Arbeitnehmer im Kirchendienst Christlich auch nach Dienstschluss

Religiöses Recht im Alltagsleben – das ist keine neue Idee von Muslimen. Der Fall einer Kita-Leiterin zeigt, wie die christlichen Kirchen ihr eigenes Recht durchsetzen.

Sie hat sich vom Ehepartner getrennt und ist mit ihrem neuen Lebensgefährten zusammengezogen. Deshalb erhielt Bernadette Knecht, die Leiterin eines katholischen Kindergartens in Rauschendorf bei Bonn, die Kündigung zu Ende Juni. Sie klagt jetzt vor dem Arbeitsgericht.

Jede dritte Ehe in Deutschland bricht auseinander. Normalerweise geht das den Arbeitgeber nichts an. Aber kirchliche Einrichtungen wie Kindergärten, soziale Einrichtungen aber auch Krankenhäuser haben ein besonderes Arbeits- und Kündigungsrecht. Es beruht auf Privilegien, die aus der Weimarer Verfassung von 1919 in das Grundgesetz übernommen wurden. Sie sichern, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt hat, "die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der kirchlichen Gewalt" in ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei geht es insgesamt um mehr als 1,3 Millionen Arbeitnehmer, hauptsächlich in den Sozialunternehmen Diakonie und Caritas.

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Kein Betriebsrat, kein Streikrecht

In speziellen "Arbeitsrechtsregelungen" der evangelischen Landeskirchen und "Grundordnungen" der katholischen Bistümer ist zum Beispiel auch verordnet, dass es keine Betriebsräte und kein Streikrecht gibt. Im Konfliktfall suchen die Gerichte bestenfalls einen "schonenden Ausgleich" zwischen der widersprüchlichen weltlichen und religiösen Rechtsordnung.

"Um der Glaubwürdigkeit der Kirche willen", wie der führende protestantische Jurist Walther Rießbeck formuliert, müssen alle Mitarbeiter auch außerdienstlich als wahre Christen auftreten. Im Klartext der römischen Kirche heißt das: Das "persönliche Lebenszeugnis" muss den "Grundsätzen der katholischen Glaubens- und Sittenlehre" entsprechen. Erzieherin Knecht verstößt mit ihrer außerehelichen Lebenspartnerschaft angeblich gegen diese Loyalitätspflicht.

Die Kindergarten-Eltern in Rauschendorf sind hingegen empört, wie sich Rechtsvorstellungen einer religiösen Minderheit in der weltlichen Ordnung breit machen. "Wir spiegeln tatsächlich das bunte Normalbild der heutigen Gesellschaft", sagt Eltern-Sprecher Peer Jung. "Unsere Kinder kommen aus traditionellen wie auch aus Patchwork-Familien, manche wachsen mit einem alleinerziehenden Elternteil auf. Wir sind Christen, aber auch Muslime, Anders- und Ungläubige."

Die Eltern und Vereine im Dorf wollen die Erzieherin behalten

Sie alle ohne Ausnahme wollen die Kindergartenleiterin, die unter anderem eine preisgekrönte musikalische Früherziehung aufgebaut hat, unbedingt behalten. Deshalb haben sie sogar eine Petition an den Landtag gerichtet. Auch alle Vereine im Dorf stehen dahinter. Die katholische Sitten-, genauer: Sexuallehre, die die Kindergärtnerin vorbildlich verkörpern soll, erscheint ihnen wie von gestern, hier und heute jedenfalls als exzentrisch. Nicht zuletzt steht auch der neue Partner der Erzieherin mitten im Leben der Gemeinde: Er gehörte bislang zum Kirchenvorstand der katholischen Pfarrei und ist ein führender Lokalpolitiker in Königswinter. Sein Kirchenamt hat er inzwischen aber niedergelegt.

Die politischen Parteien halten sich im Kindergarten-Streit bedeckt. Die CDU/FDP-Mehrheit im Stadtrat sieht keinerlei Handlungsbedarf, weil die Kirche als Träger des Kindergartens in der Personalfrage die Rechte der Kommune nicht verletze. Auch die Grünen, an Rhein und Ruhr stets besonders kirchenfreundlich, wollen das schwebende Gerichtsverfahren abwarten. Allerdings macht sich die oppositionelle SPD für das "Elternrecht" und damit die Kindergartenleiterin stark. Aber: Im nordrhein-westfälischen Kinderbildungsgesetz wird die Mitbestimmung der Eltern kleingeschrieben. Sie können zum Beispiel den Betreiber des Kindergartens nicht selber auswechseln.

Statt um die selbstgesteuerte Zivilgesellschaft geht es nur um Bilanztricks

Die Kirche will auf die Trägerschaft und die damit verbundenen Rechte nicht verzichten. Das erbost die Eltern umso mehr, weil sie selbst keinen Cent in den Kindergarten steckt. Normalerweise muss die Kirche zwölf Prozent der Kosten übernehmen. Deswegen hat das Erzbistum Köln vor vier Jahren eine ganze Reihe von Kindergärten abgegeben. Den in Rauschendorf behielt die Kirche nur, weil die Stadt durch einfachen Ratsbeschluss den Anteil, den der Träger zahlen muss, zusätzlich übernahm. Das erschien rein rechnerisch vorteilhafter als den Kindergarten in städtische Regie zu nehmen. Denn in dem Fall wären die Zuschüsse vom Land geringer ausgefallen.

Freie Wohlfahrtsträger wie die Kirchen werden in Grundsatzreden gern als Ausdruck einer funktionierenden Zivilgesellschaft gefeiert, als selbst gesteuert und staatsfern – in Wirklichkeit geht es oft um kaufmännische Bilanzen und Bilanztricks. Also stellen die Rauschendorfer jetzt einen Bürgerantrag an den Stadtrat. Sie wollen erreichen, dass die Vollfinanzierung des Kindergartens rückgängig gemacht wird.

Wenn die Kirche also ihren Anteil wieder zahlen müsste und daraufhin wirklich aufgeben sollte, wäre der Weg frei für einen anderen Träger. Im konkreten Streitfall eine ganz praktische Lösung. Aber alle zugrunde liegenden Fragen nach dem Nebeneinander von modernem, weltlichen Rechtsstaat und traditionsverhaftetem Religionsrecht würden wieder einmal nicht angerührt werden.

Die ursprüngliche Überschrift "Scharia auf Katholisch", die auch in den Kommentaren diskutiert wurde, haben wir nachträglich geändert.

 
Leser-Kommentare
    • bayert
    • 20.02.2012 um 14:57 Uhr

    Man sollte den Einfluss von Religionen auf das Rechtssystem stoppen.

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    Rechte und Gesetze sind aus den ethischen Grundprinzipien verschiedener Religionen und Kulte entstanden. Das sollte wohl Niemand leugnen, der sich ansatzweise mit Menschheitsgeschichte in Hinblick auf Zivilisation und Kultur auseinander setzt.

    Rechte und Gesetze sind aus den ethischen Grundprinzipien verschiedener Religionen und Kulte entstanden. Das sollte wohl Niemand leugnen, der sich ansatzweise mit Menschheitsgeschichte in Hinblick auf Zivilisation und Kultur auseinander setzt.

  1. Eine Bekannte nicht von der Caritas eingestellt, da sie ein uneheliches Kind hat. Will die katholische Kirche etwa Abtreibungen haben?

    Es wird Zeit, dass das Arbeitsrecht auch bei den Kirchen greift. Und damit meine ich auch Priester und Pastoren. Die leiden ja auch ganz erheblich. Dann hören endlich diese verrückten, kirchlichen Extratouren auf. Wie z. B.: Lebenspartner darf nicht ins Fahrhaus einziehen usw.

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  2. Eine Freundin vor mir war einige Jahre in einem Ordensspital als Krankenschwester tätig.

    In ihrem Dienstvertrag wurde ihr untersagt außerhalb ihres Dienstes, z.B. an Abtreibungen mitzuwirken.

  3. Ich sehe auch die Arbeitsrechtsprivilegien kritisch, aber die Überschrift ist einfach Unsinn.

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    Worin besteht der Unterschied?

    Worin besteht der Unterschied?

    • ibm
    • 20.02.2012 um 15:11 Uhr

    sind eine Beleidigung für jeden Gott, an den sie glauben.

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    • Gwerke
    • 20.02.2012 um 18:16 Uhr

    ist eine Beleidigung für die meisten Gläubigen

    Es ist eben nicht gelungen wirkliche Christen irgendwie hervor zubringen. Der "Neue Mensch" ( im christlichen Siine ) , wie er ja gefordert wurde, existiert nicht. Heraus kommt dabei natürlich nix Gutes, aber es ist tragisch.

    Die Religionen sind eine Beleidigung für den Verstand eines jeden Nichtgläubigen!

    • Gwerke
    • 20.02.2012 um 18:16 Uhr

    ist eine Beleidigung für die meisten Gläubigen

    Es ist eben nicht gelungen wirkliche Christen irgendwie hervor zubringen. Der "Neue Mensch" ( im christlichen Siine ) , wie er ja gefordert wurde, existiert nicht. Heraus kommt dabei natürlich nix Gutes, aber es ist tragisch.

    Die Religionen sind eine Beleidigung für den Verstand eines jeden Nichtgläubigen!

  4. ... sind diese scheinheiligen (Macht-)Verknüpfungen zwischen Staat und Kirchen in diesem Land. Es ist endlich an der zeit die Säkularisation tatsächlich zu vollziehen und vor allen Dingen die finanziellen Verflechtungen sowie die staatlich gestützten Sonderrechte sofort beenden. Wer die Kirchen unterstützen möchte kann dies ja gerne tun, aber freiwillig und ohne besondere steuerliche Vergünstigungen. Für die soziale Komponente brauchen wir die Kirchen in keinem Fall. In der Form, wie sie von diesen Institutionen geleistet wird, kann dies auch der Staat selbst.

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  5. Wenn ein hohes Tier von Coca Cola auf einmal in der Öffentlichkeit Pepsi trinkt bekommt er auch Probleme. Die Kirche ist eine Marke, die für bestimte Dinge steht und wer diesem Image schadet darf sich nicht wundern wenn das Konsequenzen hat.
    Außerdem ist es lächerlich in diesem Zusammenhang den Begriff Scharia zu gebrauchen, die die Steinigung bei Ehebruch fordert.

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    1.) "Wenn ein hohes Tier von Coca Cola auf einmal in der Öffentlichkeit Pepsi trinkt bekommt er auch Probleme." Es geht nicht um ein "hohes Tier". Ein Coca-Cola-Angestellter darf natürlich in seiner Freizeit Pepsi trinken.

    2.) "Außerdem ist es lächerlich in diesem Zusammenhang den Begriff Scharia zu gebrauchen, die die Steinigung bei Ehebruch fordert." Wieso? Das tut das Alte Testament doch auch.

    • Pjotr_
    • 20.02.2012 um 16:28 Uhr

    Entfernt. Bitte beachten Sie Ihre Wortwahl. Danke, die Redaktion/mo.

    'Die' Scharia gibt es nicht, fordert nur sehr bedingt und als 'Auswuchs' die Steinigung und wäre durchaus ein sehr gutes Synonym für die 'Verhandlung' weltlicher Angelegenheiten in religiösem Sinne.

    • magna
    • 20.02.2012 um 19:38 Uhr

    "Außerdem ist es lächerlich in diesem Zusammenhang den Begriff Scharia zu gebrauchen, die die Steinigung bei Ehebruch fordert."

    Ich zitiere:
    "20 Ist's aber die Wahrheit, daß das Mädchen nicht mehr Jungfrau war,
    21 so soll man sie heraus vor die Tür des Hauses ihres Vaters führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, ..."

    "22 Wenn jemand dabei ergriffenw ird, daß er einer Frau beiwohnt, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und die Frau, der er beigewohnt hat;"

    "23 Wenn eine Jungfrau verlobt ist und ein Mann trifft sie innerhalb der Stadt und wohnt ihr bei,
    24 so sollt ihr sie alle beide zum Stadttor hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben, die Jungfrau weil sie nicht geschrien hat, obowhl sie doch in der Stadt war, der mann, weil er seines Nächsten Braut geschändet hat; so solst du das Böse aus deiner Mitte wegtun."

    aus: Das 5. Buch Mose, Kapitel 22, Bibel, nach der Übersetzung Martin Luthers, Ausgabe von 1989, Seite 210

    Ehebruch ist laut Katechismus eine Todsünde, die den "zweiten Tod", die ewige Höllenstrafe nach sich zieht. Ist das besser als Steinigen? Oder glauben Sie etwa nicht daran? Also der Scharia-Vergleich trifft zu. Wenn auch erst im nächsten Leben. In ihrer Brutalität und Menschenverachtung steht die christliche Weltanschauung der Scharia nichts nach.

    Wo ist das Problem, wenn es um nicht mehr geht als ein Glas Pepsi statt Cola?

    Ich sehe das als Grundgesetzwidrigen Eingriff in das Menschenrecht der Selbstbestimmung.

    Religionen haben sich erst recht an den Menschenrechten zu orientieren und da sollte der Gesetzgeber schleunigst die Vertragsgrundlagen anpassen. Hier werden rundum Persönlichkeitsrechte verweigert!

    Die Gemeinde finanziert einen Kindergarten und hat nichts zu sagen! Doch Mittelalter mit einem Fürstbischof?

    Wenn der Gesetzgeber das nicht zu ändern bereit ist, sollte eine Klage gegen die Bundesregierung vor dem Menschenrechtsgerichtshof angestrebt werden! Er hat vorrangig die Bürger zu schützen. Wenn es sein muß, eben vor eben diesen religiösen Institutionen. Der Gesetzgeber soll seine Pflichten selbst übernehmen. Bezahlen tut er sie schon zum Vorteil der Religionen.

    1.) "Wenn ein hohes Tier von Coca Cola auf einmal in der Öffentlichkeit Pepsi trinkt bekommt er auch Probleme." Es geht nicht um ein "hohes Tier". Ein Coca-Cola-Angestellter darf natürlich in seiner Freizeit Pepsi trinken.

    2.) "Außerdem ist es lächerlich in diesem Zusammenhang den Begriff Scharia zu gebrauchen, die die Steinigung bei Ehebruch fordert." Wieso? Das tut das Alte Testament doch auch.

    • Pjotr_
    • 20.02.2012 um 16:28 Uhr

    Entfernt. Bitte beachten Sie Ihre Wortwahl. Danke, die Redaktion/mo.

    'Die' Scharia gibt es nicht, fordert nur sehr bedingt und als 'Auswuchs' die Steinigung und wäre durchaus ein sehr gutes Synonym für die 'Verhandlung' weltlicher Angelegenheiten in religiösem Sinne.

    • magna
    • 20.02.2012 um 19:38 Uhr

    "Außerdem ist es lächerlich in diesem Zusammenhang den Begriff Scharia zu gebrauchen, die die Steinigung bei Ehebruch fordert."

    Ich zitiere:
    "20 Ist's aber die Wahrheit, daß das Mädchen nicht mehr Jungfrau war,
    21 so soll man sie heraus vor die Tür des Hauses ihres Vaters führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, ..."

    "22 Wenn jemand dabei ergriffenw ird, daß er einer Frau beiwohnt, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und die Frau, der er beigewohnt hat;"

    "23 Wenn eine Jungfrau verlobt ist und ein Mann trifft sie innerhalb der Stadt und wohnt ihr bei,
    24 so sollt ihr sie alle beide zum Stadttor hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben, die Jungfrau weil sie nicht geschrien hat, obowhl sie doch in der Stadt war, der mann, weil er seines Nächsten Braut geschändet hat; so solst du das Böse aus deiner Mitte wegtun."

    aus: Das 5. Buch Mose, Kapitel 22, Bibel, nach der Übersetzung Martin Luthers, Ausgabe von 1989, Seite 210

    Ehebruch ist laut Katechismus eine Todsünde, die den "zweiten Tod", die ewige Höllenstrafe nach sich zieht. Ist das besser als Steinigen? Oder glauben Sie etwa nicht daran? Also der Scharia-Vergleich trifft zu. Wenn auch erst im nächsten Leben. In ihrer Brutalität und Menschenverachtung steht die christliche Weltanschauung der Scharia nichts nach.

    Wo ist das Problem, wenn es um nicht mehr geht als ein Glas Pepsi statt Cola?

    Ich sehe das als Grundgesetzwidrigen Eingriff in das Menschenrecht der Selbstbestimmung.

    Religionen haben sich erst recht an den Menschenrechten zu orientieren und da sollte der Gesetzgeber schleunigst die Vertragsgrundlagen anpassen. Hier werden rundum Persönlichkeitsrechte verweigert!

    Die Gemeinde finanziert einen Kindergarten und hat nichts zu sagen! Doch Mittelalter mit einem Fürstbischof?

    Wenn der Gesetzgeber das nicht zu ändern bereit ist, sollte eine Klage gegen die Bundesregierung vor dem Menschenrechtsgerichtshof angestrebt werden! Er hat vorrangig die Bürger zu schützen. Wenn es sein muß, eben vor eben diesen religiösen Institutionen. Der Gesetzgeber soll seine Pflichten selbst übernehmen. Bezahlen tut er sie schon zum Vorteil der Religionen.

  6. Mit fast jeder Meldung über die katholische Kirche werde ich mit meinen Kirchenaustritt, den ich vor einem Jahr vollzogen habe, bekräftigt. Ich konnte es einfach nicht mehr mit meinem Gewissen vereinbaren solch einer Vereinigung anzugehören.
    Die Überschrift ist trotzdem zu reißerisch gewählt und entspricht eher der Bildzeitung.

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