Jugendgewalt: "Meine Tat ist eine Schweinerei"
In dem Prozess wegen versuchten Totschlags in Berlin will sich der 18-jährige Torben P. an Vieles nicht erinnern. Der Richter steht vor einer schwierigen Entscheidung.
Der Schläger kommt erst wieder zu sich, als er im Schwitzkasten steckt. Sein Ohrstecker ist abgerissen, drückt ihm in den Hals. Er hat jetzt Angst, sagt er. "Gib ihm Bomben." Das ist das Signal an den Freund, auf den Helfer loszugehen, einen Touristen aus Bayern, der nicht mitansehen will, wie Torben P., Schüler, 18 Jahre alt, seinem Opfer auf den Schädel trat. "Ich dachte, man wollte uns fertig machen", sagt P. "Wir liefen um unser Leben." In seiner Vorstellung sei der andere der Angreifer gewesen, er der Angegriffene.
Auch so kann einer reden, der wegen versuchten Totschlags angeklagt ist, weil er einem Wehrlosen viermal auf den Kopf trat.
In seiner Vorstellung: eine Verwechslung. Die Bilder seiner Tat am 23. April auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße sprechen eine andere Sprache. Sie erreichten eine Millionenauflage und sind ein Dauerbrenner im Netz, lösten eine Debatte über Jugendgewalt aus und Kritik an einer zu laschen Justiz. Jetzt sitzt der fast zwei Meter große Mann in gebügeltem Hemd auf der Anklagebank des Schwurgerichtssaals im Moabiter Kriminalgericht, neben ihm sein gleichaltriger Kumpel Nico A., mitangeklagt wegen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung.
Torben blickt auf seinen Zettel. Er redet mehr als eine halbe Stunde. "Meine Tat ist eine Schweinerei und auch durch Alkohol nicht zu entschuldigen", sagt er. "Ich kann verstehen, dass viele Menschen über mich entsetzt und schockiert sind. Und schäme mich sehr." Dass sein Opfer, der 30 Jahre alte Installateur Markus P., von seiner Reue nichts wissen will, könne er verstehen. "Worte sind billig. Ich kann nur Verantwortung für meine Tat übernehmen".
In allen Details schildert er den Abend vor der Tat, wie Nico und er betrunken Leute anmachen und schließlich in den Bahnhof gelangen. Und den Vormittag, wie ihn sein Vater schlafen schickt, obwohl er ihm von seinen Tritten erzählt. Dann, wie sie sich bei einer Freundin treffen, die Polizeinachrichten im Internet lesen, erschrocken das Fahndungsvideo sehen. Manchmal schluckt er und stockt. Nur etwas fehlt, ist verschwunden, war nie da, jedenfalls nicht in seinem Bewusstsein: die Sekunden der Tat. "Vielleicht meinte ich, mich verteidigen zu müssen".
Die Bilder, die Torben P. im Gedächtnis fehlen, haben dafür Überwachungskameras aufgezeichnet. Jetzt flimmern sie durch den Gerichtssaal. Für die Staatsanwaltschaft belegen sie den Tötungswillen. Die Angeklagten hätten zunächst eine "verbale Auseinandersetzung" provoziert, sagt Staatsanwältin Katrin Faust. Es hätten sich "gegenseitige Handgreiflichkeiten entwickelt", dann hätte er seinem Opfer mit einer 1,5-Liter-Hartplastikflasche ins Gesicht geschlagen. Dem Reglosen versetzte er Tritte, "wobei diese jeweils weit ausholend und von oben herab geführt wurden". Ein "äußerst brutales und rücksichtsloses Vorgehen", bei dem der Angeklagte den Tod seines Opfers in Kauf genommen habe.
Torben P. erzählt von zu Hause, seinen Eltern, die beide schwer erkrankt und Frührentner seien. "Meine Kindheit kann man als normal bezeichnen, aber auch als ungewöhnlich". Der Junge mit Gymnasialempfehlung errang Erfolge im Kanu, ging auf ein Sportinternat, wo er mit Abstand der Jüngste gewesen sei. Er wollte wieder weg, seine Eltern ließen es erst zu, sagt er, als er sich mit einem Messer selbst verletzte. Dann sackten die Noten ab, wieder ein Schulwechsel, doch Torben P. sagt, er sei schnell besser geworden. Jetzt, nach der Tat, müsse er wieder auf eine andere Schule, er zöge mit den Eltern fort, man werde bedroht. "Die Polizei nimmt das ernst."





wie auch das tänzelnde Bewegungsmuster des Angreifers sprechen sehr gegen eine Alkoholisierung. Das wirkt eher wie ein gut geübter Schläger oder Aggressor.
Ansonsten eine ganz klare Angelegenheit: Das war eine Tat mit einer Waffe (Flasche) und mit einem erheblichen Gewaltpotenzial, das auch nicht nachließ. Insofern m. E. eher versuchter Mord als versuchter Todschlag.
Vom hier angesprochenen Beispiel einmal weg, muss man doch objektiv sagen, dass vor Gericht die Sache "Alkohol" eine weit geringere Rolle spielst, als manche Kommenatoren denken. Sicher ist, dass Alkohol bei allen Delikten oft eine Rolle spielt, dass muss gar kein Suff sein, aber selbst bei einem Diebstahl sind mal 1,2 Bierchen intus.. Das hat soziale Gründe..
Aber: Wenn ich die Praxis sehe, dann hat ein Jugendlicher/Heranwachsender der gleich die Schiene "Alkohol" fährt oft bei der STA schlechte Karten, das Argument "ich war voll" ist auch, gerade bei Erwachsenen im Bereich KV kein Mittel um der Strafe zu entgehen. Richter gehen da meist nur am Rande drauf ein.
Aber Medien berichten und es ergibt sich ein Bild "Jeder Jugendliche muss nur sagen Alkohol und ist frei". Das ist falsch, eine tiefer gehende Berichterstattung gerade über den juristischen Alltag im Jugendstrafrecht aber, auch bei DER ZEIT, selten.
Es kommt immer darauf an, insbesondere im Jugendstrafrecht, das Individuum einzuschätzen und die richtigen Mittel, die sehr unterschiedlich sein können, zu wählen.
In jedem Fall gilt: Die Mittel, ob nun Therapie, Arrest oder Vollzug (und Weisungen und Auflagen) müssen sofort erfolgen und verlangen finanz. Mittel. Hier wird aber gespart wie sonst nirgends! Aber welche jug. Straftäter hat schon eine Lobby für seinen Therapieplatz?
Ich wünsche mir immer eine tiefergehende Berichterstattung, gerade auch in einer Wochenzeitung.
"Wenn der Angeklagte ein Muslim gewesen wäre", dann wäre es gar nicht zum Prozess gekommen und wenn, dann hätte es dieser Prozess bestimmt nicht als Schlagzeile in die ZEIT geschafft. Aber über "Torben" berichten nun alle.Auf die "Ausgewogenheit" unsere Presse ist Verlaß.
Ich finde, der Täter hatte immer noch eine Wahl. Er hatte eine Wahl, ob er zutritt oder nicht. Und deshalb ist es meiner Meinung nach falsch, wenn er sich jetzt als Opfer der Umstände, des Lebens und der Welt allgemein darstellt. Er sagt, er wolle Verantwortung übernehmen - gut, aber dann soll er auch zu seiner Tat stehen und sagen: das war ich und das habe ich falsch gemacht und vor allem diese Worte auch ehrlich meinen. Nur wenn er dies tut, wenn er wirklich Reue verspürt und einsieht, dass er einen gewaltigen Fehler gemacht hat, kann er sich ändern. Und vielleicht irgendwann ein anderer, "besserer" Mensch werden. Ich glaube an das Gute im Menschen.
10 Jahre Haft ? Ich denke Sie übertreiben hier maßlos. Der Totschläger (eher Mörder) Elias A. 16 Jahre alt, Intensivtäter, der am 14. Mai 2010 den Schüler Mel D. tötete, kam mit lächerlichen 6 Jahren Jugendstrafe davon. Ich denke, dass die Tat eines nicht vorbestraften stark alkoholisierten Jungen Mannes nicht höher bestraft werden darf als ein Mord. Wenn die Kommentatoren bei dieser Tat schon Mordmerkmale sehen wollen, dann schauen Sie sich mal die Tat in Hamburg an.
Im Verhältniss zu den allgemein sehr milden Strafen für Intensivtäter ist eine Bewährungsstrafe angebracht.
Dieser Floskel wird man langsam überdrüssig...
...ist auch in diesem Fall nicht angebracht: Über ihre Leistungen zu urteilen steht einem erst zu, wenn man das Ergebnis der Beweisaufnahme, das Urteil und die Urteilsbegründung kennt.
Hat PI eigentlich über diese Tat berichtet?
Nein?
Ok, keine weiteren Fragen...
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren