Fall Trayvon MartinStaatsanwältin klagt Bürgerwehr-Schützen an

George Zimmerman, der den schwarzen Teenager Trayvon Martin erschoss, ist in Haft. Floridas Justiz hat ihn wegen Mordes angeklagt. Ihm droht lebenslänglich.

Demonstranten in New York zeichnen ein Porträt von Trayvon Martin.

Demonstranten in New York zeichnen ein Porträt von Trayvon Martin.

Im Fall des getöteten schwarzen Teenagers, der in den USA eine Rassismus-Debatte ausgelöst hat, hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Schützen erhoben. Der 28-jährige George Zimmerman müsse sich wegen Mordes mit bedingtem Vorsatz verantworten, sagte die Sonderermittlerin der Staatsanwaltschaft, Angela Corey. Der Beschuldigte habe sich gestellt und befinde sich in Haft.

Corey sagte, die Entscheidung sei ihr nicht leicht gefallen. Es handele sich um einen "schwierigen Fall". Doch dem Opfer müsse Gerechtigkeit widerfahren. "Wir klagen nicht wegen öffentlichen Drucks oder wegen Eingaben an", sagte die Staatsanwältin. "Wir klagen auf der Grundlage von Fakten an." Zu einem möglichen Strafmaß wollte sie sich nicht äußern. Auch wann ein möglicher Prozess beginnen könnte, blieb offen. Anfang dieser Woche hatte Corey verfügt, dass die Entscheidung über eine Anklage nicht von einer Jury, sondern von ihr selbst getroffen wird.

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Zimmerman hatte Ende Februar im Bundesstaat Florida den 17-jährigen Trayvon Martin erschossen. Das Mitglied einer Bürgerwehr gibt an, in Notwehr gehandelt zu haben. Der Teenager, der sich nach einem Einkauf auf dem Weg nach Hause befand, war allerdings unbewaffnet. Die Polizei ließ Zimmerman laufen und berief sich dabei auf das "Stand Your Ground"-Gesetz (Weiche nicht zurück), das den Bürgern in Florida ein besonders weitgehendes Recht auf Selbstverteidigung einräumt. Es wurde zunächst nicht gegen Zimmerman ermittelt.

Kameras im Gerichtssaal erlaubt

Der Anwalt von Martins Familie warf Zimmerman vor, den Jugendlichen "kaltblütig" ermordet zu haben. Martins Eltern hatten den Fall mit einer Online-Kampagne an die Öffentlichkeit gebracht. Sie warfen den Behörden vor, den Fall nicht angemessen untersucht zu haben, weil ihr Sohn schwarz und der Schütze weiß gewesen seien. Der Fall führte zu einer heftigen Debatte über laxe Waffengesetze und Rassismus im US-Justizsystem, in die sich auch Präsident Barack Obama einschaltete. Zehntausende Menschen hatten bei Demonstrationen die Festnahme Zimmermans gefordert.

Dem Beschuldigten drohe eine lange Haftstrafe, sagte ein Rechtsexperte des TV-Senders CNN. Die Höchststrafe sei lebenslänglich. Während des Prozesses werden Fernsehkameras im Gerichtssaal erlaubt sein. Am Dienstag hatten Zimmermans Anwälte ihr Mandat niedergelegt. Sie hätten den Kontakt zu ihrem Mandanten verloren.
 

 
Leserkommentare
    • TDU
    • 12.04.2012 um 8:44 Uhr

    "Dem Beschuldigten drohe eine lange Haftstrafe, sagte ein Rechtsexperte des TV-Senders CNN. Die Höchststrafe sei lebenslänglich" zit..

    Wenn der Vorwurf bestätigt wird, er habe den Jugendlichen nicht aus "Stand your Ground" Notwehr erschossen, wäre das doch in Ordnung, wenn sich die Tat als vorsätzlicher Mord erweisen würde.

    Inwieweit die Sonderermittlerin der Satatsanwaltschaft die Anklage an sich sich ziehen kann, kann ich ncht beurteilen. Das "wir klagen nicht wegen öffentlichen Drucks" an, ist natürlich weniger gut. Das sollte sie mit Argumenten oder Taten beweisen. Und ich meine, Staatsanwälte in USA würden in manchen Staaten gewählt.

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    werden in Florida die Staatsanwälte gewählt. Wenn Sie tatsächlich frei von jeglichem Druck arbeiten kann wäre das gut.

    Ich denke das Problem liegt in Florida aber eher in der missglückten Rechtslage. Ein Gesetz, welches schon die subjektive Bedrohungslage ausreichen lässt um weitreichende Notwehrhandlungen einzuleiten ist meines Erachtens nach nicht geeignet ein friedliches Zusammenleben zu ermöglichen.

    Zum Vergleich: In Deutschland bedarf es einer objektiven Bedrohungslage. Wenn ich mich über das Vorliegen einer solchen Lage irre, dann muss ich mich im Zweifelsfall wegen fahrlässiger Begehung verantworten.

    Das zwingt mich dazu sorgfältig zu prüfen ob wirklich eine Notwehrlage vorliegt bevor ich drastische Maßnahmen ergreife.
    In Deutschland zumindest führt das zu befriedigenden Ergebnissen. Zumal die praktische Relevanz dieses beliebten Prüfungsproblem (Stichwort Erlaubnistatbestandsirrtum) äußerst gering ist.

    werden in Florida die Staatsanwälte gewählt. Wenn Sie tatsächlich frei von jeglichem Druck arbeiten kann wäre das gut.

    Ich denke das Problem liegt in Florida aber eher in der missglückten Rechtslage. Ein Gesetz, welches schon die subjektive Bedrohungslage ausreichen lässt um weitreichende Notwehrhandlungen einzuleiten ist meines Erachtens nach nicht geeignet ein friedliches Zusammenleben zu ermöglichen.

    Zum Vergleich: In Deutschland bedarf es einer objektiven Bedrohungslage. Wenn ich mich über das Vorliegen einer solchen Lage irre, dann muss ich mich im Zweifelsfall wegen fahrlässiger Begehung verantworten.

    Das zwingt mich dazu sorgfältig zu prüfen ob wirklich eine Notwehrlage vorliegt bevor ich drastische Maßnahmen ergreife.
    In Deutschland zumindest führt das zu befriedigenden Ergebnissen. Zumal die praktische Relevanz dieses beliebten Prüfungsproblem (Stichwort Erlaubnistatbestandsirrtum) äußerst gering ist.

  1. werden in Florida die Staatsanwälte gewählt. Wenn Sie tatsächlich frei von jeglichem Druck arbeiten kann wäre das gut.

    Ich denke das Problem liegt in Florida aber eher in der missglückten Rechtslage. Ein Gesetz, welches schon die subjektive Bedrohungslage ausreichen lässt um weitreichende Notwehrhandlungen einzuleiten ist meines Erachtens nach nicht geeignet ein friedliches Zusammenleben zu ermöglichen.

    Zum Vergleich: In Deutschland bedarf es einer objektiven Bedrohungslage. Wenn ich mich über das Vorliegen einer solchen Lage irre, dann muss ich mich im Zweifelsfall wegen fahrlässiger Begehung verantworten.

    Das zwingt mich dazu sorgfältig zu prüfen ob wirklich eine Notwehrlage vorliegt bevor ich drastische Maßnahmen ergreife.
    In Deutschland zumindest führt das zu befriedigenden Ergebnissen. Zumal die praktische Relevanz dieses beliebten Prüfungsproblem (Stichwort Erlaubnistatbestandsirrtum) äußerst gering ist.

    3 Leserempfehlungen
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    • TDU
    • 12.04.2012 um 13:35 Uhr

    Die objektive Lage dürfte nicht entscheidend sein, denn der der sich wehrt kannnciht obeketiv sein und eine Beurteilung nur im Nachhinein würde wohl zur Unsicherheit führen.

    Aber es gibt denoch eine Korrektur im deutschen Recht. Den Notwehrexzess als Korrektur übermässiger Notwehrmassnahmen und die Putativnotwehr bei der man glaubt, es läge eine Bedrohungslage vor. Das müsste der Schütze in Deutschland glauben machen, sonst würde die Strafe wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Tötung drohen.

    Insofern ist es gut, dass in Deutschland der Waffengebarcuh beschränkt ist. Die Ergebnisse sind meist wie hier im Fall ja auch bei Missverständnis nicht mehr umkehrbar.

    ist es die objektive Lage die zählt. Ansonsten befindet sich der Notwehrübende im Irrtum.
    Wenn die Situation sich so darstellt, dass der Irrtum nicht fahrlässig ist, dann ist er auch nicht wegen fahrlässiger Begehung dran.

    Der Notwehrexess beschäftigt sich weniger mit dem Irrtum über die Notwehrlage, als mit dem Überschreiten der Erforderlichkeit. Wenn ich also nicht das mildeste Mittel, unter verschiedenen gleich wirksamen, wähle um den Angriff zu beenden (wozu ich verpflichtet bin) bin ich straffrei, wenn ich aus den in § 33 StGB Gründen handele.

    Kommt aber alles aufs gleiche Hinaus. Wenn ich so erschrocken bin, dass ich eine Notwehrsituation annehme, bleibe ich im Zweifelsfall Straffrei, wenn mein Irrtum nicht vermeidbar war.

    • TDU
    • 12.04.2012 um 13:35 Uhr

    Die objektive Lage dürfte nicht entscheidend sein, denn der der sich wehrt kannnciht obeketiv sein und eine Beurteilung nur im Nachhinein würde wohl zur Unsicherheit führen.

    Aber es gibt denoch eine Korrektur im deutschen Recht. Den Notwehrexzess als Korrektur übermässiger Notwehrmassnahmen und die Putativnotwehr bei der man glaubt, es läge eine Bedrohungslage vor. Das müsste der Schütze in Deutschland glauben machen, sonst würde die Strafe wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Tötung drohen.

    Insofern ist es gut, dass in Deutschland der Waffengebarcuh beschränkt ist. Die Ergebnisse sind meist wie hier im Fall ja auch bei Missverständnis nicht mehr umkehrbar.

    ist es die objektive Lage die zählt. Ansonsten befindet sich der Notwehrübende im Irrtum.
    Wenn die Situation sich so darstellt, dass der Irrtum nicht fahrlässig ist, dann ist er auch nicht wegen fahrlässiger Begehung dran.

    Der Notwehrexess beschäftigt sich weniger mit dem Irrtum über die Notwehrlage, als mit dem Überschreiten der Erforderlichkeit. Wenn ich also nicht das mildeste Mittel, unter verschiedenen gleich wirksamen, wähle um den Angriff zu beenden (wozu ich verpflichtet bin) bin ich straffrei, wenn ich aus den in § 33 StGB Gründen handele.

    Kommt aber alles aufs gleiche Hinaus. Wenn ich so erschrocken bin, dass ich eine Notwehrsituation annehme, bleibe ich im Zweifelsfall Straffrei, wenn mein Irrtum nicht vermeidbar war.

  2. Die Anklage lautet auf "2nd degree murder". Auch wenn die juristischen Konstrukte sich nicht genau entsprechen, ist dies eher Totschlag.

    Eine Leserempfehlung
  3. Oder wird er Freigesprochen wenn er wirklich angegriffen
    oder ähnliches wurde?
    Gab es nicht einen Zeugen dafür?
    Ich denke der wird sich aus Angst hüten etwas zu sagen

    • RGB
    • 12.04.2012 um 10:50 Uhr

    Wird es überhaupt möglich sein, eine neutrale Jury zu bekommen?
    Die Kampange hat ja einiges aufgewirbelt. Und das mit teilweise grenzwertigen Mitteln, so wurde z.B. stets ein 4 Jahre altes Foto des Opfers gezeigt, auf dem er 13 ist.

    Jurygerichte sind meiner Meinung nach ein eindeutiges Defizit der amerikanischen Rechtsprechung.

    2 Leserempfehlungen
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    Der Fall wird NICHT vor einer Jury verhandelt. (Steht übrigens auch im Artikel, den Sie kommentieren...was also soll Ihre Frage?) In den amerikanischen Medien wurden durchaus verschiedene Fotos - sowohl vom Täter als auch vom Opfer - gezeigt. Warum ein 4 Jahre altes Bild eines Teenagers ein "grenzwertiges Mittel" innerhalb einer "Kampagne" darstellen soll, ist mir rätselhaft. Möchten Sie etwa unterstellen, ein jüngeres Foto käme der vermeintlichen "Wahrheit" - Trayvon Martin, der gefährliche schwarze Bösewicht - irgendwie näher? Außerdem: Das wahrscheinlich prominenteste Bild auf den Demonstrationen zeigt Trayvon Martin mit dem weißen Hoodie...es kann also keine Rede davon sein, man wolle Ihn nur - womöglich zu Unrecht - zu dem "niedlichen" Opfer stilisieren.

    Man sollte aber schon daran erinnern, dass es nicht Ziel der "Kampagne" war, eine Vorverurteilung des Schützen herbeizuführen, sondern nur, dass überhaupt umfassende Ermittlungen bzw. ein Prozess durchgeführt werden. Dass Zimmerman trotz widersprüchlicher Zeugenaussagen und Indizien so lange unbehelligt geblieben ist, kam wohl eher einem "vorauseilenden Freispruch" gleich. Man muss sich derzeit wahrlich keine Sorge um seine mögliche Vorverurteilung machen. Im Gegenteil: Glaubt man den Umfragen sind wohl mehr Amerikaner der Meinung, er habe sich nichts zu schulden kommen lassen. Es sind vielmehr die Eltern Trayvon Martins, die im Augenblick mit ansehen müssen, wie der Ruf Ihres Kindes in der Presse beschmutzt wird.

    Der Fall wird NICHT vor einer Jury verhandelt. (Steht übrigens auch im Artikel, den Sie kommentieren...was also soll Ihre Frage?) In den amerikanischen Medien wurden durchaus verschiedene Fotos - sowohl vom Täter als auch vom Opfer - gezeigt. Warum ein 4 Jahre altes Bild eines Teenagers ein "grenzwertiges Mittel" innerhalb einer "Kampagne" darstellen soll, ist mir rätselhaft. Möchten Sie etwa unterstellen, ein jüngeres Foto käme der vermeintlichen "Wahrheit" - Trayvon Martin, der gefährliche schwarze Bösewicht - irgendwie näher? Außerdem: Das wahrscheinlich prominenteste Bild auf den Demonstrationen zeigt Trayvon Martin mit dem weißen Hoodie...es kann also keine Rede davon sein, man wolle Ihn nur - womöglich zu Unrecht - zu dem "niedlichen" Opfer stilisieren.

    Man sollte aber schon daran erinnern, dass es nicht Ziel der "Kampagne" war, eine Vorverurteilung des Schützen herbeizuführen, sondern nur, dass überhaupt umfassende Ermittlungen bzw. ein Prozess durchgeführt werden. Dass Zimmerman trotz widersprüchlicher Zeugenaussagen und Indizien so lange unbehelligt geblieben ist, kam wohl eher einem "vorauseilenden Freispruch" gleich. Man muss sich derzeit wahrlich keine Sorge um seine mögliche Vorverurteilung machen. Im Gegenteil: Glaubt man den Umfragen sind wohl mehr Amerikaner der Meinung, er habe sich nichts zu schulden kommen lassen. Es sind vielmehr die Eltern Trayvon Martins, die im Augenblick mit ansehen müssen, wie der Ruf Ihres Kindes in der Presse beschmutzt wird.

    • zappp
    • 12.04.2012 um 11:27 Uhr

    über die Art und Weise, wie der Fall anfänglich von Polizei und Justiz behandelt wurde, war gerechtfertigt.

    Die meisten, sowie auch ich selbst, kennen die amerikanischen Jurygerichte nur aus Fernsehsehen und Hollywoodfilmen. Da entsteht der Eindruck eines Rhethorikwettkampfs zwischen Anwälten um das "Herz" der Jury, manchmal mit dem gewählten, populistischem Staatsanwalt in der Rolle des Unsympathen. Es wäre aber interessant zu erfahren, ob dieses System tatsäschlich zu einer höheren Quote an Fehlurteilen und Justizirrtümern führt als das unsere, bei dem es ja auch zumindest Schöffengerichte gibt.

    Aber von jetzt an sollte man die Justiz wieder ihre Arbeit machen lassen. Vor allem sollten sich die Kritiker ausserhalb des damit befassten Gerichts (vorsitzender Richter und Jury) davor hüten, aufgrund nachviewor unvollständiger (veröffentlichter) Informationen pauschal für vermeintliche Opfer und Täter Partei zu ergreifen.

    Eine Leserempfehlung
  4. Der Fall wird NICHT vor einer Jury verhandelt. (Steht übrigens auch im Artikel, den Sie kommentieren...was also soll Ihre Frage?) In den amerikanischen Medien wurden durchaus verschiedene Fotos - sowohl vom Täter als auch vom Opfer - gezeigt. Warum ein 4 Jahre altes Bild eines Teenagers ein "grenzwertiges Mittel" innerhalb einer "Kampagne" darstellen soll, ist mir rätselhaft. Möchten Sie etwa unterstellen, ein jüngeres Foto käme der vermeintlichen "Wahrheit" - Trayvon Martin, der gefährliche schwarze Bösewicht - irgendwie näher? Außerdem: Das wahrscheinlich prominenteste Bild auf den Demonstrationen zeigt Trayvon Martin mit dem weißen Hoodie...es kann also keine Rede davon sein, man wolle Ihn nur - womöglich zu Unrecht - zu dem "niedlichen" Opfer stilisieren.

    Man sollte aber schon daran erinnern, dass es nicht Ziel der "Kampagne" war, eine Vorverurteilung des Schützen herbeizuführen, sondern nur, dass überhaupt umfassende Ermittlungen bzw. ein Prozess durchgeführt werden. Dass Zimmerman trotz widersprüchlicher Zeugenaussagen und Indizien so lange unbehelligt geblieben ist, kam wohl eher einem "vorauseilenden Freispruch" gleich. Man muss sich derzeit wahrlich keine Sorge um seine mögliche Vorverurteilung machen. Im Gegenteil: Glaubt man den Umfragen sind wohl mehr Amerikaner der Meinung, er habe sich nichts zu schulden kommen lassen. Es sind vielmehr die Eltern Trayvon Martins, die im Augenblick mit ansehen müssen, wie der Ruf Ihres Kindes in der Presse beschmutzt wird.

    Antwort auf "Neutrale Jury?"
    • TDU
    • 12.04.2012 um 13:35 Uhr

    Die objektive Lage dürfte nicht entscheidend sein, denn der der sich wehrt kannnciht obeketiv sein und eine Beurteilung nur im Nachhinein würde wohl zur Unsicherheit führen.

    Aber es gibt denoch eine Korrektur im deutschen Recht. Den Notwehrexzess als Korrektur übermässiger Notwehrmassnahmen und die Putativnotwehr bei der man glaubt, es läge eine Bedrohungslage vor. Das müsste der Schütze in Deutschland glauben machen, sonst würde die Strafe wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Tötung drohen.

    Insofern ist es gut, dass in Deutschland der Waffengebarcuh beschränkt ist. Die Ergebnisse sind meist wie hier im Fall ja auch bei Missverständnis nicht mehr umkehrbar.

    Eine Leserempfehlung
    Antwort auf "Meines Wissens nach"
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    es empfiehlt sich den Notwehrtatbestand vom, Sie meinen sicher "Schusswaffengebrauch"?, zu trennen.

    Denn glücklicherweise ist im Notwehrrecht zweckmäßigerweise nicht bestimmt welche Gegenstände Sie für das Stoppen eine rechtswidrigen Angriffs nutzen "dürfen".
    Die Nutzung muss nur "angemessen" sein, welchen Gegenstand Sie im Einzelfall zur "Waffe" umwidmen ist egal; Sie müssen das nur nachvollziehbar begründen können.

    Denn z.B. zählt bei einem Schusswaffengebrauch ja auch nicht die Zahl der Schüsse, sondern ob die Maßnahmen geeignet und angemessen war.

    In Deutschland hätte der mutmaßliche Täter sehr wahrscheinlich garkeine Führungserlaubnis bekommen!

    Und bei der sehr unklaren Konstellation der Abläufe dürfte eine angemessene Würdigung des Sachverhaltes schwierig werden.

    MfG Karl Müller

    es empfiehlt sich den Notwehrtatbestand vom, Sie meinen sicher "Schusswaffengebrauch"?, zu trennen.

    Denn glücklicherweise ist im Notwehrrecht zweckmäßigerweise nicht bestimmt welche Gegenstände Sie für das Stoppen eine rechtswidrigen Angriffs nutzen "dürfen".
    Die Nutzung muss nur "angemessen" sein, welchen Gegenstand Sie im Einzelfall zur "Waffe" umwidmen ist egal; Sie müssen das nur nachvollziehbar begründen können.

    Denn z.B. zählt bei einem Schusswaffengebrauch ja auch nicht die Zahl der Schüsse, sondern ob die Maßnahmen geeignet und angemessen war.

    In Deutschland hätte der mutmaßliche Täter sehr wahrscheinlich garkeine Führungserlaubnis bekommen!

    Und bei der sehr unklaren Konstellation der Abläufe dürfte eine angemessene Würdigung des Sachverhaltes schwierig werden.

    MfG Karl Müller

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  • Quelle ZEIT ONLINE, AFP, dpa
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  • Schlagworte Barack Obama | CNN | Demonstration | Mord | Notwehr | Prozess
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