Bundesgerichtshof: Gericht setzt Grenzen für Fixierung Demenzkranker
In Pflegeheimen werden Demenzkranke oft mit Gurten oder Gittern daran gehindert, ihr Bett zu verlassen. Dafür ist künftig ein Gerichtsurteil nötig, entschied der BGH.
Demente Heimbewohner dürfen nicht ohne gerichtliche Genehmigung mit Bettgittern oder Gurten in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Zustimmung des Betreuers reiche nicht aus, urteilten die Richter. Das Anbringen von Bettgittern sowie die Fixierung im Stuhl mit einem Beckengurt seien freiheitsentziehende Maßnahmen, die eine gerichtliche Prüfung erfordern.
Demente Menschen zeigen oft einen großen Bewegungsdrang, verlassen die Einrichtungen und irren draußen herum. Nach im Frühjahr veröffentlichten Zahlen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen werden etwa 140.000 Menschen mit Gittern, Gurten oder anderen Barrieren daran gehindert, ihr Bett oder ihren Rollstuhl zu verlassen. Bei etwa 14.000 von ihnen fehle die richterliche Genehmigung, stellte der Medizinische Dienst fest.

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Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung schätzt sogar, dass bis zu 280.000 von insgesamt 700.000 Pflegeheimbewohnern fixiert werden. Stiftungsvorstand Eugen Brysch forderte die Gesundheitsminister von Bund und Ländern auf, Maßnahmen zu treffen, um Fixierungen möglichst zu verhindern. "Durch Schulung des Personals und angepasste Hilfsmittel kann auf den größten Teil der freiheitsentziehenden Maßnahmen verzichtet werden."
Auch bei Vollmacht ist ein Urteil nötig
Demenz ist eine der verbreitetsten Alterskrankheiten moderner Gesellschaften. Weltweit leiden mehr als 35 Millionen Menschen an Demenz, schätzen Experten der Weltgesundheitsorganisation, in Industrieländern sind durchschnittlich schon mehr als fünf Prozent der über 60-Jährigen von der Krankheit betroffen. Allein in Deutschland gibt es fast 1,3 Millionen Demenzkranke. Es wird erwartet, dass sich die Zahl bis 2050 verdoppelt. In den Niederlanden gibt es inzwischen Modellprojekte, in denen demenzkranken Menschen ein ganzes Dorf geboten wird, in dem sie sich bewegen können – inklusive Supermarkt und Friseursalon.
Im vorliegenden BGH-Fall hatte der Sohn einer 1922 geborenen Frau eingewilligt, Gitter am Bett seiner Mutter anzubringen und sie tagsüber mittels eines Beckengurts in ihrem Stuhl festzuschnallen. Zuvor war sie mehrfach gestürzt und hatte sich dabei den Kiefer gebrochen.
- Demenz: Hilfe für Kranke und Angehörige
Mit generellen Fragen, aber auch persönlichen Anliegen kann man sich an die Deutsche Alzheimer Gesellschaft wenden. Hier findet man auch Links zu Alzheimer-Gesellschaften, Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen, die Adressen von "Gedächtnissprechstunden", Internetseiten mit Verzeichnissen von Pflegediensten, Betreuungsgruppen, Heimen und dergleichen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet einen "Wegweiser" an, der auch zu sog. Demenz-Wohngemeinschaften führt. Eine Adressdatenbank offeriert 4500 Angebote bei Demenz und Alzheimer.
Mit neuen Konzepten und aktuellen Diskussionen (zum Beispiel mit Betroffenen, die noch mitreden können und wollen) beschäftigt sich Demenz Support Stuttgart.- Einrichtungen und Pflege
-
Um sich allgemein über Pflegeeinrichtungen in Deutschland zu orientieren, kann man den Pflegenavigator der AOK benutzen. Hier werden Heime im Umkreis eines Postleitzahlbereiches kurz vorgestellt. Man findet die entsprechenden Links und eine Bewertung laut Medizinischem Dienst der Krankenversicherung (MDK). Darüber hinaus gibt es in fast 400 deutschen Städten sogenannte Pflegestützpunkte, die Betroffene und deren Angehörige "unabhängig und neutral beraten" wollen.
Das Haus im Park in Bremerhaven hat eine Sorge nicht: genügend Bewohner zu finden. Derzeit gibt es 29 Anmeldungen. Die Wartezeit beträgt rund drei bis fünf Monate. Familien, die auf einen Platz warten, werden betreut und "seelisch aufgefangen". Dem Haus im Park vergleichbare Einrichtungen haben sich im Deutschen Qualitätsbündnis Demenz (DQD) zusammengetan.
Zu den relativ neuen Konzepten einer Pflege von Menschen mit Demenz gehören die Pflegeoasen für die letzte Lebensphase; wichtiges Merkmal ist ein zentraler, gemeinsam zu nutzender Raum, die Oase. Hier sollen Gemeinschaft und Geborgenheit im Vordergrund stehen. Die Pflegeoasen werden bisher nicht bundesweit, sondern von einzelnen Institutionen, zum Teil innerhalb eines traditionellen Pflegeheims, angeboten. Die Philosophisch-Theologische Hochschule in Vallendar hat eine Studie dazu erstellt.
Die Mutter hatte ihrem Sohn schon im Jahr 2000 eine notarielle Vorsorgevollmacht erteilt, die auch Maßnahmen bei der Unterbringung in einem Heim umfasste. Die Zustimmung des Sohnes sei dennoch nicht ausreichend, entschied der BGH. Zum Schutz der Betroffenen müsse das Betreuungsgericht überprüfen, ob die Vollmacht auch im Sinne der Betroffenen ausgeübt werde.






Endlich.
Es ist zu wünschen, dass die Gerichte dann im Sinne des Patienten entscheiden. Leider neigen Gerichte oft dazu, im Sinne des Heimes bzw. Krankenhauses zu entscheiden, zumal Ärtze diese Maßnahmen für den "Patientenwohl" als notwendig erklären.
Aussage eines Arztes: "Wenn ich sage, dass das notwendig ist, dann macht das das Gericht!"
Zitat aus dem Artikel:
"Im vorliegenden BGH-Fall hatte der Sohn einer 1922 geborenen Frau eingewilligt, Gitter am Bett seiner Mutter anzubringen und sie tagsüber mittels eines Beckengurts in ihrem Stuhl festzuschnallen. Zuvor war sie mehrfach gestürzt und hatte sich dabei den Kiefer gebrochen."
Ist es dem Patientenwohl (es heißt übrigens *das* Patientenwohl) nicht zuträglich, wenn eine Frau, die ohne derartige Fixierung regelmäßig stürzt und sich dabei schwere Verletzungen zuzieht, an solchen Ausflügen gehindert wird?
Klar, in einer perfekten Welt hätte jeder Demenzkranke einen eigenen Betreuer, der neben ihm her geht, und aufpasst, dass er sich nicht verletzt oder verläuft. In der Realität, vor allem in Krankenhäusern, ist das meist anders. Die Personaldecke im pflegerischen Bereich ist meistens eh recht dünn, und für die ständige Betreuung, die halbwegs mobile Demenzkranke nun einmal brauchen würden, ist einfach keine Kapazität mehr frei, wenn eine Krankenschwester im Nachtdienst 30 Patienten betreut und sich nebenbei noch um Neuaufnahmen und Notfälle auf der Station kümmern muss. Folglich bleibt kaum etwas anderes übrig, als diese Menschen zu fixieren, um sie vor sich selbst zu schützen. Höchstens eine medikamentöse Ruhigstellung wäre noch möglich, aber das ist ethisch fast noch verwerflicher, weil diese Medikamente Nebenwirkungen haben.
Im Übrigen, liebe(r) clair11, würde mich einmal interessieren, was sie für Alternativen vorschlagen würden.
Zitat aus dem Artikel:
"Im vorliegenden BGH-Fall hatte der Sohn einer 1922 geborenen Frau eingewilligt, Gitter am Bett seiner Mutter anzubringen und sie tagsüber mittels eines Beckengurts in ihrem Stuhl festzuschnallen. Zuvor war sie mehrfach gestürzt und hatte sich dabei den Kiefer gebrochen."
Ist es dem Patientenwohl (es heißt übrigens *das* Patientenwohl) nicht zuträglich, wenn eine Frau, die ohne derartige Fixierung regelmäßig stürzt und sich dabei schwere Verletzungen zuzieht, an solchen Ausflügen gehindert wird?
Klar, in einer perfekten Welt hätte jeder Demenzkranke einen eigenen Betreuer, der neben ihm her geht, und aufpasst, dass er sich nicht verletzt oder verläuft. In der Realität, vor allem in Krankenhäusern, ist das meist anders. Die Personaldecke im pflegerischen Bereich ist meistens eh recht dünn, und für die ständige Betreuung, die halbwegs mobile Demenzkranke nun einmal brauchen würden, ist einfach keine Kapazität mehr frei, wenn eine Krankenschwester im Nachtdienst 30 Patienten betreut und sich nebenbei noch um Neuaufnahmen und Notfälle auf der Station kümmern muss. Folglich bleibt kaum etwas anderes übrig, als diese Menschen zu fixieren, um sie vor sich selbst zu schützen. Höchstens eine medikamentöse Ruhigstellung wäre noch möglich, aber das ist ethisch fast noch verwerflicher, weil diese Medikamente Nebenwirkungen haben.
Im Übrigen, liebe(r) clair11, würde mich einmal interessieren, was sie für Alternativen vorschlagen würden.
Zitat aus dem Artikel:
"Im vorliegenden BGH-Fall hatte der Sohn einer 1922 geborenen Frau eingewilligt, Gitter am Bett seiner Mutter anzubringen und sie tagsüber mittels eines Beckengurts in ihrem Stuhl festzuschnallen. Zuvor war sie mehrfach gestürzt und hatte sich dabei den Kiefer gebrochen."
Ist es dem Patientenwohl (es heißt übrigens *das* Patientenwohl) nicht zuträglich, wenn eine Frau, die ohne derartige Fixierung regelmäßig stürzt und sich dabei schwere Verletzungen zuzieht, an solchen Ausflügen gehindert wird?
Klar, in einer perfekten Welt hätte jeder Demenzkranke einen eigenen Betreuer, der neben ihm her geht, und aufpasst, dass er sich nicht verletzt oder verläuft. In der Realität, vor allem in Krankenhäusern, ist das meist anders. Die Personaldecke im pflegerischen Bereich ist meistens eh recht dünn, und für die ständige Betreuung, die halbwegs mobile Demenzkranke nun einmal brauchen würden, ist einfach keine Kapazität mehr frei, wenn eine Krankenschwester im Nachtdienst 30 Patienten betreut und sich nebenbei noch um Neuaufnahmen und Notfälle auf der Station kümmern muss. Folglich bleibt kaum etwas anderes übrig, als diese Menschen zu fixieren, um sie vor sich selbst zu schützen. Höchstens eine medikamentöse Ruhigstellung wäre noch möglich, aber das ist ethisch fast noch verwerflicher, weil diese Medikamente Nebenwirkungen haben.
Im Übrigen, liebe(r) clair11, würde mich einmal interessieren, was sie für Alternativen vorschlagen würden.
Ich würde in der Situation lieber mobil sein und dann stürzen und was brechen. Ich würde sogar in Kauf nehmen, früher zu sterben.
Ich weiß, wie sich so eine Freiheitsberaubung anfühlt. Bevor mir das nochmal passiert, bin ich lieber tot.
Wer es anders sieht, kann sich ja auch freiwillig fixieren lassen.
Ich pflege meine alzheimerkranke Mutter, ich habe sie nicht ins Heim abgeschoben und lasse sie ihren Wandertrieb in ihrer gewohnten Umgebung ausleben. Mutters "Ausflüge" beunruhigen ständig, mir ist sicherlich nicht wohl in meiner Haut - Mutter gehts dagegen gut, da sie ihr Bedürfnis ausleben kann.
Ich verstehe jedoch absolut, dass hier fremdes Pflegepersonal überfordert ist und sich selbst ebenfalls schützen muss.
Wie immer: Da entscheiden Theoretiker, Leute hinterm Schreibtisch über Situationen, die sie überhaupt nicht nachvollziehen können - mir tun die pflegerischen Institutionen nur mehr leid angesichts der Alzheimer-Problematik
Ich würde in der Situation lieber mobil sein und dann stürzen und was brechen. Ich würde sogar in Kauf nehmen, früher zu sterben.
Ich weiß, wie sich so eine Freiheitsberaubung anfühlt. Bevor mir das nochmal passiert, bin ich lieber tot.
Wer es anders sieht, kann sich ja auch freiwillig fixieren lassen.
Ich pflege meine alzheimerkranke Mutter, ich habe sie nicht ins Heim abgeschoben und lasse sie ihren Wandertrieb in ihrer gewohnten Umgebung ausleben. Mutters "Ausflüge" beunruhigen ständig, mir ist sicherlich nicht wohl in meiner Haut - Mutter gehts dagegen gut, da sie ihr Bedürfnis ausleben kann.
Ich verstehe jedoch absolut, dass hier fremdes Pflegepersonal überfordert ist und sich selbst ebenfalls schützen muss.
Wie immer: Da entscheiden Theoretiker, Leute hinterm Schreibtisch über Situationen, die sie überhaupt nicht nachvollziehen können - mir tun die pflegerischen Institutionen nur mehr leid angesichts der Alzheimer-Problematik
Ich würde in der Situation lieber mobil sein und dann stürzen und was brechen. Ich würde sogar in Kauf nehmen, früher zu sterben.
Ich weiß, wie sich so eine Freiheitsberaubung anfühlt. Bevor mir das nochmal passiert, bin ich lieber tot.
Wer es anders sieht, kann sich ja auch freiwillig fixieren lassen.
Halte ich für fraglich, diese Einstellung. Wenn Sie mit 80 oder in noch höherem Alter stürzen, ist gerne mal der Schenkelhals gebrochen, dann hat sich die Mobilität erstmal erledigt. Es sei denn natürlich, der Patient ist so dement, dass er seine Lage nicht begreift, und aus dem Bett klettert, noch mal stürzt, und sich das operierte Bein noch einmal bricht. Dann muss wieder operiert werden, und das ganze geht von vorne los. Passiert leider viel zu oft, so etwas.
Abgesehen davon muss man auch beachten, dass in Krankenhäusern das Pflegepersonal gerade nachts (Stichwort "Sun-Down-Phänomen") durch umhergeisternde demente Patienten unnötig viel Arbeit bekommt, wodurch andere Patienten unter Umständen nicht adäquat behandelt werden können. Insofern ist eine Fixierung nicht nur ein Schutz des Patienten selbst, sondern auch anderer Beteiligter.
Ich denke, wenn ein Demenzkranker im Winter draussen erfriert, weil er nicht fixiert wurde, dann wird der Aufschrei gross sein. Vielleicht mag der Tod fuer den Erkrankten eine Erloesung sein, aber die Konsequenzen muesen dann die Einrichtung und das Personal tragen.
Halte ich für fraglich, diese Einstellung. Wenn Sie mit 80 oder in noch höherem Alter stürzen, ist gerne mal der Schenkelhals gebrochen, dann hat sich die Mobilität erstmal erledigt. Es sei denn natürlich, der Patient ist so dement, dass er seine Lage nicht begreift, und aus dem Bett klettert, noch mal stürzt, und sich das operierte Bein noch einmal bricht. Dann muss wieder operiert werden, und das ganze geht von vorne los. Passiert leider viel zu oft, so etwas.
Abgesehen davon muss man auch beachten, dass in Krankenhäusern das Pflegepersonal gerade nachts (Stichwort "Sun-Down-Phänomen") durch umhergeisternde demente Patienten unnötig viel Arbeit bekommt, wodurch andere Patienten unter Umständen nicht adäquat behandelt werden können. Insofern ist eine Fixierung nicht nur ein Schutz des Patienten selbst, sondern auch anderer Beteiligter.
Ich denke, wenn ein Demenzkranker im Winter draussen erfriert, weil er nicht fixiert wurde, dann wird der Aufschrei gross sein. Vielleicht mag der Tod fuer den Erkrankten eine Erloesung sein, aber die Konsequenzen muesen dann die Einrichtung und das Personal tragen.
Mein Vater ist ebenfalls demenzkrank. Er kennt keinen mehr, mich selbst und seine Frau eingeschlossen. Selbst auf Musik reagiert er nicht mehr, war er doch früher ein Sänger mit Leib und Seele.
Was er aber hat, ist Bewegungsdrang. Seine Koordination reicht aus, um sich im Krankenhaus die Infusionen aus dem Arm zu reißen, ständig mit den Füßen am Bett zu scheuern, bis diese Wund sind und ähnliches.
Fixierung ist notwendig im Sinne des Patientenwohls. Nun muss also ein Richter bescheinigen, dass es so ist. Das wird der im Regelfall tun, wenn es nötig ist und dann ist es auch gut. Nur sollte das dann schnell gehen - bevor der Patient sich die Knochen bricht, oder sich und andere gefährdet.
Was ist *natürlicher*? Dass ein alter und kranker Mensch umherirrt, stürzt und sich verletzt, in früheren Zeiten möglicherweise gar einem Raubtier zum Opfer fällt? Oder, dass sie/er nachts im Bett und tagsüber an den Stuhl gefesselt wird?
Schön ist keins von beiden, das ist klar. Aber unsere panische Angst vor dem Tod sowie das Kassensystem (bezahlt wird nunmal pro Monat, den der/die Pflegebedürftige gepflegt wird) hat eine "Lebensverlängerungsindustrie" geschaffen, für die einseitig nur die Zahl der Lebensjahre zählt, nicht deren Qualität. Und dann wird mit meist *frewilligen* Heimbewohnern in einer Art und Weise umgesprungen, die man noch nicht einmal bei Gefängnis-Insassen mehr akzeptiert.
Auch an anderer Stelle ist das sichtbar - z.B., wenn Krebsstudien die "Überlebensdauer ab Krebsdiagnose" als wichtigsten Faktor auswerten, und auf Themen wie Schmerzen, geistige Einschränkungen oder andere schwere Nebenwirkungen der Chemo-Therapie allenfalls am Rande eingehen, wenn überhaupt.
Das heißt jetzt nicht, dass man Pflege und medizinische Hilfe einstellen soll, im Gegenteil. Man sollte diese nur stärker an der Lebensqualität als an der Lebensdauer ausrichten. Und ja, auch demente Kranke haben Gefühle, und der Körper "erinnert" sich an diese über die Hormone auch länger als der Geist.
Jag
Ich pflege meine alzheimerkranke Mutter, ich habe sie nicht ins Heim abgeschoben und lasse sie ihren Wandertrieb in ihrer gewohnten Umgebung ausleben. Mutters "Ausflüge" beunruhigen ständig, mir ist sicherlich nicht wohl in meiner Haut - Mutter gehts dagegen gut, da sie ihr Bedürfnis ausleben kann.
Ich verstehe jedoch absolut, dass hier fremdes Pflegepersonal überfordert ist und sich selbst ebenfalls schützen muss.
Wie immer: Da entscheiden Theoretiker, Leute hinterm Schreibtisch über Situationen, die sie überhaupt nicht nachvollziehen können - mir tun die pflegerischen Institutionen nur mehr leid angesichts der Alzheimer-Problematik
...dass eine richterliche Verfügung notwendig war, um eine Fixierung in Altenheimen juristisch abzusichern. Die Frage ist, warum die Politik einerseits versucht, Vorsorgevollmachten - und damit Familien - zu stärken und dieses Instrument dann juristisch wieder relativiert wird.
Es gibt allerdings nicht nur die Alternativen fixieren oder stürzen und die wird auch jetzt schon in z.T. verantwortungslosem Umfang praktiziert: Neuroleptika. Das Problem dabei ist allerdings, dass diese Medikamente die Sturzgefahr nur in geringerem Umfang reduzieren als Fixierungen. Und entscheidender: Die Menschen stehen am nächsten Tag noch unter dem Einfluss dieser Medikamente, was wiederum die Sturzgefahr erhöht.
Wollen wir unsere Senioren wirklich medikamentös "wegklatschen" anstatt sie ihre letzte Lebenszeit so präsent und lebendig zu erhalten, wie es bei einer Demenzerkrankung noch möglich ist?
Der weitgehende Verzicht auf Fixierungen mag gesinnungsethisch ja eine feine Sache sein, ist im Ergebnis aber Körperverletzung.
Das ist doch wie bei der Beschneidungsdebatte. Wieviel Macht hat der Betreuer. Gilt die Einwilligung des Betreuers immer?
Nur auch hier: es nützt hier nichts, das strafrechtlich regeln zu wollen, nachdem Motto wenn der Patient rechtswidrig fixiert wird, die Pfleger wegen Freiheitsberaubung verurteilt wird. Das ist theoretisch so, aber passiert in der Praxis nicht. Und Schmerzensgeld gibt es auch keine.
Von daher ist das eher nur Symbol. Es wird weiter fixiert werden mit oder ohne Genehmigung - und der Richter wird die Genehmigung eh erteilen.
Es ist aber ein Symbol, dass die Menschenwürde in Heimen besser werden müsste.
Und Nein, Neuroleptika ist keine Lösung, das ist noch schlimmer.
Das ist doch wie bei der Beschneidungsdebatte. Wieviel Macht hat der Betreuer. Gilt die Einwilligung des Betreuers immer?
Nur auch hier: es nützt hier nichts, das strafrechtlich regeln zu wollen, nachdem Motto wenn der Patient rechtswidrig fixiert wird, die Pfleger wegen Freiheitsberaubung verurteilt wird. Das ist theoretisch so, aber passiert in der Praxis nicht. Und Schmerzensgeld gibt es auch keine.
Von daher ist das eher nur Symbol. Es wird weiter fixiert werden mit oder ohne Genehmigung - und der Richter wird die Genehmigung eh erteilen.
Es ist aber ein Symbol, dass die Menschenwürde in Heimen besser werden müsste.
Und Nein, Neuroleptika ist keine Lösung, das ist noch schlimmer.
Das ist doch wie bei der Beschneidungsdebatte. Wieviel Macht hat der Betreuer. Gilt die Einwilligung des Betreuers immer?
Nur auch hier: es nützt hier nichts, das strafrechtlich regeln zu wollen, nachdem Motto wenn der Patient rechtswidrig fixiert wird, die Pfleger wegen Freiheitsberaubung verurteilt wird. Das ist theoretisch so, aber passiert in der Praxis nicht. Und Schmerzensgeld gibt es auch keine.
Von daher ist das eher nur Symbol. Es wird weiter fixiert werden mit oder ohne Genehmigung - und der Richter wird die Genehmigung eh erteilen.
Es ist aber ein Symbol, dass die Menschenwürde in Heimen besser werden müsste.
Und Nein, Neuroleptika ist keine Lösung, das ist noch schlimmer.
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