Presseschau Kommentatoren diskutieren Gäfgen-Urteil kontrovers
In einem Punkt sind alle einig: Die Entschädigung für den Mörder war rechtmäßig. Ob dies auch moralisch gerechtfertigt ist, darüber gehen die Meinungen auseinander.
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt, den verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen mit 3.000 Euro wegen angedrohter Folter zu entschädigen, wird in deutschen Medien kontrovers diskutiert. Die Frankfurter Rundschau etwa hält die Entscheidung für "eine gute Nachricht". Als ein Polizist Gäfgen während der Ermittlungen mit Folter drohte, habe der Beamte und damit der Staat das "Unantastbarste verletzt: die Menschenwürde". Ihre Geltung erweise sich gerade in schwierigen Situationen als besonders wichtig. Die Menschenwürde dürfe selbst einem verurteilten Mörder "niemand nehmen".
Dagegen meint der Autor des Kölner Stadt-Anzeigers, das Urteil sei wegen des moralischen Empfindens vieler Menschen nur schwer erträglich. Die Entscheidung sei vor allem für die Familie des von Gäfgen getöteten Jungen "ein Albtraum". Der Fall zeige exemplarisch die Widersprüche auf, die zwischen "Recht und Rechtsempfinden" klafften.
Die Leipziger Volkszeitung macht auf einen anderen Aspekt aufmerksam. Lasse man das Schadenersatzurteil beiseite, zeige gerade das Beispiel Gäfgen, dass die Justiz selbst in Extremfällen zu vernünftigen Lösungen komme. "Die Beamten, die ihn mit Folter bedrohten, sind faktisch nicht bestraft worden", heißt es dort. "Das war richtig." Der Täter dagegen erhielt trotz der unerlaubten Verhörmethode lebenslänglich. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren sei ausgeschlossen. "Auch das ist angemessen", urteilt die Zeitung. Der Schwerverbrecher sitze also möglicherweise bis ans Ende seiner Tage ein. 3.000 Euro änderten daran nichts. "Alle Welt bewundert unser Rechtssystem, wir schauen nur auf seine gelegentlichen Entgleisungen", lobt die Leipziger Volkszeitung.
Entscheidung sei nicht überraschend
Auch die Sächsische Zeitung macht keinerlei Fehlverhalten der deutschen Justiz aus. Menschlich gesehen sei die Folterandrohung gegen Gäfgen nur allzu verständlich gewesen. Der Kindsmörder hatte die Polizei in dem Glauben gelassen, das Kind lebe noch, das Versteck verriet er aber nicht. "Der Vernehmer sah nur eine Lösung: Die Androhung von Schmerzen", schreibt der Kommentator.
Trotz dieser extremen Ausnahmesituation hätten alle Gerichtsinstanzen bis hin zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof bestätigt, dass Folter und Folterandrohungen tabu seien. "In einem zivilisierten Land werden Gefangene nicht misshandelt, selbst wenn sie die widerlichsten Verbrechen begangen haben", heißt es. Die Entscheidung, dem Mörder einen symbolischen Geldbetrag zu geben, habe deshalb nicht mehr überraschen können.
Eine ähnliche Haltung nimmt die Stuttgarter Zeitung zu dem Fall ein. Das selbstgerechte Auftreten des Mörders rufe den Reflex hervor: keine Gnade, erst recht keine Entschädigung für solch einen Mann. "Aber im Rechtsstaat haben vor dem Gesetz alle gleich zu sein", urteilt die Zeitung. Auch der schlimmste Verbrecher habe Rechte und den Anspruch auf Achtung seiner Menschenwürde. "Die Androhung von Gewalt durch die Polizisten war Folter. Sie ist verboten, ohne Ausnahme", heiß es in dem Kommentar. Wenn einem Bürger durch den Staat Unrecht geschieht, könne er eben Anspruch auf Entschädigung erheben. Dies gelte für jedermann – selbst für Mörder.
- Datum 05.08.2011 - 08:36 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 173
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.. wenig die Kommentatoren der Zeitungen teilweise in der Lage sind, elementare Rechtsgrundsätze einer Demokratie und ihre eigenen Emotionen zu trennen.
Und zu erkennen, dass es das Ende des Rechtsstaates ist, wenn so eine Vermischung stattfindet.
Zähneknirschend muss man dieses Urteil hinnehmen; moralisch verurteile ich es trotzdem!
Also, das alle die rechtmäßigkeit des Urteils anerkennen, das ist gegeben.
Die Tatsache, dass sich der Täter jetzt jedoch als Justizopfer stillisiert ist auch hart. Klar, ein Rechtstaat muss digital sein. Gleiches Recht für alle. Aber deshalb darf manm es immernoch kritisieren... das gehört nämlich genauso zum Rechtstaat....
1. Gäfgen erhielt eine Entschädigung zugesprochen, weil ihm rechtwidrig mit Folter gedroht wurde.
2. Gäfgen ist ein brutaler Mörder und wurde zu einer angemessener, mindestens 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Dass er sich überhaupt auf den Klageweg begeben hat, zeigt, dass er immer nocht nicht begonnen hat, sich mit seiner fürchterlichen Tat angemessen auseinanderzusetzen. Er wird wohl länger als 15 Jahre dazu brauchen!
Zähneknirschend muss man dieses Urteil hinnehmen; moralisch verurteile ich es trotzdem!
Also, das alle die rechtmäßigkeit des Urteils anerkennen, das ist gegeben.
Die Tatsache, dass sich der Täter jetzt jedoch als Justizopfer stillisiert ist auch hart. Klar, ein Rechtstaat muss digital sein. Gleiches Recht für alle. Aber deshalb darf manm es immernoch kritisieren... das gehört nämlich genauso zum Rechtstaat....
1. Gäfgen erhielt eine Entschädigung zugesprochen, weil ihm rechtwidrig mit Folter gedroht wurde.
2. Gäfgen ist ein brutaler Mörder und wurde zu einer angemessener, mindestens 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Dass er sich überhaupt auf den Klageweg begeben hat, zeigt, dass er immer nocht nicht begonnen hat, sich mit seiner fürchterlichen Tat angemessen auseinanderzusetzen. Er wird wohl länger als 15 Jahre dazu brauchen!
Zähneknirschend muss man dieses Urteil hinnehmen; moralisch verurteile ich es trotzdem!
Eigentlich ist alles gesagt. Auch einem Mörder darf die Menschenwürde nicht genommen werden. Die "symbolische Geldbetrag" als Entschädigung, wie es hier heißt, ist angemessen; G. sitzt wahrscheinlich für den Rest seines Lebens ein, das ist ebenso angemessen.
Eigentlich sehen durch die Bank die Journalisten das Urteil als moralisch oder zumindest rechtsstaatlich gerechtfertigt an.
Umso mehr verwundert mich es, dass gerade im Kommentar der ZEIT auf unerträgliche Weise das Kernstück, ja die Seele, unserer Verfassung - Rechtstaatlichkeit und Menschenwürde - in Frage gestellt wird.
steht auch einem verurteilten Verbrecher eine solche Entschädigung zu. Das mag zwar nahezu grotesk erscheinen, aber wir leben in einem Rechtsstaat, und das führt gelegentlich zu derart merkwürdigen Urteilen.
Magnus Gäfgen, wenn ich sein Gesicht richtig lese, "leidet wie ein Hund", hat es aber noch nicht richtig gemerkt. [...]
Allein von der Tatsache her, dass er jetzt dafür mindestens 15 Jahre sitzen muss und niemandem damit imponiert, versucht er es jetzt KleinKlein mit Schadenersatz und Schmerzensgeld. Es geht ihm sicher auch ums Geld dabei, aber auch darum, durch gerichtlichen Erfolg, sich ein wenig besser zu fühlen nach seiner Tat.
Doch es wird ihm nichts nützen hinter Gittern. Die alten peinigenden Gedanken und Gefühle werden bleiben auch dieses unterschwellige Unwohlsein. Freude wird er nicht empfinden können, wie lange mag er wohl nicht mehr herzhaft gelacht haben. Hat er es je gekonnt?
Wollte er etwas für seine persönliche Entwicklung aus der Tat ziehen, müsste er in sich gehen, Einsicht zeigen und letztlich seine Tat tief bereuen, sich von den richtigen Menschen helfen lassen, abseits der Öffentlichkeit und sich nicht von Anwälten beraten lassen, die auf Publicity aus sind. Die 3000 Euro plus Zinsen, werden ihm seine Lage letztlich noch schlimmer vorkommen lassen.
Vor Gericht mag er einen kleinen Sieg errungen haben. In der Zelle wird sich das in eine fette Niederlage umkehren.
Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Äußerungen, die als Diskriminierung verstanden werden können. Danke. Die Redaktion/ag
Bitte füllen Sie Ihre Kommentare mit Inhalten. Danke. Die Redaktion/vn
Der Übeltäter mag ja glücklich sein,
solange er nicht erntet, was er gesät hat.
Aber wenn es ans Ernten geht,
übermannt ihn der Kummer.
Der Gute mag zwar leiden, solange
er nicht erntet was er gesät hat,
aber sobald es ans Ernten geht,
übermannt ihn Freude.
Wenn Magnus Gäfken, der Gernegroß heute Abend in seiner Zelle sitzt, wie wird er sich fühlen? Er hat gestern geerntet.
Kann man einen Kindsmörder mit einem Kommentar diskriminieren? Wie sollte das gehen? Dabei wäre Diskriminierung für ihn wie ein Heilmittel.
Bitte füllen Sie Ihre Kommentare mit Inhalten. Danke. Die Redaktion/vn
Der Übeltäter mag ja glücklich sein,
solange er nicht erntet, was er gesät hat.
Aber wenn es ans Ernten geht,
übermannt ihn der Kummer.
Der Gute mag zwar leiden, solange
er nicht erntet was er gesät hat,
aber sobald es ans Ernten geht,
übermannt ihn Freude.
Wenn Magnus Gäfken, der Gernegroß heute Abend in seiner Zelle sitzt, wie wird er sich fühlen? Er hat gestern geerntet.
Kann man einen Kindsmörder mit einem Kommentar diskriminieren? Wie sollte das gehen? Dabei wäre Diskriminierung für ihn wie ein Heilmittel.
Ich frage mich seit dieser Geschichte, wann wohl der nächste Schritt folgt. Vom Polizisten, der einen Täter mit Folter bedroht, weil er *meint* das Opfer sei noch am Leben, zu dem Polizisten, der einen Unschuldigen foltert, weil er *meint*, er hätte den Täter. Oder weil er meint, es bestehe zumindest die Möglichkeit, er hätte den Täter. Oder so.
.. des wohlwollenden Verstehens der Handlungsweise des Folterandrohers. Die kurzsichtige Erkenntnis, dass es ja dieses Mal den "Richtigen" getroffen habe und dass das, im Ermessen der Verhörenden, auch immer so bleiben werde.
Und dieses Verstehen übersieht, dass es nur das absolute Verbot einer solchen Handlungsweise ist, das die Menschen, uns alle, vor Folter schützt. Das nächste Mal ist es ein Unschuldiger, dem Schmerzen angedroht oder zugefügt werden.
Das befürchte ich. Da die Strafen für die Polizisten eigentlich nur symbolisch sind, wird es mit Sicherheit weitergehen. Wir werden sehen wie mit möglichen Terroristen umgegangen werden wird.
Ich befürworte Kameras in den Verhörräumen, sowie es in den USA üblich ist. Nur so ist ist uns allen die Kontrolle überbordender und rechtswidrigen Verhaltens staatlicher Organe gegeben.
...genau das ist der Punkt! Folter oder deren Androhung darf eben aus den von Ihnen genannten Gründen keinem zugestanden werden. Ich denke allerdings, dass die Gerichte in diesem sehr speziellen Fall (der Täter geständig, das Opfer möglicherweise noch am Leben, extremer Zeitdruck) in beiden Verfahren einen Königsweg gefunden haben, der Folter(androhung) nicht zulässt, aber zumindest Verständnis für die in einer Extremsituation stehenden Ermittler aufbringt.
Meines Wissens hatte Gäfgen zum Zeitpunkt der Androhung von Folter die Entführung bereits gestanden. Es handelte sich für Daschner darum, Gäfgen zu zwingen, den Aufenthaltsort des Entführungsopfers preiszugeben, das (hoffentlich) noch lebte, denn Gäfgen verschwieg, den Jungen bereits getötet zu haben.
.. des wohlwollenden Verstehens der Handlungsweise des Folterandrohers. Die kurzsichtige Erkenntnis, dass es ja dieses Mal den "Richtigen" getroffen habe und dass das, im Ermessen der Verhörenden, auch immer so bleiben werde.
Und dieses Verstehen übersieht, dass es nur das absolute Verbot einer solchen Handlungsweise ist, das die Menschen, uns alle, vor Folter schützt. Das nächste Mal ist es ein Unschuldiger, dem Schmerzen angedroht oder zugefügt werden.
Das befürchte ich. Da die Strafen für die Polizisten eigentlich nur symbolisch sind, wird es mit Sicherheit weitergehen. Wir werden sehen wie mit möglichen Terroristen umgegangen werden wird.
Ich befürworte Kameras in den Verhörräumen, sowie es in den USA üblich ist. Nur so ist ist uns allen die Kontrolle überbordender und rechtswidrigen Verhaltens staatlicher Organe gegeben.
...genau das ist der Punkt! Folter oder deren Androhung darf eben aus den von Ihnen genannten Gründen keinem zugestanden werden. Ich denke allerdings, dass die Gerichte in diesem sehr speziellen Fall (der Täter geständig, das Opfer möglicherweise noch am Leben, extremer Zeitdruck) in beiden Verfahren einen Königsweg gefunden haben, der Folter(androhung) nicht zulässt, aber zumindest Verständnis für die in einer Extremsituation stehenden Ermittler aufbringt.
Meines Wissens hatte Gäfgen zum Zeitpunkt der Androhung von Folter die Entführung bereits gestanden. Es handelte sich für Daschner darum, Gäfgen zu zwingen, den Aufenthaltsort des Entführungsopfers preiszugeben, das (hoffentlich) noch lebte, denn Gäfgen verschwieg, den Jungen bereits getötet zu haben.
ein Menschenleben zu retten und nicht weil er ein Verbrechen begangen hat.
Ein Verbrecher, der eine Geisel in der Gewalt hat und diese ermorden will, der wird ja auch von einem Scharfschützen durch einen Rettungsschuss erschossen, aus Notwehr.
Was wäre gewesen, wenn der Junge noch gelebt hätte und gerettet worden wäre? Hätten die Kommentatoren das dann hier weit und breit bedauert?
"In einem Punkt sind sich alle einig: Der Schadenersatz für den Mörder war rechtmäßig."
Ich bin da anderer Meinung! Schon die Analyse des Vorganges ist Falsch! Die Zahlung von Schadenersatz an den Täter ist Rechtsverdrehung. So schafft man einen Rechtsstaat ab.
...wenn seine Rechte nicht mehr für alle gelten!
Was ich nicht verstehe ist, warum viele den Polizisten indirekt in Schutz nehmen wollen. Dieser Mann ist nämlich auch ein Täter. Rechtfertigungen a la "für ein größeres Wohl" haben wir in der Geschichte zu Genüge als Ausrede gehört, davon lässt sich heute hoffentlich keiner mehr überzeugen.
Der Mörder bekommt lebenslänglich für seine Tat.
Der Polizist kommt ungeschoren davon, sein Strafmaß wird vom Land übernommen.
Das ist der Knackpunkt an der Geschichte. Das Problem ist nicht, dass der Mörder das Geld bekommt, sondern dass es vom Falschen gezahlt wird und damit den Blick auf das Kernproblem verstellt.
Doppelpost entfernt. Die Redaktion/se.
.. wichtige Grundsätze eines Rechtsstaates nicht begriffen.
denn ein mensch, der einen andern mit einer waffe bedroht und dann von einem scharfschützen erschossen wird, der ist ja von mehreren personen als täter identifiziert worden, indem vorliegenden fall wusste aber niemand, dass der jetzt verurteilte auch tatsächlich täter ist, weiters hat der täter ja nicht direkt jemanden bedroht, somit ist folter oder gar eine ermordung wohl nicht ganz gerechtfertigt
was wäre wenn??
diese frage ist sinnlos
was wäre, wenn sie unschuldig in dem oder einem anderen ähnlich gelagerten fall zufällig zur falschen zeit am falschen ort gewesen wären und beamte der meinung wären sie sind entführer eines kindes, dann beginnen die sie zu foltern, schneiden ihnen körperteile ab, und dann stellt sich im gerichtsverfahren heraus, hoppala der war es doch nicht - ja pech gehabt oder was? nein so geht es nicht, beamte können nicht gleichzeitig, polizisten, ankläger, verteidiger, richter, zeugen, gerichtsgutachter, geschworene und vollstrecker in einem sein
Folterandrohung ist in Deutschland verboten. Punkt.
Da gibt es keine "Sichtweise". Der finale Rettungsschuss hat mit diesem Falle nichts zu tun.
Der Schadenersatz war richtig und notwendig, denn vor dem Gesetz sind alle gleich! ALLE!
WARUM Folter angedroht oder angetan wird, IST VOLLKOMMEN UNERHEBLICH! Sie IST VERBOTEN!
Mich wundert der Kommentar in "Die Zeit" doch auch sehr. Der Gäfgen mag ein schlimmer Typ sein, ist es sicher auch, und dennoch ist er ein Mensch!
Verständnis für den Polizisten habe ich aber dennoch.
Dieser Fall zeigt, wie schwierig es ist, persönliche Gefühle von den Grundsätzen einer Demokratie und eines Rechtsstaates zu trennen bzw. diese zu vereinbaren. Und trotz dem müssen wir es tun.
Letztlich haben die Gerichte in allen Prozessen gut abgewogene Urteile gefunden. Für den Polizisten als auch für den in U-Haft sitzenden Verdächtigen.
Jeder, der hier anderes fordert, hat das Prinzip Rechtsstaat nicht verstanden. Und kann sich dennoch glücklich schätzen, in einem zu leben! Ich bin sehr froh, dass ich in Deutschland leben darf!
Ich kann Ihrer Argumentation folgen und frage mich anhand dieses Falls auch, ob ein Rechtsstaat in so überzogener Weise seine rechtsstaatliches Bewusstsein ausdrücken muss, sich mit einer Entschädigung von 3.000 Euro bei dem "Opfer" zu entschuldigen. Das Folterverbot ist absolut und es ist klar, dass kein Richter von diesem Grundsatz abrücken kann und darf. Aber das muss nicht zu dem Urteil führen, dass Gäfgen in dieser sehr spezifischen Situation so unglaublich viel erlitten hat, dass es eines so großzügigen Ausgleichs bedarf. Diesem Urteil haftet etwas Mechanisches an, eine kalte Mechanik, die sich hier an einer Person des öffentlichen Interesses beweist und Rechtsstaatlichkeit demonstriert, mit großer, überzogen großer Geste. Eine Geste, die anderswo oft fehlt, eine Übersensibilität, wo anderswo oft kaum Sensibilität vorhanden ist. Warum gerade hier all dies??
Warum gerade hier dieser Beweis von Rechtsstaatlichkeit? Wo doch die Würde des Einzelnen je nach Status in unserer Gesellschaft de facto sehr unterschiedlich definiert wird.
In so vielen Prozessen reicht es, wenn der Beklagte (hier Polizist)dem Geschädigten seine "Entschuldigung" ausspricht. Ob sie ehrlich ist oder nicht spielt in diesem Fall kaum jemals eine Rolle. Sie wird vom Gericht anerkannt.
Warum konnte sich der Polizist nicht ebenfalls auch bei
Gäfgen entschuldigen und die Sache wäre gegessen.
Da hätten es zur Wiedergutmachung keine 3000 Euro gebraucht.
So macnches Kind hungert und ein Mörder bekommt auch noch Geld in den Rachen geworfen. Ich finde, dass er sich über den Staat eher lustig macht.
Diese Art von staatlicher Zurschaustellung finde ich einfach nicht echt. Will demonstrieren, dass sie immer und
zu jeder Zeit das Recht wahrt. Nun, Beispiele gibt es genug, wo das nicht der Fall ist.
...wenn seine Rechte nicht mehr für alle gelten!
Was ich nicht verstehe ist, warum viele den Polizisten indirekt in Schutz nehmen wollen. Dieser Mann ist nämlich auch ein Täter. Rechtfertigungen a la "für ein größeres Wohl" haben wir in der Geschichte zu Genüge als Ausrede gehört, davon lässt sich heute hoffentlich keiner mehr überzeugen.
Der Mörder bekommt lebenslänglich für seine Tat.
Der Polizist kommt ungeschoren davon, sein Strafmaß wird vom Land übernommen.
Das ist der Knackpunkt an der Geschichte. Das Problem ist nicht, dass der Mörder das Geld bekommt, sondern dass es vom Falschen gezahlt wird und damit den Blick auf das Kernproblem verstellt.
Doppelpost entfernt. Die Redaktion/se.
.. wichtige Grundsätze eines Rechtsstaates nicht begriffen.
denn ein mensch, der einen andern mit einer waffe bedroht und dann von einem scharfschützen erschossen wird, der ist ja von mehreren personen als täter identifiziert worden, indem vorliegenden fall wusste aber niemand, dass der jetzt verurteilte auch tatsächlich täter ist, weiters hat der täter ja nicht direkt jemanden bedroht, somit ist folter oder gar eine ermordung wohl nicht ganz gerechtfertigt
was wäre wenn??
diese frage ist sinnlos
was wäre, wenn sie unschuldig in dem oder einem anderen ähnlich gelagerten fall zufällig zur falschen zeit am falschen ort gewesen wären und beamte der meinung wären sie sind entführer eines kindes, dann beginnen die sie zu foltern, schneiden ihnen körperteile ab, und dann stellt sich im gerichtsverfahren heraus, hoppala der war es doch nicht - ja pech gehabt oder was? nein so geht es nicht, beamte können nicht gleichzeitig, polizisten, ankläger, verteidiger, richter, zeugen, gerichtsgutachter, geschworene und vollstrecker in einem sein
Folterandrohung ist in Deutschland verboten. Punkt.
Da gibt es keine "Sichtweise". Der finale Rettungsschuss hat mit diesem Falle nichts zu tun.
Der Schadenersatz war richtig und notwendig, denn vor dem Gesetz sind alle gleich! ALLE!
WARUM Folter angedroht oder angetan wird, IST VOLLKOMMEN UNERHEBLICH! Sie IST VERBOTEN!
Mich wundert der Kommentar in "Die Zeit" doch auch sehr. Der Gäfgen mag ein schlimmer Typ sein, ist es sicher auch, und dennoch ist er ein Mensch!
Verständnis für den Polizisten habe ich aber dennoch.
Dieser Fall zeigt, wie schwierig es ist, persönliche Gefühle von den Grundsätzen einer Demokratie und eines Rechtsstaates zu trennen bzw. diese zu vereinbaren. Und trotz dem müssen wir es tun.
Letztlich haben die Gerichte in allen Prozessen gut abgewogene Urteile gefunden. Für den Polizisten als auch für den in U-Haft sitzenden Verdächtigen.
Jeder, der hier anderes fordert, hat das Prinzip Rechtsstaat nicht verstanden. Und kann sich dennoch glücklich schätzen, in einem zu leben! Ich bin sehr froh, dass ich in Deutschland leben darf!
Ich kann Ihrer Argumentation folgen und frage mich anhand dieses Falls auch, ob ein Rechtsstaat in so überzogener Weise seine rechtsstaatliches Bewusstsein ausdrücken muss, sich mit einer Entschädigung von 3.000 Euro bei dem "Opfer" zu entschuldigen. Das Folterverbot ist absolut und es ist klar, dass kein Richter von diesem Grundsatz abrücken kann und darf. Aber das muss nicht zu dem Urteil führen, dass Gäfgen in dieser sehr spezifischen Situation so unglaublich viel erlitten hat, dass es eines so großzügigen Ausgleichs bedarf. Diesem Urteil haftet etwas Mechanisches an, eine kalte Mechanik, die sich hier an einer Person des öffentlichen Interesses beweist und Rechtsstaatlichkeit demonstriert, mit großer, überzogen großer Geste. Eine Geste, die anderswo oft fehlt, eine Übersensibilität, wo anderswo oft kaum Sensibilität vorhanden ist. Warum gerade hier all dies??
Warum gerade hier dieser Beweis von Rechtsstaatlichkeit? Wo doch die Würde des Einzelnen je nach Status in unserer Gesellschaft de facto sehr unterschiedlich definiert wird.
In so vielen Prozessen reicht es, wenn der Beklagte (hier Polizist)dem Geschädigten seine "Entschuldigung" ausspricht. Ob sie ehrlich ist oder nicht spielt in diesem Fall kaum jemals eine Rolle. Sie wird vom Gericht anerkannt.
Warum konnte sich der Polizist nicht ebenfalls auch bei
Gäfgen entschuldigen und die Sache wäre gegessen.
Da hätten es zur Wiedergutmachung keine 3000 Euro gebraucht.
So macnches Kind hungert und ein Mörder bekommt auch noch Geld in den Rachen geworfen. Ich finde, dass er sich über den Staat eher lustig macht.
Diese Art von staatlicher Zurschaustellung finde ich einfach nicht echt. Will demonstrieren, dass sie immer und
zu jeder Zeit das Recht wahrt. Nun, Beispiele gibt es genug, wo das nicht der Fall ist.
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