Vorwurf Sexualvergehen Zweite Instanz bestätigt Auslieferung von Assange

Der Wikileaks-Gründer darf an Schweden ausgeliefert werden. Das hat der Londoner High Court in zweiter Instanz bestätigt. Eine Berufungsmöglichkeit bleibt Assange noch.

Der Wikileaks-Gründer Julian Assange darf von Großbritannien an Schweden ausgeliefert werden. Der High Court in London verwarf als zweite Instanz eine Berufung von Assange. Er hat eine weitere Berufungsmöglichkeit am Supreme Court. Sollte er diese nicht wahrnehmen, könnte er binnen 14 Tagen nach Schweden geflogen werden.

Dem 40 Jahre alten Australier werden in Schweden Sexualvergehen vorgeworfen. Er soll im August 2010 Sex mit zwei Frauen gehabt haben; ohne die Einwilligung der Frauen soll der Geschlechtsverkehr ungeschützt gewesen sein. Das kann in Schweden als Vergewaltigung gewertet werden.

Der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks argumentiert, es gebe bisher keine Anklage gegen ihn in Schweden. Der EU-weite Haftbefehl zu seiner Auslieferung sei nur erwirkt worden, um ihn zu einer Befragung nach Schweden zu holen. Dies sei nicht rechtens.

Außerdem hatte Assange wiederholt geltend gemacht, er fürchte eine Auslieferung von Schweden in die USA, wo er wegen Veröffentlichung geheimer Regierungsdokumente zum Tode verurteilt werden könnte.

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Die Plattform Wikileaks hatte Tausende vertrauliche Unterlagen unter anderem aus US-Botschaften an die Öffentlichkeit gebracht. Assange lebt seit Februar auf dem Anwesen eines befreundeten Journalisten in England unter strengen Auflagen. Er muss eine elektronische Fußfessel tragen und sich täglich bei der Polizei melden.

 
Leser-Kommentare
    • rugero
    • 02.11.2011 um 11:41 Uhr

    Ein Mann hat gegen deren Einwilligung ungeschützten Sex mit zwei Frauen gleichzeitig gehabt ? Eine Vergewaltigung einer Frau traue ich ihm vielleicht noch zu, aber zwei Damen gleichzeitig ist doch nicht vorstellbar.

    Das klingt alles sehr kontruiert. Ich bin gespannt wie schnell der Mann in den USA landet, um dort für alle Zeiten fertig gemacht zu werden.

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    wo steht da gleichzeitig? Lies doch bitte erst mal https://secure.wikimedia....

    • tobmat
    • 02.11.2011 um 13:34 Uhr

    Es geht nicht um eine Vergewaltigung wie sie das deutsche Recht kennt. In Schweden können Frauen auch noch während des Geschlechtsaktes ihre "Einwilligung" zurücknehmen. Reagiert der Mann darauf nicht hat er sich automatisch der Vergewaltigung strafbar gemacht. Auch ist für einen solchen Straftatbestand in Schweden kein tatsächlicher Zwang / Drohung notwendig. Sobald etwas von der Frau als Drohung empfunden wird, ist man im schwedischen Recht bei einer Vergewaltigung. Jedenfalls bei der Anzeige. Verurteilt werden nur relativ wenig Angekalgte.

    ...wie leider so oft, ist GELD.

    Ich habe gehört, dass der Anwalt von Dominique Strauss-Kahn gerade Termine frei hat, die Frage ist dann, ob Assange -nach dem Boycott/Blockade des Grosskapitals im Gestalt von VISA, BankAmerica und Co. - noch die notwendige Schrotter für die Anwaltskosten aufbringen kann.

    wo steht da gleichzeitig? Lies doch bitte erst mal https://secure.wikimedia....

    • tobmat
    • 02.11.2011 um 13:34 Uhr

    Es geht nicht um eine Vergewaltigung wie sie das deutsche Recht kennt. In Schweden können Frauen auch noch während des Geschlechtsaktes ihre "Einwilligung" zurücknehmen. Reagiert der Mann darauf nicht hat er sich automatisch der Vergewaltigung strafbar gemacht. Auch ist für einen solchen Straftatbestand in Schweden kein tatsächlicher Zwang / Drohung notwendig. Sobald etwas von der Frau als Drohung empfunden wird, ist man im schwedischen Recht bei einer Vergewaltigung. Jedenfalls bei der Anzeige. Verurteilt werden nur relativ wenig Angekalgte.

    ...wie leider so oft, ist GELD.

    Ich habe gehört, dass der Anwalt von Dominique Strauss-Kahn gerade Termine frei hat, die Frage ist dann, ob Assange -nach dem Boycott/Blockade des Grosskapitals im Gestalt von VISA, BankAmerica und Co. - noch die notwendige Schrotter für die Anwaltskosten aufbringen kann.

  1. Warum fehlen dem Artikel jegliche Hinweise darauf, wie der High Court sein Urteil begründet?

    16 Leser-Empfehlungen
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    Hier die Begründung des Gerichtes (mehrseitiges Dokument in englisch):

    http://www.scribd.com/doc...

    Hier die Begründung des Gerichtes (mehrseitiges Dokument in englisch):

    http://www.scribd.com/doc...

  2. wo steht da gleichzeitig? Lies doch bitte erst mal https://secure.wikimedia....

    Eine Leser-Empfehlung
    • memoe
    • 02.11.2011 um 12:51 Uhr

    Julian Assange ist den USA und anderen Vasallenstaten der Weltwirtschaft ein Dorn im Auge. Also hat man sich einen Weg gesucht ihn irgendwie zu beschldigen und legal wegen dieser Anschuldigungen zu belangen. Inzwischen scheint alles besser geschmiert zu sein als anfangs und er wird wohl bald an Schweden ausgeliefert werden..

    Ich kann nicht beurteilen, ob Assange etwas mit diesen Frauen zu tun hatte und wenn ja, welcher Art. Und Assange ist vielleicht auch eine schwierige Persönlichkeit, wie ihm das ja von manchen Geschäftsgefährten vorgeworfen wird. Aber fest steht für mich, daß es diesen Fall so nicht gäbe, wenn Assange nicht Gründer und Kopf von Wikileaks wäre.

    Aber eine Arbeit wie die von Wikileaks ist heute nötiger denn je. Wir sehen ja (oder eben nicht!), was mit Brad Manning geschieht! Die Zensurschlinge legt sich gerade um das kurze Wolkenloch Internet, und wird sicher in nächster Zeit weiter zu gezogen!

    Hoffen wir, daß die Unterdrücker nicht gewinnen und Wikileaks weiterlebt!

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    "Aber eine Arbeit wie die von Wikileaks ist heute nötiger denn je."

    Sollte das ein Grund sein, jemanden, der wegen zweier Sexualdelikte angeklagt wird, unbehelligt zu lassen?

    Wenn Wikileaks tatsächlich unersetzlich ist, wäre es an Assange, dafür zu sorgen, dass in seiner Abwesenheit der Laden läuft, von dem einige sagen, dass er und nur er allein ihn herunter gewirtschaftet hat bis zur Bedeutunglosigkeit und ganz nebenbei noch Informanten gefährdete.

    Wikileaks ist keine Ich-AG, bei der ohne den Macher nichts geht und vielleicht wäre es sogar gut, wenn er die Sache in andere Hände gibt und seine Dinge in Ordnung bringt.

    "Aber eine Arbeit wie die von Wikileaks ist heute nötiger denn je."

    Sollte das ein Grund sein, jemanden, der wegen zweier Sexualdelikte angeklagt wird, unbehelligt zu lassen?

    Wenn Wikileaks tatsächlich unersetzlich ist, wäre es an Assange, dafür zu sorgen, dass in seiner Abwesenheit der Laden läuft, von dem einige sagen, dass er und nur er allein ihn herunter gewirtschaftet hat bis zur Bedeutunglosigkeit und ganz nebenbei noch Informanten gefährdete.

    Wikileaks ist keine Ich-AG, bei der ohne den Macher nichts geht und vielleicht wäre es sogar gut, wenn er die Sache in andere Hände gibt und seine Dinge in Ordnung bringt.

  3. Die Frage ist, ob es wirklich zum Prozes in Schweden kommt, oder ob er direkt überstellt wird in die USA. Falls zweiteres der Fall ist, werden wir Assange wohl nie wieder sehen...

  4. "Aber eine Arbeit wie die von Wikileaks ist heute nötiger denn je."

    Sollte das ein Grund sein, jemanden, der wegen zweier Sexualdelikte angeklagt wird, unbehelligt zu lassen?

    Wenn Wikileaks tatsächlich unersetzlich ist, wäre es an Assange, dafür zu sorgen, dass in seiner Abwesenheit der Laden läuft, von dem einige sagen, dass er und nur er allein ihn herunter gewirtschaftet hat bis zur Bedeutunglosigkeit und ganz nebenbei noch Informanten gefährdete.

    Wikileaks ist keine Ich-AG, bei der ohne den Macher nichts geht und vielleicht wäre es sogar gut, wenn er die Sache in andere Hände gibt und seine Dinge in Ordnung bringt.

    Eine Leser-Empfehlung
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    noch keinerlei Anklage. Ich frage mich, ob es bisher in der Geschichte jemals vorgekommen ist, dass soviel juristischer Rummel gemacht wurde, um jemanden anzukarren, der in so einem Delikt als ZEUGE befragt werden sollte.

    Falls er schuldig ist (was bei näherer Betrachtung der Umstände unwahrscheinlich ist) soll er natürlich dafür gerade stehen. Dann soll er auch ruhig ein paar Jahre in Schweden in den Knast gehen.

    Leider besteht der Verdacht, dass es dieses Verfahren aber nie geben wird. Der Mann wird deportiert als Systemfeind.

    Wenn Assange noch Vertrauen hätten in den Rechtsstaat, hätte er sich auch nicht so vehement gegen die Auslieferung gewehrt.

    Wenn man es sich aber einmal so wie Assange mit Gods own county verscherzt hat, kann man auf kein Recht der Welt mehr hoffen. Das steht man auf der Abschussliste. Wieviel die USA von internationalem Recht hält wissen wir ja mittlerweile.

    noch keinerlei Anklage. Ich frage mich, ob es bisher in der Geschichte jemals vorgekommen ist, dass soviel juristischer Rummel gemacht wurde, um jemanden anzukarren, der in so einem Delikt als ZEUGE befragt werden sollte.

    Falls er schuldig ist (was bei näherer Betrachtung der Umstände unwahrscheinlich ist) soll er natürlich dafür gerade stehen. Dann soll er auch ruhig ein paar Jahre in Schweden in den Knast gehen.

    Leider besteht der Verdacht, dass es dieses Verfahren aber nie geben wird. Der Mann wird deportiert als Systemfeind.

    Wenn Assange noch Vertrauen hätten in den Rechtsstaat, hätte er sich auch nicht so vehement gegen die Auslieferung gewehrt.

    Wenn man es sich aber einmal so wie Assange mit Gods own county verscherzt hat, kann man auf kein Recht der Welt mehr hoffen. Das steht man auf der Abschussliste. Wieviel die USA von internationalem Recht hält wissen wir ja mittlerweile.

  5. Das Gericht hat geurteilt, dass der Europäische Haftbefehl, den die schwedische Staatsanwältin Marianne Ny ausgegeben hat rechtens und angemessen sei.

    Doch schon die erste Bedingung der Rechtmässigkeit ist nicht erfüllt. Laut EuHB darf eine Auslieferung allein zur Strafverfolgung und -vollstreckung stattfinden, welches zumindest eine Anklage voraussetzt. Gegen Assange liegt keine Anklage vor, er soll vernommen werden. Dafür ist der EuHB nicht gedacht.

    Sollte Assange tatsächlich ausgeliefert werden, wird damit ein Stück europäische Rechtsstaatlichkeit untergraben. Was stattdessen passieren muss, ist eine Anklageerhebung in Schweden, anschliessend ein neuer EuHB und darauf folgend die Auslieferung.

    Warum Marianne Ny es nicht schafft, diesen einfachen Regeln zu folgen, entzieht sich meinem Verständnis. Ihr derzeitiges Verhalten hinterlässt einen bitteren Beigeschmack politisch motivierter Willkür, unabhängig von der Schuldfrage.

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    • tobmat
    • 02.11.2011 um 13:54 Uhr

    Das EUhB spricht nirgendwo davon das Anklage erhoben sein muss. Die einzige Vorbedinung ist, das ein nationaler Haftbefehl vorliegt. Der liegt vor. Damit sind den englischen Gerichten die Hände gebunden, denn das EUhB verbietet ihnen die Rechtmäßigkeit dieses nationalen Haftbefehls zu prüfen.

    • tobmat
    • 02.11.2011 um 13:54 Uhr

    Das EUhB spricht nirgendwo davon das Anklage erhoben sein muss. Die einzige Vorbedinung ist, das ein nationaler Haftbefehl vorliegt. Der liegt vor. Damit sind den englischen Gerichten die Hände gebunden, denn das EUhB verbietet ihnen die Rechtmäßigkeit dieses nationalen Haftbefehls zu prüfen.

  6. Ich möchte hier keinsfalls die schwedischen Gesetze in Frage stellen, aber "ohne Zustimmung ungeschützen Geschlechtsverkehr", wie funktioniert das ohne Gewalteinwirkung? Sollte es nur um das Fehlen des Kondomes gehen, so kann Frau genauso darauf achten und im Zweifel die Beine nicht breit machen. Kommt es dennoch zum Geschlechtsverkehr, müss es mit Gewalt gewesen sein und damit Vergewaltigung. Hat sie es einfach so über sich ergehen lassen muss die Einwilligung zum Sex (auch ohne Kondom) offenbar größer gewesen sein als der Wunsch nach Schutz. Das ist zumindest meine Meinung.

    Ebenfalls ist meine Meinung aber auch, daß Herr Assange nur in diesem Dilemma steckt, weil er sich die Zielscheibe selbst auf den Rücken gemalt hat. Er wusste wie das System funktioniert und er wusste, daß er sichmit den USA einen sehr einflußreichen Erzfeind sucht (auf die versprochenen Enthüllungen aus anderen Ländern warten wir noch vergebens).
    Dennoch musst er ins Rampenlich treten und als Gründer und Kopf von Wikileaks Schlagzeilen machen. Die Plattform hatte nie einen Sprecher/Identifikationsfigur nötig. Sie hätte auch ohne Assanges geltungssucht bestens funktioniert. Auch hätte er wissen müssen, daß seine Bindung zu Wikileaks ihm keine Imunität vor Strafverfolgung erspart, egal ob gerechtfertig oder konstuiert.

    Dieses Ende mit der Pleite von Wikileaks und der Auslieferung Assanges war lang abzusehen und zu deutlichen Teilen eigenes verschulden.

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  • Quelle ZEIT ONLINE, AFP, dpa
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