Entschädigung für Gäfgen Rechtens, aber nicht richtig
Die Richter, die Magnus Gäfgen 3.000 Euro Entschädigung zusprachen, haben nur ihren Job gemacht. So kann man es sehen. Verstehen kann man das Urteil nicht. Ein Kommentar
Zumindest juristisch gesehen liegt der Fall, der jetzt die Gemüter erregt, doch ganz einfach. Da ist einem Tatverdächtigen von Polizeibeamten Folter angedroht worden, ein Gericht hat diese Polizisten dafür vor Jahren verurteilt. Und nun möchte der Betroffene Schadenersatz haben.
Wer nüchtern allein das Verfahren betrachtet, in dem Magnus Gäfgen jetzt vom Landgericht Frankfurt 3.000 Euro Entschädigung vom Land Hessen zugesprochen wurden, der kann nicht umhin kommen, zuzugestehen, dass der Richter letztlich nur konsequent geurteilt hat. Folter darf es in einem Rechtsstaat nun mal nicht geben, auch nicht die Androhung derselben.
Die Qualität des Rechtsstaats zeigt sich erst in den schwierigen Momenten. Und der Vorwurf, die Justiz habe mit dem Urteil das falsche Signal gesendet, geht fehl. Über anderes hatte das Gericht schlicht nicht zu entscheiden.
Selten aber liegen Recht und moralisches Empfinden so weit auseinander wie in diesem Fall. Denn Gäfgen ist vor allem Täter, in einem das aktuelle Verfahren sozusagen überwölbenden Kapitalverbrechen, ohne das es nie zur Folter-Androhung gekommen wäre.
Der Kindsmörder hat einen Elfjährigen entführt, um weiter einen aufwendigen Lebensstil zu pflegen, er hat noch Lösegeld kassiert, als das Kind bereits tot war und er hat erst einmal andere der Tat bezichtigt, als die Polizei ihn fasste.
Seitdem er 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, lässt er keine Gelegenheit aus, sich zum Opfer zu stilisieren. All das ist an Erbärmlichkeit kaum zu überbieten.
Doch selbst wenn Magnus Gäfgen nach der neuerlichen Entscheidung endlich Ruhe geben sollte: Das Urteil des Frankfurter Landgerichts reiht sich ein in eine beunruhigende Serie von Richter-Entscheidungen "im Namen des Volkes", die zwar Recht darstellen mögen, aber von diesem Volk zu großen Teilen nicht verstanden werden. Sei es im Fall der Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern, bei Entscheidungen, Jungkriminelle nicht in Untersuchungshaft zu nehmen oder eben bei den Rechten, die auch einem Kindsmörder zugestanden werden müssen. Eine Rechtsprechung, die nur Juristen nachvollziehen können, bewegt sich auf unheilvollem Weg.
- Datum 04.08.2011 - 18:11 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE
- Kommentare 719
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:




Schreiben Sie doch bitte, "ich" kann dieses Urteil nicht verstehen, anstatt "man". Ich kann es nämlich gut verstehen, und finde es auch richtig.
nach gesundem Menschenverstand ist es nicht. Vielmehr zeigt es das Problem auf an einer Gesellschaft die als letztes Kriterium ein vermeintlich objektives RECHT stellt. Daran halten sich auch Finanzjongleure und (legale) Steuertrickser. Es muss Grundrechte geben ansonsten ist es Paragraphenreiterei für den günstig der es am meisten verbiegen kann. Gesunder Menschenverstand setzt allerdings Reife voraus.
....gut verstehen; lediglich hätte die Behörde eine empfindliche Strafe zusätzlich erhalten müssen und die erlangten Informationen nie in einem Prozess Verwendung finden dürfen. Für mich ist eher unverständlich, wie man das Urteil so bewerten kann, wie der Autor dies tut.
das urteil ist nicht richtig.
schmerzensgeld gibt es nicht automatisch.
es muss nachgewiesen werden, dass das beim betreffenden auch der fall ist.
und das sehe ich nicht.
bei jemanden der emotional nachweislich so kalt aufgestellt ist wie der kläger, kann ein gericht berechtigt annehmen, das die folterdrohung auslöser einer ratinalen abwägung aber keine psychischen schmerzen ist und das wars fürs schmerzensgeld.
die bestrafung der drohung ist was anderes.
um es plakativ zu machen.
wenn ich jemanden fahrlässig heißen kaffee aufs bein kippe und er klagt auf schmerzensgeld ist das naheliegend.
wenn der gutachter aber feststellt, dass das bein auf grund von irgendwas taub ist, dann gab es den schmerz gar nicht, der zu entschädigen ist.
und diese taubheit gibt es natürlich auch emotional.
das urteil mußte nicht sein.
...nicht Recht zu setzen
Folter ist bei uns verboten. Und das ist gut so.
Der Fall wäre doch niemals so hoch gekocht, wenn der frankfurter Polizeichef diese Entscheidung nicht so stolz publiziert hätte, genau um das Folterverbot aufheben zu lassen. Damit hat er die erbärmliche Seele des Täters doch nur aufgefordert, diesen juristischen Kampf zu führen. Und die (entschuldigen Sie bitte - nicht zensieren) Journaille fällt drauf rein. Aber zum Glück werden die Urteile nicht von gedankenlosen Journalisten gefällt.
Hallo christoph,
.
ich finde das Urteil auch richtig. Es ist, zumindest was uns hier betrifft, "im Namen des Volkes" gefällt worden.
.
Sicher gönne ich dem Täter das Geld nicht. Aber das steht auf einem anderen Blatt.
.
Ich will vor allem, dass die Richter "ihren Job machen". Wo kommen wir hin, wenn sie anfingen, nach ihren eigenen Sympathien und Vorlieben zu entscheiden?
gut hingegen finde ich, dass der Schadensersatz gering blieb und dem Gaefgen 4/5 der Kosten auferlegt wurden, so dass er zwar sein Recht bekam, aber nicht viel von dem Geld.
so denke ich auch. Denn mit Moral und Volkesmeinung hat das Urteil nichts zu tun. Es ist Recht.
Bitte bemühen Sie sich um eine konstruktive und sachliche Kritik und verzichten Sie auf pauschale Herabwürdigungen. Danke, die Redaktion/fk.
nach gesundem Menschenverstand ist es nicht. Vielmehr zeigt es das Problem auf an einer Gesellschaft die als letztes Kriterium ein vermeintlich objektives RECHT stellt. Daran halten sich auch Finanzjongleure und (legale) Steuertrickser. Es muss Grundrechte geben ansonsten ist es Paragraphenreiterei für den günstig der es am meisten verbiegen kann. Gesunder Menschenverstand setzt allerdings Reife voraus.
....gut verstehen; lediglich hätte die Behörde eine empfindliche Strafe zusätzlich erhalten müssen und die erlangten Informationen nie in einem Prozess Verwendung finden dürfen. Für mich ist eher unverständlich, wie man das Urteil so bewerten kann, wie der Autor dies tut.
das urteil ist nicht richtig.
schmerzensgeld gibt es nicht automatisch.
es muss nachgewiesen werden, dass das beim betreffenden auch der fall ist.
und das sehe ich nicht.
bei jemanden der emotional nachweislich so kalt aufgestellt ist wie der kläger, kann ein gericht berechtigt annehmen, das die folterdrohung auslöser einer ratinalen abwägung aber keine psychischen schmerzen ist und das wars fürs schmerzensgeld.
die bestrafung der drohung ist was anderes.
um es plakativ zu machen.
wenn ich jemanden fahrlässig heißen kaffee aufs bein kippe und er klagt auf schmerzensgeld ist das naheliegend.
wenn der gutachter aber feststellt, dass das bein auf grund von irgendwas taub ist, dann gab es den schmerz gar nicht, der zu entschädigen ist.
und diese taubheit gibt es natürlich auch emotional.
das urteil mußte nicht sein.
...nicht Recht zu setzen
Folter ist bei uns verboten. Und das ist gut so.
Der Fall wäre doch niemals so hoch gekocht, wenn der frankfurter Polizeichef diese Entscheidung nicht so stolz publiziert hätte, genau um das Folterverbot aufheben zu lassen. Damit hat er die erbärmliche Seele des Täters doch nur aufgefordert, diesen juristischen Kampf zu führen. Und die (entschuldigen Sie bitte - nicht zensieren) Journaille fällt drauf rein. Aber zum Glück werden die Urteile nicht von gedankenlosen Journalisten gefällt.
Hallo christoph,
.
ich finde das Urteil auch richtig. Es ist, zumindest was uns hier betrifft, "im Namen des Volkes" gefällt worden.
.
Sicher gönne ich dem Täter das Geld nicht. Aber das steht auf einem anderen Blatt.
.
Ich will vor allem, dass die Richter "ihren Job machen". Wo kommen wir hin, wenn sie anfingen, nach ihren eigenen Sympathien und Vorlieben zu entscheiden?
gut hingegen finde ich, dass der Schadensersatz gering blieb und dem Gaefgen 4/5 der Kosten auferlegt wurden, so dass er zwar sein Recht bekam, aber nicht viel von dem Geld.
so denke ich auch. Denn mit Moral und Volkesmeinung hat das Urteil nichts zu tun. Es ist Recht.
Bitte bemühen Sie sich um eine konstruktive und sachliche Kritik und verzichten Sie auf pauschale Herabwürdigungen. Danke, die Redaktion/fk.
Soll sie doch.
Und die Journalisten kochen auf dieser Geschichte ihre Auflage mit billigen Argumenten weiter hoch.
Täter werden geschützt Opfer bleiben Opfer. Was hat die Familie des Opfers bekommen? Sie können doch nun wenigsten 3000€ einklagen.
Aber Gewalttäter werden in Deutschland sofort wieder entlassen. Damit sie z.B. weiter zur Schule gehen können. Die Opfer sind da noch nicht mal aus den Krankenhaus. Terroristen mit 9 Morden kommen nach Mindestzeit aus dem Knast. Während Sicherheitsverwahrte auch im Rentenalter nach Verbüssung der der Haftstrafe weiter sitzen, als ob es die Strafe wäre. Ein Fall aus Bayern wurde mal gezeigt, da hatte der Mann nur Zigaretten geklaut ohne Personenschaden und saß schon 25 Jahre.
Bitte belegen Sie streitbare Tatsachenbehauptungen mit belastbaren Quellen. Danke, die Redaktion/fk.
Täter werden geschützt Opfer bleiben Opfer. Was hat die Familie des Opfers bekommen? Sie können doch nun wenigsten 3000€ einklagen.
Aber Gewalttäter werden in Deutschland sofort wieder entlassen. Damit sie z.B. weiter zur Schule gehen können. Die Opfer sind da noch nicht mal aus den Krankenhaus. Terroristen mit 9 Morden kommen nach Mindestzeit aus dem Knast. Während Sicherheitsverwahrte auch im Rentenalter nach Verbüssung der der Haftstrafe weiter sitzen, als ob es die Strafe wäre. Ein Fall aus Bayern wurde mal gezeigt, da hatte der Mann nur Zigaretten geklaut ohne Personenschaden und saß schon 25 Jahre.
Bitte belegen Sie streitbare Tatsachenbehauptungen mit belastbaren Quellen. Danke, die Redaktion/fk.
Eine demokratische Gesellschaft, die die Geltung universeller Menschenrechte nicht unterstuetzt, bewegt sich auf unheilvollem Weg.
Und "universell" heisst nicht "universell ausser fuer Kindsmoerder".
... Herr Gäfgen mit besonderer Schwere der Schuld zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde und der Kindesmord dadurch abgegolten wird - nicht indem man ihm Schadensersatzansprüche verwehrt.
Was viele dabei nicht wissen: Die besondere Schwere der Schuld schließt auch die vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren auf Bewährung aus (§ 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB), d.h. der Verurteilte wird - auch ohne Sicherungsverwahrung - sein Leben lang "im Bau" bleiben.
Hier wurde mit der härtesten Waffe, die die Deutsche Justiz aufzubieten hat, zugeschlagen. Mit 3.000 € wird Herr Gäfgen auch nicht mehr glücklich werden.
... Herr Gäfgen mit besonderer Schwere der Schuld zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde und der Kindesmord dadurch abgegolten wird - nicht indem man ihm Schadensersatzansprüche verwehrt.
Was viele dabei nicht wissen: Die besondere Schwere der Schuld schließt auch die vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren auf Bewährung aus (§ 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB), d.h. der Verurteilte wird - auch ohne Sicherungsverwahrung - sein Leben lang "im Bau" bleiben.
Hier wurde mit der härtesten Waffe, die die Deutsche Justiz aufzubieten hat, zugeschlagen. Mit 3.000 € wird Herr Gäfgen auch nicht mehr glücklich werden.
Ich finde es erstaunlich, daß dieser Mann den Knast-Alltag überhaupt überlebt hat und in der Lage ist zu klagen.
da greift der Staat ein und tut alles um sie zu schützen. Nun sitzt Herr Gäfken im Gefängnis, in einem Gefängnis. Es gibt bestimmte Stationen in Haft, da sitzen nur Kindermörder, Vergewaltiger und ähnliches. Da wollen selbst die meisten Beamten nicht arbeiten, denn auch sie haben Familie. Nur die ausgeglichensten und ruhigsten Charaktere der Justizvollzugsbeamten kommen dahin. Aber die Menschen wie Herr Gäfken haben ständig Angst. Es gibt genug Menschen in Haft die nichts zu verlieren haben oder denen die Konsequenzen egal sind. D.h. für Herrn Gäfken und Co. sie sind auf Station festgenagelt. Sie können nicht arbeiten gehen, also haben sie kaum Geld und keine Abwechselung, die Tür ist zu. Sie können nicht zum Sport gehen. Immer müßen sie Angst haben, dass es Übergriffe gibt, wo auch viele Beamte wegschauen würden. Selbst wenn sie zum Arzt müssen, wird es sehr gefährlich. Das ist die wirkliche Strafe. Aber viele werden trotzdem irgendwann erwischt. Es gibt Zufälle im Leben, auf einmal ist die Stationstür offen und Herr Gäfken gerade am duschen...
da greift der Staat ein und tut alles um sie zu schützen. Nun sitzt Herr Gäfken im Gefängnis, in einem Gefängnis. Es gibt bestimmte Stationen in Haft, da sitzen nur Kindermörder, Vergewaltiger und ähnliches. Da wollen selbst die meisten Beamten nicht arbeiten, denn auch sie haben Familie. Nur die ausgeglichensten und ruhigsten Charaktere der Justizvollzugsbeamten kommen dahin. Aber die Menschen wie Herr Gäfken haben ständig Angst. Es gibt genug Menschen in Haft die nichts zu verlieren haben oder denen die Konsequenzen egal sind. D.h. für Herrn Gäfken und Co. sie sind auf Station festgenagelt. Sie können nicht arbeiten gehen, also haben sie kaum Geld und keine Abwechselung, die Tür ist zu. Sie können nicht zum Sport gehen. Immer müßen sie Angst haben, dass es Übergriffe gibt, wo auch viele Beamte wegschauen würden. Selbst wenn sie zum Arzt müssen, wird es sehr gefährlich. Das ist die wirkliche Strafe. Aber viele werden trotzdem irgendwann erwischt. Es gibt Zufälle im Leben, auf einmal ist die Stationstür offen und Herr Gäfken gerade am duschen...
Dann liegt das im Regelfall - und auch in diesem Fall daran - dass es um hoch emotionale Themen geht.
Wer nicht einsehen will, dass Recht und Rache zwei Dinge sind, die einander vollständig ausschließen, der sollte sich zu solchen Themen nicht äußern.
Fakt ist, dass es ein striktes Folterverbot gibt, sogar die Androhung von Folter ist im Rahmen von Strafverfolgung und Ermittlung eine absolut indiskutable Maßnahme.
Dieser Tatsache trägt diese Gerichtsentscheidung Rechnung. Nicht mehr und nicht weniger.
Wer sich darüber aufregt, sollte sich einmal überlegen, was es für ihn persönlich bedeuten würde, wenn er mal in das Fadenkreuz polizeilicher Ermittlungen geraten sollte - eventuell nur aus reinem Zufall. Solche Fälle gibt es.
Man sollte bei solchen Debatten die Emotionen außen vor lassen. Sie führen zu nichts gutem. Auch ich habe keinerlei Sympathie für Gäfgen übrig, aber die vom Gericht gefällte Entscheidung ist nichts desto trotz einfach nur folgerichtig und in Ordnung.
hatet der Richter sicherlich Spielraum und hat erwägen können ob der Täter Geld bekommt. Der Richter muss manchmal auch die Aussenwirkung mit einbeziehen in Urteile.
m.E. hätte ein symbolischer Euro als Entschädigung gereicht. Dann wäre die Intention klarer gewesen.
Übrigens hat es einen Fall in England gegeben, in den Fünfzigern, bei dem auch die Volksseele hochkochte - es ging um die Aussage von dem Schriftsteller Leon Uris, der einen Mann der Kollaboration mit den Nazis bezichtigt hat und das nicht beweisen konnte. Allerdings war der Sachverhalt mehr als wahrscheinlich. Der Richter hat Herrn Uris dazu verurteilt, Strafe zu bezahlen - in Höhe von, wenn ich recht erinnere, einem halben Penny - so ungefähr die niedrigste Münze, die es gab.
hatet der Richter sicherlich Spielraum und hat erwägen können ob der Täter Geld bekommt. Der Richter muss manchmal auch die Aussenwirkung mit einbeziehen in Urteile.
m.E. hätte ein symbolischer Euro als Entschädigung gereicht. Dann wäre die Intention klarer gewesen.
Übrigens hat es einen Fall in England gegeben, in den Fünfzigern, bei dem auch die Volksseele hochkochte - es ging um die Aussage von dem Schriftsteller Leon Uris, der einen Mann der Kollaboration mit den Nazis bezichtigt hat und das nicht beweisen konnte. Allerdings war der Sachverhalt mehr als wahrscheinlich. Der Richter hat Herrn Uris dazu verurteilt, Strafe zu bezahlen - in Höhe von, wenn ich recht erinnere, einem halben Penny - so ungefähr die niedrigste Münze, die es gab.
Will da jemand den Rechtsstaat untergraben? [...]
Gekürzt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke. Die Redaktion/er
"Eine Rechtsprechung, die nur Juristen nachvollziehen können, bewegt sich auf unheilvollem Weg."
Es gibt in diesem Land durchaus noch Bürger/innen, die begreifen, dass Rechtsstaatlichkeit in bestimmten Fällen sehr weh tun kann und die nicht wegen eines Einzeltäters die Menschenrechte zur Disposition stellen wollen und ihr Rechtssystem damit gefährden.
"Der Kindsmörder hat einen Elfjährigen entführt, um weiter einen aufwendigen Lebensstil zu pflegen, er hat noch Lösegeld kassiert, als das Kind bereits tot war und er hat erst einmal andere der Tat bezichtigt, als die Polizei ihn fasste."
All das sollte bereits beim Urteil ueber sein Verbrechen beruecksichtigt werden.
"Da ist einem Tatverdächtigen von Polizeibeamten Folter angedroht worden, ein Gericht hat diese Polizisten dafür vor Jahren verurteilt. Und nun möchte der Betroffene Schadenersatz haben."
Auch ein Staatsbeamter ist kriminell geworden und muss ebenfalls dafuer verurteilt werden.
Aber ehrlich, 3000 Euro mildern viele Jahre Gefaengniss kaum ab und das ist auch gerecht!
... dass Herr Gäfgen laut Reuters vier Fünftel der Verfahrenskosten zu tragen hat. Ein Antrag auf Prozeßkostenhilfe wurde ihm nicht bewilligt.
Unter'm Strich dürfte er mit diesen 3.000 € (15.000 + x waren gefordert) deutlich mit Minus aus dieser Sache herausgehen.
... dass Herr Gäfgen laut Reuters vier Fünftel der Verfahrenskosten zu tragen hat. Ein Antrag auf Prozeßkostenhilfe wurde ihm nicht bewilligt.
Unter'm Strich dürfte er mit diesen 3.000 € (15.000 + x waren gefordert) deutlich mit Minus aus dieser Sache herausgehen.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren