Kriminalität: Sexueller Missbrauch von Kindern nimmt zu
Die erfassten Fälle von Sexualverbrechen an Kindern haben 2011 erneut zugenommen. Kinderschützer arbeiten nun an einem Verbots- und Maßnahmenkatalog gegen Missbrauch.
Laut polizeilicher Kriminalitätsstatistik haben die erfassten Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern im vergangenen Jahr erneut zugenommen. Die Zahl erhöhte sich um 4,9 Prozent auf 12.444 Taten, berichtet Die Welt. Es müsse allerdings nach wie vor von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich will das Dossier aus dem die Zeitung zitiert am Mittwoch vorstellen. Dramatisch zugenommen habe demnach der Besitz und die Beschaffung von Kinderpornografie: Hier gebe es ein Plus von 23,3 Prozent. Das sind fast 3.900 registrierte Fälle.
Die Verbreitung pornografischer Schriften dagegen ist leicht zurückgegangen – auch digital. Dem Bericht zufolge signalisiert die Statistik beim "Tatort Internet" insgesamt eine Entspannung. Erfasst wurden im Vergleich zum Vorjahr knapp 10 Prozent weniger Straftaten. Überwiegend handele es sich um Betrugsdelikte.
Umfangreicher Maßnahmenkatalog
Um die Zahl der Sexualverbrechen zu senken, ist ein umfangreicher Verbots- und Maßnahmenkatalog gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen geplant. Der Bundesbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, handelt nach Informationen der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom Wochenende mit 20 Dachverbänden wie der Deutschen Bischofskonferenz, dem Arbeitskreis der Internate oder der Arbeiterwohlfahrt entsprechende Vereinbarungen aus.
Die Mitglieder dieser Verbände verpflichten sich, konkrete Regeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen einzuhalten. In dem Verhaltenskodex werde unter anderem festgelegt, dass es zwischen Lehrern und Schülern keine Facebook-Kontakte geben soll. Die Anwesenheit in Dusch- und Waschräumen ist den Erwachsenen – abgesehen von Notfällen – demnach generell untersagt.
Der Deutsche Olympische Sportbund, die Arbeiterwohlfahrt und der Paritätische Gesamtverband haben die Regeln laut Bericht bereits unterschrieben. Ihre Bereitschaft dazu erklärt hätten die kommunalen Spitzenverbände, die Kirchen, die anderen Wohlfahrtsverbände, das Bundesforum Kinder- und Jugendreisen, der Arbeitskreis der Internate und die Deutsche Krankenhausgesellschaft.







und das werden sie bei bekannt gewordenen Taten nun einmal dadurch, dass man das weitere Tatrisiko senkt. Dazu ist Therapie ein guter Ansatz.
Was sonst soll man tun? Nichts? Bitte nicht, denn das Geld für Therapien halte ich für sehr gut angelegt und es ist auch ein gesetzlich verbriefter Ansatz, dass wir den Schutz vor Folgetaten durch einen einmal dingfest gemachten Täter versuchen.
Das ist keine Ungerechtigkeit sondern Hilfe für uns alle.
wenn sich z.B. nach einer Tat Waschzwänge oder Depressionen einstellen? Soweit mir bekannt, wird das Symptom bzw. die Erkrankung betrachtet, eine Überweisung zum Therapeuten ausgestellt und die Krankenkasse zahlt.
Dass sich im Laufe der Therapie herausstellen mag, dass der Auslöser ein sexueller Übergriff war, macht die Zahlungszusage der Krankenkasse nicht zunichte.
Also: Opfer werden aus dem Pool der Kassenbeiträge therapiert.
Verurteilte Täter aus Gründen des Schutzes der Gemeinschaft aus naheliegendem Grund nicht von der Kasse sondern aus dem Pool der Steuergelder, die auch für sonstige Maßnahmen des Strafvollzugs und seiner Folgen eingesetzt werden.
Einrichtungen muss bedeuten, eine Kultur des Respekts, der Wertschätzung und der Achtung von Nähe und Distanz bzw. persönlicher Grenzen zu schaffen, zu bewahren und zu fördern.
Dies gilt auch für den Umgang mit Medien, insbesondere mit Handys und dem Internet.
Es bedarf deshalb der besonderen Qualifizierung von MitarbeiterInnen, damit diese ihren Aufgaben und Pflichten nachkommen können, die ihnen anvertrauten Mädchen und Jungen,ind hier beziehe ich auch jungen Frauen und Männer mit und ohne Behinderung mit ein - soweit möglich - vor sexuellem Missbrauch zu schützen.
Um sexuellem Missbrauch vorzubeugen, braucht es außerdem transparente Strukturen und Regeln in Einrichtungen .
Ich finde, dass die Träger dafür verantwortlich sind, dass umfassende Konzepte zur Prävention vorhanden sind, präventive Strukturen bestehen und entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden.
Soviel mal vornweg: Ich finde es gut, dass sie auf das Problem hinweisen, dass männliche Opfer häufig stärker stigmatisiert werden als weibliche und weibliche Täter zu wenig wahrgenommen werden. Da gibt es auf jeden Fall noch Forschungsbedarf! Allerdings muss ich auch anmerken: Sie zitieren verkürzt. Bei Fragen 3 und 4 ist die Geschlechterrollenverteilung, da auch Jungen einen After und Geschlechtsteile haben, und auch Frauen Penetration ausüben können (z.B. mit Fingern oder Gegenständen) eben gerade nicht festgelegt:
(3) … eine mindestens fünf Jahre ältere Person Sie am Geschlechtsteil, am Busen oder am After angefasst hat, um sich oder Sie sexuell zu erregen? (SM3)
(4) … eine mindestens fünf Jahre ältere Person mit ihrem Finger, ihrer Zunge oder einem Gegenstand bei Ihnen in die Scheide oder den After eingedrungen ist, um sich oder Sie sexuell zu erregen? (SM4)
Würden Jungen hier falsche Angaben machen, obwohl das Item insgesamt auf sie zutrifft, nur weil sie einige der aufgeführten möglichen Körperteile nicht besitzen? Spätestens bei dem Item „sonstige sexuelle Handlungen (als die bisher genannten)“ sollten doch alle Missbrauchsfälle gezählt worden sein. Somit ist meinem Verständnis nach jede mögliche sexuelle Handlung von Tätern jedweden Geschlechts hier aufgeführt. Daher finde ich Ihre Kritik in dieser Schärfe überzogen.