Frankfurter Gerichtsurteil: Zu viel Aufregung um Gäfgen
Die Empörung über die Entschädigung für den Kindsmörder Magnus Gäfgen ebbt nicht ab. Doch die Kritiker übersehen einen wesentlichen Punkt. Ein Kommentar
© Boris Roessler/dpa

Magnus Gäfgen werden im Frankfurter Gerichtssaal die Handschellen abgenommen.
Ein Gericht spricht einem verurteilten Kindsmörder 3.000 Euro zu , weil der Staat seine Menschenwürde verletzt hat. Was folgt, ist Empörung, die nicht abebbt: Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) nennt das Urteil "nur schwer erträglich", es stoße "auch in der Öffentlichkeit" auf Unverständnis. Und der Opferhilfe-Verein "Weißer Ring" teilt mit, das Urteil rühre am "Rechtsempfinden der Menschen". Auf ZEIT ONLINE diskutieren Leser in insgesamt mehr als Tausend Kommentaren über das Urteil.
Dass Magnus Gäfgen, der Mörder von Jakob von Metzler, überhaupt einen Zivilprozess anstrengt, mag frech und dreist sein – aber es ist sein Recht. Bisweilen wird nun aber behauptet, dieses Urteil weise auf einen womöglich größer werdenden Graben zwischen Justiz und dem öffentlichen Rechtsempfinden hin. Doch wer das tut, der vergisst zwei Dinge:
Erstens ist das moralische Empfinden der Bürger alles andere als homogen. Die Empörung über die Entschädigung teilen längst nicht alle. Neben Politikern aller Parteien geben auch viele Leser zu bedenken : Menschenrechte, also auch der Schutz vor Folter , müssen auch für Mörder gelten . Dass die Polizei die Rechte Gäfgens verletzt hatte, hat die Justiz bereits 2004 festgestellt, als sie den Vizepolizeidirektor Wolfgang Daschner verurteilte, der die Folterdrohung angeordnet hatte. Der Richter, der am Donnerstag über Gäfgens Klage urteilen mussten, hatten gar keine andere Wahl, als seine Menschenrechte verletzt zu sehen. Für dieses Fehlverhalten staatlicher Stellen sprachen sie ihm Entschädigung zu. Sie taten aber viel mehr als nur das, und das führt zum zweiten Punkt:
Gäfgens eigentliche Forderung wurde nämlich abgelehnt. Er erhält zwar eine Entschädigung – aber kein Schmerzensgeld.
Die Voraussetzung für Schmerzensgeld wäre ein immaterieller Schaden, eine seelische Verletzung etwa. Bei Gäfgen, der einen elfjährigen Jungen aus Habgier ermordete, seine Leiche in einem See versteckte und anschließend Lösegeld von den Eltern entgegennahm, hat die ihm angedrohte Gewalt einen solchen Schaden nach Meinung der Richter nicht verursacht.
Dieser Schaden sei vielmehr entstanden, weil er einen Menschen tötete und anschließend im Verhör sein "auf Lügengeschichten und Luftschlössern" basierendes Selbstbild eingestürzt sei.
Entschädigung ja, Schmerzensgeld nein – dieser bedeutsame Unterschied ging in der Aufregung nach dem Urteil verloren: "Schmerzensgeld für Gäfgen" titelten viele Nachrichtenagenturen und Medien gestern , auch bei ZEIT ONLINE war es anfangs zu lesen. Selbst in der Pressemitteilung des Frankfurter Landgerichts war diese Unterscheidung nicht deutlich genug zu erkennen.
Wenn es also einen Graben zwischen Justiz und dem Moralempfinden der Öffentlichkeit gibt, dann besteht der in allererster Linie darin, dass die abwägende Haltung des Gerichts nicht ausreichend gewürdigt wurde – sei es durch fehlende Informationen oder durch Ignoranz.
Denn mit ihrer Entscheidung gegen das Schmerzensgeld haben die Richter gezeigt: Sie haben nicht vergessen, dass sie es mit einem Mörder zu tun haben. Sie haben die kleinstmöglichen Zugeständnisse gemacht und sehr wohl nach Betrachtung der Person und ihrer Taten entschieden.





Recht muss ungeteiltes Recht fuer jedermann sein und bleiben. Dank an den Autor. Leider folgt die Rechtspraxis dem nicht immer.
....dass man dem Staat das so billig durchgehen lässt. Man kann nicht erlauben, dass er einen Bürger, egal welche Verbrechen ihm zu Last gelegt werden, Gewalt antun oder auch nur androhen. Wir hatten das in der Neueren Geschichte zwei Mal. Wenn der Staat so handeln darf, so ist jeder Bürger bedroht. Die Strafen müssen hart, unvergesslich und unerbittlich sein.
Unter Anwendung des Billigkeitsprinzipes haette das Gericht auch die Verurteilung der beiden Polizeibeamten als ausreichende (moralische)Entschaedigung werten koennen.
Auch dann waere das Prinzip der "Rechtsprechung im Namen des Volkes" und nicht mit Volkes Stimme gewahrt gewesen.
So wurde ohne Not ein "Geschmaeckle" produziert.
das stimmt und ist immer unbedingte forderung. Das Problem ist, dass das meistens nicht der Fall ist. Das deutsche Recht greift nicht in Fällen wie Oury Jalloh, Abschiebehäftlinge in Hamburg, Christine Schwundeck und viele viele andere. 3000 Euro entschädigung sind auch nicht so tragisch, wie viele meinen, wenn sie innerhalb einer konsequenten politischen Linie passieren würden - sprich: wenn auch katholische Priester, deutsche Polizisten und Beamte für ihre Verbrechen grade stehen müssten.
Ja.
Deswegen darf ich hier auch an die nie gezahlten Entschädigungen und Schmerzensgelder für den deutschen Völkermord an den Herero erinnern.
UNd nicht nur dass die deutsche Politik dies gern unter den Tisch fallen lässt und abtut, dem Anführer ds Genozids Herr von Throtar noch bis vor kurzem ein Straßenname in Berlin gewidmet war - bei jeglichen Besuchen deutscher Politiker in Namibia, wird sich ncoh nicht einmal für die Vergangenheit entschuldigt.
Das mag weit her geholt klingen, aber beim Stichwort 'Entschädigung/Schmerzensgeld' und gleichem Recht für alle liegt die Assoziation dennoch nah.
....dass man dem Staat das so billig durchgehen lässt. Man kann nicht erlauben, dass er einen Bürger, egal welche Verbrechen ihm zu Last gelegt werden, Gewalt antun oder auch nur androhen. Wir hatten das in der Neueren Geschichte zwei Mal. Wenn der Staat so handeln darf, so ist jeder Bürger bedroht. Die Strafen müssen hart, unvergesslich und unerbittlich sein.
Unter Anwendung des Billigkeitsprinzipes haette das Gericht auch die Verurteilung der beiden Polizeibeamten als ausreichende (moralische)Entschaedigung werten koennen.
Auch dann waere das Prinzip der "Rechtsprechung im Namen des Volkes" und nicht mit Volkes Stimme gewahrt gewesen.
So wurde ohne Not ein "Geschmaeckle" produziert.
das stimmt und ist immer unbedingte forderung. Das Problem ist, dass das meistens nicht der Fall ist. Das deutsche Recht greift nicht in Fällen wie Oury Jalloh, Abschiebehäftlinge in Hamburg, Christine Schwundeck und viele viele andere. 3000 Euro entschädigung sind auch nicht so tragisch, wie viele meinen, wenn sie innerhalb einer konsequenten politischen Linie passieren würden - sprich: wenn auch katholische Priester, deutsche Polizisten und Beamte für ihre Verbrechen grade stehen müssten.
Ja.
Deswegen darf ich hier auch an die nie gezahlten Entschädigungen und Schmerzensgelder für den deutschen Völkermord an den Herero erinnern.
UNd nicht nur dass die deutsche Politik dies gern unter den Tisch fallen lässt und abtut, dem Anführer ds Genozids Herr von Throtar noch bis vor kurzem ein Straßenname in Berlin gewidmet war - bei jeglichen Besuchen deutscher Politiker in Namibia, wird sich ncoh nicht einmal für die Vergangenheit entschuldigt.
Das mag weit her geholt klingen, aber beim Stichwort 'Entschädigung/Schmerzensgeld' und gleichem Recht für alle liegt die Assoziation dennoch nah.
Eine EntSCHÄDIGUNG kann doch nur gezahlt werden, wenn jemand geschädigt wurde.
Ich kann aber beim besten Willen nicht erkennen, dass Herr Gäfgen geschädigt wurde. Sein Besitztümer wurden nicht zerstört, seine Gesundheit nicht beeinträchtigt, seine Würde in keinster Weise verletzt.
Schließlich wurde die Folter ja nur für den Fall, dass Herr Gäfgen nicht kooperiert angedroht, da Herr Gäfgen aber koopieren konnte, bestand für ihn ja zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr.
Wo also ist der Schaden für Herrn Gäfgen?
mfg henry
P.S. Krieg ich jetzt auch ne Entschädigung, wenn ich von nem Polizisten mit Wasserwerfer und dergleichen bedroht werde, weil ich mich an Sitzblockaden gegen Nazis beteilige?
Nun, sein Recht auf körperliche Unversehrtheit wurde bedroht. Das gilt als Schaden.
Dem Artikel stimme ich voll zu. Der Rechtsstaat bekommt erst dadurch überhaupt die Legitimation, z.B. einen Kindsmörder zu bestrafen, wenn seine Gesetze für Alle gelten.
Wem es nicht gefällt, dass der Mann entschädigt wird, mag sich damit trösten, dass er dadurch nicht reich wird. So viel sind 2500 € nicht, wenn man ohnehin Prozesskosten-Schulden hat.
Grüße
Hinterfrager
Ein Unschuldiger hätte sich nach Ihrer Logik dann ein Versteck ausdenken müssen oder wie soll man das verstehen? Was die USA mit Waterboarding abgezogen hat, war so ähnlich und Folterungen bzw. Folterandrohungen haben schon so manchen Unschuldigen ins Gefängnis und sogar in die Death row gebracht.
dass man ja von dem Mann wusste, dass er der Entführer war und er nur regelrecht seine Aussage verweigerte, um die Beamten selbst auf die Folter zu spannen. Schließlich hatte er die Entführung selber ja schon zugegeben. Und ehrlich gesagt hätte ich dann zu ähnlichen Mitteln gegriffen und in dem Fall hielte ich es auch für legitim. Hier ging es um ein mögliches Menschenleben! Jeder hätte so, und nicht anders gehandelt.
"...Ich kann aber beim besten Willen nicht erkennen, dass Herr Gäfgen geschädigt wurde....seine Würde in keinster Weise verletzt...."
Doch. Verletzt wurden seine Rechte. Die Verletzung seiner Würde nach GG besteht in dem Umstand, dass er allein durch die Folterandrohung u.a. zum Objekt staatlichen Handelns degradiert wurde, ohne dass in der Situation eine unmittelbar anhaltende rechtswidrige Handlung seinerseits vorgelegen hätte, aus der sich ein wie auch immer geartetes Notrecht ableiten ließe - dies in scharfer Abgrenzung bspw. zum finalen Rettungsschuß, der keinen Eingriff in die menschliche Würde darstellt. In so einem Fall RE-agiert der Staat auf die unmittelbar vorliegende rechtswidrige Handlung eines Subjektes, um Schaden von Dritten abzuwenden - will heißen: derjenige, der Ziel eines finalen Rettungsschusses ist, hätte es durch Aufgabe seines rechtswidrigen Verhaltens selber in der Hand, selbigen abzuwenden. Er wird dadurch also nicht zum Objekt degradiert.
"...Schließlich wurde die Folter ja nur für den Fall, dass Herr Gäfgen nicht kooperiert angedroht, da Herr Gäfgen aber koopieren konnte, bestand für ihn ja zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr...."
Und genau an dem Punkt irren Sie. Es ist jedermanns Recht, in staatlichem Gewahrsam, resp. Verhör die Klappe zu halten. Einen Menschen seiner Entscheidungshoheit ob dessen zu berauben, was er in einer solchen Situation preisgibt, ist exakt jene Degradierung zum Objekt staatlichen Handelns, die seine Würde verletzt.
Nun, sein Recht auf körperliche Unversehrtheit wurde bedroht. Das gilt als Schaden.
Dem Artikel stimme ich voll zu. Der Rechtsstaat bekommt erst dadurch überhaupt die Legitimation, z.B. einen Kindsmörder zu bestrafen, wenn seine Gesetze für Alle gelten.
Wem es nicht gefällt, dass der Mann entschädigt wird, mag sich damit trösten, dass er dadurch nicht reich wird. So viel sind 2500 € nicht, wenn man ohnehin Prozesskosten-Schulden hat.
Grüße
Hinterfrager
Ein Unschuldiger hätte sich nach Ihrer Logik dann ein Versteck ausdenken müssen oder wie soll man das verstehen? Was die USA mit Waterboarding abgezogen hat, war so ähnlich und Folterungen bzw. Folterandrohungen haben schon so manchen Unschuldigen ins Gefängnis und sogar in die Death row gebracht.
dass man ja von dem Mann wusste, dass er der Entführer war und er nur regelrecht seine Aussage verweigerte, um die Beamten selbst auf die Folter zu spannen. Schließlich hatte er die Entführung selber ja schon zugegeben. Und ehrlich gesagt hätte ich dann zu ähnlichen Mitteln gegriffen und in dem Fall hielte ich es auch für legitim. Hier ging es um ein mögliches Menschenleben! Jeder hätte so, und nicht anders gehandelt.
"...Ich kann aber beim besten Willen nicht erkennen, dass Herr Gäfgen geschädigt wurde....seine Würde in keinster Weise verletzt...."
Doch. Verletzt wurden seine Rechte. Die Verletzung seiner Würde nach GG besteht in dem Umstand, dass er allein durch die Folterandrohung u.a. zum Objekt staatlichen Handelns degradiert wurde, ohne dass in der Situation eine unmittelbar anhaltende rechtswidrige Handlung seinerseits vorgelegen hätte, aus der sich ein wie auch immer geartetes Notrecht ableiten ließe - dies in scharfer Abgrenzung bspw. zum finalen Rettungsschuß, der keinen Eingriff in die menschliche Würde darstellt. In so einem Fall RE-agiert der Staat auf die unmittelbar vorliegende rechtswidrige Handlung eines Subjektes, um Schaden von Dritten abzuwenden - will heißen: derjenige, der Ziel eines finalen Rettungsschusses ist, hätte es durch Aufgabe seines rechtswidrigen Verhaltens selber in der Hand, selbigen abzuwenden. Er wird dadurch also nicht zum Objekt degradiert.
"...Schließlich wurde die Folter ja nur für den Fall, dass Herr Gäfgen nicht kooperiert angedroht, da Herr Gäfgen aber koopieren konnte, bestand für ihn ja zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr...."
Und genau an dem Punkt irren Sie. Es ist jedermanns Recht, in staatlichem Gewahrsam, resp. Verhör die Klappe zu halten. Einen Menschen seiner Entscheidungshoheit ob dessen zu berauben, was er in einer solchen Situation preisgibt, ist exakt jene Degradierung zum Objekt staatlichen Handelns, die seine Würde verletzt.
ich gebe meinem "Vorschreiber" uneingeschränkt Recht. Der Kommentator hat einen sehr wichtigen Beitrag zur Diskussion geleistet.
...seit über 20 Jahren Rache für die Stasi- und "Mauer"-Opfer fordern, weil diese - ihrer Meinung nach - durch eine diktatorische Regierung in ihren Grundrechten auf Reise- und Meinungsfreiheit beschnitten und so ihrer Bürgerrechte beraubt wurden, genau diese Leute fordern heute, dass auch die Grundrechte eines Mörders beschnitten werden sollten.
Ja, wo leben wir denn eigentlich - in einer Demokratie oder in einer Diktatur Made in Eastern Germany?
Wenn der Rechtsstaat hier an eine Grenze stößt, die subjektives Empfinden mit objektiver Realität in Einklang bringen muss, dann muss auch jeder "Schreihals" das akzeptieren, was einen Rechtsstaat auszeichnen sollte:
Das Recht auf persönliche Unversehrtheit, auch wenn der Mensch ein Kindermörder ist.
Das andere Menschenrechte in diesem Staat, wie das Recht auf Arbeit und faire Bezahlung nicht umgesetzt werden, das ist schon traurig genug.
Franklin D. Roosevelt wollte dies sogar mal in die amerikanische Verfassung schreiben - leider starb er viel zu früh und so haben unsere Politiker eben "freie Hand" bei der "Amerikanisierung" unserer Gesellschaft.
Übrigens:
Wollen wir etwa das Grundgesetz infrage stellen, wenn es sich um einen Kindesmörder handelt?
Wir wollen doch mit Sicherheit keine neue Diktatur, in der "frei Schnauze" entschieden wird, wer als "linientreu" gelten darf oder wer nicht?
Rache ist kein guter Ausgangspunkt, andere und ihr Handeln zu verstehen, auch wenn es schwer verständlich ist - für den Einzelnen!
Was hat es denn mit Rache zu tun, wenn man der Ansicht ist, dass es keinen Grund für eine Entschädigung an Magnus Gäfgen gibt?
Wer würde sich darüber aufregen, wenn ein Bankräuber ein paar Millionen versteckt und ihm körperliche Gewalt angedroht wird, um wieder an das Geld zu kommen?
Mit Sicherheit niemand - obwohl es ja "nur" ein Verbrecher ist.
Richtig:
Ein Kind ist keine Million, sondern ein lebendes Wesen, dessen gesundheitliche Unversehrtheit weitaus höher zu bewerten ist als der Verlust oder das Wiederauffinden von ein paar Geldscheinen.
...und hier kommt unser subjektives Rechtsempfinden ins Spiel, dass sich emotional zwar richtig, aber objektiv eben falsch verhält.
Gerade im Fall G. ist der Anachronismus zwischen gefühltem und eigentlich emotional durchaus zu verstehenden Rechtsempfinden und den objektiven Rechtsgrundlagen mehr als deutlich zu verspüren.
Nehmen wir mal einen voll trunkenen Autofahrer, der 5 Menschen durch einen Unfall tötet:
Hier entscheidet das "Gesetz" genauso irr-witzig und verdonnert den Täter vielleicht nur zur Bewährung, weil es sich "besoffen" hat.
Eigentlich ist dieser Täter auch ein Mörder, denn er hat sich vorsätzlich "besoffen" und dann noch ans Steuer gesetzt. (Im Ost-Recht galt der "Suff" übrigens nicht als straf-mildernd, sondern sogar als -verschärfend!)
Wir können zwar "nur" über das Urteil den Kopf schütteln, aber das Gericht hat sich noch halbwegs aus der Affäre gezogen, indem es G. die Gerichtskosten "aufgebrummt" hat, obwohl dieser ja Recht bekommen hat.
Unterm Strich bleibt am Ende nur ein fader Beigeschmack bei Gewinnern und Verlierern.
Was hat es denn mit Rache zu tun, wenn man der Ansicht ist, dass es keinen Grund für eine Entschädigung an Magnus Gäfgen gibt?
Wer würde sich darüber aufregen, wenn ein Bankräuber ein paar Millionen versteckt und ihm körperliche Gewalt angedroht wird, um wieder an das Geld zu kommen?
Mit Sicherheit niemand - obwohl es ja "nur" ein Verbrecher ist.
Richtig:
Ein Kind ist keine Million, sondern ein lebendes Wesen, dessen gesundheitliche Unversehrtheit weitaus höher zu bewerten ist als der Verlust oder das Wiederauffinden von ein paar Geldscheinen.
...und hier kommt unser subjektives Rechtsempfinden ins Spiel, dass sich emotional zwar richtig, aber objektiv eben falsch verhält.
Gerade im Fall G. ist der Anachronismus zwischen gefühltem und eigentlich emotional durchaus zu verstehenden Rechtsempfinden und den objektiven Rechtsgrundlagen mehr als deutlich zu verspüren.
Nehmen wir mal einen voll trunkenen Autofahrer, der 5 Menschen durch einen Unfall tötet:
Hier entscheidet das "Gesetz" genauso irr-witzig und verdonnert den Täter vielleicht nur zur Bewährung, weil es sich "besoffen" hat.
Eigentlich ist dieser Täter auch ein Mörder, denn er hat sich vorsätzlich "besoffen" und dann noch ans Steuer gesetzt. (Im Ost-Recht galt der "Suff" übrigens nicht als straf-mildernd, sondern sogar als -verschärfend!)
Wir können zwar "nur" über das Urteil den Kopf schütteln, aber das Gericht hat sich noch halbwegs aus der Affäre gezogen, indem es G. die Gerichtskosten "aufgebrummt" hat, obwohl dieser ja Recht bekommen hat.
Unterm Strich bleibt am Ende nur ein fader Beigeschmack bei Gewinnern und Verlierern.
.
und für sein Verhalten danach schmoren!
Dabei kann er sich der Abneigung seiner Mitgefangenen und der Bürger draußen gewiss sein!
...und Deutschland kriegt durch diese Urteil 1000 Pluspunkte bei amnesty international.
Die können wir gut gebrauchen für unsere Asylantenpolitik!
"Zuviel Aufregung um Gäfgen?"
Diese Aufregung wurde doch erst durch die Medien künstlich erzeugt.
Hätte es diesen Kommentar nicht gegeben, ich hätte die ganze Geschichte schon wieder vergessen.
....dass man dem Staat das so billig durchgehen lässt. Man kann nicht erlauben, dass er einen Bürger, egal welche Verbrechen ihm zu Last gelegt werden, Gewalt antun oder auch nur androhen. Wir hatten das in der Neueren Geschichte zwei Mal. Wenn der Staat so handeln darf, so ist jeder Bürger bedroht. Die Strafen müssen hart, unvergesslich und unerbittlich sein.
Sie schreiben hart und unerbittlich - also Todesstrafe für die Beamten, die dem Mörder Folter androhen, weil sie das Leben eines Kindes retten wollen?
Das kann nicht ihr ernst sein. Die Todesstrafe ist in Deutschland aus gutem Grund abgeschafft worden.
Es gab ein Verfahren gegen die Beamten, und meines Erachtens auch ein sehr salomonisches Urteil, siehe Daschner- Prozess auf wikipedia.
...Folter angedroht, um das Leben eines unschuldigen Kindes zu retten? Die Opfer von Gestapo und Stasi dürften in aller Regel anständige, mutige und vor allem nach heutigen Maßstäben unschuldige Menschen gewesen sein. Ganz anders der Kindermörder Gäfgen, der natürlich versucht, durch die ganzen Prozesse seine eigene, ganz eindeutige Schuld zu verdrängen. Meines Erachten sprechen aus rechtsstaatlicher Sicht gute Gründe dafür, die damalige Folterandrohung für rechtmäßig zu erachten. Wer jemanden (und sei es einem Polizisten) durch Strafgesetz verbietet, ein entführtes Kind in Form der Nothilfe zu retten, damit irgendwelche heiligen Prinzipien gewahrt bleiben (z.B. das angeblich so absolute Folterverbot), stellt solche Prinzipien über den Menschen, der unschuldig zum Opfer geworden ist. Derjenige, der Absolutheiten betont, ist m.E. derjenige der totalitär denkt, weil ihm Prinzipien wichtiger sind als menschliches Leben. Man sollte sich alles nicht so einfach machen. Eine Richterschelte ist hier aber auch nicht angebracht. Die Entschädigung haben wir vor allem dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu verdanken, der eher politisch und nicht rechtlich judiziert.
...was verstehen Sie denn unter "billig"? Bzw.: Was wäre nach Ihrer Meinung "angemessen"?
Ich gebe Ihnen natürlich recht: Der Staat darf auf keinen Fall Gewalt bzw. Folter androhen, zumal es selbst in jüngster Zeit genug Beispiele von Staaten gibt, die Räubern und Mördern in die Hände gefallen sind.
Wenn ich allerdings darüber nachdenke, wie ich mich als Vernehmungsbeamter gegenüber Gäfgen (den "Herrn" schenke ich mir) verhalten hätte, werde ich nachdenklich. Und hoffe darauf, dass ich den Mut aufgebracht hätte, zumindest darüber nachzudenken, das Versteck seines (evt. noch lebenden) Opfers unter Inkaufnahme persönlicher und beruflicher Konsequenzen aus ihm herauszuquetschen. Der Jurist nennt das "Güterabwägung" - der normale Mensch auch, aber vielleicht mit anderer Prioritätensetzung.
Nicht zwei sondern dreimal. Sie vergessen, wie viele Andere in diesem Lande den dritten Unrechtsstaat des zwanzigsten Jahrhunderts auf diesem Boden, das Kaiserreich. Geschichtlich aber ist dieses nicht unbedeutend, immerhin legte es den Grundstein für das Staatsverständnis in diesem Lande, insbesondere bei den Jüngern des Obrigkeitsstaates.
Sie schreiben hart und unerbittlich - also Todesstrafe für die Beamten, die dem Mörder Folter androhen, weil sie das Leben eines Kindes retten wollen?
Das kann nicht ihr ernst sein. Die Todesstrafe ist in Deutschland aus gutem Grund abgeschafft worden.
Es gab ein Verfahren gegen die Beamten, und meines Erachtens auch ein sehr salomonisches Urteil, siehe Daschner- Prozess auf wikipedia.
...Folter angedroht, um das Leben eines unschuldigen Kindes zu retten? Die Opfer von Gestapo und Stasi dürften in aller Regel anständige, mutige und vor allem nach heutigen Maßstäben unschuldige Menschen gewesen sein. Ganz anders der Kindermörder Gäfgen, der natürlich versucht, durch die ganzen Prozesse seine eigene, ganz eindeutige Schuld zu verdrängen. Meines Erachten sprechen aus rechtsstaatlicher Sicht gute Gründe dafür, die damalige Folterandrohung für rechtmäßig zu erachten. Wer jemanden (und sei es einem Polizisten) durch Strafgesetz verbietet, ein entführtes Kind in Form der Nothilfe zu retten, damit irgendwelche heiligen Prinzipien gewahrt bleiben (z.B. das angeblich so absolute Folterverbot), stellt solche Prinzipien über den Menschen, der unschuldig zum Opfer geworden ist. Derjenige, der Absolutheiten betont, ist m.E. derjenige der totalitär denkt, weil ihm Prinzipien wichtiger sind als menschliches Leben. Man sollte sich alles nicht so einfach machen. Eine Richterschelte ist hier aber auch nicht angebracht. Die Entschädigung haben wir vor allem dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu verdanken, der eher politisch und nicht rechtlich judiziert.
...was verstehen Sie denn unter "billig"? Bzw.: Was wäre nach Ihrer Meinung "angemessen"?
Ich gebe Ihnen natürlich recht: Der Staat darf auf keinen Fall Gewalt bzw. Folter androhen, zumal es selbst in jüngster Zeit genug Beispiele von Staaten gibt, die Räubern und Mördern in die Hände gefallen sind.
Wenn ich allerdings darüber nachdenke, wie ich mich als Vernehmungsbeamter gegenüber Gäfgen (den "Herrn" schenke ich mir) verhalten hätte, werde ich nachdenklich. Und hoffe darauf, dass ich den Mut aufgebracht hätte, zumindest darüber nachzudenken, das Versteck seines (evt. noch lebenden) Opfers unter Inkaufnahme persönlicher und beruflicher Konsequenzen aus ihm herauszuquetschen. Der Jurist nennt das "Güterabwägung" - der normale Mensch auch, aber vielleicht mit anderer Prioritätensetzung.
Nicht zwei sondern dreimal. Sie vergessen, wie viele Andere in diesem Lande den dritten Unrechtsstaat des zwanzigsten Jahrhunderts auf diesem Boden, das Kaiserreich. Geschichtlich aber ist dieses nicht unbedeutend, immerhin legte es den Grundstein für das Staatsverständnis in diesem Lande, insbesondere bei den Jüngern des Obrigkeitsstaates.
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