Gerichtsurteil: Mehrjährige Haftstrafen im belgischen Exorzismus-Prozess
Sie hatten eine junge Frau stundenlang gewürgt und geschlagen: In Belgien wurden sechs Menschen im sogenannten Exorzismus-Prozess zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
© Oliver Vin/AFP/Getty Images

Eine der verurteilten Frauen im Gericht in Brüssel vor der Verhandlung
Ein belgisches Gericht hat sechs Menschen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, weil sie eine junge Frau zu Tode gequält haben. Der Mann des 23-jährigen Opfers muss wie einer seiner Mittäter für neun Jahre ins Gefängnis. Die übrigen Beteiligten erhielten Haftstrafen von drei und fünf Jahren auf Bewährung, wie die belgische Nachrichtenagentur Belga berichtete.
Die Brüsseler Staatsanwaltschaft hatte bis zu fünfzehn Jahre Haft gefordert. Die junge Frau war im August 2004 gestorben, nachdem die Täter sie stundenlang gewürgt, unter Wasser getaucht und geschlagen hatten. Vier der Angeklagten hatten die Richter bereits in der vergangenen Woche der Tötung schuldig gesprochen, zwei der ausgeübten Folter.
Die drei Männer und drei Frauen misshandelten die junge Frau bei einem islamischen Ritus der "Entzauberung". Erst nachdem sie mehrere Stunden lang bewusstlos gewesen war, riefen sie den Rettungsdienst.






für gemeinschaftliches Foltern gibt es gerade mal maximal 9 Jahre, wobei man damit rechnen kann, dass die Strafen nicht vollständig im Vollzug abgesessen werden müssen.
Ich bin ehrlich gesagt schockiert.
Entfenrt, da unsachlich. Die Redaktion/ag
Ich kenne die Regelungen in Belgien nicht - aber kann es sein, dass dort ein rechtskräftig Verurteilter erst dann zwingender Maßen in die Heimat abgeschoben werden kann, wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 9 Jahren verurteilt worden ist? Solche Prozesse finden in der Regel auch zum Teil auf dem sehr glatten diplomatischen Parkett statt. Und es gibt nicht wenige Staaten in der islamischen Welt, die sich konsequent weigern, ihre auf Grund rechtskräftiger Verurteilungen de jure zwingend abzuschiebenden Staatsbürger zurück zu nehmen.
Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass die Justiz in Westeuropa in der Regel sehr zurückhaltend ist, was das Strafmaß bei Verurteilungen bei Todesfällen wegen Exorzismus seitens extremer christlicher Glaubensgemeinschaften angeht. Man fürchtet dort die politische und auch diplomatische Intervention seitens des Vatikans - und damit verbundenen richtigen Ärger.
Ein Urteil in so einem Fall zu fällen, ist alles andere als leicht - zumal auch noch im Raum steht, in welchem Maße ein Exorzismus vom Grundrecht auf Religionsfreiheit gedeckt ist.
mich erschreckt, dass es Menschen gibt, die anderen Menschen Dämonen und böse Geister austreiben wollen.
Mich empört, dass Menschen an die Existenz eines Teufels, eines strafenden Gottes, an die Existenz von Dämonen, Engeln und an die Besessenheit Anderer glauben, ohne auch nur im Geringsten über ihre eigene Verblendung, ihre eigene - ja, in manchen Fällen muss man tatsächlich von "Besessenheit" sprechen - nachzudenken.
Noch immer wird dieser Wahn von Vertretern des Islam und der katholischen Kirche massiv verbreitet, um Gläubige durch das grausame Mittel der Angst einzuschüchtern und unter Kontrolle zu halten. Und schon im nächsten Satz verschanzen sie sich hinter der "Liebe Gottes", dem "Kuss Jesu Christi", der Nächsten- und Feindes- und was-weiß-ich-wen-noch-alles-Liebe.
Wann hört dieser Aber-Glaube endlich auf!
Entfenrt, da unsachlich. Die Redaktion/ag
Ich kenne die Regelungen in Belgien nicht - aber kann es sein, dass dort ein rechtskräftig Verurteilter erst dann zwingender Maßen in die Heimat abgeschoben werden kann, wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 9 Jahren verurteilt worden ist? Solche Prozesse finden in der Regel auch zum Teil auf dem sehr glatten diplomatischen Parkett statt. Und es gibt nicht wenige Staaten in der islamischen Welt, die sich konsequent weigern, ihre auf Grund rechtskräftiger Verurteilungen de jure zwingend abzuschiebenden Staatsbürger zurück zu nehmen.
Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass die Justiz in Westeuropa in der Regel sehr zurückhaltend ist, was das Strafmaß bei Verurteilungen bei Todesfällen wegen Exorzismus seitens extremer christlicher Glaubensgemeinschaften angeht. Man fürchtet dort die politische und auch diplomatische Intervention seitens des Vatikans - und damit verbundenen richtigen Ärger.
Ein Urteil in so einem Fall zu fällen, ist alles andere als leicht - zumal auch noch im Raum steht, in welchem Maße ein Exorzismus vom Grundrecht auf Religionsfreiheit gedeckt ist.
mich erschreckt, dass es Menschen gibt, die anderen Menschen Dämonen und böse Geister austreiben wollen.
Mich empört, dass Menschen an die Existenz eines Teufels, eines strafenden Gottes, an die Existenz von Dämonen, Engeln und an die Besessenheit Anderer glauben, ohne auch nur im Geringsten über ihre eigene Verblendung, ihre eigene - ja, in manchen Fällen muss man tatsächlich von "Besessenheit" sprechen - nachzudenken.
Noch immer wird dieser Wahn von Vertretern des Islam und der katholischen Kirche massiv verbreitet, um Gläubige durch das grausame Mittel der Angst einzuschüchtern und unter Kontrolle zu halten. Und schon im nächsten Satz verschanzen sie sich hinter der "Liebe Gottes", dem "Kuss Jesu Christi", der Nächsten- und Feindes- und was-weiß-ich-wen-noch-alles-Liebe.
Wann hört dieser Aber-Glaube endlich auf!
Entfenrt, da unsachlich. Die Redaktion/ag
Der Kommentar, auf den Sie sich beziehen, wurde entfernt. Die Redaktion/ag
Der Kommentar, auf den Sie sich beziehen, wurde entfernt. Die Redaktion/ag
erschreckend mildes Urteil: Man stelle sich die Qualen dieser Frau vor - stundenlang - gegen sechs Peinigende ohne jede Hilfe! - Auch die römisch-katholische Kirche hat weltweit Exorzismusexperten eingesetzt - alles im Namen eines friedlichen Herrn! - Die Imame und Priester, die solche Taten mit Koran oder Bibel rechtfertigen, meist gegen Frauen oder Kinder, sind gefühlskalte Satansbraten und haben als Vertreter einer Religion keine Berechtigung. -
und genau deshalb wird hier ja auch das Wort Exorzismus benutzt, nicht etwa der eher neutrale Begriff 'Teufelsaustreibung'. So bleibt gleich, ganz beiläufig und nebenbei, was an den Katholen hängen, obwohl sie gar nichts damit zu tun haben.
Aber Pünktchen findet den Dreh ;)Es hätte mich auch ehrlich gewundert, wenn dieses charmante Angebot ungenutzt geblieben wäre.
und genau deshalb wird hier ja auch das Wort Exorzismus benutzt, nicht etwa der eher neutrale Begriff 'Teufelsaustreibung'. So bleibt gleich, ganz beiläufig und nebenbei, was an den Katholen hängen, obwohl sie gar nichts damit zu tun haben.
Aber Pünktchen findet den Dreh ;)Es hätte mich auch ehrlich gewundert, wenn dieses charmante Angebot ungenutzt geblieben wäre.
Der Kommentar, auf den Sie sich beziehen, wurde entfernt. Die Redaktion/ag
die Richter eigentlich dieses milde Urteil fuer gemeinschaftlichen Mord? Bewaehrungsstrafen fuer Folter? Was sagt eigentlich die Staatsanwaltschaft? Etwas ausfuehrlicher haette ich mir das Ganze schon gewuenscht!
"... Wie begruenden
die Richter eigentlich dieses milde Urteil fuer gemeinschaftlichen Mord? Bewaehrungsstrafen fuer Folter? Was sagt eigentlich die Staatsanwaltschaft? Etwas ausfuehrlicher haette ich mir das Ganze schon gewuenscht!..."
..., dürften Sie auch wissen, dass Mord hier als Straftatbestand nicht in Frage kommen dürfte (zumindest nicht im kontinentaleuropäischen Strafrechtsverständnis), da das erforderliche subjektive Tatbestandsmerkmal - eine vorgefasste Intention zum Töten - (in der Natur der Sache liegend) nicht erfüllt war. Folgerichtig dürfte die Anklage wahrscheinlich auf Totschlag oder schwere Körperverletzung mit Todesfolge gelautet haben.
"... Wie begruenden
die Richter eigentlich dieses milde Urteil fuer gemeinschaftlichen Mord? Bewaehrungsstrafen fuer Folter? Was sagt eigentlich die Staatsanwaltschaft? Etwas ausfuehrlicher haette ich mir das Ganze schon gewuenscht!..."
..., dürften Sie auch wissen, dass Mord hier als Straftatbestand nicht in Frage kommen dürfte (zumindest nicht im kontinentaleuropäischen Strafrechtsverständnis), da das erforderliche subjektive Tatbestandsmerkmal - eine vorgefasste Intention zum Töten - (in der Natur der Sache liegend) nicht erfüllt war. Folgerichtig dürfte die Anklage wahrscheinlich auf Totschlag oder schwere Körperverletzung mit Todesfolge gelautet haben.
Verbrechens halte auch ich das Urteil für extrem milde. Ich kenne jetzt aber auch nicht den ganzen Fall. Nur das was hier auf Spiegel online steht. Mehr Infos wären jetzt nicht schlecht.
Sie schreiben:
"Mehr Infos wären nicht schlecht."
Ich hatte im Mai in einer fr.Zeitung folgendes gelesen:
Dieses Ritual "Roqya" soll die Dämonen, den Teufel und diverse Geister austreiben, die Djinns, Ayn und Was Was. Ich hatte mal danach gegoogelt und war erschrocken, dass Roqya soviele Einträge und Videos hat. Diesem Ritual zufolge soll man Unmengen von heiligem "koranisiertem" Wasser trinken, bestimmte Kräuter essen und den ganzen Tag Kopfhörer tragen, um Koranverse zu hören. Es wird empfohlen, eine Tüte bei sich zu tragen, da man sich öfter mal übergeben kann. Das Leiden, das man spürt, ist auch das Leiden, das die Geister empfinden. Also ein Zeichen der Wirksamheit des Rituals.
Dieses wurde auch bei der Frau praktiziert. Darüberhinaus wurde sie in extrem heißem Wasser gebadet und geschlagen. Der Grund war, dass Latifa Hachim, aus Marokko stammend, nicht schwanger wurde.
Mitte Mai rechnete man noch mit Haftstrafen von 20 bis 30 Jahren. Bewährungsstrafen sind wirklich schockierend, wie schon eine Mitforistin schrieb.
Dieses Ritual soll mit Zustimmung der jungen Frau durchgeführt worden sein.
Allerdings forderten die Eltern von Latifa härtere Strafen. Sie sagten, dass die Roqya einer sektiererischen Abweichung des Islams zuzurechnen sei.
Die Frauen, die daran teilnahmen, sollen einer radikalislamischen Vereinigung angehören. Einer der quälenden Männer war ein belgischer Konvertit.
Gruselig !
Sie schreiben:
"Mehr Infos wären nicht schlecht."
Ich hatte im Mai in einer fr.Zeitung folgendes gelesen:
Dieses Ritual "Roqya" soll die Dämonen, den Teufel und diverse Geister austreiben, die Djinns, Ayn und Was Was. Ich hatte mal danach gegoogelt und war erschrocken, dass Roqya soviele Einträge und Videos hat. Diesem Ritual zufolge soll man Unmengen von heiligem "koranisiertem" Wasser trinken, bestimmte Kräuter essen und den ganzen Tag Kopfhörer tragen, um Koranverse zu hören. Es wird empfohlen, eine Tüte bei sich zu tragen, da man sich öfter mal übergeben kann. Das Leiden, das man spürt, ist auch das Leiden, das die Geister empfinden. Also ein Zeichen der Wirksamheit des Rituals.
Dieses wurde auch bei der Frau praktiziert. Darüberhinaus wurde sie in extrem heißem Wasser gebadet und geschlagen. Der Grund war, dass Latifa Hachim, aus Marokko stammend, nicht schwanger wurde.
Mitte Mai rechnete man noch mit Haftstrafen von 20 bis 30 Jahren. Bewährungsstrafen sind wirklich schockierend, wie schon eine Mitforistin schrieb.
Dieses Ritual soll mit Zustimmung der jungen Frau durchgeführt worden sein.
Allerdings forderten die Eltern von Latifa härtere Strafen. Sie sagten, dass die Roqya einer sektiererischen Abweichung des Islams zuzurechnen sei.
Die Frauen, die daran teilnahmen, sollen einer radikalislamischen Vereinigung angehören. Einer der quälenden Männer war ein belgischer Konvertit.
Gruselig !
gab es dafür, dass die angemessene Frist für das Fällen eines Urteils verstrichen ist... Zudem besagt das Urteil: Folter mit Todesfolge, ohne die Absicht, den Tod zu geben (nicht beabsichtigt = ebenfalls mildernder Umstand); Und zuletzt wurde den Hauptangeklagten angerechnet, dass sie noch nicht aktenkundlich sind.
Diese Faktoren könnten das Strafmaß erklären. [...]
Gekürzt. Der Kommentarteil, auf den Sie sich beziehen, wurde entfernt. Die Redaktion/ag
Gott schütze mich vor Religionen und deren Vertretern.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren