aus der Erinnerung hoch, die dann erst bearbeitet werden können. Dann sind die Opfer oft schon älter als 35 und die Verjährung ist abgelaufen.
Die Opfer schweigen nicht zwangsläufig, weil sie schweigen müssen, sondern (ich dachte, das hätte ich beschrieben), weil sie eine Vielzahl psychologischer Grundlagen schaffen müssen und das viel Zeit benötigt.
Es ist nicht leicht zu erklären, aber ich will es mal versuchen:
Nehmen Sie z.B. die leibliche Tochter dieses Familienvaters aus Fluterschen, der seine Stiefkinder und seine Tochter nicht nur selbst missbraucht sondern auch an andere Männer verkauft hat und nun verurteilt wurde. Vielleicht haben Sie gelesen, dass die leibliche Tochter den Vater auf eigenen Wunsch in der Verhandlung umarmt hat und ihm gesagt hat, dass sie ihn immer lieben werde - trotz alledem, was er ihr angetan hat.
Die Eltern sind jahrelang die ganze Welt für Kinder, und wenn die Eltern verhindern, dass die Kinder eine andere Welt kennen lernen, müssen die Kinder erst als Erwachsene, wenn sie endlich von ihren Peinigern loskommen, erst lernen, dass eine Welt existiert, die nicht Kinder missbraucht, ihre persönliche Erfahrung richtig einordnen (außerhalb der Familienverharmlosung) und darüber hinaus eine psychische Eltern-Repräsentation bilden, die nicht missbrauchend ist. Nicht selten kommen etwa mit der Geburt oder dem Heranwachsen eigener Kinder erst wieder viele Dinge aus der Erinnerung hoch, die dann erst bearbeitet werden können. Dann sind die Opfer oft schon älter als 35 und die Verjährung ist abgelaufen.
Mit
„Strukturen, die Gelegenheiten schaffen für die Täter“ denn die "Insassen" verlieren tendenziell Kontakte nach außen und geraten in eine Rang- oder Hackordnung“ in der die Einzelnen Gefangene in ausweglos scheinender Abhängigkeit von einer einzelnen oder kollektiven paternalistisch bzw. „väterlich“ daherkommenden (Lehrer, Pfaffe, Offizier u.a.) Befehlshaber - und PseudoMentor-Autorität sind.
Diese Abhängigkeits, „Macht- und Autoritätsstrukturen erleichtern in Institutionen Übergriffe vor allem gegenüber sehr jungen Menschen. Missbrauch wird außerdem erleichtert, wenn körperliche Nähe von Lehrern zu Schülern als Zeichen quasi-elterlicher (oder kumpelhafter) Zuwendung gedeutet wird“ die als Wohlverhaltens – und Gehorsamsprämie vergeben den Mißbrauchten den letzten Rest der Selbstachtung raubt und stattdessen eine lähmende Scham und Täter-komplementäre Selbstverachtung implantiert.
Richtig daher auch:
„In Heimen und Haftanstalten, ähnlich in Kasernen dominieren oft ausgeprägte Männlichkeitsvorstellungen. Sie begünstigen Machtspiele und Ersatz-Rituale“
und „einen ausgeprägten Korpsgeist“ der sich offenbar unausrottbar auch in Unternehmen, Regelschulen und Familien finden lässt,
Im Mißbrauch spiegeln sich somit „subkulturelle Machtstrukturen, Zwänge und Anreize in mehr oder minder abgeschlossenen Institutionen“, deren Wirkungsmacht von Eltern häufig unterschätzt wird, die im Autoritäts&Statusglauben „die Signale, die sie von ihren Kindern bekamen“ nicht mit bekamen...
m.
Die Opfer schweigen nicht zwangsläufig, weil sie schweigen müssen, sondern (ich dachte, das hätte ich beschrieben), weil sie eine Vielzahl psychologischer Grundlagen schaffen müssen und das viel Zeit benötigt.
Es ist nicht leicht zu erklären, aber ich will es mal versuchen:
Nehmen Sie z.B. die leibliche Tochter dieses Familienvaters aus Fluterschen, der seine Stiefkinder und seine Tochter nicht nur selbst missbraucht sondern auch an andere Männer verkauft hat und nun verurteilt wurde. Vielleicht haben Sie gelesen, dass die leibliche Tochter den Vater auf eigenen Wunsch in der Verhandlung umarmt hat und ihm gesagt hat, dass sie ihn immer lieben werde - trotz alledem, was er ihr angetan hat.
Die Eltern sind jahrelang die ganze Welt für Kinder, und wenn die Eltern verhindern, dass die Kinder eine andere Welt kennen lernen, müssen die Kinder erst als Erwachsene, wenn sie endlich von ihren Peinigern loskommen, erst lernen, dass eine Welt existiert, die nicht Kinder missbraucht, ihre persönliche Erfahrung richtig einordnen (außerhalb der Familienverharmlosung) und darüber hinaus eine psychische Eltern-Repräsentation bilden, die nicht missbrauchend ist. Nicht selten kommen etwa mit der Geburt oder dem Heranwachsen eigener Kinder erst wieder viele Dinge aus der Erinnerung hoch, die dann erst bearbeitet werden können. Dann sind die Opfer oft schon älter als 35 und die Verjährung ist abgelaufen.
Ich kenne mich mit dem Thema aus. Und gerade deshalb sage ich, dass es in Zukunft nicht so bleiben muss.
Z.B. Ihr Beispiel mit dem Fluterschen. Alle Nachbarn haben darüber getrascht, das Jugendamt wußte im Grunde genommen Bescheid. Aber keiner der Nachbarn hat sich getraut, was offiziell zu sagen, weil das eine Dorfgemeinschaft war, und man die Dorfgemeinschaft nicht stören wollte - und ohne konkrete Hinweise hatte das Jugendamt keine rechtliche Handhabe gesehen, zu handeln.
Ich fände es viel besser, hier anzusetzen, als den Missbrauch so lange geschehen zu lassen, und dann über verlängerten Verjährungsfrist viel später in Rechenschaft zu ziehen.
Selbstverständlich ist es besser, Missbrauch zu unterbrechen oder, noch besser, zu verhindern. Aber was ist mit den Opfern, die dieses Glück nicht haben? Denn dass es gar keine Opfer mehr geben wird, das halte ich doch für ziemlich optimistisch, so wünschenswert es auch wäre.
Im übrigen gibt es zu diesem Ansatz kein entweder - oder. Wenn der Missbrauch rechtzeitig entdeckt und verhindert wird, spielt eine längere Verjährung keine Rolle. Ist das nicht der Fall, hilft eine längere Verjährung beim derzeitigen "typischem" Verlauf. Sollte sich der typische Verlauf ändern, kann man ja wieder neujustieren.
Selbstverständlich ist es besser, Missbrauch zu unterbrechen oder, noch besser, zu verhindern. Aber was ist mit den Opfern, die dieses Glück nicht haben? Denn dass es gar keine Opfer mehr geben wird, das halte ich doch für ziemlich optimistisch, so wünschenswert es auch wäre.
Im übrigen gibt es zu diesem Ansatz kein entweder - oder. Wenn der Missbrauch rechtzeitig entdeckt und verhindert wird, spielt eine längere Verjährung keine Rolle. Ist das nicht der Fall, hilft eine längere Verjährung beim derzeitigen "typischem" Verlauf. Sollte sich der typische Verlauf ändern, kann man ja wieder neujustieren.
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