Augsburg: Flüchtender Biker erschießt Polizisten
Die Polizeikontrolle einer Motorradbesatzung hat für einen Beamten in Augsburg tödlich geendet: Auf der Flucht schoss einer der Biker um sich.
Bei der Kontrolle von zwei Motorradfahrern ist in der Nacht in Augsburg ein Polizist erschossen worden. Laut Polizei wollten der 41 Jahre alte Beamte und seine Kollegin in der Nacht zum Freitag im Naherholungsgebiet Siebentischwald auf einem Parkplatz den Motorradfahrer und seinen Begleiter kontrollieren. Dies sei eine "absolute Routinekontrolle" gewesen, sagte Augsburgs Polizeipräsident Gerhard Schlögel. Die neben dem Motorrad stehenden Männer seien dann aber auf die Maschine gesprungen und davongerast.
Die Polizisten konnten die zwei Männer dennoch bald darauf stellen. Dabei habe einer der Männer aber mit einer großkalibrigen Pistole das Feuer eröffnet und den 41-Jährigen so schwer verletzt, dass dieser kurz danach verstarb. Der Polizist trug laut Polizei zwar eine schusssichere Weste, die Schüsse hätten ihn aber jenseits der Weste getroffen. Die Polizistin sei durch einen Streifschuss leicht verletzt worden. Die Frau habe noch zurückgeschossen, wahrscheinlich aber nicht getroffen.
Oberstaatsanwalt Zechmann sagte, die beiden Männer seien angesichts der Dunkelheit und dichten Nebels mit einem sehr hohen Risiko über eine fahrerisch sehr schwierige Strecke geflohen. Wegen dieser Art der Flucht gehe er davon aus, dass die beiden eine Straftat verdecken wollten, etwa ein Rauschgiftgeschäft. "Das ist wahrscheinlich ein Verdeckungsmord", sagte Zechmann über die Tat.
Trotz einer stundenlangen Großfahndung mit mehreren Hundert Beamten fanden die Ermittler zunächst keine Spur. Da die Flüchtigen nach Einschätzung des wegen Mordes ermittelnden Oberstaatsanwalts Günther Zechmann über gute Ortskenntnisse verfügten und außerdem womöglich DNA-Spuren hinterließen, zeigten sich die Ermittler dennoch überzeugt, die beiden bald identifizieren und fassen zu können.
Polizeipräsident Schlögel ging davon aus, dass die beiden Flüchtigen wahrscheinlich polizeibekannt sind. "Bei Gesamtbewertung der Umstände gehen wir davon aus, dass es sich um schwere Jungs handelt." Das wichtigste Beweismittel für die Polizei sind das am Tatort zurückgelassene Motorrad sowie mehrere nicht näher benannte Gegenstände. An das Motorrad war aber ein kopiertes Augsburger Nummernschild montiert. Der Besitzer des Original-Nummernschilds konnte ermittelt werden, in seiner Garage befand sich das Motorrad mit dem dazugehörigen Schild.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zeigte sich entsetzt über die Tat. Es handle sich um ein "gemeines Verbrechen", das "große Trauer und Bestürzung" ausgelöst habe. Die Menschen in Augsburg wurden um besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit gebeten und aufgefordert, Auffälligkeiten sofort zu melden.





"fallen" irgendwelche Menschen mit geschmacklosen Kommentaren auf. -.-
@zombie...
Auch über so etwas wird berichtet, da wohl ein gewisses öffentliches Interesse daran besteht. Allerdings würde ich das nicht als Berufsrisiko bezeichnen, denn diese Unfälle sollten auch nicht passieren (Stichwort Arbeitsschutz).
Mit dem Unterschied, dass das Dach oder die Maschine im Gegensatz zu einer bewaffneten Person i.d.R. keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.
Mein Mitgefühl und Beileid an die Familie und Kollegen des Polizisten. Es ist unfassbar, in welcher Welt wir leben, wo einfach ein Mensch erschossen wird.
Und der Kommentar mit dem Berufsrisiko ist mehr als unpassend...
glaube ich. Wenn wir unbedingt damit anfangen müssen, fremdsprachige Wörter in dpa-Titelzeilen aufzunehmen, würde ich zur Auflockerung dann auch mal das französische Wort für Motorradfahrer vorschlagen: "motard" bzw. "motarde". Also dann "Flüchtender Motard erschießt Cop"
Biker ist der Begriff für einen Angehörigen des sog. Bikermilieus. Gemeint sind damit die Motorradgangs. Denken Sie einfach an die Hells Angels, die Bandidos, Mongols, Sons of Silence, ect.
Der Begriff ist somit korrekt gewählt.
Biker ist der Begriff für einen Angehörigen des sog. Bikermilieus. Gemeint sind damit die Motorradgangs. Denken Sie einfach an die Hells Angels, die Bandidos, Mongols, Sons of Silence, ect.
Der Begriff ist somit korrekt gewählt.
wenn Bauarbeiter vom Dach gestossen werden ist das schon berichtenswert. Bei dem berichteten Vorfall handelt es sich mindestens um Totschlag.
Bitte die Anzahl der Punkte beachten.
Kommentar-Überschrift entfernt. Der Kommentar, auf den Sie sich beziehen, wurde mittlerweile entfernt. Die Redaktion/vn
Gerade hat ein Polizist einen Mann in den Hals erschossen, der zwei Eisenstangen hatte und auf die Beamten losgegangen ist. Das war Notwehr sagt die Staatsanwaltschaft. Man hätte ja auch nicht in die Beine schießen können. [...] Jetzt sprechen alle von dem armen Polizisten, der noch so jung ist und psychologische Hilfe braucht. Aber der Mann ist tot, was ist mit seiner Familie etc.? Davon schreibt keiner.
Es ist nicht lange her, da hat eine Polizistin eine psychisch kranke Frau im Jobcenter erschossen.
Aber im Fall Augsburg geht es wieder um den armen Polizisten der erschossen wurde.
[...]
Gekürzt. Bitte bleiben Sie bei sachlichen Argumenten. Danke. Die Redaktion/sc
Also ich bin der Meinung, dass "Auge um Auge" nicht Grundlage des Rechtsempfindens ist.
Es gibt mit Sicherheit Polizisten, die im Polizeidienst hauptsächlich eine Plattform gefunden haben, um an anderen Gewalt auszuüben oder gegenüber anderen in einer Machtposition zu sein. Das relativiert jedoch nicht die Tötung eines Menschen. Kurz zusammengefasst sagt ihr Beitrag nichts anderes aus wie "Es gibt Polizisten, die auch ohne Not andere über den Haufen schießen, dann ist es eben auch nicht schlimm, wenn einer von denen mal umgeschossen wird."
Ich persönlich habe überwiegend positive Erfahrungen mit der Polizei gehabt...
ist Ihr Name Programm?
Der SWG ist darauf angelegt eine Handlung unverzüglich zu stoppen. Dabei heißt stoppen nach der derzeitigen Ausbildungsgrundlage immer Wirkungstreffer zu erzielen. Schüsse in Extremitäten sind fahrlässige Zeitverschwendung und abzulehnen.
Wenn der Geschädigte an seinen Verletzungen verstirbt hat er das i.d.R. selbst zu verantworten.
Genau so wie die Täterin im Jobcenter eine Person mit einem Messer schwer verletzt hat. Da stand der Beamtin auch kein anderes wirksames Mittel zur Verfügung den Angriff aufzuhalten.
Das von Ihnen angesprochene Skandalurteil aus München kenne ich auch, und muß Ihrer Einschätzung hier allerdings zustimmen.
MfG Karl Müller
Weil ein Polizist im Dienst jemanden erschossen hat (begründet oder nicht, aus Notwehr oder nicht) ist es nicht so tragisch, wenn man wo anders einen Polizisten abknallt? Nach Ihrer Logik ist es dann auch in Ordnung wenn man ein paar Telekom Mitarbeiter umbringt, schließlich hat ja ein Telekom Mitarbeiter Mirco getötet! Was für ein Blödsinn!
Wer idiotische Kommentare säht ...
Gratulation. Weil es auch unter Polizisten schwarze Schafe gibt sind also alle zum Abschuss frei gegeben. Außerdem ist doch auch fraglich, warum man mit zwei Eisenstangen auf Polizisten losgeht. Umgekehrt könnte man auch sagen, dass der Kumpel es ja geradezu provoziert hat über den Haufen geschossen zu werden. Warum hat er nicht an seine Familie gedacht?
Mein Beileid den Angehörigen.
Was München angeht, Zuspruch, das war ein Skandalurteil. Genauso gilt aber auch, wer mit zwei Eisenstangen auf Beamte oder irgendwen sonst losgeht, bedroht deren Leben.
Dementsprechend muss er mit maximaler Gegenwehr rechnen. Wenn diese Person dann durch die Abwehrhandlung zu Tode kommt, hat sie sich das selbst zu zuschreiben. So sollten auch die Gerichte entscheiden.
Also ich bin der Meinung, dass "Auge um Auge" nicht Grundlage des Rechtsempfindens ist.
Es gibt mit Sicherheit Polizisten, die im Polizeidienst hauptsächlich eine Plattform gefunden haben, um an anderen Gewalt auszuüben oder gegenüber anderen in einer Machtposition zu sein. Das relativiert jedoch nicht die Tötung eines Menschen. Kurz zusammengefasst sagt ihr Beitrag nichts anderes aus wie "Es gibt Polizisten, die auch ohne Not andere über den Haufen schießen, dann ist es eben auch nicht schlimm, wenn einer von denen mal umgeschossen wird."
Ich persönlich habe überwiegend positive Erfahrungen mit der Polizei gehabt...
ist Ihr Name Programm?
Der SWG ist darauf angelegt eine Handlung unverzüglich zu stoppen. Dabei heißt stoppen nach der derzeitigen Ausbildungsgrundlage immer Wirkungstreffer zu erzielen. Schüsse in Extremitäten sind fahrlässige Zeitverschwendung und abzulehnen.
Wenn der Geschädigte an seinen Verletzungen verstirbt hat er das i.d.R. selbst zu verantworten.
Genau so wie die Täterin im Jobcenter eine Person mit einem Messer schwer verletzt hat. Da stand der Beamtin auch kein anderes wirksames Mittel zur Verfügung den Angriff aufzuhalten.
Das von Ihnen angesprochene Skandalurteil aus München kenne ich auch, und muß Ihrer Einschätzung hier allerdings zustimmen.
MfG Karl Müller
Weil ein Polizist im Dienst jemanden erschossen hat (begründet oder nicht, aus Notwehr oder nicht) ist es nicht so tragisch, wenn man wo anders einen Polizisten abknallt? Nach Ihrer Logik ist es dann auch in Ordnung wenn man ein paar Telekom Mitarbeiter umbringt, schließlich hat ja ein Telekom Mitarbeiter Mirco getötet! Was für ein Blödsinn!
Wer idiotische Kommentare säht ...
Gratulation. Weil es auch unter Polizisten schwarze Schafe gibt sind also alle zum Abschuss frei gegeben. Außerdem ist doch auch fraglich, warum man mit zwei Eisenstangen auf Polizisten losgeht. Umgekehrt könnte man auch sagen, dass der Kumpel es ja geradezu provoziert hat über den Haufen geschossen zu werden. Warum hat er nicht an seine Familie gedacht?
Mein Beileid den Angehörigen.
Was München angeht, Zuspruch, das war ein Skandalurteil. Genauso gilt aber auch, wer mit zwei Eisenstangen auf Beamte oder irgendwen sonst losgeht, bedroht deren Leben.
Dementsprechend muss er mit maximaler Gegenwehr rechnen. Wenn diese Person dann durch die Abwehrhandlung zu Tode kommt, hat sie sich das selbst zu zuschreiben. So sollten auch die Gerichte entscheiden.
Also ich bin der Meinung, dass "Auge um Auge" nicht Grundlage des Rechtsempfindens ist.
Es gibt mit Sicherheit Polizisten, die im Polizeidienst hauptsächlich eine Plattform gefunden haben, um an anderen Gewalt auszuüben oder gegenüber anderen in einer Machtposition zu sein. Das relativiert jedoch nicht die Tötung eines Menschen. Kurz zusammengefasst sagt ihr Beitrag nichts anderes aus wie "Es gibt Polizisten, die auch ohne Not andere über den Haufen schießen, dann ist es eben auch nicht schlimm, wenn einer von denen mal umgeschossen wird."
Ich persönlich habe überwiegend positive Erfahrungen mit der Polizei gehabt...
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Polemik. Danke, die Redaktion/se
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Polemik. Danke, die Redaktion/se
ist Ihr Name Programm?
Der SWG ist darauf angelegt eine Handlung unverzüglich zu stoppen. Dabei heißt stoppen nach der derzeitigen Ausbildungsgrundlage immer Wirkungstreffer zu erzielen. Schüsse in Extremitäten sind fahrlässige Zeitverschwendung und abzulehnen.
Wenn der Geschädigte an seinen Verletzungen verstirbt hat er das i.d.R. selbst zu verantworten.
Genau so wie die Täterin im Jobcenter eine Person mit einem Messer schwer verletzt hat. Da stand der Beamtin auch kein anderes wirksames Mittel zur Verfügung den Angriff aufzuhalten.
Das von Ihnen angesprochene Skandalurteil aus München kenne ich auch, und muß Ihrer Einschätzung hier allerdings zustimmen.
MfG Karl Müller
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren