Unstimmigkeiten bei Volkszählung: 390.000 Haushalte müssen erneut befragt werden
Hunderttausende Haushalte werden für die erste gesamtdeutsche Volkszählung erneut befragt. Der Grund: Die Zahlen stimmten nicht mit den offiziellen Meldedaten überein.
Die Volkszählung muss aufgrund von Daten-Differenzen bei etwa 390.000 Haushalten in Deutschland wiederholt werden. Die Ergebnisse des erstens Durchgangs 2011 stimmten nicht mit den Daten aus den Einwohnermeldeämtern überein, teilte das Statistische Bundesamt mit. Die genaue Einwohnerzahl Deutschlands steht damit noch immer nicht fest.
Von dem Fehler betroffen sind den Angaben zufolge ausschließlich Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern. Dort soll mit der Nacherhebung jetzt die korrekte Einwohnerzahl ermittelt werden.
Die beim Zensus erhobenen Zahlen weichen von den offiziellen ab, weil etwa Kinder oft noch mit erstem Wohnsitz bei den Eltern gemeldet sind, obwohl sie zum Beispiel in einer anderen Stadt studieren. "Das ist eine seit Langem geplante Maßnahme, um die Qualität der erhobenen Daten zusätzlich zu sichern", sagte ein Sprecher des Amtes. Es würden nur wenige Fragen gestellt. In Nordrhein-Westfalen und Berlin-Brandenburg haben die Befragungen bereits begonnen.
Der Zensus 2011 war die erste gesamtdeutsche Volkszählung, in den westlichen Bundesländern war zuletzt 1987 gezählt worden. Ziel ist es vor allem, eine genauere amtliche Einwohnerzahl zu ermitteln.






Da mutet diese Überschrift geradezu prophetisch an: http://www.zeit.de/politi...
...offensichtlich in Deutschland zu doof.
Fragt sich, was mit der letztlich auf 1.000 Einwohner hin oder her genauen Zählung erreicht wird?
Mehr Kindergärten?
Mehr Sitzbänke an den Haltestellen von Öffis?
Mehr Polizisten?
Pustekuchen! Ist eh kein Geld da, wurde für die Zählung ausgegeben...
Liebe Redaktion,
wie wäre es, wenn sie zunächst vernünftig recherchieren, bevor Sie so eine Überschrift raushauen? Wenn hier eine Panne passiert ist, dann ja wohl ganz klar in der ZEIT ONLINE-Redaktion.
Bei der im Artikel thematisierten Erhebung handelt es sich um die "Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten" gemäß §16 Zensusgesetz 2011. Die ist weder aufgrund einer Panne, noch aufgrund von Fehlern, die bei den vorherigen Erhebungen passiert sind, notwendig, sondern es handelt sich um eine von Anfang an geplante Maßnahme zur Ermittlung der Einwohnerzahlen in Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern. In diesen Kommunen gab es nämlich keine Haushaltebefragung. Insofern ist auch der von Ihnen verwendete Terminus "Nacherhebung" irreführend. Die betroffenen 390.000 Haushalte werden nämlich jetzt ERSTMALIG zu Ihrer Haushaltssituation befragt.
Es handelt sich weder um eine Panne noch um einen Datenfehler, sondern um eine ganz reguläre geplante Maßnahme des Zensus 2011, die naturgemäß erst nach Abschluss der Gebäude- und Wohnungszählung stattfinden kann und somit auch von vornherein für den Zeitraum Ende 2011/Anfang 2012 terminiert war.
Auch Ihre Äußerung "Die genaue Einwohnerzahl Deutschlands steht damit noch IMMER nicht fest." verkennt die Tatsache, dass erste Ergebnisse frühestens 18 Monate nach dem Stichtag, also im November 2012 vorliegen werden. Die detaillierten Auswertungen folgen 24 Monate nach dem Zensusstichtag: ab Mai 2013. Auch das war von Anfang an so geplant.
Liebe(r) cchrisa,
vielen Dank für Ihren Hinweis zur vermeintlichen Panne. Das Wort ist in der Tat irreführend, weil es sich nur um die Klärung von Unstimmigkeiten handelt. Wir haben die Meldung entsprechend geändert.
Herzliche Grüße, Ihre Nachrichtenredaktion von ZEIT ONLINE.
Liebe(r) cchrisa,
vielen Dank für Ihren Hinweis zur vermeintlichen Panne. Das Wort ist in der Tat irreführend, weil es sich nur um die Klärung von Unstimmigkeiten handelt. Wir haben die Meldung entsprechend geändert.
Herzliche Grüße, Ihre Nachrichtenredaktion von ZEIT ONLINE.
Liebe(r) cchrisa,
vielen Dank für Ihren Hinweis zur vermeintlichen Panne. Das Wort ist in der Tat irreführend, weil es sich nur um die Klärung von Unstimmigkeiten handelt. Wir haben die Meldung entsprechend geändert.
Herzliche Grüße, Ihre Nachrichtenredaktion von ZEIT ONLINE.
Ich danke Ihnen für die betreffende Entschärfung des Artikels. Wie ich sehe, tauchte in zahlreichen anderen Medien eine ähnliche Meldung auf, so dass ich davon ausgehe, dass es sich um eine unglücklich formulierte Agenturmeldung handelt, die von vielen Redaktionen unreflektiert übernommen wurde.
Um Missverständnisse auszuräumen, möchte ich den Sachverhalt gerne noch mal ausführlich erläutern:
Betroffen sind ausschließlich Einfamilienhäuser in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern. Die dort lebenden Haushalte sind bisher bewusst nicht befragt worden. Lediglich die Hauseigentümer mussten im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung angeben, wie viele Personen zum Stichtag 9.5.2011 in dem Haus lebten. Zudem mussten sie die Namen von bis zu zwei Bewohnern angeben. Diese Daten wurden dann mit dem Melderegister abgeglichen. Bei Übereinstimmung war die Einwohnerzahl für das betreffende Haus endgültig festgestellt. Mit dieser Methode kommt man in ländlichen Regionen zu sehr guten Einwohnerzahlen, ohne die Bewohner selbst befragen zu müssen.
Für die Fälle, in denen sich bei diesem Abgleich allerdings "Unstimmigkeiten" ergeben haben, findet jetzt die sog. Klärung von Unstimmigkeiten mittels eines speziellen Fragebogens statt, d.h. die betreffenden Haushalte werden doch noch befragt. Das ist aber kein Fehler, sondern es war von Anfang an so vorgesehen, in "Einfamilienhäusern auf dem Land" nur die Haushalte mit Unstimmigkeiten zu befragen.
Ich danke Ihnen für die betreffende Entschärfung des Artikels. Wie ich sehe, tauchte in zahlreichen anderen Medien eine ähnliche Meldung auf, so dass ich davon ausgehe, dass es sich um eine unglücklich formulierte Agenturmeldung handelt, die von vielen Redaktionen unreflektiert übernommen wurde.
Um Missverständnisse auszuräumen, möchte ich den Sachverhalt gerne noch mal ausführlich erläutern:
Betroffen sind ausschließlich Einfamilienhäuser in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern. Die dort lebenden Haushalte sind bisher bewusst nicht befragt worden. Lediglich die Hauseigentümer mussten im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung angeben, wie viele Personen zum Stichtag 9.5.2011 in dem Haus lebten. Zudem mussten sie die Namen von bis zu zwei Bewohnern angeben. Diese Daten wurden dann mit dem Melderegister abgeglichen. Bei Übereinstimmung war die Einwohnerzahl für das betreffende Haus endgültig festgestellt. Mit dieser Methode kommt man in ländlichen Regionen zu sehr guten Einwohnerzahlen, ohne die Bewohner selbst befragen zu müssen.
Für die Fälle, in denen sich bei diesem Abgleich allerdings "Unstimmigkeiten" ergeben haben, findet jetzt die sog. Klärung von Unstimmigkeiten mittels eines speziellen Fragebogens statt, d.h. die betreffenden Haushalte werden doch noch befragt. Das ist aber kein Fehler, sondern es war von Anfang an so vorgesehen, in "Einfamilienhäusern auf dem Land" nur die Haushalte mit Unstimmigkeiten zu befragen.
Ich danke Ihnen für die betreffende Entschärfung des Artikels. Wie ich sehe, tauchte in zahlreichen anderen Medien eine ähnliche Meldung auf, so dass ich davon ausgehe, dass es sich um eine unglücklich formulierte Agenturmeldung handelt, die von vielen Redaktionen unreflektiert übernommen wurde.
Um Missverständnisse auszuräumen, möchte ich den Sachverhalt gerne noch mal ausführlich erläutern:
Betroffen sind ausschließlich Einfamilienhäuser in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern. Die dort lebenden Haushalte sind bisher bewusst nicht befragt worden. Lediglich die Hauseigentümer mussten im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung angeben, wie viele Personen zum Stichtag 9.5.2011 in dem Haus lebten. Zudem mussten sie die Namen von bis zu zwei Bewohnern angeben. Diese Daten wurden dann mit dem Melderegister abgeglichen. Bei Übereinstimmung war die Einwohnerzahl für das betreffende Haus endgültig festgestellt. Mit dieser Methode kommt man in ländlichen Regionen zu sehr guten Einwohnerzahlen, ohne die Bewohner selbst befragen zu müssen.
Für die Fälle, in denen sich bei diesem Abgleich allerdings "Unstimmigkeiten" ergeben haben, findet jetzt die sog. Klärung von Unstimmigkeiten mittels eines speziellen Fragebogens statt, d.h. die betreffenden Haushalte werden doch noch befragt. Das ist aber kein Fehler, sondern es war von Anfang an so vorgesehen, in "Einfamilienhäusern auf dem Land" nur die Haushalte mit Unstimmigkeiten zu befragen.
ich habe als befrager mitgemacht, was dort gefragt wurde, und was geantwortet wurde, war mit sicherheit nicht immer richtig.
wer kann denn nachweisen ob jemand zur hauptschule oder realschule usw... gegangen ist?
berufliche werdegänge wurden auch nicht immer richtig angegeben.
so manche frage wurde geschönt beantwortet !
auch wurden adressen aufgeführt die es nie gegeben hat, woher die stammen, weiss der teufel.
Man muss unterscheiden zwischen der Ermittlung der Einwohnerzahl und den sog. Strukturdaten (Bildung, Berufstätigkeit etc.). Bei den Strukturdaten ist in der Tat keine hohe Genauigkeit möglich, trotzdem taugen die ermittelten Daten natürlich als Richtwerte. Ob jetzt in einem Landkreis 14,0 % oder 14,5 % das Abitur haben, dürfte für politische Entscheidungen nahezu irrelevant sein.
Die Einwohnerzahl kann mit Hilfe des Zensus allerdings relativ genau ermittelt werden. Hier gibt es weniger Interpretationsspielraum (entweder man wohnt dort oder nicht) und es wird auch mehr Aufwand betrieben, z.B. geht es bei der hier angesprochenen Befragung zur Klärung von Umstimmigkeiten ja auch nur um die Ermittlung von Einwohnerzahlen, Strukturdaten werden nicht abgefragt.
Die "Adressen, die es nie gegeben hat" stammen aus den Anschriftenregistern der Gemeinden. Dort sind auch Adressen enthalten, an denen es früher mal Wohngebäude gegeben hat oder an denen der Bau von Wohngebäuden mal geplant war. Und Hausnummern, die einmal zugeteilt wurden, lässt man in der Regel bis auf weiteres im Register drin. So kommt es, dass im Melderegister auch Anschriften enthalten sind, an denen sich keine Gebäude befinden und die daher auch "nicht auffindbar" sind.
Man muss unterscheiden zwischen der Ermittlung der Einwohnerzahl und den sog. Strukturdaten (Bildung, Berufstätigkeit etc.). Bei den Strukturdaten ist in der Tat keine hohe Genauigkeit möglich, trotzdem taugen die ermittelten Daten natürlich als Richtwerte. Ob jetzt in einem Landkreis 14,0 % oder 14,5 % das Abitur haben, dürfte für politische Entscheidungen nahezu irrelevant sein.
Die Einwohnerzahl kann mit Hilfe des Zensus allerdings relativ genau ermittelt werden. Hier gibt es weniger Interpretationsspielraum (entweder man wohnt dort oder nicht) und es wird auch mehr Aufwand betrieben, z.B. geht es bei der hier angesprochenen Befragung zur Klärung von Umstimmigkeiten ja auch nur um die Ermittlung von Einwohnerzahlen, Strukturdaten werden nicht abgefragt.
Die "Adressen, die es nie gegeben hat" stammen aus den Anschriftenregistern der Gemeinden. Dort sind auch Adressen enthalten, an denen es früher mal Wohngebäude gegeben hat oder an denen der Bau von Wohngebäuden mal geplant war. Und Hausnummern, die einmal zugeteilt wurden, lässt man in der Regel bis auf weiteres im Register drin. So kommt es, dass im Melderegister auch Anschriften enthalten sind, an denen sich keine Gebäude befinden und die daher auch "nicht auffindbar" sind.
Man muss unterscheiden zwischen der Ermittlung der Einwohnerzahl und den sog. Strukturdaten (Bildung, Berufstätigkeit etc.). Bei den Strukturdaten ist in der Tat keine hohe Genauigkeit möglich, trotzdem taugen die ermittelten Daten natürlich als Richtwerte. Ob jetzt in einem Landkreis 14,0 % oder 14,5 % das Abitur haben, dürfte für politische Entscheidungen nahezu irrelevant sein.
Die Einwohnerzahl kann mit Hilfe des Zensus allerdings relativ genau ermittelt werden. Hier gibt es weniger Interpretationsspielraum (entweder man wohnt dort oder nicht) und es wird auch mehr Aufwand betrieben, z.B. geht es bei der hier angesprochenen Befragung zur Klärung von Umstimmigkeiten ja auch nur um die Ermittlung von Einwohnerzahlen, Strukturdaten werden nicht abgefragt.
Die "Adressen, die es nie gegeben hat" stammen aus den Anschriftenregistern der Gemeinden. Dort sind auch Adressen enthalten, an denen es früher mal Wohngebäude gegeben hat oder an denen der Bau von Wohngebäuden mal geplant war. Und Hausnummern, die einmal zugeteilt wurden, lässt man in der Regel bis auf weiteres im Register drin. So kommt es, dass im Melderegister auch Anschriften enthalten sind, an denen sich keine Gebäude befinden und die daher auch "nicht auffindbar" sind.
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