Katholische KircheBistum Trier will pädophile Priester im Dienst lassen

Das Bistum Trier hat ausgeschlossen, dass die pädophil aufgefallenen Geistlichen mit Kindern Kontakt haben. Über die genaue Anzahl machte das Bistum keine Angaben.

Das Bistum Trier will mehrere pädophile Priester weiter beschäftigen. Nach momentanem Kenntnisstand sei nicht vorgesehen, sie von ihren Stellen abzuziehen, teilte ein Sprecher des Bistums mit.

Der Spiegel hatte am Wochenende berichtet, dass der Bischof des Bistums Trier, Stephan Ackermann, mindestens sieben als pädophil aufgefallene Geistliche beschäftigt. Ackermann ist zugleich der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz (DBK). Unter den betroffenen Priestern sind dem Spiegel zufolge zwei wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilte Priester und ein Geistlicher, der als Lehrer in einem Internat sexuelle Beziehungen zu einem Schüler gehabt haben soll.

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Über Kontakt zu Minderjährigen werde rigide entschieden

Thomas Schnittzler von der Opferinitiative "MissBiT" nannte das Risiko, dem Kinder dadurch ausgesetzt seien, "absolut nicht vertretbar". Der Sprecher des Bistums sagte dazu, der Kontakt zu Minderjährigen sei bei den betroffenen Priestern ausgeschlossen. Zudem gäben wissenschaftliche Gutachten über ihre Einsatzmöglichkeiten Auskunft. "Im Normalfall wird sogar rigider entschieden als im Gutachten vorgesehen", sagte der Sprecher. Die Entscheidungen seien auf Basis der Leitlinien der DBK getroffen worden. Das Bistum machte zu der genauen Zahl der pädophilen Priester keine Angaben.

Erst im vergangenen Dezember hatte Ackermann nach einem Missbrauchsfall in Saarbrücken bekräftigt, eine "Null-Toleranz-Linie" durchsetzen zu wollen. Die vorliegenden Fälle seien damit aber nicht vergleichbar, sagte der Bistumssprecher. In Saarbrücken habe es bei der Anwendung der Leitlinien der Bischofskonferenz Fehler gegeben, bei den neuen Beschuldigungen nach momentanem Stand aber nicht.

 
Leserkommentare
  1. mich würde interessieren, inwieweit die fraglichen Priester der Justiz gemeldet wurden und welche Entschädigungen die Opfer erhalten haben.

    Mein Tipp: gar nicht und gar keine. Schön, was sich so als moralisches Vorbild aufspielen darf.

    8 Leserempfehlungen
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    Sehr geehrte/r Herr/Frau nilszbzb,

    alle in Rede stehenden Personen sind auch gerichtlich überprüft worden. Das geht aus den Stellungenahmen des Bistums Trier hervor. Allerdings wurden die Verfahren eingestellt, in einem Fall gab es eine Bewährungsstrafe.
    Entschädigung können etwaige Opfer ganz normal beantragen. Anders als bei anderen Organisationen hat die kath. Kirche ja hier schon Regelungen gefunden. Die Formulare gibts hier: http://www.dbk.de/themen/...

    MfG

    Hainer

    Sehr geehrte/r Herr/Frau nilszbzb,

    alle in Rede stehenden Personen sind auch gerichtlich überprüft worden. Das geht aus den Stellungenahmen des Bistums Trier hervor. Allerdings wurden die Verfahren eingestellt, in einem Fall gab es eine Bewährungsstrafe.
    Entschädigung können etwaige Opfer ganz normal beantragen. Anders als bei anderen Organisationen hat die kath. Kirche ja hier schon Regelungen gefunden. Die Formulare gibts hier: http://www.dbk.de/themen/...

    MfG

    Hainer

  2. diese Priester denn genau? Arbeiten diese mit Kindern zusammen? Teilweise wurden da doch schon Strafen abgesessen. Wenn nun kein Zusammenhang der Arbeit mehr zu Kindern besteht, dann habe ich kein Problem mit einer zweiten Chance.

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  3. Kann es denn auch mal vorkommen, dass jemand wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes (unter 14 Jahre) mit Freiheitsentzug bestraft wird, so wie $176 StGB es vorsieht?

    Es kann doch nicht sein, dass alle hier genannten Fälle schon verjährt sind?!

    3 Leserempfehlungen
  4. Diejenigen, die jetzt auf die römische Kirche eindreschen, sollten trotzdem im Hinterkopf behalten, was sie hier eigentlich fordern?

    Lebenslanges Wegsperren für Pädophile? Generelles Arbeitsverbot für verurteilte Pädophile?

    Daß die römische Kirche bei der Aufarbeitung dieser Fälle tausende Fehler gemacht hat, ist unbestritten. Trotzdem gelten rechtsstaatliche Prinzipien auch für Pädophile, egal welchem Beruf sie nachgehen.

    3 Leserempfehlungen
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    Das will ich Ihnen gerne beantworten:

    1. Der Papst sollte sämtliche Kleriker, die in dieser Hinsicht straffällig geworden sind, zur Selbstanzeige auffordern.
    2. Verlängerung der Fristen für Anspruch auf Schadenersatz über das 24. Lebensjahr der Opfer hinaus, dem Beispiel Österreichs folgend
    3. Juristische Behandlung
    4. Bei Verurteilung: Tätigkeitsgebiete, die bei entsprechender Sozialprognose eine Wiederholungstat möglichst ausschließen.

    Ist das zuviel verlangt?

    Zuerst einmal: gleiches Recht für alle. Priester dürfen nicht mehr von den Verschleierungsmöglichkeiten der Kirche vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt werden.

    Zweitens: Priester sind meist im Bereich der Seelsorge und der Kinderbetreuung tätig. Weiterhin sollen sie ein moralisches Vorbild für die Anhänger der Kirche darstellen, ein Kompass und ein Hirte.
    Und das verträgt sich nicht mit Kindesmißbrauch.

    Sie würden ja auch keinen Alkoholiker als Jetpiloten einstellen.

    Rechtstaatlichkeit bedeutet auch, dass man Meldungen über solche ernst nimmt, Verdachtsfälle bei der Polizei meldet, eine polizeiliche Untersuchung durchführen lässt und gegenenenfalls eine Gerichtsverhandlung abhält.

    Leider wird man den Verdacht nicht los, dass die (katholische) Kirche leider Meldungen oft ignorierte und Opfer abwimmelte, geschweige denn eine polizeiliche Untersuchung einleiten liess. Dass wäre Rechtstaatlichkeit.

    "eindreschen" / bashing" - die Etikettierung vollzogen...

    Nein, Poupoulcorouse - hier geht es um die Aussage Ihres Papstes, die ja stets mit höchster Autorität ausgestattet ist!

    Papst Benedikt XVI hat auf seiner USA-Reise 2008 gesagt:„Wir werden Pädophile unbedingt vom Priesteramt ausschließen. Das ist absolut unvereinbar. Und wer wirklich schuldig ist, ein Pädophiler zu sein, kann kein Priester sein.“
    http://www.vatican.va/hol...

    Und was fordern wir? Dass sich der Papst nebst Kirchenhierarchie an diese Worte hält!

    Und dass endlich eine von der RKK unabhängige Untersuchungskommission gebildet wird, die alle sexuellen Misshandlungen untersucht!

    Gerade entdeckt man nämlich in den Niederlanden, dass die Deetman-Kommission im Falle der Kastrationen den früheren Premierminister Marijnen gedeckt hat...
    http://www.rnw.nl/english...

    Niemand fordert m.W. ein generelles Wegsperren oder Arbeitsverbot. Missbrauchstäter sollten aber nicht mehr Priester sein. Der Status als Priester gewährt leider immer noch bei vielen einen Vertrauensvorschuss, der Pädophilen nicht zugestanden werden sollte.

    Wenn es um KindergärtnerInnen, ReligionslehrerInnen oder Caritas-MitarbeiterInnen geht, die z.B. unehelich mit ihrem Partner zusammen leben (was immerhin kein Verbrechen ist), fährt die katholische Kirche eine ganz klare Null-Toleranz-Linie. Wieso soll die dann ausgerechnet für Kinderschänder nicht gelten?

    Das will ich Ihnen gerne beantworten:

    1. Der Papst sollte sämtliche Kleriker, die in dieser Hinsicht straffällig geworden sind, zur Selbstanzeige auffordern.
    2. Verlängerung der Fristen für Anspruch auf Schadenersatz über das 24. Lebensjahr der Opfer hinaus, dem Beispiel Österreichs folgend
    3. Juristische Behandlung
    4. Bei Verurteilung: Tätigkeitsgebiete, die bei entsprechender Sozialprognose eine Wiederholungstat möglichst ausschließen.

    Ist das zuviel verlangt?

    Zuerst einmal: gleiches Recht für alle. Priester dürfen nicht mehr von den Verschleierungsmöglichkeiten der Kirche vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt werden.

    Zweitens: Priester sind meist im Bereich der Seelsorge und der Kinderbetreuung tätig. Weiterhin sollen sie ein moralisches Vorbild für die Anhänger der Kirche darstellen, ein Kompass und ein Hirte.
    Und das verträgt sich nicht mit Kindesmißbrauch.

    Sie würden ja auch keinen Alkoholiker als Jetpiloten einstellen.

    Rechtstaatlichkeit bedeutet auch, dass man Meldungen über solche ernst nimmt, Verdachtsfälle bei der Polizei meldet, eine polizeiliche Untersuchung durchführen lässt und gegenenenfalls eine Gerichtsverhandlung abhält.

    Leider wird man den Verdacht nicht los, dass die (katholische) Kirche leider Meldungen oft ignorierte und Opfer abwimmelte, geschweige denn eine polizeiliche Untersuchung einleiten liess. Dass wäre Rechtstaatlichkeit.

    "eindreschen" / bashing" - die Etikettierung vollzogen...

    Nein, Poupoulcorouse - hier geht es um die Aussage Ihres Papstes, die ja stets mit höchster Autorität ausgestattet ist!

    Papst Benedikt XVI hat auf seiner USA-Reise 2008 gesagt:„Wir werden Pädophile unbedingt vom Priesteramt ausschließen. Das ist absolut unvereinbar. Und wer wirklich schuldig ist, ein Pädophiler zu sein, kann kein Priester sein.“
    http://www.vatican.va/hol...

    Und was fordern wir? Dass sich der Papst nebst Kirchenhierarchie an diese Worte hält!

    Und dass endlich eine von der RKK unabhängige Untersuchungskommission gebildet wird, die alle sexuellen Misshandlungen untersucht!

    Gerade entdeckt man nämlich in den Niederlanden, dass die Deetman-Kommission im Falle der Kastrationen den früheren Premierminister Marijnen gedeckt hat...
    http://www.rnw.nl/english...

    Niemand fordert m.W. ein generelles Wegsperren oder Arbeitsverbot. Missbrauchstäter sollten aber nicht mehr Priester sein. Der Status als Priester gewährt leider immer noch bei vielen einen Vertrauensvorschuss, der Pädophilen nicht zugestanden werden sollte.

    Wenn es um KindergärtnerInnen, ReligionslehrerInnen oder Caritas-MitarbeiterInnen geht, die z.B. unehelich mit ihrem Partner zusammen leben (was immerhin kein Verbrechen ist), fährt die katholische Kirche eine ganz klare Null-Toleranz-Linie. Wieso soll die dann ausgerechnet für Kinderschänder nicht gelten?

  5. Das will ich Ihnen gerne beantworten:

    1. Der Papst sollte sämtliche Kleriker, die in dieser Hinsicht straffällig geworden sind, zur Selbstanzeige auffordern.
    2. Verlängerung der Fristen für Anspruch auf Schadenersatz über das 24. Lebensjahr der Opfer hinaus, dem Beispiel Österreichs folgend
    3. Juristische Behandlung
    4. Bei Verurteilung: Tätigkeitsgebiete, die bei entsprechender Sozialprognose eine Wiederholungstat möglichst ausschließen.

    Ist das zuviel verlangt?

    9 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Verhältnismäßigkeit"
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    Wenn die betreffenden Priester der Justiz nicht bekannt wären, wäre deren Weiterbeschäftigung im Bistum Trier wohl kaum öffentlich geworden.

    Daß die betreffenden Priester nicht in der Jugendarbeit eingesetzt werden wurde ja auch oft genug betont. Das dürfte sich selbst innerhalb der römischen Kirche mittlerweile von selbst verstehen, seitdem man dort im Umgang mit pädophil veranlagten Priestern Fortschritte gemacht hat.

    Wenn die betreffenden Priester der Justiz nicht bekannt wären, wäre deren Weiterbeschäftigung im Bistum Trier wohl kaum öffentlich geworden.

    Daß die betreffenden Priester nicht in der Jugendarbeit eingesetzt werden wurde ja auch oft genug betont. Das dürfte sich selbst innerhalb der römischen Kirche mittlerweile von selbst verstehen, seitdem man dort im Umgang mit pädophil veranlagten Priestern Fortschritte gemacht hat.

    • bhs
    • 19.03.2012 um 16:46 Uhr

    Eher selten, der Priester Peter K. hatte 7 Jahre zuvor eine Bewährungsstrafe erhalten, bevor ihn Bischof Gerhard Ludwig Müller, Regensburg, 2004 nach einem forensischen Gutachten entgegen Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz in Riekofen wieder im Kirchendienst einsetzte. Die Gemeinde wurde nicht informiert. K. wurde rückfällig und diesmal zu Gefängnis und psychiatrischer Behandlung verurteilt.

    Ähnlichkeiten mit den nun in Trier aufgekommenen Fällen wären hier aber rein zufällig ;-)
    Insbesondere, da Bischof Ackermann ja angeblich einen Brandbrief an Bischof Müller geschrieben haben soll, etwas christlicher mit Opfern in seiner Diözese umzugehen ;-))

    • hf50
    • 19.03.2012 um 16:51 Uhr
    7. [...]

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf unsachliche Äußerungen. Die Redaktion/vn

  6. 8. Bitte.

    Wenn die betreffenden Priester der Justiz nicht bekannt wären, wäre deren Weiterbeschäftigung im Bistum Trier wohl kaum öffentlich geworden.

    Daß die betreffenden Priester nicht in der Jugendarbeit eingesetzt werden wurde ja auch oft genug betont. Das dürfte sich selbst innerhalb der römischen Kirche mittlerweile von selbst verstehen, seitdem man dort im Umgang mit pädophil veranlagten Priestern Fortschritte gemacht hat.

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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