NorwegenBreivik spricht erstmals von Gefühlen

Bisher zeigte er sich eiskalt. Doch die grausamen Schilderungen der Zeugen scheinen Utøya-Attentäter Breivik mitzunehmen. Er fühle sich "mental angeschlagen", sagt er.

Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik

Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik

Mohamad Hadi Hamed hat das Massaker auf der Insel Utøya überlebt. Doch der Tag, an dem Anders Behring Breivik 69 Menschen getötet hat, hat auch ihn schwer gezeichnet. Ihm mussten wegen der Schussverletzungen, die Breivik ihm zufügte, der linke Arm und das linke Bein amputiert werden. Nach dem Massenmord lag er zwei Monate im Koma. Nun bei der Zeugenvernehmung vor dem Gericht in Oslo schildert er das Grauen.

Breivik hatte seit Anfang letzter Woche allen Zeugenschilderungen regungslos zugehört, obwohl ihm teilweise nur schwer fassbare Leidensgeschichten zu Ohren kamen. In einer kurzen Erklärung vor dem Abschluss dieses Prozessteils sagte er nach den Mitschriften von Osloer Medien aus dem Gerichtssaal: "Es ist mein Ziel, keine Gefühle zu zeigen. Darauf verwende ich viel Energie." Bei der täglichen Rückkehr "nach Hause" in die Haftanstalt Ila sei er aber "ziemlich erledigt". Nach den Ausführungen Hameds sagt der 33-jährige Breivik vor Gericht gar, er fühle sich "mental angeschlagen".

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Die Zeitung Aftenposten veröffentlichte unterdessen zentrale Aussagen einer dreiwöchigen psychiatrischen Dauerbeobachtung in Ila, bei der Breivik "aufmerksam, konzentriert und organisiert" gewirkt habe. Die Psychiaterin Maria Sigurjonsdottir erklärte in ihrem Bericht für das Osloer Gerichtsverfahren, Breivik spreche stets "angemessen und zusammenhängend". Er offenbare "adäquate Denkprozesse", die nach Inhalt sowie Struktur logisch seien. Dabei nutze er alle Gelegenheiten, "seine politische Botschaft zu verkaufen".

Leserkommentare
  1. ... gleich zurechnungsfähig?

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    ... durchsetzungswillig.

    Durchsetzungswillig gleich zurechnungsfähig?

    "...daß der Täter zur Tatzeit die Fähigkeit besitzt, das Unerlaubte seines Tuns zu erkennen, und daß er außerdem imstande ist, sein Handeln nach dieser Einsicht zu steuern" (StGB).

    Ist das bei einem paranoid schizophrenen Menschen grundsätzlich auszuschließen? Das Verwerfliche nicht zu erkennen ist eine Sache, aber das Unerlaubte kann ich auch bei stark fortgeschrittener Umnachtung noch erkennen. Meiner Ansicht nach ist schon etwas mehr als bloße Schizophrenie von Nöten bevor einer vergisst, dass Massenmord im Grunde nicht erlaubt ist.

    Auf die Kommentare echter Juristen freue ich mich.

    Nur weil sich jemand als Templer und Verteidiger seiner Werte sieht, macht ihn das nicht unzurechnungsfähig (auch nicht in dem Moment wo er, für mich, seine wirren Gedanken umsetzt). Es ist nur eine Überzeugung - ich würde keinem Rechten oder Linken die Zurechnungsfähigkeit absprechen nur weil ich nicht nachvollziehen will, wie man so denken kann (hypothetisch). Auch wenn für viele die Tat unfassbar ist, ist sie für ihn und die anschließende Verhaftung die Folge einer für ihn durchaus bewussten Logik und durchaus kalkuliert. Er glaubt ja nicht daran das ihn 10 Templerfreunde befreien kommen oder das er in einem Videospiel lebt. Viele halten ja auch die sogenannten islamistischen Terroristen für zurechnungs- und schuldfähig - die reden auch wirr, aus meiner Sicht, und töten oder wollen zumindest töten. Weiter ist ihm sehr wohl klar, dass was er tat nicht dem gesellschaftlichen Verständnis entspricht - aber gneau die und das wollte er ja auch treffen.

    ... durchsetzungswillig.

    Durchsetzungswillig gleich zurechnungsfähig?

    "...daß der Täter zur Tatzeit die Fähigkeit besitzt, das Unerlaubte seines Tuns zu erkennen, und daß er außerdem imstande ist, sein Handeln nach dieser Einsicht zu steuern" (StGB).

    Ist das bei einem paranoid schizophrenen Menschen grundsätzlich auszuschließen? Das Verwerfliche nicht zu erkennen ist eine Sache, aber das Unerlaubte kann ich auch bei stark fortgeschrittener Umnachtung noch erkennen. Meiner Ansicht nach ist schon etwas mehr als bloße Schizophrenie von Nöten bevor einer vergisst, dass Massenmord im Grunde nicht erlaubt ist.

    Auf die Kommentare echter Juristen freue ich mich.

    Nur weil sich jemand als Templer und Verteidiger seiner Werte sieht, macht ihn das nicht unzurechnungsfähig (auch nicht in dem Moment wo er, für mich, seine wirren Gedanken umsetzt). Es ist nur eine Überzeugung - ich würde keinem Rechten oder Linken die Zurechnungsfähigkeit absprechen nur weil ich nicht nachvollziehen will, wie man so denken kann (hypothetisch). Auch wenn für viele die Tat unfassbar ist, ist sie für ihn und die anschließende Verhaftung die Folge einer für ihn durchaus bewussten Logik und durchaus kalkuliert. Er glaubt ja nicht daran das ihn 10 Templerfreunde befreien kommen oder das er in einem Videospiel lebt. Viele halten ja auch die sogenannten islamistischen Terroristen für zurechnungs- und schuldfähig - die reden auch wirr, aus meiner Sicht, und töten oder wollen zumindest töten. Weiter ist ihm sehr wohl klar, dass was er tat nicht dem gesellschaftlichen Verständnis entspricht - aber gneau die und das wollte er ja auch treffen.

  2. ... durchsetzungswillig.

    Durchsetzungswillig gleich zurechnungsfähig?

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  3. Wenn der Konjunktiv zur Wiedergabe des Gesagten verwendet wird, man also die indirekte Rede nutzt, braucht man nicht noch Anführungszeichen verwenden. Die nimmt man für die direkte Rede.
    Beachtet man dies, ist der Text auch gleich viel angenehmer zu lesen.

    Besserwisserische Grüße,
    FlorianKl :)

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    • bugme
    • 24.05.2012 um 23:22 Uhr

    Ich habe nochmal über den Artikel drübergeschaut, und die Anführungszeichen scheinen mir völlig korrekt gesetzt zu sein.

    Der Konjunktiv findet sich immer nur außerhalb der Anführungszeichen; die Anführungszeichen markieren die wörtlichen Zitaten innerhalb der indirekten Rede. Damit wird klar gemacht, dass die indirekte Rede diese Teile wörtlich zitiert, und nicht nur sinngemäß umschreibt (was bei indirekter Rede zulässig wäre).

    Bestwisserische Grüße,
    bugme

    • bugme
    • 24.05.2012 um 23:22 Uhr

    Ich habe nochmal über den Artikel drübergeschaut, und die Anführungszeichen scheinen mir völlig korrekt gesetzt zu sein.

    Der Konjunktiv findet sich immer nur außerhalb der Anführungszeichen; die Anführungszeichen markieren die wörtlichen Zitaten innerhalb der indirekten Rede. Damit wird klar gemacht, dass die indirekte Rede diese Teile wörtlich zitiert, und nicht nur sinngemäß umschreibt (was bei indirekter Rede zulässig wäre).

    Bestwisserische Grüße,
    bugme

  4. Ich habe mir die Mühe gemacht, das über 1000 Seiten starke Manifest von Hr. Breivik in den letzten Wochen zu lesen. Und ich darf sagen, dass ich es für veralteten, populistischen Unsinn halte. Dass es der Rechten aller Länder aber sicher gefallen wird. Naja, sofern diese Leute soviel lesen können zumindest. Ist Herr Breivik zurechnungsfähig? Ja, wenigstens dann, wenn man darunter versteht, dass ein Mensch WEIß, dass er tötet, in dem Augenblick, in dem er tötet. Und dass er weiß, dass er das auch will. Er muß sich also keineswegs über den Schmerz der Opfer und Angehörigen im Klaren sein. Emotionale Anteilnahme ist keine Voraussetzung für Zurechnungsfähigkeit. In diesem Sinne ist Herr Breivik ganz sicher zurechnungsfähig. Auch wenn wir ihn gerne in einer Irrenanstalt sehen würden, weil es UNS dann leichter fällt, mit dieser Sache umzugehen. Ein verrückter Breivik entbindet die Gesellschaft immerhin mehr von ihrer Verantwortung für die Entwicklung zur Tat als ein vollkommen zurechnungsfähiger Breivik. Von der ewigen Verwahrung mal abgesehen. Nein, ich denke, die Chance der Gesellschaft - und nicht nur der Norwegens - liegt sogar in seiner Zurechnungsfähigkeit. Nur in diesem Bewußtsein und Erkennen ist die Zukunft sicher zu gestalten.

    16 Leserempfehlungen
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    1. Rauskommen dürfte Breivik so oder so nicht wieder.
    2. Er selbst wünscht sich um jeden Preis die Zurechnungsfähigkeit anerkannt zu bekommen, denn wenn er krank war, wäre ja alles sinnlos gewesen und das ist für Breivik nicht auszuhalten, wäre wohl wirklich hart.
    3. Er selbst ist tatsächlich völlig davon überzeugt, rechtmäßig gehandelt zu haben mit den Tötungen und kämpft für die Anerkennung dieser Rechtmäßigkeit. Wie kann man das anders sehen als völligen Realitätsverlust in der entscheidenden Frage? Das könnte ein entscheidender Unterschied zu anderen sein.
    4. Abstrus ist z.B. auch die Vorstellung, die Gene eines 1000 Jahre alten Norwegerkönigs mit allen Norwegern abzugleichen, um daraus den neuen richtigen König zu ermitteln.
    5. Eine Wahnvorstellung schließt nicht aus, daraus völlig logische Ableitungen vorzunehmen, das hängt vom Entwicklungsstadium der Krankheit ab.
    6. Die größte Kränkung für die Wahnvorstellung ist aber, ihr nicht zu glauben und sie für krank zu halten.
    7. Jeder schizophren Erkrankte, der aus der Krankheit heraus Straftaten begeht, wird zwangsbehandelt mit Neuroleptika und gar nicht so schlechten Aussichten auf Rückkehr von Einsicht. Das darf man bei Gesunden natürlich nicht machen. Damit geht die Verhandlung auch um die Frage, ob es zu einer Behandlung mit Neuroleptika kommen wird, die freiwillig wohl nicht akzeptiert würde.

    8. Über politische Fragen von Einwanderung, Islam und Islamismus kann und muss man diskutieren, aber Gewalt kann dabei von keiner Seite akzeptiert werden.
    9. Unterschiedliche Meinungen ohne Gewalt dürfen nicht auf eine Stufe gestellt werden mit Auffassungen mit Gewalt, da ist die Trennlinie.
    10. Wo Gewalt in Subkulturen diskutiert wird, muss eingeschritten werden, egal von welcher Seite sie kommt, es darf für niemanden einen Rechtfertigungsbonus geben.
    11. Wo einem einzelnen nachweislich die Sicherungen durchknallen, müssen auch die passenden Medikamente eingesetzt werden.
    12. Die Begrenzung der Einwanderung von Menschen, die mit der Absicht zur Beseitigung des Menschenrechts auf rechtliche Gleichstellung von religiös Andersglaubenden oder sexuell Anderslebenden einwandern, kann nicht einfach als rechtsradikal abgetan werden.

    1. Rauskommen dürfte Breivik so oder so nicht wieder.
    2. Er selbst wünscht sich um jeden Preis die Zurechnungsfähigkeit anerkannt zu bekommen, denn wenn er krank war, wäre ja alles sinnlos gewesen und das ist für Breivik nicht auszuhalten, wäre wohl wirklich hart.
    3. Er selbst ist tatsächlich völlig davon überzeugt, rechtmäßig gehandelt zu haben mit den Tötungen und kämpft für die Anerkennung dieser Rechtmäßigkeit. Wie kann man das anders sehen als völligen Realitätsverlust in der entscheidenden Frage? Das könnte ein entscheidender Unterschied zu anderen sein.
    4. Abstrus ist z.B. auch die Vorstellung, die Gene eines 1000 Jahre alten Norwegerkönigs mit allen Norwegern abzugleichen, um daraus den neuen richtigen König zu ermitteln.
    5. Eine Wahnvorstellung schließt nicht aus, daraus völlig logische Ableitungen vorzunehmen, das hängt vom Entwicklungsstadium der Krankheit ab.
    6. Die größte Kränkung für die Wahnvorstellung ist aber, ihr nicht zu glauben und sie für krank zu halten.
    7. Jeder schizophren Erkrankte, der aus der Krankheit heraus Straftaten begeht, wird zwangsbehandelt mit Neuroleptika und gar nicht so schlechten Aussichten auf Rückkehr von Einsicht. Das darf man bei Gesunden natürlich nicht machen. Damit geht die Verhandlung auch um die Frage, ob es zu einer Behandlung mit Neuroleptika kommen wird, die freiwillig wohl nicht akzeptiert würde.

    8. Über politische Fragen von Einwanderung, Islam und Islamismus kann und muss man diskutieren, aber Gewalt kann dabei von keiner Seite akzeptiert werden.
    9. Unterschiedliche Meinungen ohne Gewalt dürfen nicht auf eine Stufe gestellt werden mit Auffassungen mit Gewalt, da ist die Trennlinie.
    10. Wo Gewalt in Subkulturen diskutiert wird, muss eingeschritten werden, egal von welcher Seite sie kommt, es darf für niemanden einen Rechtfertigungsbonus geben.
    11. Wo einem einzelnen nachweislich die Sicherungen durchknallen, müssen auch die passenden Medikamente eingesetzt werden.
    12. Die Begrenzung der Einwanderung von Menschen, die mit der Absicht zur Beseitigung des Menschenrechts auf rechtliche Gleichstellung von religiös Andersglaubenden oder sexuell Anderslebenden einwandern, kann nicht einfach als rechtsradikal abgetan werden.

  5. "...daß der Täter zur Tatzeit die Fähigkeit besitzt, das Unerlaubte seines Tuns zu erkennen, und daß er außerdem imstande ist, sein Handeln nach dieser Einsicht zu steuern" (StGB).

    Ist das bei einem paranoid schizophrenen Menschen grundsätzlich auszuschließen? Das Verwerfliche nicht zu erkennen ist eine Sache, aber das Unerlaubte kann ich auch bei stark fortgeschrittener Umnachtung noch erkennen. Meiner Ansicht nach ist schon etwas mehr als bloße Schizophrenie von Nöten bevor einer vergisst, dass Massenmord im Grunde nicht erlaubt ist.

    Auf die Kommentare echter Juristen freue ich mich.

    Eine Leserempfehlung
  6. Habe vor kurzem "Der Wahnsinn der Normalität" von Arno Gruen gelesen. Das scheint Aufschlüsse über diese Person zu geben, wie es Aufschluß über alle möglichen Gewalttaten zu geben scheint. Gruen schreibt vor allem über fehlendes Mitgefühl (Empathie) als Ursache und daß Feinde nicht der Realität entsprechen; vielmehr erschafft Macht "Realität" und diese wird dann "verteidigt". Bricht die "Realität" allerdings zusammen, wäre bei manchen Selbstmord der einzige Ausweg.
    Um diesen Fall in Norwegen zu verstehen, ist das Buch sehr empfehlenswert...

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  7. 'Du hast in Interviews gesagt, dass er anscheinend nicht normal sei.'

    'In der Regel ist es nicht normal zu lachen, wenn man Kinder erschießt.'

    Das zusammenfassende Protokoll des 23. Prozesstags http://www.freitag.de/com... hier die der vorangegangenen 22 Tage http://www.freitag.de/com... Dort findet statt, was hier leider nicht passiert: umfassende, sachliche Berichterstattung über den Prozess, die die Opfer Breiviks nicht ausblendet.

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    ... von dem die Zeugin berichtet, ist Zeichen des sadistischen Genusses.

    Gegenstand des sadistsichen Genusserlebens, der sadistischen Freude (die die Betreffenden lachen macht) sind die Leiden der anderen, die die Überlegenheit/Dominanz des Täters ausweisen und so als Material für dessen Machtrausch herhalten.

    Sadismus, von dem man annehmen sollte, dass über ihn ganze Bibliotheken existierten, ist - ich hab's recherchiert - so gut wie unerforscht. Das Wort Desiderat passt nirgends so sehr wie hier.

    ... von dem die Zeugin berichtet, ist Zeichen des sadistischen Genusses.

    Gegenstand des sadistsichen Genusserlebens, der sadistischen Freude (die die Betreffenden lachen macht) sind die Leiden der anderen, die die Überlegenheit/Dominanz des Täters ausweisen und so als Material für dessen Machtrausch herhalten.

    Sadismus, von dem man annehmen sollte, dass über ihn ganze Bibliotheken existierten, ist - ich hab's recherchiert - so gut wie unerforscht. Das Wort Desiderat passt nirgends so sehr wie hier.

  8. Wie normal ist jener officer, der irgendwo in der Welt sitzt und per Joystick und Drohnen in irgendeinem Land Massenmord betreibt?
    Der Mann, der die Atombombe auf Hiroshima abwarf, soll später verrückt geworden sein. DAS wäre ein Zeichen für Normalität.

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