Becker-UrteilDie vergebliche Mission des Michael Buback

Wer Siegfried Buback 1977 erschoss, ist auch nach der Verurteilung von Verena Becker unklar. Das Anliegen seines Sohns musste scheitern, kommentiert Ludwig Greven.

Wer hat am 7. April 1977 geschossen? Wer hat den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei Begleiter ermordet? Den Sohn treiben diese Fragen seit Jahren um. Sie sind zu Michael Bubacks persönlicher Mission geworden.

Er ist fest davon überzeugt, dass es eine Frau war: Verena Becker, ein führendes Mitglied der zweiten RAF-Generation. Mit seinem beharrlichen Insistieren hatte er das neue Verfahren gegen die schon einmal zu lebenslanger Haft verurteilte frühere Terroristin ins Rollen gebracht. Als übereifriger, fast manischer Nebenkläger hat er versucht, die Bundesanwaltschaft auf seine Seite zu ziehen. Und sie, als ihm das nicht gelang, ebenfalls "angeklagt".

Anzeige

Bubacks Mission ist gescheitert. Trotz all seiner Bemühungen und Medienauftritte hat der fast zwei Jahre dauernde Prozess keinen Beweis erbracht, dass Verena Becker die Mörderin seines Vaters war. Sie wurde zwar am Ende zu vier Jahren Gefängnis verurteilt – aber nur wegen Beteiligung an der Planung und Vorbereitung des Attentats.

Der Weg der "schwarzen Braut"

Verena Becker wird im Juli 1952 geboren. Anders als viele ihrer späteren Komplizen stammt sie nicht aus einem bürgerlichen Elternhaus. Sie hat neun Geschwister und verlebt eine karge Kindheit in Westberlin. Nach der Mittleren Reife besucht sie eine Haushaltsschule und arbeitet in einer Fleischfabrik, bis sie arbeitslos wird. Anfang der 70er Jahre zieht die radikale Feministin nachts mit ihrer Freundin Inge Viett durch Westberlin, zertrümmert die Fenster von Sexshops und hinterlässt eine Botschaft: »Die schwarze Braut kommt.« Bei der Bewegung 2. Juni lernt Becker das Bombenbauen. »Plötzlich entdeckte ich hinter dem Mädchengesicht die entschlossene junge Frau«, schreibt Viett später. Für den Mord an einem Bootsbauer geht Verena Becker 1974 in Haft. Ein Jahr später wird sie von Komplizen freigepresst und in den Jemen ausgeflogen. Dort stößt sie zu den Terroristen der Roten Armee Fraktion (RAF), die in der südjemenitischen Wüste den Guerillakrieg üben.

Kaum fassbare Pannen

Michael Buback muss das als schwere persönliche Niederlage empfinden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird für immer ungeklärt bleiben, wer unmittelbar für den Tod seines Vaters und seiner beiden Begleiter verantwortlich war. Ein unbefriedigendes Ergebnis auch für die Öffentlichkeit, die mehr als drei Jahrzehnte nach dem blutigsten Jahr des RAF-Terrors mit diesem dunklen Kapitel der bundesdeutschen Geschichte abschließen möchte.

Eines aber hat der Prozess gegen Verena Becker geleistet: Er hat kaum fassbare Schlampereien und Ungereimtheiten der seinerzeitigen Ermittlungen zu Tage gefördert. Und das ausgerechnet nach dem Attentat auf denjenigen, der an oberster Stelle die Terrortaten der RAF aufklären sollte und deshalb im Fokus ihrer inhaftierten Rädelsführer stand. Auch in der Behörde des Generalbundesanwaltes wurden Spuren nicht oder zu spät verfolgt. Akten wurden vernichtet, das bei dem Anschlag verwendete Motorrad wurde drei Jahre danach verkauft, das Fluchtfahrzeug ist wie andere wichtige Beweismittel "verschwunden".

Das hat die Wahrheitsfindung in diesem womöglich letzten großen RAF-Prozess erschwert. Ebenso wie die lange Zeit, die seit dem Buback-Attentat verstrichen ist. Die Erinnerungen vieler Zeugen sind verblasst und für ein Gerichtsverfahren nicht mehr zu gebrauchen.

Massiv behindert wurde dieser Prozess aber auch dadurch, dass die Sicherheitsbehörden bis heute manches im Zusammenhang mit dem Buback-Attentat unter Verschluss halten. Das ist, wie sein Sohn zu Recht beklagt, ein wirklicher Skandal.

Verena Becker war, wie der Prozess noch einmal bestätigt hat, eine Informantin für den Verfassungsschutz. Ausführliche Vermerke über Aussagen von ihr gegenüber Mitarbeitern des Geheimdienstes wurden dem Gericht jedoch vorenthalten oder geschwärzt. Der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat Teile der brisanten Unterlagen vor Prozessbeginn für 30 Jahre gesperrt. Weshalb? Um eine allzu enge Verbindung der Verfassungsschützer zu einer Führungsfigur der RAF zu vertuschen, oder daraus resultierende einseitige Ermittlungen? Oder doch nur, um eine Informantin und ihre Kontaktleute zu schützen?

Die Bundesanwälte hatten erkennbar kein Interesse daran, dies aufzuklären. Sie waren und sind davon überzeugt, wie sie schon in der Anklage schrieben und dann auch im Schlussplädoyer ausführten, dass Verena Becker zwar den Anschlag maßgeblich vorantrieb und vorbereitet und dass sie das Bekennerschreiben abgeschickt hat, an dem sich DNA-Spuren von ihr fanden. Aber sie hielten wie die Angeklagte daran fest, dass sie nicht auf dem Motorrad saß und nicht sie die Mörderin war.

Dem Gericht blieb deshalb gar nichts anderes übrig, als die Angeklagte vom Mordvorwurf freizusprechen, den einzig Michael Buback als Neben-Ankläger erhob.

Vergebliche Suche nach der Wahrheit

Die juristische Bilanz dieses 7. April 1977 lässt sich also so zusammenfassen: Günter Sonnenberg, der höchstwahrscheinlich das Motorrad des Mörder-Duos steuerte, wurde wegen anderer Taten verurteilt; Christian Klar und Knut Folkerts, von denen einer nach Auffassung der Ankläger der Todesschütze war, wurden lediglich wegen gemeinschaftlichen Mordes an dem Generalbundesanwalt verurteilt, so wie Becker jetzt wegen Beihilfe.

Der Gerechtigkeit ist damit Genüge getan, dem Gerechtigkeitsempfinden von Michael Buback nicht. Das aber konnte der Rechtsstaat ohnehin nicht leisten. Ihm kann es nicht darum gehen, den verständlichen Wunsch von Opfer-Angehörigen nach Wahrheit und Sühne zu befriedigen. Seine Aufgabe ist einzig und allein, Verbrechen – wenn möglich – aufzuklären, den oder die Täter zu verurteilen und damit den öffentlichen Frieden wiederherzustellen.

Um Bubacks Wunsch nach Aufklärung zu erfüllen, und ebenso den der Öffentlichkeit, wäre es besser gewesen, eine Art Wahrheitskommission einzusetzen, so wie es schon früher diskutiert wurde, statt einen vergeblichen (Privat-)Prozess zu führen.

Dazu hätte freilich gehört, dass sowohl die Sicherheitsbehörden als auch die verbliebenen RAF-Täter Interesse an der Aufklärung des Buback- und anderer Morde hätten. Die meisten von ihnen schweigen. So wird die letzte Wahrheit wohl für immer im Dunkel bleiben.

 
Leserkommentare
  1. Hätte es damals in Deutschland ähnliche moderne Terrorgesetze wie jetzt in den USA gegeben, wären solche Morde nicht so leicht zu bewerkstelligen gewesen.

    Deutschland sollte sich in Zukunft mehr an den USA und GB orientieren.

    4 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Es sei vielleicht daran erinnert, dass der "Deutsche Herbst" in direktem Zusammenhang mit der Einführung von "modernen" Anti-Terror-Gesetzen in Zusammenhang stand. Nicht umsonst befiel ja nach dem Buback-Mord auch viele die "klammheimliche Freude".

    Entfernt. Bitte beachten Sie das konkrete Artikelthema. Danke, die Redaktion/ls

    So wie der Artikel das beschreibt, ist Voraussetzung für eine Aufklärung der Wunsch der Beteiligten, diese auch zu wollen. Dazu brauchte man die Akten des Verfassungschutzes.

    Das heisst doch, dass einige Verantwortliche die Aufklärung nicht wollen. Sie haben sicher gute Gründe dafür.

    Buback Sohn bleibt also mit seinem legitimen Anliegen auf der Strecke, weil, wie er das richtig sieht, deutsche Behörden an einer Aufklärung nicht interessiert sind. Das ist besonders herbe, weil sein Vater ja einer der obersten Staatdiener war und sogar sein Leben dabei eingesezt hat.

    Menschliches Leid zählt eben nicht im Staate.

    • Afa81
    • 06.07.2012 um 21:04 Uhr

    ...den Ball ins Rollen bringen :-)

    Bedenklich finde ich eher die Parallelitäten zwischen dem Buback-Mord und den Morden der NSU. In beiden Fällen war der Verfassungsschutz an der Sache dran - in beiden Fällen hat man zugeschaut und in beiden Fällen hält man Akten unter Verschluss.

    Übrigens: selbst die allerbesten Antiterrorgesetze nützen nichts - es wird immer Organisationen geben, die sie außer Kraft setzen, weil sie die Lücken finden.

    • xpeten
    • 06.07.2012 um 23:49 Uhr

    genau so, wie die "modernen Terrorgesetze" in den USA Werkzeug des Extremismus sind.

    Oder hätte dieses "Orientieren an den USA und GB" die 10 NSU-Morde verhindert?

    • Karl63
    • 07.07.2012 um 9:09 Uhr

    Derlei Vergleiche sind völlig sinnlos und zeugen eher von eine Unkenntnis der politischen Situation in der Bundesrepublik in den siebziger Jahren. Der Weg in die Radikalisierung eines kleinen Teils der außerparlamentarischen Opposition in den späten sechziger Jahren ist (u.a. von Stefan Aust) in vielerlei Weise dokumentiert worden. Es ist ein Trugschluss zu unterstellen eine (Splitter-) Gruppe die bereit ist, sich in der Gesellschaft derart zu isolieren, wäre durch Gesetze von ihrem Tun abzuhalten. Was dem Treiben der RAF letztlich ein Ende bereitete war ein breiter Konsens innerhalb der Gesellschaft, politisch motivierte Gewalt klar abzulehnen. Es ist das Verdienst von Politikern wie Helmut Schmidt, dass bei der Auseinandersetzung des Staats mit seinen "radikalsten Gegnern" (wie es Stefan Aust formuliert hat), alle Grundsätze der Verfassung gewahrt wurden.
    Aus heutiger Sicht ist vor allen Dingen wichtig, dass es gelang alle Terroristen denen man habhaft werden konnte, vor ordentliche Gerichte gestellt und abgeurteilt wurden. Und dass diese nach ableisten der Strafe(n) resozialisiert wurden und keine Gefahr für die Gesellschaft mehr darstellen.
    Selbstverständlich wäre es mit den heutigen Möglichkeiten der Forensik sehr viel eher möglich, die Geschehnisse aufzuklären. Nur standen viele Methoden die heute Standard sind vor 30 Jahren nicht zur Verfügung.

    Es sei vielleicht daran erinnert, dass der "Deutsche Herbst" in direktem Zusammenhang mit der Einführung von "modernen" Anti-Terror-Gesetzen in Zusammenhang stand. Nicht umsonst befiel ja nach dem Buback-Mord auch viele die "klammheimliche Freude".

    Entfernt. Bitte beachten Sie das konkrete Artikelthema. Danke, die Redaktion/ls

    So wie der Artikel das beschreibt, ist Voraussetzung für eine Aufklärung der Wunsch der Beteiligten, diese auch zu wollen. Dazu brauchte man die Akten des Verfassungschutzes.

    Das heisst doch, dass einige Verantwortliche die Aufklärung nicht wollen. Sie haben sicher gute Gründe dafür.

    Buback Sohn bleibt also mit seinem legitimen Anliegen auf der Strecke, weil, wie er das richtig sieht, deutsche Behörden an einer Aufklärung nicht interessiert sind. Das ist besonders herbe, weil sein Vater ja einer der obersten Staatdiener war und sogar sein Leben dabei eingesezt hat.

    Menschliches Leid zählt eben nicht im Staate.

    • Afa81
    • 06.07.2012 um 21:04 Uhr

    ...den Ball ins Rollen bringen :-)

    Bedenklich finde ich eher die Parallelitäten zwischen dem Buback-Mord und den Morden der NSU. In beiden Fällen war der Verfassungsschutz an der Sache dran - in beiden Fällen hat man zugeschaut und in beiden Fällen hält man Akten unter Verschluss.

    Übrigens: selbst die allerbesten Antiterrorgesetze nützen nichts - es wird immer Organisationen geben, die sie außer Kraft setzen, weil sie die Lücken finden.

    • xpeten
    • 06.07.2012 um 23:49 Uhr

    genau so, wie die "modernen Terrorgesetze" in den USA Werkzeug des Extremismus sind.

    Oder hätte dieses "Orientieren an den USA und GB" die 10 NSU-Morde verhindert?

    • Karl63
    • 07.07.2012 um 9:09 Uhr

    Derlei Vergleiche sind völlig sinnlos und zeugen eher von eine Unkenntnis der politischen Situation in der Bundesrepublik in den siebziger Jahren. Der Weg in die Radikalisierung eines kleinen Teils der außerparlamentarischen Opposition in den späten sechziger Jahren ist (u.a. von Stefan Aust) in vielerlei Weise dokumentiert worden. Es ist ein Trugschluss zu unterstellen eine (Splitter-) Gruppe die bereit ist, sich in der Gesellschaft derart zu isolieren, wäre durch Gesetze von ihrem Tun abzuhalten. Was dem Treiben der RAF letztlich ein Ende bereitete war ein breiter Konsens innerhalb der Gesellschaft, politisch motivierte Gewalt klar abzulehnen. Es ist das Verdienst von Politikern wie Helmut Schmidt, dass bei der Auseinandersetzung des Staats mit seinen "radikalsten Gegnern" (wie es Stefan Aust formuliert hat), alle Grundsätze der Verfassung gewahrt wurden.
    Aus heutiger Sicht ist vor allen Dingen wichtig, dass es gelang alle Terroristen denen man habhaft werden konnte, vor ordentliche Gerichte gestellt und abgeurteilt wurden. Und dass diese nach ableisten der Strafe(n) resozialisiert wurden und keine Gefahr für die Gesellschaft mehr darstellen.
    Selbstverständlich wäre es mit den heutigen Möglichkeiten der Forensik sehr viel eher möglich, die Geschehnisse aufzuklären. Nur standen viele Methoden die heute Standard sind vor 30 Jahren nicht zur Verfügung.

  2. Es sei vielleicht daran erinnert, dass der "Deutsche Herbst" in direktem Zusammenhang mit der Einführung von "modernen" Anti-Terror-Gesetzen in Zusammenhang stand. Nicht umsonst befiel ja nach dem Buback-Mord auch viele die "klammheimliche Freude".

    3 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion/ls

    Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion/ls

  3. dass Kommentar #1 nicht ernst oder ironisch gemeint ist.

    Interessant, dass man solchen Sachen noch 30 Jahren nach hängt aber der Benno Ohnesorg Mörder bis heute nicht bestraft wurde... Dieser Staat macht sich teilweise echt lächerlich.

    29 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Da haben Sie ganz recht. Das liegt an den absurd hohen Anforderungen an der Wiederaufnahme von Strafprozessen zulasten des Täters.

    Man hat hier meiner Meinung nach ein zu hohes Gewicht auf den Schutz des Täters gelegt. Rechtsfrieden hängt nicht nur von der Bestandskraft von Freisprüchen ab, sondern auch von tieferer Gerechtigkeit.

    Da haben Sie ganz recht. Das liegt an den absurd hohen Anforderungen an der Wiederaufnahme von Strafprozessen zulasten des Täters.

    Man hat hier meiner Meinung nach ein zu hohes Gewicht auf den Schutz des Täters gelegt. Rechtsfrieden hängt nicht nur von der Bestandskraft von Freisprüchen ab, sondern auch von tieferer Gerechtigkeit.

  4. 4. [...]

    Entfernt. Bitte beachten Sie das konkrete Artikelthema. Danke, die Redaktion/ls

    16 Leserempfehlungen
  5. 5. [...]

    Entfernt. Bitte äußern Sie sich sachlich und respektvoll. Danke, die Redaktion/lv

    4 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    ihr Kommentar bezwecken? Ich hätte genauso gehandelt, und jeden Juristen, der mich hindert, als Mittäter und Sympatisanten angesehen! Was nun klein...klein herauskommt gibt doch den Eindruck einer Bananenrepublik.

    ihr Kommentar bezwecken? Ich hätte genauso gehandelt, und jeden Juristen, der mich hindert, als Mittäter und Sympatisanten angesehen! Was nun klein...klein herauskommt gibt doch den Eindruck einer Bananenrepublik.

  6. Jeder von uns kann Opfer eines Verbrechens werden, jeder kann als Angehöriger Zeit seines restlichen Lebens in die Lage geraten, an dem Verbrechen immer wieder neu zu zerbrechen.
    Michael Buback ist "die Öffentlichkeit".
    Der öffentliche Frieden ist für mich auf keinen Fall wieder hergestellt.
    Der Öffentlichkeit wird vielmehr klar vor Augen geführt, dass ihre Belange uninteressant sind neben vielen anderen Belangen, die vorrangig sind.
    Zum Beispiel des Belanges der Politik - nichts geht gegen sie.
    Selbst der Tod einer hochgestellten Persönlichkeit des Staates ist dann nebensächlich, wenn die Belange eines mächtigeren Systemvertreters in den Vordergrund gestellt werden - es müsste im allgemeinen Interesse liegen zu klären:
    Warum darf dieser Mord nicht aufgeklärt werden?
    Es muss im Staatsinteresse liegen, nämlich im Interesse des Volkes, der Öffentlichkeit, diesen Fakt restlos aufzuklären.
    Statt dessen: Weggucken. Schwamm drüber. War ja nicht ich.
    Jedem Einzelnen dieser Schulterzucker wäre zu wünschen, selber direkt Betroffener zu werden, und sei es nur in der Rolle des Michael Buback, als überlebender, zur Rastlosigkeit verdammter Hinterbliebener. Getriebener der Tat, der Täter - und der Mächte im Hintergrund, die aufgedeckt gehören.
    Es ist ja nun nicht so, dass Michael Buback in Geisteverwirrung beharrt und störrisch ist - es ist einfach klar ersichtlich, hier wird ein Machtloser Spielball der Mächtigeren - und das darf nicht sein! Und das öffentlich!
    Eigentlich unfassbar.

    15 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    HA! Selten so gelacht...

    derkafir, Sie haben recht - und liegen meilenweit daneben. Der Verlust seines Vaters war für M. Buback sicher tragisch - und jeder lebt in der Gefahr Opfer eine Verbrechens zu werden. Und neben den Opfern hat natürlich auch die Gesellschaft einen Anspruch auf Aufklärung und ggf. Bestrafung der Täter. Und genau das wurde in diesem Verfahren trotz aller Schwierigkeiten versucht.

    Herr Buback ist und bleibt aber davon überzeugt den Tathergang zu kennen, auch wenn seine Vorträge hierzu nicht schlüssig sind und die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft z.T. ausser Acht lassen. Damit ist nicht gesagt, dass er nicht doch recht hat, die Wahrscheinlichkeit ist jedoch sehr gering. Und beim kleinsten Ansatz eines Zweifels gilt eben "in dubio pro re". Unter diesem Gesichtspunkt ist für mich nach allem was ich weiß völlig unklar wieso Frau Becker in diesem(!) Verfahren überhaupt verurteilt worden ist.

    Tja, Frau Becker und ein großer Teil ihrer Generation dachte damals wohl eher "Benno Ohnesorg steht für uns alle." Und manche denken dies, während der Mörder Ohnesorgs bis heute ungeschoren seine Pension genießt, wohl noch immer (wenn auch klammheimlich). Würde ich mal drüber nachdenken.

    HA! Selten so gelacht...

    derkafir, Sie haben recht - und liegen meilenweit daneben. Der Verlust seines Vaters war für M. Buback sicher tragisch - und jeder lebt in der Gefahr Opfer eine Verbrechens zu werden. Und neben den Opfern hat natürlich auch die Gesellschaft einen Anspruch auf Aufklärung und ggf. Bestrafung der Täter. Und genau das wurde in diesem Verfahren trotz aller Schwierigkeiten versucht.

    Herr Buback ist und bleibt aber davon überzeugt den Tathergang zu kennen, auch wenn seine Vorträge hierzu nicht schlüssig sind und die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft z.T. ausser Acht lassen. Damit ist nicht gesagt, dass er nicht doch recht hat, die Wahrscheinlichkeit ist jedoch sehr gering. Und beim kleinsten Ansatz eines Zweifels gilt eben "in dubio pro re". Unter diesem Gesichtspunkt ist für mich nach allem was ich weiß völlig unklar wieso Frau Becker in diesem(!) Verfahren überhaupt verurteilt worden ist.

    Tja, Frau Becker und ein großer Teil ihrer Generation dachte damals wohl eher "Benno Ohnesorg steht für uns alle." Und manche denken dies, während der Mörder Ohnesorgs bis heute ungeschoren seine Pension genießt, wohl noch immer (wenn auch klammheimlich). Würde ich mal drüber nachdenken.

  7. HA! Selten so gelacht...

    4 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    lachhaft findest,
    und die Bemühungen des Sohnes, gegen alle Widerstände von Verfassungsschutz etc. den Mord aufzuklären,
    kann ich nicht folgen.

    Einfach mal den Bericht der ARD anschauen,
    - Zeugen, deren Aussagen unterdrückt werden
    - mangelhafte Ermittlungen
    - zerschredderte Akten
    - eine kleine V- Frau, die zufällig gedeckt wird

    kommen so leichte Bedenken zu Tag, ob das demokratiefeindliche Verhalten der Verfassungsschutz- Behörden nicht schon längere Zeit andauert, und nicht erst mit der NSU begann.

    lachhaft findest,
    und die Bemühungen des Sohnes, gegen alle Widerstände von Verfassungsschutz etc. den Mord aufzuklären,
    kann ich nicht folgen.

    Einfach mal den Bericht der ARD anschauen,
    - Zeugen, deren Aussagen unterdrückt werden
    - mangelhafte Ermittlungen
    - zerschredderte Akten
    - eine kleine V- Frau, die zufällig gedeckt wird

    kommen so leichte Bedenken zu Tag, ob das demokratiefeindliche Verhalten der Verfassungsschutz- Behörden nicht schon längere Zeit andauert, und nicht erst mit der NSU begann.

  8. Es ist nicht nur Buback Opfer des RAF Terrors geworden. Seinen Tod nun seit Jahrzehnten besonders herauszuheben hat ein Geschmäckle. Es stellt sich so dar, als wären die anderen Opfer weniger bemitleidenswert, weil der Focus so auf Buback liegt.

    Man wird das nicht mehr ganz aufklären können. Mögen die Totenin Frieden ruhen und mit ihnen die Ereignisse.

    8 Leserempfehlungen

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service