Urteil Junger Muslim darf nicht in der Schule beten

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage eines muslimischen Schülers abgewiesen. Er wollte auf dem Schulflur beten. Die Richter sehen den Schulfrieden gestört.

Der muslimische Schüler Yunus M. aus Berlin darf an seiner Schule nicht öffentlich beten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach mehrjährigem Streit entschieden.

Er müsse die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen, weil sonst durch die öffentlichen Ritualgebete der Schulfrieden gestört werde, urteilte der 6. Senat. Die Richter sagten, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung.

Anzeige

Berücksichtigt wurde die besondere Situation am Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding. Die Schüler dort gehören fünf Weltreligionen in verschiedenen Glaubensrichtungen an. Da dies zu Konflikten geführt habe, sei die Schulleitung eingeschritten.

Grundsätzlich müsse der Staat wegen der Glaubensfreiheit aber religiöse Bezüge in Schulen zulassen, sagte der Vorsitzende Richter Werner Neumann.

Der Streit um das Beten in der Schule hatte vor mehreren Jahren begonnen. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin hatte der Schüler im September 2009 zunächst Recht bekommen, die Schule musste einen Gebetsraum stellen. Vor dem Oberverwaltungsgericht verlor der Schüler im Mai 2010. Das Bundesverwaltungsgericht entschied jetzt in letzter Instanz.

 
Leser-Kommentare
    • J.E.B.
    • 30.11.2011 um 15:00 Uhr

    Hoffentlich bleibt es dabei und geht nicht noch weiter bis zum Bundesverfassungsgericht.

    34 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf provozierende Vergeiche. Danke, die Redaktion/mk

    • ribera
    • 30.11.2011 um 18:49 Uhr

    Die Freiheit, an das zu glauben, was dieser junge Muslim glaubt, ist nicht eingeschränkt worden.
    Eingeschränkt worden ist lediglich die Freiheit, diesen Glauben jederzeit und an jedem Ort "aktiv", in diesem Falle durch Beten, auszuüben.
    Da, wie in anderen Artikeln zu lesen war, diese aktive Ausübung des Glaubens gemäß Sachverständigenurteil nicht strikt an bestimmte Orte oder Zeiten gebunden ist, handelt es sich beim Klagegegenstand um ein vermeintliches persönliches Recht, um eine "persönliche Freiheit".
    Mit dem gleichen Recht könnte auch ein Angehöriger einer anderen Religionsgemeinschaft einen Raum für seine persönliche Andacht fordern. Und einen Stundenplan, der ihm jede Stunde 5 Minuten für das Gebet lässt. Nicht weil die Religion es explizit fordert, sondern weil er es persönlich so will.

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf provozierende Vergeiche. Danke, die Redaktion/mk

    • ribera
    • 30.11.2011 um 18:49 Uhr

    Die Freiheit, an das zu glauben, was dieser junge Muslim glaubt, ist nicht eingeschränkt worden.
    Eingeschränkt worden ist lediglich die Freiheit, diesen Glauben jederzeit und an jedem Ort "aktiv", in diesem Falle durch Beten, auszuüben.
    Da, wie in anderen Artikeln zu lesen war, diese aktive Ausübung des Glaubens gemäß Sachverständigenurteil nicht strikt an bestimmte Orte oder Zeiten gebunden ist, handelt es sich beim Klagegegenstand um ein vermeintliches persönliches Recht, um eine "persönliche Freiheit".
    Mit dem gleichen Recht könnte auch ein Angehöriger einer anderen Religionsgemeinschaft einen Raum für seine persönliche Andacht fordern. Und einen Stundenplan, der ihm jede Stunde 5 Minuten für das Gebet lässt. Nicht weil die Religion es explizit fordert, sondern weil er es persönlich so will.

    • BerndL
    • 30.11.2011 um 15:07 Uhr

    wer hinter dieser Aktion steckt und wer das Ganze finanziert hat.

    36 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    2."2. Leider vermisse ich in dem Artikel Aussagen darüber,
    wer hinter dieser Aktion steckt und wer das Ganze finanziert hat."

    das frage ich mich schon die ganze Zeit,wer hat das alles bezahlt!wie kann man dies in Erfahung bringen?

    • mussec
    • 30.11.2011 um 15:25 Uhr

    Im Ernst... unter fast jedem Artikel?
    Selbst der beste Witz hat eine Halbwertszeit.

    eigentlich steht es im text:

    "Der muslimische Schüler Yunus M. aus Berlin (...)."

    können sie etwas ergänzen? oder wollen sie nur stimmung machen?

    Vermutlich die Ortsgruppe der Jungliberalen, die die freie Religionsausübung hochhalten wollte.

    Als ob die FDP nicht andere Probleme hätte.

    2."2. Leider vermisse ich in dem Artikel Aussagen darüber,
    wer hinter dieser Aktion steckt und wer das Ganze finanziert hat."

    das frage ich mich schon die ganze Zeit,wer hat das alles bezahlt!wie kann man dies in Erfahung bringen?

    • mussec
    • 30.11.2011 um 15:25 Uhr

    Im Ernst... unter fast jedem Artikel?
    Selbst der beste Witz hat eine Halbwertszeit.

    eigentlich steht es im text:

    "Der muslimische Schüler Yunus M. aus Berlin (...)."

    können sie etwas ergänzen? oder wollen sie nur stimmung machen?

    Vermutlich die Ortsgruppe der Jungliberalen, die die freie Religionsausübung hochhalten wollte.

    Als ob die FDP nicht andere Probleme hätte.

  1. weil ich gegen die Ausuebung von Religionen im oeffentlichen Raum bin. Frankreich sollte uns ein Vorbild sein.
    Vor dem 11. September '01 hat sich kein Mensch fuer Religion interessiert, es waere schoen, wenn wir dahin zurueckkehren koennten.
    Heute haben wir Christen die in den USA Weltpolitik beeinflussen wollen, Orthodoxe Juden, die in Jerusalem durchgesetzt haben, dass Frauen und Maenner getrennt in Bussen sitzen und Moslems die bei Cartoons Bluthochdruck erleiden und ein grosses Wohubahu machen, um in Schulen beten zu koennen.
    Ich habe religioese Menschen so satt.

    87 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • TDU
    • 30.11.2011 um 15:19 Uhr

    In Deutschland wurde seit Kohl so getan, als wäre Religion unbeachtlich und ejder knen manchen, was er wolle. Ist aber nicht so. Hinzukommende sind verwundert und die Politik ist überrascht, dass dem augenscheinlich nicht so ist. Und ausserdem gibt es diejenigen, die erst was jahrelang LiegenGelassenes wert schätzen, weils ein "anderer haben" will.

    Ausserdm bin ich Katholik. Und ich finde das Urteil Mist. Schon wegen des Begriffs Schulfrieden. Der hat mit Religion nun überhaupt nichts zu tun.

    Und sollten Sie im Raum Köln wohnen, müssten sie sich vielleicht über ein bisschen Religiöses freuen, denn da gibt eine große Anzahl von Orden gegründeten Krankenhäusern mit guter Qualität.

    Also nicht immer die Vorwänder mit den Religiösen verwechseln.

    !

    • joG
    • 30.11.2011 um 15:34 Uhr

    ....Ihren Glauben finde ich auch etwas unappetitlich. Warum, um Gottes Willen, sollte man nicht in der Öffentlichkeit beten? Wieso kann das jemanden stören, der nicht einen Knacks im Kopf hat? Er/sie tut doch niemandem weh.

    Ich finde das eine schlimme Sache, dass der Staat so tief in die Glaubensäußerungsrechte der Bürger eingreifen darf.

    Dass dem Staat verwehrt werden sollte (?) religionsnahe Handlungen zu unternehmen entspricht einem säkularen Staatsverständnis. Das kann als unzulässige Parteilichkeit interpretiert werden und ist einsehbar. Ein Ausübungsverbot gegen Bürger ist etwas ganz anderes. Es ist fast schon das Gegenteil, nimmt doch der Staat eine gegen die Religion gerichtete Position ein.

    • 2sheba
    • 30.11.2011 um 15:37 Uhr

    "Heute haben wir Christen die in den USA Weltpolitik beeinflussen wollen"

    Ach ja? Wer beruft sich da denn auf seine Religion????

    "Orthodoxe Juden, die in Jerusalem durchgesetzt haben, dass Frauen und Maenner getrennt in Bussen sitzen"

    Nach 9/11 erst?! Nein, das gab es leider schon davor - nur haben Sie sich daran nicht gestört.

    "und Moslems die bei Cartoons Bluthochdruck erleiden und ein grosses Wohubahu machen, um in Schulen beten zu koennen."

    Ja, das Beleidigt-sein hat in der Tat zugenommen, aber auch nur als man merkte, dass schnell gekuscht wird, um ja keinen Streit zu entfachen.

    meine 100%ige Zustimmung! Ich bin es auch so leid, diese ewigen Diskussionen und Konflikte, die religiöse Menschen im Namen ihres was-auch-immer Gottes verursachen.

    • Gaius
    • 30.11.2011 um 16:31 Uhr

    zur Verfügung ebenso wie die U.S.A

    Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Urteilsbegründung den potentiellen Anspruch des Schülers, in den Pausen beten zu dürfen, nur wegen Raummangels abgelehnt hat.

    Das heisst konkret:

    In jeder Schule dürfen gläubige Schüler rituelle Gebete in den Pausen vollziehen, auch auf dem Flur oder dem Schulhof. Dieser Anspruch folgt aus der grundrechtlich garantierten Religionsfreiheit und kollidiert in keinster Weise mit dem Neutralitätsgebot des Staates.

    Gibt es Spannungen und Konflikte an der Schule, die durch Meinungsverschiedenheiten über den Glauben bedingt sind, so MUSS die Schule einen entsprechenden Ruheraum zur Verfügung stellen.

    Erst wenn aus 'organisatorischen' Gründen, wie etwa Raum- und Lehrermangel, ein solcher Ort nicht bereit gestellt werden kann, hat Art. 4 GG zurück zu stehen.

    So mag für diese Schule das Verbot gerechtfertigt sein. Für viele andere staatliche Schulanstalten ist das mitnichten ein 'Freifahrtsschein'. Vielmehr hängt die Entscheidung für oder gegen ein Verbot alleinig von obigen Voraussetzungen ab.

    Dass es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handelt, sollte nicht vergessen werden - bei aller 'Freude' hier im Forum...

    ...darf im Schulraum hängen bleiben. Denn es gehört zu unserer Kultur. Und Kopftücher sind gefälligst abzunehmen, denn dieses gehört nicht zu unserer Kultur.
    Ein Staat, der für seine Kirchen entsprechend eines gute 100 Jahre alten Gesetzes die Kirchensteuer einsammelt, ein Staat, in dem Pfarrer als Quasi-Beamte gelten, ein solcher Staat ist alles, nur nicht laizistisch.
    Die Bundesrepublik ist ein christlicher Staat. Punktum. In diesem Land werden Menschen anderen Glaubens (und Nichtglaubens) geduldet, zumindest noch, mehr nicht. Von den Verhältnissen in Frankreich (außer Elsass) ist die BRD weit entfernt. Wir hatten ja auch kein 1789.
    Gibt es bei der Bundeswehr auch (Feld-)Prediger muslimischen Glaubens? Würde mich mal interessieren.

    Das Urteil finde ich persönlich auch gut. Die Begründung ist allerdings mager. Leider beschränkt sich die Sache wieder mal auf den Islam. Meine Meinung: Jedwede Religion und zugehörige religiöse Symbole gehören aus jedweder staatlichen Schule konsequent verbannt (außer natürlich im Geschichtsunterricht). Ebenso sind Pfarrer nicht an staatlichen Universitäten auszubilden. Wer Pfarrer will, soll für diese auch selber zahlen.

    Entfernt. Bitte diskutieren Sie in einem höflichen Umgangston. Danke. Die Redaktion/sh

    • TDU
    • 30.11.2011 um 15:19 Uhr

    In Deutschland wurde seit Kohl so getan, als wäre Religion unbeachtlich und ejder knen manchen, was er wolle. Ist aber nicht so. Hinzukommende sind verwundert und die Politik ist überrascht, dass dem augenscheinlich nicht so ist. Und ausserdem gibt es diejenigen, die erst was jahrelang LiegenGelassenes wert schätzen, weils ein "anderer haben" will.

    Ausserdm bin ich Katholik. Und ich finde das Urteil Mist. Schon wegen des Begriffs Schulfrieden. Der hat mit Religion nun überhaupt nichts zu tun.

    Und sollten Sie im Raum Köln wohnen, müssten sie sich vielleicht über ein bisschen Religiöses freuen, denn da gibt eine große Anzahl von Orden gegründeten Krankenhäusern mit guter Qualität.

    Also nicht immer die Vorwänder mit den Religiösen verwechseln.

    !

    • joG
    • 30.11.2011 um 15:34 Uhr

    ....Ihren Glauben finde ich auch etwas unappetitlich. Warum, um Gottes Willen, sollte man nicht in der Öffentlichkeit beten? Wieso kann das jemanden stören, der nicht einen Knacks im Kopf hat? Er/sie tut doch niemandem weh.

    Ich finde das eine schlimme Sache, dass der Staat so tief in die Glaubensäußerungsrechte der Bürger eingreifen darf.

    Dass dem Staat verwehrt werden sollte (?) religionsnahe Handlungen zu unternehmen entspricht einem säkularen Staatsverständnis. Das kann als unzulässige Parteilichkeit interpretiert werden und ist einsehbar. Ein Ausübungsverbot gegen Bürger ist etwas ganz anderes. Es ist fast schon das Gegenteil, nimmt doch der Staat eine gegen die Religion gerichtete Position ein.

    • 2sheba
    • 30.11.2011 um 15:37 Uhr

    "Heute haben wir Christen die in den USA Weltpolitik beeinflussen wollen"

    Ach ja? Wer beruft sich da denn auf seine Religion????

    "Orthodoxe Juden, die in Jerusalem durchgesetzt haben, dass Frauen und Maenner getrennt in Bussen sitzen"

    Nach 9/11 erst?! Nein, das gab es leider schon davor - nur haben Sie sich daran nicht gestört.

    "und Moslems die bei Cartoons Bluthochdruck erleiden und ein grosses Wohubahu machen, um in Schulen beten zu koennen."

    Ja, das Beleidigt-sein hat in der Tat zugenommen, aber auch nur als man merkte, dass schnell gekuscht wird, um ja keinen Streit zu entfachen.

    meine 100%ige Zustimmung! Ich bin es auch so leid, diese ewigen Diskussionen und Konflikte, die religiöse Menschen im Namen ihres was-auch-immer Gottes verursachen.

    • Gaius
    • 30.11.2011 um 16:31 Uhr

    zur Verfügung ebenso wie die U.S.A

    Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Urteilsbegründung den potentiellen Anspruch des Schülers, in den Pausen beten zu dürfen, nur wegen Raummangels abgelehnt hat.

    Das heisst konkret:

    In jeder Schule dürfen gläubige Schüler rituelle Gebete in den Pausen vollziehen, auch auf dem Flur oder dem Schulhof. Dieser Anspruch folgt aus der grundrechtlich garantierten Religionsfreiheit und kollidiert in keinster Weise mit dem Neutralitätsgebot des Staates.

    Gibt es Spannungen und Konflikte an der Schule, die durch Meinungsverschiedenheiten über den Glauben bedingt sind, so MUSS die Schule einen entsprechenden Ruheraum zur Verfügung stellen.

    Erst wenn aus 'organisatorischen' Gründen, wie etwa Raum- und Lehrermangel, ein solcher Ort nicht bereit gestellt werden kann, hat Art. 4 GG zurück zu stehen.

    So mag für diese Schule das Verbot gerechtfertigt sein. Für viele andere staatliche Schulanstalten ist das mitnichten ein 'Freifahrtsschein'. Vielmehr hängt die Entscheidung für oder gegen ein Verbot alleinig von obigen Voraussetzungen ab.

    Dass es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handelt, sollte nicht vergessen werden - bei aller 'Freude' hier im Forum...

    ...darf im Schulraum hängen bleiben. Denn es gehört zu unserer Kultur. Und Kopftücher sind gefälligst abzunehmen, denn dieses gehört nicht zu unserer Kultur.
    Ein Staat, der für seine Kirchen entsprechend eines gute 100 Jahre alten Gesetzes die Kirchensteuer einsammelt, ein Staat, in dem Pfarrer als Quasi-Beamte gelten, ein solcher Staat ist alles, nur nicht laizistisch.
    Die Bundesrepublik ist ein christlicher Staat. Punktum. In diesem Land werden Menschen anderen Glaubens (und Nichtglaubens) geduldet, zumindest noch, mehr nicht. Von den Verhältnissen in Frankreich (außer Elsass) ist die BRD weit entfernt. Wir hatten ja auch kein 1789.
    Gibt es bei der Bundeswehr auch (Feld-)Prediger muslimischen Glaubens? Würde mich mal interessieren.

    Das Urteil finde ich persönlich auch gut. Die Begründung ist allerdings mager. Leider beschränkt sich die Sache wieder mal auf den Islam. Meine Meinung: Jedwede Religion und zugehörige religiöse Symbole gehören aus jedweder staatlichen Schule konsequent verbannt (außer natürlich im Geschichtsunterricht). Ebenso sind Pfarrer nicht an staatlichen Universitäten auszubilden. Wer Pfarrer will, soll für diese auch selber zahlen.

    Entfernt. Bitte diskutieren Sie in einem höflichen Umgangston. Danke. Die Redaktion/sh

  2. Echte Religionsfreiheit wird es erst geben, wenn Religion vollständig zur Privatangelegenheit geworden ist und der Staat überhaupt nix mehr über die Religionszugehörigkeit der Bürger weiß. Dann kann logischerweise auch niemand mehr bevorzugt/benachteiligt werden. Bis dahin ist es zwar noch ein weiter Weg, aber dieses Urteil ist immerhin schonmal ein ganz kleiner Schritt dahin.

    43 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Welche Religion, abgesehen von Jedi, lässt sich denn nur im stillen Kämmerlein leben?

    Welche Religion, abgesehen von Jedi, lässt sich denn nur im stillen Kämmerlein leben?

  3. In der Schule muss der islam. Schüler die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen?
    Das steht im Gegensatz zur Meinung des Bundespräsidenten Wullf, der gesagt hat , dass der Islam unzweifelhaft jetzt auch zu Deutschland gehöre.
    In meiner kath.Volksschule wurde morgens immer gebetet, aber es war in den 1960er Jahren, ebenso die Tischgebete im Internat in den 1970er Jahren.
    Wir hatten damals keine muslim. Mitschüler.
    Jetzt sind sie aber da und deshalb will MP Erdogan ja auch türkische Schulen in Deutschland, danke, Herr Bundespräsident!

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    >> In meiner !!!kath.Volksschule!!! wurde morgens immer gebetet

    Da haben sie sich ihre Antwort schon selbst gegeben!

    Zu dieser Sache, finde das vor dem Hintergrund konsequent, dass christliche Symbole wie Kruzifixe und dergleichen an staatlichen Schulen ja auch verboten sind. Wichtig ist nur, dass alle Religionen völlig gleich behandelt werden, sonst sind wir von Religionsfreiheit in Deutschland noch weit entfernt!

    Nur weil Wulff das sagt, stimmt das ja noch nicht. Europa ist auf dem Geist der Kreuzfahrer gegründet. All das hängt heute nicht mehr so hoch, aber auch nicht so niedrig, dass man es wie im Osten einfach an den Rand drängen könnte.

    Wir sind hier das CHRISTLICHE Abendland - und nicht das mohammedanische. Man stelle sich nur einmal vor, ein Christ würde ein solche Forderung in arabischen Ländern aufstellen!

    Meines Erachtens handelt es sich beim Islam keinesfalls um eine "Religion", sondern um eine totalitäre, menschenverachtende politische Bewegung, die nicht im Einklang mit unseren tradierten Werten steht; für solche kann und darf es keine Relgionsfreiheit geben. Dass sich solche Leute dann noch hinstellen und ein angebliches "Recht" auf "Gebet" einfordern, ist schon dreist.

    >> In meiner !!!kath.Volksschule!!! wurde morgens immer gebetet

    Da haben sie sich ihre Antwort schon selbst gegeben!

    Zu dieser Sache, finde das vor dem Hintergrund konsequent, dass christliche Symbole wie Kruzifixe und dergleichen an staatlichen Schulen ja auch verboten sind. Wichtig ist nur, dass alle Religionen völlig gleich behandelt werden, sonst sind wir von Religionsfreiheit in Deutschland noch weit entfernt!

    Nur weil Wulff das sagt, stimmt das ja noch nicht. Europa ist auf dem Geist der Kreuzfahrer gegründet. All das hängt heute nicht mehr so hoch, aber auch nicht so niedrig, dass man es wie im Osten einfach an den Rand drängen könnte.

    Wir sind hier das CHRISTLICHE Abendland - und nicht das mohammedanische. Man stelle sich nur einmal vor, ein Christ würde ein solche Forderung in arabischen Ländern aufstellen!

    Meines Erachtens handelt es sich beim Islam keinesfalls um eine "Religion", sondern um eine totalitäre, menschenverachtende politische Bewegung, die nicht im Einklang mit unseren tradierten Werten steht; für solche kann und darf es keine Relgionsfreiheit geben. Dass sich solche Leute dann noch hinstellen und ein angebliches "Recht" auf "Gebet" einfordern, ist schon dreist.

    • star
    • 30.11.2011 um 15:13 Uhr

    Dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht sei Lob und Dank!!!

    Freude, schöner Götterfunken,
    Tochter aus Elysium
    ....

    27 Leser-Empfehlungen
  4. Religion ist reine Privatsache und hat in einer Schule nichts zu suchen. Das gilt für jede Religion.

    31 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • joG
    • 30.11.2011 um 15:39 Uhr

    ....nicht zu verstehen. Bei ihr geht es darum das Individuum vor dem Staat und dessen Gewaltmonopol zu schützen. Hier geht es um einen Bürger, der beten wollte. Wehe einer Gesellschaft, die sich vor einem Gebet mit Verboten glaubt schützen zu müssen. Sie ist ernsthaft krank.

    Auch kein Religionsunterricht.

    Auch kein gemeinsamer Gottesdienst zur Einschulung / Eröffnung / Abschluss des Schuljahres. Keine Kruzifixe an der Wand usw

    Religion hat nichts in der Schule zu suchen!

    • joG
    • 30.11.2011 um 15:39 Uhr

    ....nicht zu verstehen. Bei ihr geht es darum das Individuum vor dem Staat und dessen Gewaltmonopol zu schützen. Hier geht es um einen Bürger, der beten wollte. Wehe einer Gesellschaft, die sich vor einem Gebet mit Verboten glaubt schützen zu müssen. Sie ist ernsthaft krank.

    Auch kein Religionsunterricht.

    Auch kein gemeinsamer Gottesdienst zur Einschulung / Eröffnung / Abschluss des Schuljahres. Keine Kruzifixe an der Wand usw

    Religion hat nichts in der Schule zu suchen!

    • TDU
    • 30.11.2011 um 15:19 Uhr

    In Deutschland wurde seit Kohl so getan, als wäre Religion unbeachtlich und ejder knen manchen, was er wolle. Ist aber nicht so. Hinzukommende sind verwundert und die Politik ist überrascht, dass dem augenscheinlich nicht so ist. Und ausserdem gibt es diejenigen, die erst was jahrelang LiegenGelassenes wert schätzen, weils ein "anderer haben" will.

    Ausserdm bin ich Katholik. Und ich finde das Urteil Mist. Schon wegen des Begriffs Schulfrieden. Der hat mit Religion nun überhaupt nichts zu tun.

    Und sollten Sie im Raum Köln wohnen, müssten sie sich vielleicht über ein bisschen Religiöses freuen, denn da gibt eine große Anzahl von Orden gegründeten Krankenhäusern mit guter Qualität.

    Also nicht immer die Vorwänder mit den Religiösen verwechseln.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Dass Religion mit Schulfrieden nicht zu tun hat, kann man nur behaupten, wenn man der Meinung ist, dass Religion mit Frieden/Krieg nichts zu tun hat.

    "Ausserdm bin ich Katholik. Und ich finde das Urteil Mist. Schon wegen des Begriffs Schulfrieden. Der hat mit Religion nun überhaupt nichts zu tun."

    Ich finde, Religion sollte nichts mit öffentlichen Schulen zu tun haben.

    "Und sollten Sie im Raum Köln wohnen, müssten sie sich vielleicht über ein bisschen Religiöses freuen, denn da gibt eine große Anzahl von Orden gegründeten Krankenhäusern mit guter Qualität."

    Welche? St Antonius, St Agatha? Die werden, wie alle Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen, etc in kirchlicher Trägerschaft, vom Staat, und damit aus dem allgemeinen Steuersäckel bezahlt.

    Es geht hier nicht um die Nicht-religiösen Menschen. Wenn man den Artikel genauer liest bzw. sich auch andere Berichte zu diesem Thema zu Gemüte führt wird klar was hier Sache ist:

    Hier werden nicht etwa fälschlicherweise Nicht-Gläubige vor Gläubigen geschützt, sonder GLÄUBIGE vor ANDERSGLÄUBIGEN.

    Der Konflikt ist, soweit es der Artikel beschreibt, zwischen verschiedenen Personen mehrerer Religionen ausgebrochen. Damit haben die Atheisten und Agnostiker herzlich wenig zu tun. Jetzt der "Gesellschaft" Ignoranz vorzuwerfen ist so falsch wie andere ob ihrer Religion zu diskriminieren. "Die Gesellschaft" muss sich einem Problem annehmen, dass durch bestimmte religiöse Gruppierungen und einzelne religiöse Fanatiker entstanden ist.

    Sie sollten das Gericht also eher als ein Elternteil verstehen, dass zwischen den sich raufenden Geschwistern vermittelt und entscheidet wer was machen darf. Denn ansonsten würden sich die Kleinen womöglich ernsthaft wehtun!

    • grrzt
    • 30.11.2011 um 18:25 Uhr

    "Und sollten Sie im Raum Köln wohnen, müssten sie sich vielleicht über ein bisschen Religiöses freuen, denn da gibt eine große Anzahl von Orden gegründeten Krankenhäusern mit guter Qualität." Auch wenn's off topic ist: Ja, stimmt..., aber die lutschen die Krankenkassen genauso aus, wie jedes andere Krankenhaus. Für ein vergelt's Gott arbeiten die auch nicht. Und mit Verlaub, weder mit einem "Allah ist groß", noch mit einem "Vater unser" werden bei einem Beinbruch meine Knochen wieder heile. Ich bin's auch leid, mir von den Religiösen die Welt erklären zu lassen. Mögen Sie beten, stundenlang, jedoch Religion ist Privatsache. Und Ethik, ethisches Verhalten gab's schon vor den monotheistischen Religionen, die vielleicht großssartigsten und gefährlichsten Projektionen des Menschen.

    ... sollen besser sein. Glaube ich gern. Einerseits liegt es wohl an der Motivation. Andererseits darf man nicht vergessen, daß dort nur 10% der Lohnkosten vom der Kirche gezahlt werden und 90% vom Staat, also aus Steuermitteln. Allerdings liegen 100% der personalentscheidungen bei der Kirche.

    Wenn also eine katholische Krankenschwester einen Evangelen heiratet, dann wird ihr Arbeitsverhältnis sofort beendet!

    Soviel mal zur inter-christlichen Religionsfreiheit in Deutschland.

    Und zur sogenannten Religionsfreiheit welche Musleme einfordern: Der Islam ist nach meiner bescheidenen Meinung keine Religion, sondern ein Deckmantel für eine politische Bewegung. Solange Musleme in der Minderzahl sind, liegt die Betonung aller religiösen Eigenschaften auf Frieden. Und sobald sie in der Mehrzahl sind auf bedingungslosen Einfluß auf den Staat, z.B. mit der Sharia, dem islamischen Strafrecht. Wieviel Länder soll ich hier aufzählen? Der islam hat nachmeiner Meinung deshalb kein Recht auf religiöse Freiheitsrechte zu pochen wie sie für christliche Religionen gedacht sind.

    Das Christentum kennt und praktiziert nämlich die Trennung zwischen Staat und Kirche. Jeder Apostel sagt "gebt dem Kaiser, was ihm ist und Gott was Gottes ist". Eine solche Trennung ist dem Islam aber wesensfremd!

    Nebenbei wurde ein analoger Leserbrief/Gedanke in der FAZ nicht veröffentlicht!

    Außerdem ist die Schule zum lernen da und nicht zum beten oder gar um Werbeveranstaltungen abzuhalten!

    Dass Religion mit Schulfrieden nicht zu tun hat, kann man nur behaupten, wenn man der Meinung ist, dass Religion mit Frieden/Krieg nichts zu tun hat.

    "Ausserdm bin ich Katholik. Und ich finde das Urteil Mist. Schon wegen des Begriffs Schulfrieden. Der hat mit Religion nun überhaupt nichts zu tun."

    Ich finde, Religion sollte nichts mit öffentlichen Schulen zu tun haben.

    "Und sollten Sie im Raum Köln wohnen, müssten sie sich vielleicht über ein bisschen Religiöses freuen, denn da gibt eine große Anzahl von Orden gegründeten Krankenhäusern mit guter Qualität."

    Welche? St Antonius, St Agatha? Die werden, wie alle Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen, etc in kirchlicher Trägerschaft, vom Staat, und damit aus dem allgemeinen Steuersäckel bezahlt.

    Es geht hier nicht um die Nicht-religiösen Menschen. Wenn man den Artikel genauer liest bzw. sich auch andere Berichte zu diesem Thema zu Gemüte führt wird klar was hier Sache ist:

    Hier werden nicht etwa fälschlicherweise Nicht-Gläubige vor Gläubigen geschützt, sonder GLÄUBIGE vor ANDERSGLÄUBIGEN.

    Der Konflikt ist, soweit es der Artikel beschreibt, zwischen verschiedenen Personen mehrerer Religionen ausgebrochen. Damit haben die Atheisten und Agnostiker herzlich wenig zu tun. Jetzt der "Gesellschaft" Ignoranz vorzuwerfen ist so falsch wie andere ob ihrer Religion zu diskriminieren. "Die Gesellschaft" muss sich einem Problem annehmen, dass durch bestimmte religiöse Gruppierungen und einzelne religiöse Fanatiker entstanden ist.

    Sie sollten das Gericht also eher als ein Elternteil verstehen, dass zwischen den sich raufenden Geschwistern vermittelt und entscheidet wer was machen darf. Denn ansonsten würden sich die Kleinen womöglich ernsthaft wehtun!

    • grrzt
    • 30.11.2011 um 18:25 Uhr

    "Und sollten Sie im Raum Köln wohnen, müssten sie sich vielleicht über ein bisschen Religiöses freuen, denn da gibt eine große Anzahl von Orden gegründeten Krankenhäusern mit guter Qualität." Auch wenn's off topic ist: Ja, stimmt..., aber die lutschen die Krankenkassen genauso aus, wie jedes andere Krankenhaus. Für ein vergelt's Gott arbeiten die auch nicht. Und mit Verlaub, weder mit einem "Allah ist groß", noch mit einem "Vater unser" werden bei einem Beinbruch meine Knochen wieder heile. Ich bin's auch leid, mir von den Religiösen die Welt erklären zu lassen. Mögen Sie beten, stundenlang, jedoch Religion ist Privatsache. Und Ethik, ethisches Verhalten gab's schon vor den monotheistischen Religionen, die vielleicht großssartigsten und gefährlichsten Projektionen des Menschen.

    ... sollen besser sein. Glaube ich gern. Einerseits liegt es wohl an der Motivation. Andererseits darf man nicht vergessen, daß dort nur 10% der Lohnkosten vom der Kirche gezahlt werden und 90% vom Staat, also aus Steuermitteln. Allerdings liegen 100% der personalentscheidungen bei der Kirche.

    Wenn also eine katholische Krankenschwester einen Evangelen heiratet, dann wird ihr Arbeitsverhältnis sofort beendet!

    Soviel mal zur inter-christlichen Religionsfreiheit in Deutschland.

    Und zur sogenannten Religionsfreiheit welche Musleme einfordern: Der Islam ist nach meiner bescheidenen Meinung keine Religion, sondern ein Deckmantel für eine politische Bewegung. Solange Musleme in der Minderzahl sind, liegt die Betonung aller religiösen Eigenschaften auf Frieden. Und sobald sie in der Mehrzahl sind auf bedingungslosen Einfluß auf den Staat, z.B. mit der Sharia, dem islamischen Strafrecht. Wieviel Länder soll ich hier aufzählen? Der islam hat nachmeiner Meinung deshalb kein Recht auf religiöse Freiheitsrechte zu pochen wie sie für christliche Religionen gedacht sind.

    Das Christentum kennt und praktiziert nämlich die Trennung zwischen Staat und Kirche. Jeder Apostel sagt "gebt dem Kaiser, was ihm ist und Gott was Gottes ist". Eine solche Trennung ist dem Islam aber wesensfremd!

    Nebenbei wurde ein analoger Leserbrief/Gedanke in der FAZ nicht veröffentlicht!

    Außerdem ist die Schule zum lernen da und nicht zum beten oder gar um Werbeveranstaltungen abzuhalten!

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service