KindestötungMörder von Dennis erhält lebenslang

Der Angeklagte im Mordfall Dennis hat eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Sicherungsverwahrung bekommen. Martin N. hatte gestanden, drei Jungen ermordet zu haben.

Der Pädagoge Martin N. soll für die Morde an drei Jungen lebenslang ins Gefängnis. Der als Maskenmann bekannt gewordene Täter hatte zwischen 1992 und 2001 drei Jungen ermordet und mehrere sexuell missbraucht. Dies seien besonders verwerfliche Taten, sagte der Vorsitzende Richter Berend Appelkamp. Deshalb stellte die Kammer des Landgerichts Stade die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung für den 41-Jährigen an.

Die Richter sprachen den Angeklagten schuldig, über Jahre hinweg in Schullandheime, Zeltlager und Wohnungen eingedrungen zu sein, um Jungen sexuell zu missbrauchen. Drei Opfer tötete er aus Angst vor Entdeckung.

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Die Verbrechensserie gehört zu den aufsehenerregendsten der vergangenen Jahre in Deutschland. N., der seine Taten vermummt beging, war erst im April 2011 nach jahrelanger Fahndung identifiziert worden.

Während des Verfahrens hatte er die drei Morde und mehrere Missbrauchsfälle gestanden. Ein vom Gericht bestellter psychiatrischer Gutachter stufte N. als krankhaft pädophil ein und diagnostizierte eine schizoide Persönlichkeitsstruktur, die seine Fähigkeit zum Mitfühlen mit anderen einschränke. Er erklärte N. aber trotzdem für schuldfähig. Außerdem urteilte der Gutachter, N. sei weiterhin gefährlich.

"Verhalten besonders verwerflich"

Das Gericht folgte dieser Einschätzung. N. fühle sich sexuell zu Jungen hingezogen, habe aber um die "Ächtung" seiner Bedürfnisse gewusst und eine Entdeckung "mit allen Mitteln" verhindern wollen, sagte Richter Appelkamp. Das habe dazu geführt, dass er sich auf die Suche nach "anonymen Figuren" in Gestalt fremder Kinder gemacht habe, um diese nachts unerkannt missbrauchen zu können.

Nach Ansicht des Gerichts entschied sich N. vor diesem Hintergrund auch zum Mord an drei seiner Opfer. Ihm sei klar geworden, dass diese ihn wiedererkennen könnten oder lauter wurden und damit Aufmerksamkeit erzeugten. "Es ist keine Frage, dass das Verhalten des Angeklagten besonders verwerflich ist", sagte der Vorsitzende Richter. Er sei nach derzeitigem Stand auch weiterhin gefährlich.

Angeklagter führte Doppelleben

Fast zwei Jahrzehnte hatte Martin N. ein Doppelleben geführt, ohne dass jemand Verdacht schöpfte. Tagsüber kümmerte er sich als Betreuer auf Ferienfreizeiten und in Heimen um seine Schützlinge. Vier Jahre lang wohnte sogar ein Pflegekind bei ihm.

Die drei Morde beging er 1992, 1995 und 2001. Vor allem der letzte Fall erregte großes Aufsehen. Das Opfer, der neunjährige Dennis K., war aus einem Schullandheim bei Bremerhaven verschwunden und erst nach einigen Wochen tot in einem weiter entfernten Waldstück gefunden worden.

Die Anwältinnen der Mutter von Dennis K., die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, begrüßten das Urteil. Für ihre Mandantin bedeute es "Erleichterung, in erster Linie Erleichterung", sagte eine von ihnen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft äußerte sich ebenfalls zufrieden. "Es handelt sich um die höchste Strafe, die in der Bundesrepublik Deutschland möglich ist."

 
Leserkommentare
  1. 1. Urteil

    Das Urteil geht in der Höhe in Ordnung.

    Schlimm ist, dass Martin N. fast 20 Jahre lang unentdeckt blieb. Kindern wird er nicht mehr gefährlich werden können.

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa, AFP
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