Im Prozess um einen schweren Verkehrsunfall mit vier Toten in Hamburg-Eppendorf hat das Landgericht Hamburg den angeklagten Fahrer zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sprach den 40-Jährigen unter anderem der vierfachen fahrlässigen Tötung für schuldig. Er sei trotz seines Wissens um eine epileptische Erkrankung "sorgfaltswidrig" Auto gefahren und habe dabei im März vergangenen Jahres einen Anfall bekommen, was den Unfall auslöste.
Bei dem Unglück war der Mann an einer belebten Kreuzung im Hamburger Stadtteil Eppendorf mit seinem Kleinwagen in eine Passantengruppe geschleudert, die an einer Ampel stand. Unter den Toten war der Schauspieler Dietmar Mues , seine Frau Sibylle und der bekannte Sozial- und Sexualforscher Günter Amendt .
Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil sich der Angeklagte subjektiv keiner Gefahr bewusst gewesen sei und deshalb nicht fahrlässig gehandelt habe.
Kommentare
das die Verteidigung
nicht mit einbezogen hat was man als Vorgeschichte im Autofahrerleben des Angeklagten bereits erfuhr, verwundert.
Ich finde diese fahrlässige Tötung mindestens zehn Jahre Gefängnis wert.
Auf fahrlässige Tötung stehen bis zu 5 Jahre Haft,
von daher ist Ihre Einschätzung unrechtsstaatlich.
Und was hätte die Verteidigung mit einbeziehen sollen? Sie meinen wohl die Anklage? Oder den Richter?
Frage:
Warum hatte der Mann denn noch eine Fahrerlaubnis?
Es sind vier Menschen unnötig gestorben, das ist immer schlimm und macht Hinterbliebene und Freunde wütend. Aber nach meinem Wissen wird das Strafmaß nach dem Grad der Verfehlung, und nicht der Höhe des Schadens festgelegt. Und da muss ich mich doch über dieses Strafmaß sehr wundern, wenn ich so über manches Urteil bei Unfällen mit überhöhter Geschwindigkeit oder Alkohol lese. Erinnert sei seinerzeit an den Unfall 2004 auf der A5
http://www.faz.net/aktuel...
bei dem seinerzeit eine Mutter mit ihrem Kind starb. In zweiter Instanz, das nur zur Erinnerung, wurde dann der Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.
Senioren? Fahranfänger? Andere Krankheiten?
Und was ist mit Senioren? Der 90jährige Herr z.B., der immer noch Auto fährt, halb blind, mit B-Ausweise usw.? Ich kenne das von meinem eigenen Großvater: subjektiv sind sie sich angeblich auch keiner Gefahr bewusst – so sagen sie jedenfalls. Stur wie ein Bock. Objektiv aber sind sie eine Gefahr.
Und was ist mit Fahranfängern, die extrem viele Unfälle bauen? Da ist es ja m.W. noch extremer.
Fußgänger und Radfahrer sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer, und ich denke mal, dass Schutzmaßnahmen immer mit den Schwächsten im Fokus beginnen müssen. Also sollten m.E. die motorisierten strengeren Kontrollen unterliegen: härtere Regeln bei Vergehen von Fahranfängern, regelmäßige Tests bei Senioren, und verbindliche Tests in jedem Alter, falls eine geistige Behinderung vorliegt, wie in diesem Fall mit Epilepsie, z.B. mit Überweisung vom Hausarzt an eine spezielle medizinische Untersuchungsstelle.
Aber was käme dabei raus? Würde man z.B. Menschen mit Epilepsie dann nicht grundsätzlich das Autofahren verbieten? Was ist mit Leuten, die mal an Malaria erkrankt sind, deswegen Kachexie haben und Epilepsie-ähnliche Anfälle bekommen können? Denen müsste man dann ja auch das Autofahren verbieten. Was ist noch okay, und wo ginge man zu weit?
In ihrer Auflistung fehlen
Leute die unter Stress oder anderen pyschischen Belastungen(positiv oder negativ, auch ein zu starker Fluss von Glückshormonen kann ablenken) stehen leiden, man kann die Liste ewig weiterführen wer eventuell eine Gefahr für den Verkehr wäre und kann quasi fast alle vom Verkehr ausschliessen...
Ich finde, dass das Urteil o.k. ist
Der Verurteilte scheint Probleme mit seiner Erkrankung zu haben.
So behauptete er, er sei kein Epileptiker. Obwohl er Anfälle erlitt und auch Medikamente gegen Epilepsie einnimmt.
Das verstehe einer, wer will.
Oder seine Behauptung, er habe über mehrere Jahre keine Anfälle gehabt. Erst nach der Aussage seiner Exfreundin knickte er ein.
Nach allem, was in der Presse zu lesen war, erachte ich das Urteil als richtig.
Stimme ihnen bei allem, was sie geschrieben haben, zu.
Ergänzend möchte ich noch Folgendes feststellen:
Der Verurteilte hätte wahrscheinlich seine Strafe mindern können, wenn er zu seiner Erkrankung gestanden hätte. Einsicht ist ein Weg zur Verbesserung. Allein, dass er seine Ärzte nicht von deren Verschwiegenheit entbunden hat im Prozess, war sicherlich nicht vorteilhaft für ihn. Die einzige rationale Erklärung für Aussenstehende ist, dass der Mann tatsächlich etwas zu verbergen hatte. Ansonsten hätte er sich wohl doch mit den Befunden sich entlasten können, oder?
Zufällig kenne ich beruflich eine Person, die ganz anderst mit einer solcher Erkrankung umgeht: Beim ersten Anfall vor ca. zwanzig Jahren und der Diagnose danach hat er sich entsprechend umgestellt. So setzt er sich z.B. seitdem nicht mehr ans Lenkrad (dabei gibt es hier nur eine milde Ausprägung der Erkrankung, mit Anfällen alle paar Jahre mal, die meist nur Neurologen auffällt).
Bleibt nur noch zu hoffen, dass der Mann nach der Entlassung aus dem Gefängnis die richtigen Psychologen/Psychotherapeuten findet, um die richtige Einstellung zu seiner Erkrankung zu findet. Aber, nachdem man diesen Prozess verfolgt hat, sind Zweifel angebracht.