Vergewaltigungsvorwurf Strauss-Kahn plädiert auf unschuldig
Dominique Strauss-Kahn hat den Vorwurf versuchter Vergewaltigung von sich gewiesen. Vor dem Gericht riefen als Zimmermädchen verkleidete Demonstranten "Schäm dich!".
© Eric Feferberg/AFP/Getty Images

Dominique Strauss-Kahn und seine Frau Anne Sinclair vor der ersten Gerichtsanhörung in New York
Dominique Strauss-Kahn hat sich im Vergewaltigungsprozess vor einem New Yorker Gericht für "nicht schuldig" erklärt. Der ehemalige Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) beteuerte vor dem Supreme Court in Manhattan, er habe das Zimmermädchen eines New Yorker Hotels nicht zum Oralsex gezwungen. Er wies alle Anklagepunkte zurück.
Die Anhörung war von großem Medieninteresse begleitet. Bereits am frühen Morgen hatten sich Dutzende Journalisten vor dem Gerichtsgebäude an der Centre Street unweit des Finanzbezirks versammelt, um einen Platz im Saal zu ergattern. Vor dem Gebäude demonstrierten etwa einhundert als Zimmermädchen verkleidete Frauen, die den ehemaligen IWF-Chef mit dem Ruf "Schäm Dich!" begrüßten.
Dem Franzosen werden sieben Taten zur Last gelegt: Die schwerwiegendste ist "sexuelle Belästigung ersten Grades". In diesem Punkt, der eine Gefängnisstrafe von 25 Jahren nach sich ziehen könnte, ist Strauss-Kahn gleich zwei Mal angeklagt. Auch für alle anderen Punkte sind Haftstrafen möglich. "Sexueller Missbrauch" steht zwei Mal in der Anklage. Dass er die Tür geschlossen haben soll, um die Frau am Weglaufen zu hindern, wird von der Staatsanwaltschaft zudem als Freiheitsberaubung gewertet.
Strauss-Kahn erschien in Begleitung seiner Frau Anne Sinclair, die wenige Tage nach seiner Festnahme aus Frankreich in die USA gereist war. Unmittelbar nach der nur siebenminütigen Anhörung lieferten sich die Anwälte Strauss-Kahns und des mutmaßlichen Opfers vor Journalisten einen verbalen Schlagabtausch. Es gebe keinen Hinweis auf Gewaltanwendung, sagte Verteidiger Benjamin Brafman. Jede "gegenteilige Andeutung" sei "einfach nicht glaubwürdig". Die Verteidigung dringt darauf, so schnell wie möglich Einblick in die Unterlagen und Zeugenbefragungen der Staatsanwaltschaft zu bekommen.
Das 32-jährige vermeintliche Opfer ist seit der Festnahme Strauss-Kahns untergetaucht, im Prozess wird sie ihrem mutmaßlichen Peiniger aber gegenübertreten müssen. Ihr Anwalt Kenneth Thompson erklärte, seine Mandantin werde vor Gericht den "schrecklichen sexuellen Angriff" schildern. Seine Mandantin sei "eine würdevolle und ehrenhafte Frau" und werde "die Wahrheit" berichten.
Nach Einschätzung von US-Medien wird Strauss-Kahns Verteidigung zu beweisen versuchen, dass es mit Einverständnis der Frau zum Sex gekommen ist. In den kommenden Wochen müssen Anklage und Verteidigung nun Beweismaterial zusammentragen, um ihre jeweilige Version der angeblichen Tat zu untermauern. Die Anhörung war der Auftakt zu einem Strafprozess vor einem Geschworenengericht. Richter Michael Obus setzte die nächste Anhörung für den 18. Juli an.
Die schnellen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden aufmerksam registriert. Normalerweise, so merkte die New York Times an, dauerten die Ermittlungen Wochen oder Monate, die Parteien würden miteinander reden, erst dann würde die Staatsanwaltschaft über eine Anklage entscheiden. Bei Strauss-Kahn passierte das alles innerhalb weniger Tage. Noch in diesem Jahr soll der eigentliche Prozess losgehen.
Nach seiner Festnahme am 14. Mai hatte Strauss-Kahn zunächst vier Nächte im Gefängnis verbracht, mittlerweile steht er in einem luxuriösen Stadthaus in Manhattan unter Hausarrest. Als IWF-Chef trat er in Folge der Vorwürfe zurück.
- Datum 06.06.2011 - 18:52 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, AFP, Reuters
- Kommentare 28
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Ich dachte, die Klaeger (Staatsanwaltschaft) haetten die
Bweislast.
und die Ankläger (Kläger gibt es nur im Zivil- nicht aber im Strafrecht) sind in der Beweispflicht. Nur: Der Artikel sagt doch gar nichts Gegenteiliges.
und die Ankläger (Kläger gibt es nur im Zivil- nicht aber im Strafrecht) sind in der Beweispflicht. Nur: Der Artikel sagt doch gar nichts Gegenteiliges.
und die Ankläger (Kläger gibt es nur im Zivil- nicht aber im Strafrecht) sind in der Beweispflicht. Nur: Der Artikel sagt doch gar nichts Gegenteiliges.
Auf jeden Fall gibt es ein höllisches Medienspektakel.
Keine Ahnung was da wie gelaufen ist.
... ein Zimmermädchen anspringt, ist das ein weltweiter Skandal der die Titelseiten der Medien füllt!
Wenn der IWF hingegen millionen Menschen ihrer Existensgrundlage beraubt, ist das hingegen eine unbedeutende Randnotiz über die es nicht zu berichten lohnt...
http://www.independent.co...
Der IWF oder die Medien? Oder die Menschen, welche ein Sexskandal mehr interessiert als das Schicksal von Millionen
Der IWF oder die Medien? Oder die Menschen, welche ein Sexskandal mehr interessiert als das Schicksal von Millionen
Da will wohl jemand unbedingt DSK loswerden und entscheidet sich dann für die Vergewaltigungs-Keule, die ja bei Julian Assange leider schon so gut funktioniert. Es ist schon traurig zu beobachten, dass die Gesellschaft bei *solchen* Verbrechen so übertrieben beharrlich ist.
Bevor jetzt irgendwer denkt, dass ich den Typen verteidigen will, möchte ich noch einmal klarstellen, dass der Typ natürlich schuldig ist. Als Chef des Weltwährungsfonds ist er verantwortlich für die Misere zahlloser Drittweltländer, die für immer und ewig an der Abzahlung der "Schulden" von IWF und Weltbank sitzen.
Interessant wäre es, die Gesetze der jeweiligen Ländern zu wissen.
Bei Assange geht es um schwedisches Recht, wo - zumindest habe ich es so verstanden - ungewolltes, ungeschütztes Sex als Vergewaltigung gilt. Also geht es hier um an sich einvernehmliches Sex mit geplatzem Kondom. Die Streitfrage wäre in diesem Fall, ob das Kondom manipuliert wurde, dass es platzen musste, oder ob das ein Unfall war. (Schweden hat ein sehr striktes Gesetz bezüglich Sexualdelikt, so wurde dort bereits ein Comic-Übersetzer verurteilt, weil die auf seinem PC gespeicherten Manga-Bilder nach dem neuen Gesetz als Kinderpronografie eingestuft wurden. Draufhin wurde er sogar von seinem Verlag gekündigt, für welchen er die Übersetzung gemacht hatte)
Bei Strauss-Kahn geht es um amerikanisches Recht.
Interessant wäre es, die Gesetze der jeweiligen Ländern zu wissen.
Bei Assange geht es um schwedisches Recht, wo - zumindest habe ich es so verstanden - ungewolltes, ungeschütztes Sex als Vergewaltigung gilt. Also geht es hier um an sich einvernehmliches Sex mit geplatzem Kondom. Die Streitfrage wäre in diesem Fall, ob das Kondom manipuliert wurde, dass es platzen musste, oder ob das ein Unfall war. (Schweden hat ein sehr striktes Gesetz bezüglich Sexualdelikt, so wurde dort bereits ein Comic-Übersetzer verurteilt, weil die auf seinem PC gespeicherten Manga-Bilder nach dem neuen Gesetz als Kinderpronografie eingestuft wurden. Draufhin wurde er sogar von seinem Verlag gekündigt, für welchen er die Übersetzung gemacht hatte)
Bei Strauss-Kahn geht es um amerikanisches Recht.
Ob der Vorwurf richtig oder falsch ist. Es wäre vermutlich "dumm", leider, wenn er es zugeben würde. Denn ein "Deal" wäre dann ausgeschlossen. Im übrigen, vielleicht sagt er die Wahrheit. Wenn einer gerne Sex mit Frauen hat, heisst das noch lange nicht, dass er den auch mit Gewalt herbeiführen würde.
Den Hupfdolen vor der Türe sei also gesagt, dass mit Bürgerbeteiligung was anderes gemeint ist. Auf mittelalterliches Marktplatzgeschrei mit Vorverurteilung kann man verzichten, auch im Namen der Frauenbefreiuung.
...wilde Verschwörungstheorien, in denen sich militante Feministinnen, die USA, die französische Rechte usw. gegen einen netten Kerl verbünden, der einfach die Frauen liebt! Und zwar so sehr, dass auch wildfremde, muslimische Zimmermädchen sofort seinem Charme verfallen und spontan mit ihm Oralsex haben wollen! An den er sich dann leider nicht mehr erinnert oder vielleicht später dann doch, als sich sein Sperma findet. Dann war er aber natürlich einvernehmlich.
...wilde Verschwörungstheorien, in denen sich militante Feministinnen, die USA, die französische Rechte usw. gegen einen netten Kerl verbünden, der einfach die Frauen liebt! Und zwar so sehr, dass auch wildfremde, muslimische Zimmermädchen sofort seinem Charme verfallen und spontan mit ihm Oralsex haben wollen! An den er sich dann leider nicht mehr erinnert oder vielleicht später dann doch, als sich sein Sperma findet. Dann war er aber natürlich einvernehmlich.
...wilde Verschwörungstheorien, in denen sich militante Feministinnen, die USA, die französische Rechte usw. gegen einen netten Kerl verbünden, der einfach die Frauen liebt! Und zwar so sehr, dass auch wildfremde, muslimische Zimmermädchen sofort seinem Charme verfallen und spontan mit ihm Oralsex haben wollen! An den er sich dann leider nicht mehr erinnert oder vielleicht später dann doch, als sich sein Sperma findet. Dann war er aber natürlich einvernehmlich.
Sperma am..." stand nichts im Artikel.
Die Staatsanwaltschaft wird sich brennend für Ihre Erkenntnisse interessieren, inkl. der User mit den "Leserempfehlungen".
Sperma am..." stand nichts im Artikel.
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