Rechtsextremismus: Wie viele Todesopfer von Neonazis gibt es wirklich?
Die Zweifel nehmen zu, ob die Sicherheitsbehörden Tötungsverbrechen von Neonazis immer als solche wahrgenommen haben. Sachsen-Anhalt will das nun prüfen.
Ein Plattenbau in Halberstadt (Sachsen-Anhalt) im April 2000, aus einer Wohnung dröhnt das Horst-Wessel-Lied, die Hymne der NSDAP. Die Nachbarn nehmen es schweigend hin, bis auf einen. Der 60-jährige Helmut Sackers ruft die Polizei. Die Beamten kommen bald, der Rechtsextremist wird ermahnt. Auch Sackers beschwert sich selbst.
Die Polizisten gehen wieder, doch für den Hitler-Fan ist die Sache nicht erledigt. Kurze Zeit später trifft er am Eingang des Plattenbaus wieder auf Sackers. Es gibt ein Wortgefecht, der Rechtsextremist sticht zu. Sackers verblutet im Treppenhaus.
Der Täter wird in zwei Instanzen freigesprochen.
Zuletzt billigt ihm das Landgericht Halle 2005 zu, ein "intensiver Notwehrexzess" sei nicht auszuschließen, obwohl der Mann die Grenzen des Rechts auf Notwehr überschritten und im Prozess gelogen habe. Sackers’ Tod bleibt eine ungesühnte Tat, so gibt es sie offiziell auch nicht als rechtes Delikt. Obwohl die Polizei bei einer Durchsuchung der Wohnung des Täters mehr als 80 einschlägige CDs und Videos mit Aufrufen zum Mord an politischen Gegnern fand.
- 1996 und 1997
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© Frank Doebert/Ostthueringer Zeitung/dpaUwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe fallen 1996 zum ersten Mal auf. Sie sollen eine Puppe mit gelbem Davidstern an einer Autobahnbrücke aufgehängt haben. 1997 deponieren sie einen mit Hakenkreuz bemalten Sprengstoffkoffer in der Jenaer Innenstadt.
- Januar 1998
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© Heinz Hirndorf/dpaIn Jena hebt die Polizei die Bombenwerkstatt der drei mutmaßlichen Rechtsterroristen aus. Das Labor war in einer Garage versteckt. Die Fahnder stellen Rohrbomben sicher, die mit dem Sprengstoff TNT gefüllt sind. Das Trio flieht. Noch offen ist, wer ihnen bei der Flucht half.
- 28. September und 19. Dezember 1998
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© Wolfgang Kumm/dpaAuf das Grab des früheren Vorsitzenden des Zentralrates der Juden in Deutschland, Heinz Galinski, werden zwei Anschläge verübt. Der Fall wurde nie aufgeklärt, die Ermittler untersuchen mögliche Verbindungen zu den drei Neonazis.
- 1999 bis 2011
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© Polizeidirektion Gotha/dpa14 Banküberfälle werden Böhnhardt und Mundlos zugeordnet: Chemnitz: 6. und 27.10.1999, 30.11.2000, 23.9.2003, 14. und 18.5.2004, 22.11.2005; Zwickau: 5.7.2001, 25.9.2002 und 5.10.2006; Stralsund: 7.11.2006 und 8.1.2007; Arnstadt: 7.9.2011; Eisenach: 4.11.2011. Sie fliehen mit dem Fahrrad.
- 27. Juli 2000
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© Christian Ohlig/dpaUngeklärt ist auch der Splitterbombenanschlag an einer Düsseldorfer S-Bahn-Station. Zehn Einwanderer aus Osteuropa werden schwer verletzt, eine Frau verliert ihr ungeborenes Kind. Der Anschlag läuft ähnlich ab wie der in Köln 2004. War auch hier das Jenaer Trio beteiligt?
- 9. September 2000
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© dpaIn Nürnberg wird der 38-jährige türkische Blumenhändler Enver S. erschossen. Eine der verwendeten Waffen ist die bei allen folgenden Taten genutzte Pistole, eine Ceska, die später in der Zwickauer Brandruine gefunden wird. Enver S. ist das erste Opfer der Mordserie.
- 19. Januar 2001
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© Jan Woitas/dpaEine Deutsch-Iranerin wird in einem Kölner Lebensmittelgeschäft durch einen in einer Keksdose versteckten Sprengsatz schwer verletzt. Hinweise darauf, dass das Trio hinter dem Anschlag steckte, finden sich auf der in der Zwickauer Brandruine (Bild) gefundenen DVD.
- 13. Juni 2001
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© dpaIn Nürnberg stirbt der 49 Jahre alte, türkische Änderungsschneider Abdurrahim Ö. Er wurde mit zwei Kopfschüssen niedergestreckt. Ein Komplize des Täters soll draußen in einem Auto gewartet haben.
- 27. Juni 2001
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© dpaIn Hamburg wird der 31-jährige Gemüsehändler Süleyman T. in seinem Laden ermordet. Drei Schüsse haben ihn in den Kopf getroffen. Die Polizei geht von zwei Tatwaffen aus.
- 29. August 2001
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© dpaIn München wird der 38 Jahre alte, türkische Gemüsehändler Habil K. erschossen. Auch er wird in den Kopf getroffen, mit zwei Schüssen.
- 25. Februar 2004
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© dpaIn Rostock wird der 25 Jahre alte Dönerladen-Aushilfsverkäufer Yunus T. ermordet. Der Türke war erst zehn Tage in Deutschland.
- 9. Juni 2004
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© Federico Gambarini/dpaDurch einen Nagelbombenanschlag in Köln werden 22 Menschen verletzt. Im November 2011 wird der bislang ungeklärte Fall neu aufgerollt, weil die Neonazis sich auf ihrer DVD zu dem Anschlag bekannt haben.
- 9. Juni 2005
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© dpaIn Nürnberg stirbt an seinem Dönerstand der 50 Jahre alte Besitzer Ismail Y. Ein Kunde findet ihn hinter der Theke. Fünf Schüsse haben ihn getroffen. Zeugen sagen, zwei Männer hätten auf ihn geschossen.
- 15. Juni 2005
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© dpaDer 41-jährige Theodorus B. wird in seinem Laden, einem Schlüsseldienst in München, erschossen. Er stammt als einziges Opfer aus Griechenland.
- 4. April 2006
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© dpaIn Dortmund wird in den Mittagsstunden an einer vielbefahrenen Straße der türkischstämmige Kioskbesitzer Mehmet K. mit mehreren Kopfschüssen getötet. Der 39-Jährige hinterlässt eine Frau und drei Kinder.
- 6. April 2006
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© Uwe Zucchi/dpaHalit Y., der 21 Jahre alte türkische Betreiber eines Internetcafés in Kassel, wird ebenfalls mit Kopfschüssen getötet. Am Tatort befand sich ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes. Er soll auf dem Dachboden seines Hauses Bücher zur Nazizeit gehortet haben.
- 25. April 2007
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© Norbert Försterling/dpaIn Heilbronn wird Michèle Kiesewetter, eine aus Thüringen stammende, 22 Jahre alte Bereitschaftspolizistin, erschossen. Ihr Kollege überlebt schwer verletzt.
- 4. November 2011
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© Carolin Lemuth/dpaNach einem Banküberfall werden Bönhardt und Mundlos tot in ihrem ausgebrannten Wohnmobil bei Eisenach gefunden. In Zwickau geht ihre Wohnung in Flammen auf. In den Trümmern werden Waffen und eine DVD entdeckt, mit Bekenntnis zu den Morden und einigen Anschlägen.
- 8. November 2011
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© Jan Woitas/dpaBeate Zschäpe stellt sich der Polizei in Jena und wird wegen dringenden Verdachts der Gründung der Neonazi-Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) festgenommen. Seither sitzt die 36-Jährige in Untersuchungshaft.
- 13. November 2011
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© Franziska Kraufmann/dpaHolger G. wird in Niedersachsen festgenommen. Er soll Mitglied des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) sein und dem Trio Ausweise überlassen haben. Holger G. wurde schon 1999 observiert, doch der niedersächsische Verfassungsschutz stufte ihn nur als Mitläufer ein.
- 15. November 2011
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Die CDU fasst auf ihrem Parteitag in Leipzig einstimmig den Beschluss, ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD zu prüfen. Auch die SPD fordert wieder, die Partei zu verbieten. In dem Zusammenhang wird auch diskutiert, ob der Einsatz der V-Leute vom Verfassungsschutz überprüft werden muss. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich will ein Zentralregister einrichten, in dem alle Informationen über Neonazis gespeichert werden sollen.
Am gleichen Tag wird bekannt, dass das Neonazi-Trio eine Liste angefertigt hatte, auf der auch Politiker verzeichnet waren.
- 16. November 2011
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© Polizei Sachsen/dpaBeate Zschäpe trägt nichts zur Aufklärung der Mordserie bei. Sie schweigt. Derweil wird die Liste der Fahndungspannen immer länger. Polizei und Verfassungsschutz hatten offenbar Dutzende Chancen verpasst, die Neonazi-Gruppe zu finden.
- 18. November 2011
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will als Reaktion auf die Ermittlungspannen die Zahl der Verfassungsschutzämter in Deutschland reduzieren. Die Länder sind dagegen. Vereinbart wird auf einem Krisengipfel aber, ein Abwehrzentrum Rechts und eine zentrale Neonazi-Datei einzurichten.
- 21. November
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© Christof Stache/AFP/Getty ImagesEs wird bekannt, dass Uwe Mundlos durch eine Behördenpanne an gefälschte Ausweispapiere kam. BKA-Chef Ziercke verwirrt mit der These, die Polizistin Michèle Kiesewetter sei doch gezielt getötet worden. "Unsinn", heißt es dazu aus Thüringen.
- 22. November
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Kristina Schröder© Sean Gallup/Getty Images
Die Mittel für Initiativen gegen Rechtsextremismus sollen, anders als von Familienministerin Kristina Schröder ursprünglich geplant, nun doch nicht gekürzt werden. Zudem will die Bundesregierung die Angehörigen der Opfer entschädigen.
- 24. November
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© Franziska Kraufmann/dpaIn Brandenburg wird der 32-jährige André E. festgenommen. Er soll die Bekenner-DVD der NSU produziert haben. Im Mai 2009 soll er dem Trio Bahncards überlassen haben, die auf ihn und seine Frau ausgestellt waren.
- 29. November
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© Uli Deck/dpaDer ehemalige NPD-Funktionär Ralf W. wird in Jena verhaftet. Dem 36-Jährigen wird unter anderem vorgeworfen, der Neonazi-Gruppe eine Schusswaffe und Munition besorgt zu haben. W. war bis Mai 2008 Vize-Chef der thüringischen NPD.
- 11. bis 13. Dezember
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Der mutmaßliche Unterstützer Matthias D. wird gefasst. Der 36-Jährige, der wie André E. aus dem sächsischen Johanngeorgenstadt stammt, soll in Zwickau zwei Wohnungen für die Gruppe angemietet haben.
Derweil wächst bei Schwarz-Gelb die Skepsis gegenüber einem erneuten NPD-Verbotsverfahren. Man fürchtet angesichts der vielen V-Leute in der NPD (offenbar mehr als 130) einen erneuten Misserfolg.
In den folgenden Tagen wird bekannt, dass die Ermittler auch Spuren der Terrorzelle nach Berlin und in die Schweiz untersuchen. Möglicherweise war sie an einem Mord in Zürich beteiligt.
- Januar 2012
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01 Sebastian Edathy im Untersuchungsausschuss
© Sean Gallup/GettyImagesEin Untersuchungsausschuss des Bundestages geht den Ermittlungsfehlern nach. Dabei kommt heraus, dass die bayerische Polizei bei der Fahndung gar einen Dönerimbiss betrieb. Auch in Thüringen und Sachsen untersuchen die Parlamente die Vorgänge.
- Februar 2012
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Staatsakt© Sean Gallup/Getty Images
In einem Staatsakt wird der NSU-Opfer gedacht. Eine Straße in Kassel soll nach einem der Opfer benannt werden. Jetzt untersucht auch eine Bund-Länder-Kommission die fehlgeschlagene Suche nach dem Trio.
- März 2012
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02 Beate Zschäpe
© BKA/dpaDie Bundesanwaltschaft arbeitet daran, Beate Zschäpe eine direkte Beteiligung an den Morden nachweisen zu können. Zschäpe soll der Motor der Gruppe gewesen sein, Haushalt und Finanzen verwaltet haben.
- 2. Mai 2012
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03-Untersuchung nach Mord
© Marcus Föhrer/dpaAcht Männer türkischer Abstammung ermordeten die Rechtsextremen. Doch auch die türkischen Behörden glaubten nur an ein kriminelles Killerkommando aus dem eigenen Land, wie die ZEIT herausfindet.
- 15. Mai 2012
In Thüringen wurde bei der Suche nach den untergetauchten Terroristen von 1998 bis 2001 geschlampt, urteilt ein Gremium der Landesregierung unter Vorsitz von Ex-Bundesrichter Gerhard Schäfer. Bereits zu Jahresbeginn haben die Landesverfassungsschützer eingeräumt, dass über einen Mittelsmann Geld an die Neonazis fließen sollte, um an deren Tarnidentitäten zu kommen. Der Plan scheiterte. Für die Observation des Trios stellt auch die Parlamentarische Kontrollkommission des Sächsischen Landtages dem eigenen Verfassungsschutz ein verheerendes Zeugnis aus.
- Ende Mai 2012
Der mutmaßliche NSU-Helfer Holger G. ist auf freiem Fuß. Er soll den drei Rechtsextremisten Waffen besorgt haben. Der Bundesgerichtshof entschied: G. wusste eventuell nicht, wofür sie eingesetzt werden. Zwei Wochen später werden auch Carsten S. und Matthias D. aus der Untersuchungshaft entlassen. Im Juni wird der Haftbefehl gegen den mutmaßlichen NSU-Helfer André E. aufgehoben. Er soll an dem Bekennervideo der NSU mitgearbeitet haben, der BGH hält ihn aber nicht für dringend tatverdächtig
- 2. Juli 2012
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Die Terrorzelle
© BKA/dpaEin Referatsleiter des Bundesverfassungsschutzes hat im November 2011 Akten zu V-Leuten aus dem Umfeld der NSU vernichtet. Bis Ende Juni war das dem Geheimdienstchef angeblich nicht bekannt.
- Juli 2012
Als Konsequenz aus der "Reißwolf-Affäre" bittet Verfassungsschutzchef Fromm um seine frühzeitige Pensionierung. Wenige Tage später verliert der Präsident des Thüringischen Geheimdienstes, Thomas Sippel, seinen Posten. Auch der Leiter der sächsischen Behörde, Reinhard Boos, tritt zurück. Protokolle einer Telefonüberwachung des Bundesamtes von Ende 1998 waren nicht an die Untersuchungsausschüsse weitergegeben worden.
- 5. Juli 2012
Fromm spricht vor dem Bundestagsausschuss. Er offenbart Chaos in seiner Behörde, weiß nicht, warum sensible Akten vernichtet wurden. Die Vermutung der FDP, Zschäpe sei als Informantin angeworben worden, wird dementiert.
- Juli 2012
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© Michael Gottschalk/dapdNoch nachdem die Straftaten des NSU bekannt wurden, sind zahlreiche weitere Akten zu den drei Rechtsextremisten vernichtet worden. Die Behörden erklären das mit dem Datenschutz, die Opposition vermutet Vertuschung.
- Juli 2012
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© Jim Lo Scalzo/EPA/dpaZwei Kollegen der Polizistin Michele Kiesewetter sind zeitweise Mitglieder im rassistischen Ku-Klux-Klan (KKK) gewesen. Einer von ihnen war ihr Gruppenführer, wusste also, wo sie sich aufhielt. Einen Zusammenhang mit dem Mord schließt der Innenminister Friedrich aus.
- September 2012
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© BKA/dapdDer Militärgeheimdienst MAD hat 1995 eine Akte über die rechtsextreme Gesinnung des Wehrdienstleistenden Uwe Mundlos erstellt. Der Verteidigungsminister wusste dies seit März. Der Bundestagsuntersuchungsausschuss wurde nicht informiert.
- 14. September 2012
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© Steffi Loos/dapdEin früherer Vertrauter des NSU hat jahrelang für das LKA Berlin gespitzelt. Thomas S. lieferte 2002 Hinweise auf den Aufenthaltsort der Truppe in Thüringen. Innensenator Frank Henkel wusste seit März von S., gab die Information aber nicht an den Ausschuss weiter.
Es sind Fälle wie diese, die Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) angesichts des Entsetzens über die Mordserie der Jenaer Terrorzelle nun prüfen lassen will. Stahlknecht, seit April im Amt und unbelastet durch mögliche Versäumnisse der Vergangenheit, geht es um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats.
Dreifachmord eines Neonazis im Ruhrgebiet wird erneut untersucht
Deshalb sollen Landeskriminalamt und Verfassungsschutz sieben Fälle aus Sachsen-Anhalt unter die Lupe nehmen, die bislang offiziell nicht als rechtsmotivierte Tötungsverbrechen eingestuft sind. Stahlknecht betont allerdings, ein Verdacht auf einen rechten Hintergrund könnte auch entkräftet werden. Urteile umschreiben kann der Minister nicht, er würde es sich auch nicht anmaßen. Aber er will wissen, ob sein Land mit der bisherigen Bewertung schwerer rechtsextremer Kriminalität richtig lag.
Stahlknecht ist nicht der einzige Minister, der in diesen Tagen darüber nachdenkt, ob die Sicherheitsbehörden rechte Tötungsverbrechen immer als solche wahrgenommen haben. Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) hat vergangene Woche angekündigt, der Dreifachmord eines Neonazis im Ruhrgebiet werde erneut untersucht. Im Juni 2000 hatte der Neonazi Michael Berger in Dortmund und Waltrop zwei Polizisten und eine Polizistin erschossen. Eiskalt wie die Mörder der Terrorzelle aus Jena. Gab es womöglich eine Verbindung zwischen Bergers Amoklauf und den Taten der Gruppe aus Thüringen, die sich als "Nationalsozialistischer Untergrund" begriff?





Sachsen Anhalt?
... denn um rechte Todesopfer geht es Ihnen ja wohl nicht, oder waren die Opfer der Mordserie evtl. selbst politisch eher rechtsgerichtet?
Herr Jansen, meinen Sie nun Opfer rechtsextremer Gewalttaten oder tatsächlich "rechte Todesopfer"?
Herr Jansen, meinen Sie nun Opfer rechtsextremer Gewalttaten oder tatsächlich "rechte Todesopfer"?
geschönt sind, ist lange bekannt.
Die offizielle Zahl von ca. 47 seit der Wiedervereinigung ist ein schlechter Witz.
Die realen Zahlen liegen nach Presserecherchen mindcestens doppelt so hoch.
Hier wurde bis heute wohl systematisch beschönigt, siehe der Mord am Nazigegner nach dem Abspielen des verbotenen Horst Wessel Liedes, der es gewagt hatte, das polizeilich anzuzeigen.
Genau das ist das bedfenklichste an der aktuellen, rassistischen Mordserie.
Nicht nur in der rechten Szene gab es offensichtlich ein unterstützendes Netzwerk, das den Mördern half, immer wieder unterzutauchen etc..
Es muss wohl auch in einzelnen Ermittlungsbehörden stille Mitwissere gegeben haben, die wohl ahnten, was da läuft, aber Ihr Wissen für sich behielten bzw. es verschleierten.
Man kann nur hoffen, das die Presse unerbittlich am Ball bleibt und die Ungereimtheiten schonungslos aufdeckt.
Der braune Sumpf muss endlich trockengelegt werden, auch und gerade bei einigen Ermittlungsnbehörden und "Verfassungschützern" des Ostens die vorsichtig ausgedrückt einen "sehr merkwürde" Rolle im ZUge der Ermittlungen bereits seit 1998 spielten.
Ich hoffe auch daruf das es genügt Kollegen der brutal hingerichteten POlizistin gibt, die es nicht hinnehmen wollen, das mögliche Hintermänner ungeschoren davon kommen.
Aus dem Artikel kann man nicht entnehmen ober der 60 Jährige die Polizei wegen Ruhestörung oder dem Abspielen des besagten Liedes rief.
Das Horst Wessel Lied ist verboten, das Abspielen oder Absingen kann nach §86a des Strafgesetzbuches mit Geld/Gefängnis bestraft werden.
Die Polizei hat aber offensichtlich wegen Ruhestörung den Nazi-Fan "ermahnr" und nicht wegen einer Straftat. Dann hätte es ein Verfahren vor dem Gericht gegeben und eine Ermahnung der Polizei wäre nicht angemessen gewesen.
Wenig später sind beide dann im Treppenflur aneinander geraten, mit dem bekannten Ergebnis.
War es ein Streit wegen Ruhestörung, dann war es Totschlag.
War es Streit wegen des Liedes, dann war der Totschlag dem Rechtextremismus zuzurechnen.
Das kann man aus dem Artikel aber nicht entnehmen.
"... ob die Sicherheitsbehörden rechte Tötungsverbrechen immer als solche wahrgenommen haben"
Ergänzug: oder nicht wahrnehmen wollten.
*Genau das ist das bedenklichste an der aktuellen, rassistischen Mordserie.
Nicht nur in der rechten Szene gab es offensichtlich ein unterstützendes Netzwerk, das den Mördern half, immer wieder unterzutauchen etc.*
Genau da liegt das Problem.
Alle Angehörigen von Verfassungsschutz, LKA's, BKA, Polizei, BND und anderer Behörden sollten auf ihre Gesinnung hin überprüft werden damit der Augiasstall endlich mal ausgemistet und diesem braunen Verbrecherpack die Hilfe entzogen wird.
Aus dem Artikel kann man nicht entnehmen ober der 60 Jährige die Polizei wegen Ruhestörung oder dem Abspielen des besagten Liedes rief.
Das Horst Wessel Lied ist verboten, das Abspielen oder Absingen kann nach §86a des Strafgesetzbuches mit Geld/Gefängnis bestraft werden.
Die Polizei hat aber offensichtlich wegen Ruhestörung den Nazi-Fan "ermahnr" und nicht wegen einer Straftat. Dann hätte es ein Verfahren vor dem Gericht gegeben und eine Ermahnung der Polizei wäre nicht angemessen gewesen.
Wenig später sind beide dann im Treppenflur aneinander geraten, mit dem bekannten Ergebnis.
War es ein Streit wegen Ruhestörung, dann war es Totschlag.
War es Streit wegen des Liedes, dann war der Totschlag dem Rechtextremismus zuzurechnen.
Das kann man aus dem Artikel aber nicht entnehmen.
"... ob die Sicherheitsbehörden rechte Tötungsverbrechen immer als solche wahrgenommen haben"
Ergänzug: oder nicht wahrnehmen wollten.
*Genau das ist das bedenklichste an der aktuellen, rassistischen Mordserie.
Nicht nur in der rechten Szene gab es offensichtlich ein unterstützendes Netzwerk, das den Mördern half, immer wieder unterzutauchen etc.*
Genau da liegt das Problem.
Alle Angehörigen von Verfassungsschutz, LKA's, BKA, Polizei, BND und anderer Behörden sollten auf ihre Gesinnung hin überprüft werden damit der Augiasstall endlich mal ausgemistet und diesem braunen Verbrecherpack die Hilfe entzogen wird.
Herr Jansen, meinen Sie nun Opfer rechtsextremer Gewalttaten oder tatsächlich "rechte Todesopfer"?
fast schlimmer als bei Breivnik...
Rechte hier, Terroristen da, Mordopfer rechter Gewalt drüben... kann es nicht mehr hören.
Sie können es nicht mehr hören? Ich kann es nicht mehr sehen! Aber mit Weghören und Wegsehen werden wir den Kampf gegen Rechts nicht gewinnen – oder wie soll ich ihre Aussage verstehen? Diese Dinge, die Sie zynischerweise unter dem Begriff Medienhype subsumieren geschehen, und sie stehen in der Tat in Zusammenhang. Es sollte noch viel mehr informiert werden! Sie persönlich können ja getrost auch dort wegsehen.
Sie können es nicht mehr hören? Ich kann es nicht mehr sehen! Aber mit Weghören und Wegsehen werden wir den Kampf gegen Rechts nicht gewinnen – oder wie soll ich ihre Aussage verstehen? Diese Dinge, die Sie zynischerweise unter dem Begriff Medienhype subsumieren geschehen, und sie stehen in der Tat in Zusammenhang. Es sollte noch viel mehr informiert werden! Sie persönlich können ja getrost auch dort wegsehen.
...extremer Mord ist. Die Tatsache, dass ein Mörder einer rechtsextremen Organisation angehört reicht meines Erachtens nicht aus. Erst rechtsextreme Beweggründe des Mordes klassifizieren diesen Mord als solchen
.
Wenn ein Angehöriger einer rechtsextremen Gruppe im Streit jemanden ermordet, so ist der Nachweis, dass dieser Streit aus der rechtsextremen Sichtweise der Grund für diese Tat war erforderlich, um diesen Mord dann einzuordnen.
Oder sieht man nur den Rechtsextremen und automatisch werden alle seine Taten als rechtsextreme Tat angesehen, unabhängig vom Beweggrund? Hier müssen unsere Juristen, Politiker die Definitionen festlegen, nach denen ein Mord eingegliedert wird. Sonst haben wir in einem Jahrzehnt immer noch erhebliche Differenzen in den Zahlen.
mit Ihrer Abneigung gegen pauschale Motivzuweisungen. Dann sollten wir aber bitte auch mal wieder über die gängige Praxis sowohl bei Polizei/Politik als auch in der Berichterstattung nachdenken, jedes Auftreten von Schlägern und Randalierern bei Demos oder in der Walpurgisnacht reflexartig "links" bzw. "links-autonom" zu verorten. (Wobei bei diesen Auftritten übrigens nach meiner Erinnerung zwar jede Menge Gewalt gegen Personen und vor allem Sachen zu verzeichnen ist, aber immerhin so gut wie keine Tötungsdelikte.)
mit Ihrer Abneigung gegen pauschale Motivzuweisungen. Dann sollten wir aber bitte auch mal wieder über die gängige Praxis sowohl bei Polizei/Politik als auch in der Berichterstattung nachdenken, jedes Auftreten von Schlägern und Randalierern bei Demos oder in der Walpurgisnacht reflexartig "links" bzw. "links-autonom" zu verorten. (Wobei bei diesen Auftritten übrigens nach meiner Erinnerung zwar jede Menge Gewalt gegen Personen und vor allem Sachen zu verzeichnen ist, aber immerhin so gut wie keine Tötungsdelikte.)
"Der Täter wird in zwei Instanzen freigesprochen."
Für den Freispruch wird es Gründe gegeben haben, die wir Leser nicht erfahren.
So können wir uns keine Meinung bilden.
Stimmungsmache hilft hier nicht weiter.
...liegt vor, wenn man Angst haben muss, wenn man eine bestimmte Gesinnung ablehnt. Im "Dritten Reich" war dies der Fall - wenn man nicht sowieso als Jude o.ä. auf den Todeslisten stand.
De facto ist das auch der Fall, wenn man als Gegner einer ihrem Wesen nach agressiven und menschenverachtenden Gesinnung zwar nicht von Staats wegen verfolgt wird, aber den Terror von Privatpersonen zu fürchten hat, ohne dass die Staatsorgane so massiv einschreiten, wie es die Situation erfordert.
Fakt ist: Der Täter hat zugestochen, nicht Herr Sackers. Fakt ist auch: Der Täter besaß CDs und Videos mit Aufrufen zum Mord an politischen Gegnern. Ob er sie oder welche davon selbst verfasst hat, geht aus dem Artikel nicht hervor - anderenfalls hätte er damit seine Bereitschaft zum politischen Mord bewiesen.
Fakt ist drittens, dass der Täter vor Gericht gelogen hat.
Dies alles hat nicht verhindern können, dass der Täter freigesprochen wurde. Wenn man ein einem gesunden Gerechtigkeitssinn derart widersprechendes Urteil spricht, ist man moralisch (leider nicht juristisch) geradezu zur Transparenz verpflichtet, Sprüche wie "die werden schon ihre Gründe haben" entspringen obrigkeitsstaatlichem denken.
Einen "Gesinnungsstaat" haben wir nicht, wenn eine ihrem Wesen nach mörderische Ideologie als Tatmotiv als niederer Beweggrund gilt, sondern wenn die gewaltbereiteste Gesinnung die Öffentlichkeit beherrscht und man als Nazi-Gegner entweder alles dulden muss oder straflos ermordet werden kann.
...liegt vor, wenn man Angst haben muss, wenn man eine bestimmte Gesinnung ablehnt. Im "Dritten Reich" war dies der Fall - wenn man nicht sowieso als Jude o.ä. auf den Todeslisten stand.
De facto ist das auch der Fall, wenn man als Gegner einer ihrem Wesen nach agressiven und menschenverachtenden Gesinnung zwar nicht von Staats wegen verfolgt wird, aber den Terror von Privatpersonen zu fürchten hat, ohne dass die Staatsorgane so massiv einschreiten, wie es die Situation erfordert.
Fakt ist: Der Täter hat zugestochen, nicht Herr Sackers. Fakt ist auch: Der Täter besaß CDs und Videos mit Aufrufen zum Mord an politischen Gegnern. Ob er sie oder welche davon selbst verfasst hat, geht aus dem Artikel nicht hervor - anderenfalls hätte er damit seine Bereitschaft zum politischen Mord bewiesen.
Fakt ist drittens, dass der Täter vor Gericht gelogen hat.
Dies alles hat nicht verhindern können, dass der Täter freigesprochen wurde. Wenn man ein einem gesunden Gerechtigkeitssinn derart widersprechendes Urteil spricht, ist man moralisch (leider nicht juristisch) geradezu zur Transparenz verpflichtet, Sprüche wie "die werden schon ihre Gründe haben" entspringen obrigkeitsstaatlichem denken.
Einen "Gesinnungsstaat" haben wir nicht, wenn eine ihrem Wesen nach mörderische Ideologie als Tatmotiv als niederer Beweggrund gilt, sondern wenn die gewaltbereiteste Gesinnung die Öffentlichkeit beherrscht und man als Nazi-Gegner entweder alles dulden muss oder straflos ermordet werden kann.
Die Öffentlichkeit wurde bei dieser ganzen Sache im Dunkeln gelassen.
Passiert das "Im-Dunkeln-lassen" auch mit dieser Sache ?
http://www.google.de/#hl=...
Manch eine andere Zeitung brachte das schon vor über einem Tag...
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