SchuldfähigkeitGericht ordnet neues Gutachten zu Breivik an

In der ersten psychiatrischen Untersuchung wurde der Osloer Attentäter für unzurechnungsfähig erklärt. Nach Beschwerden von Opferfamilien soll nun erneut geprüft werden.

Polizisten und Besucher stehen Mitte November 2011 vor dem Gericht in Oslo, vor dem sich der Attentäter Breivik verantworten muss.

Polizisten und Besucher stehen Mitte November 2011 vor dem Gericht in Oslo, vor dem sich der Attentäter Breivik verantworten muss.

Der als unzurechnungsfähig eingestufte norwegische Attentäter Anders Behring Breivik muss sich einer weiteren psychiatrischen Untersuchung unterziehen. Das zuständige Gericht in Oslo hat eine neue Begutachtung angeordnet. Ein erstes, in Norwegen umstrittenes Gutachten hatte Breivik als "psychotisch" und "paranoid schizophren" eingestuft und deshalb für nicht zurechnungsfähig erklärt.

Angesichts der Schwere von Breiviks Tat sei eine neue Untersuchung seiner Schuldfähigkeit angebracht, sagte Richterin Wenche Elizabeth Arntzen. Das Gericht beauftragte zwei neue Experten, den Geisteszustand des 32-jährigen Rechtsextremen zu untersuchen.

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Der Attentäter hatte im vergangenen Juli zunächst im Regierungsviertel von Oslo mit einer Autobombe acht Menschen getötet. Anschließend erschoss er in einem Sommerlager der regierenden Arbeiterpartei auf der Insel Utøya 69 überwiegend jugendliche Teilnehmer.

Breivik gegen eine nochmalige Untersuchung

Durch eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik würde der Attentäter einer Haftstrafe entgehen. Die neuen Experten sollen laut Medien auch klären, ob Breivik an anderen psychischen Erkrankungen leidet und ob es einen Zusammenhang zwischen seinen Handlungen und einem rechtsextremen Manifest gibt. Die Bekenntnisse hatte Breivik kurz vor seinen Anschlägen im Internet veröffentlicht.

Anwälte von Überlebenden und Opferfamilien hatten sich für ein weiteres Gutachten ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dies als nicht notwendig abgelehnt. Breivik ist nach Angaben seiner Anwälte ebenfalls gegen eine nochmalige Untersuchung.

 
Leserkommentare
  1. 1. ......

    Tja, und was ist, wenn das nächste Gutachten ebenfalls zum selben Ergebnis kommt? Noch ein Gutachten, bis das von den angehörigen der Opfer gewünschte Gutachten heraus kommt?

    Ich kann die Angehörigen verstehen. Sie wollen den Mann bestraft sehen und Strafe heißt für sie Knast. Wenn sie sich damit mal nicht sebst ins Knie schießen, denn ein Gerichtsverfahren hieße auch, dass Breivik ein Forum für sein zienlich kaputtes Weltbild bekommt und er wird davon gebrauch machen. Danach wird er die Höchststrafe bekommen und nach 21 Jahren entlassen werden. Womöglich ist er dann in faschistoiden Kreisen ein Held. Eine Haftstrafe würde Breivik gerne Absitzen, dass hatte er eingeplant.

    Käme er in die Psychatrie, dann könnte er dort bis zu seinem Lebensende eingesperrt bleiben, für den Rest der Welt wäre er ein Vollgestörter, der nie wieder freigelassen werden darf. Für Breivik wäre die Tatsache als pyschisch krank zu gelten die absolute Höchststrafe.

    Aus diesen Gründen würde ich die Einweisung in Psychatrie eindeutig präferieren.

    3 Leserempfehlungen
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    1."Käme er in die Psychatrie, dann könnte er dort bis zu seinem Lebensende eingesperrt bleiben, für den Rest der Welt wäre er ein Vollgestörter, der nie wieder freigelassen werden darf. Für Breivik wäre die Tatsache als pyschisch krank zu gelten die absolute Höchststrafe.Für Breivik wäre die Tatsache als pyschisch krank zu gelten die absolute Höchststrafe."

    Ihren Beitrag empfinde ich als sehr bedenklich ua auf Grund fehlender Fakten.
    Bei dem Täter wurde eine schizophrene Psychose diagnostiziert,wenn diese Krankheit auch nicht immer voll heilbar ist,so doch behandelbar und einstellbar,
    und dies würde selbstverständlich dann eine Entlassung bedeuten.Woher wissen Sie übrigens,dass eine pys.schwere Erkrankung für den Täter die Höchststrafe bedeuten würde??Es scheint,als sei dies reine Projektion bei Ihnen.

    1."Käme er in die Psychatrie, dann könnte er dort bis zu seinem Lebensende eingesperrt bleiben, für den Rest der Welt wäre er ein Vollgestörter, der nie wieder freigelassen werden darf. Für Breivik wäre die Tatsache als pyschisch krank zu gelten die absolute Höchststrafe.Für Breivik wäre die Tatsache als pyschisch krank zu gelten die absolute Höchststrafe."

    Ihren Beitrag empfinde ich als sehr bedenklich ua auf Grund fehlender Fakten.
    Bei dem Täter wurde eine schizophrene Psychose diagnostiziert,wenn diese Krankheit auch nicht immer voll heilbar ist,so doch behandelbar und einstellbar,
    und dies würde selbstverständlich dann eine Entlassung bedeuten.Woher wissen Sie übrigens,dass eine pys.schwere Erkrankung für den Täter die Höchststrafe bedeuten würde??Es scheint,als sei dies reine Projektion bei Ihnen.

  2. Ich glaube, er wußte was er tat. Jemand, der völlig unzurechnungsfähig ist, könnte eine solche Tat nicht über 9 Jahre planen, und so minutiös genau wie ein "Uhrwerk" in die Tat umsetzen. Viele Fragen sind allerdings immer offen geblieben!!! Er war Mitglied in einer Freimaurerloge. Haben diese Logenbrüder ihn irgendwie finaziell, moralisch oder logistisch unterstützt??? War er wirklich der 100%ige Einzeltäter??? Mal sehen, ob der Prozess noch Licht ins Dunkel bringt. Jedenfalls hat er faktisch den gesamten politisch "Linken" Parteinachwuchs Norwegens getötet. Sieht für mich nicht sofort nach fanatischem Islamhass, sondern eher nach "Linkenhass" aus.

    • huhi
    • 13.01.2012 um 15:47 Uhr

    Könnten hier einmal vielleicht Psychiater die Leserschaft aufklären, nach welchen Methoden eine solche (gerichtsfeste?) Beurteilung in der Regel durchgeführt wird?
    Das wäre sehr hilfreich.
    Hält ein solches Gutachten empirischen Tests stand? Wird mit Wahrscheinlichkeiten hantiert und wenn ja, sind diese wiederum empirisch belastbar?
    Ansonsten könnte der Probant ja so lange "untersucht" werden, bis eben die Kaffeesatzleserei das gewünschte Ergebnis zeitigt.

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    Kaffeesatzlesen ist ein klassisches Instrument projektiven Testens. Damit von zu geringer interindividuellen Reliabilität.
    Die psychiatrischen Diagnosen werden heute trotz ICD und DSM wie vor 100 Jahren auf der Basis mangelhafter nosologischer Kategorien gestellt. Es fehlt bis heute ein triftiger philosophischer und biologischer Unterbau.
    So wie beispielsweise 1965:
    http://www.wpic.pitt.edu/...
    Da wunderten sich die Us-Psychiater, dass die Kollegen aus UK einen Kerngesunden in den Schizo-Topf warfen, weil der Kaugummi kauend seine Beine auf den Tisch gelegt hatte.
    Zivilisation, als Entbestialisierung verstanden, ist wie wir gerade heute wieder in den Gazetten lesen dürfen ein seeehhhr relatives Ding.
    Deshalb ist das Buch von George Cockcroft (Luke Rhinehart) "Der Würfler" der bisher beste Beitrag zur Psychiatrie aus den USA.

    • Cando
    • 14.01.2012 um 1:39 Uhr

    ... allerdings kenne ich mich mit gerichtlicher Begutachtung (zumindest in Deutschland) sehr gut aus.

    Hier in Deutschland ist es zumindest so, dass keine einheitlichen Standards für eine forensisch-psychiatrische Begutachtung bestehen. Teilweise werden von Gerichten - trotz gegenläufiger Empfehlungen - sogar Psychologen anstatt Psychiatern als Sachverständige geladen. Das führt im Ergebnis dazu, dass solche Gutachten sehr unterschiedlich ausfallen und in der Regel auch die Verteidigung ihre Gutachter benennt, die das Gericht dann aber in aller Regel nicht anerkennt.

    Sie sehen ich habe selbst keine besonders hohe Meinung von der Art dieser Gutachten: Es gibt durchaus zuverlässige Psychiater, die im Bereich der Forensik sehr gut geschult sind. Leider sind viele Juristen nicht besonders bewandert darin, wie ein gutes Gutachten auszusehen hat. Daher werden von Gerichten eben nicht nur die guten Sachverständigen bestellt.

    Inwiefern das auch in Norwegen so ist, kann ich indes aber nur vermuten.

    Kaffeesatzlesen ist ein klassisches Instrument projektiven Testens. Damit von zu geringer interindividuellen Reliabilität.
    Die psychiatrischen Diagnosen werden heute trotz ICD und DSM wie vor 100 Jahren auf der Basis mangelhafter nosologischer Kategorien gestellt. Es fehlt bis heute ein triftiger philosophischer und biologischer Unterbau.
    So wie beispielsweise 1965:
    http://www.wpic.pitt.edu/...
    Da wunderten sich die Us-Psychiater, dass die Kollegen aus UK einen Kerngesunden in den Schizo-Topf warfen, weil der Kaugummi kauend seine Beine auf den Tisch gelegt hatte.
    Zivilisation, als Entbestialisierung verstanden, ist wie wir gerade heute wieder in den Gazetten lesen dürfen ein seeehhhr relatives Ding.
    Deshalb ist das Buch von George Cockcroft (Luke Rhinehart) "Der Würfler" der bisher beste Beitrag zur Psychiatrie aus den USA.

    • Cando
    • 14.01.2012 um 1:39 Uhr

    ... allerdings kenne ich mich mit gerichtlicher Begutachtung (zumindest in Deutschland) sehr gut aus.

    Hier in Deutschland ist es zumindest so, dass keine einheitlichen Standards für eine forensisch-psychiatrische Begutachtung bestehen. Teilweise werden von Gerichten - trotz gegenläufiger Empfehlungen - sogar Psychologen anstatt Psychiatern als Sachverständige geladen. Das führt im Ergebnis dazu, dass solche Gutachten sehr unterschiedlich ausfallen und in der Regel auch die Verteidigung ihre Gutachter benennt, die das Gericht dann aber in aller Regel nicht anerkennt.

    Sie sehen ich habe selbst keine besonders hohe Meinung von der Art dieser Gutachten: Es gibt durchaus zuverlässige Psychiater, die im Bereich der Forensik sehr gut geschult sind. Leider sind viele Juristen nicht besonders bewandert darin, wie ein gutes Gutachten auszusehen hat. Daher werden von Gerichten eben nicht nur die guten Sachverständigen bestellt.

    Inwiefern das auch in Norwegen so ist, kann ich indes aber nur vermuten.

  3. Als Straftäter kommt er mit Sicherheit irgendwann wieder raus, das gebietet nun mal einfach die Menschenwürde (ja, ich weiß, Straftäter haben keine Menschenwürde und so weiter, aber die Menschenrechtskonventionen sagen da nun mal anderes). Ob das in 20 Jahren oder erst in 50 Jahren der Fall ist... irgendwann mit Sicherheit. Als Geisteskranker stehen die Chancen dafür deutlich schlechter, da er selbst unter Beachtung der Menschenwürde eine zu große Gefahr für die Allgemeinheit darstellen würde.

    Im Übrigen kann man sich im Knast Comics kaufen, im Kraftraum trainieren, Fußball spielen, Fernseh gucken, arbeiten... in der Psychatrie sitzt man erst mal fest, bis man überhaupt mal alleine aufs Klo darf.

    2 Leserempfehlungen
  4. So wie ich es in skandinavischen Medien mitbekommen habe, geht es darum:
    1. Nicht Schuldfähig = Für immer eingesperrt.
    2. Lebenslang = 6 - 20 Jahre, je nach benehmen in der Anstalt.

  5. Warum sind denn hier einige immer noch nicht bereit, sich über psychische Erkrankungen zu informieren? Warum werden Begriffe benutzt, über deren Bedeutung absolut kein Sachverständnis besteht?

    Die Diskussion unter diesem Beitrag ist noch jung. Aber als das letzte Mal auf ZEIT-Online ein Artikel über das psychiatrische Gutachten Breiviks erschien, hätte einem schlecht werden können vor lauter Vorurteilen über psychisch Erkrankte.

    Ja, es ist schwer vorstellbar, dass ein Massenmörder möglicherweise nicht die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommt, was auch immer das im Einzelfall bedeuten soll, denn über das norwegische Recht besteht wahrscheinlich ähnlich wenig Verständnis.

    Als einleitende Worte für eine kommende Diskussion sei gesagt:

    Es geht nicht darum, was wir Nicht-Sachverständigen „glauben“ oder „denken“ über den Geisteszustand Breiviks, in den meisten Fällen ist das nämlich schlicht Unsinn. („Ich glaube, er wußte was er tat. Jemand, der völlig unzurechnungsfähig ist, könnte eine solche Tat nicht über 9 Jahre planen, und so minutiös genau wie ein "Uhrwerk" in die Tat umsetzen.“) Man sollte sich – ganz einfach! – psychisch Kranke eben nicht als in der Ecke sitzende und sabbernde Menschen vorstellen

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    • TDU
    • 13.01.2012 um 16:25 Uhr

    Die gesetzliche Grundlage für diese Entcheidung zu kennen, wäre schon hilfreich. Allein der Wille der Angehörigen der Opfer oder auch des Umfelds des Täters kann doch nicht ausreichend sein. Und die Schwere der Tat allein doch auch nicht. Hätte er nur einen umgebracht, wäre das Gutachten überzeugender? Mir unverständlich diese Entscheidung nach dem was berichtet wird.

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa, AFP
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