Colorado: Kino-Amokläufer wegen Mordes angeklagt
142 Anklagepunkte, 24-facher Mord – die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen James Holmes, den mutmaßlichen Attentäter von Aurora, erhoben. Ihm droht die Todesstrafe.
© RJ Sangosti/Pool/Reuters

James Holmes bei seinem ersten Erscheinen vor Gericht (Archiv)
Nach dem Massaker bei einer Batman-Premiere im US-Bundesstaat Colorado ist der mutmaßliche Täter des Mordes angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft des US-Bundesstaats legte James Holmes bei einer Anhörung am Montag insgesamt 142 Anklagepunkte zur Last, darunter 24-fachen Mord, versuchter Mord und Sprengstoffbesitz. Er habe bösartig gehandelt, "mit extremer Gleichgültigkeit über den Wert des menschlichen Lebens", hieß es in der Anklageschrift.
Die Anklage lautete formell auf 24-fachen Mord, obgleich zwölf Menschen ums Leben kamen. Zwölfmal werden ihm Todesschüsse mit tatsächlicher Mordabsicht vorgeworfen. In den anderen zwölf Fällen macht die Staatsanwaltschaft geltend, dass wegen des wahllosen Herumschießens zwölf Menschen ums Leben gekommen seien. Damit gibt es pro Mordopfer zwei Anklagefälle.
Die Staatsanwaltschaft erwägt nach eigenen Angaben, die Todesstrafe für Holmes zu fordern. Eine Entscheidung darüber muss spätestens 60 Tage nach der Anklageerhebung fallen. Die Todesstrafe wird in Colorado äußerst selten verhängt. Seit der Wiedereinführung in den siebziger Jahren wurde in dem Bundesstaat erst ein Straftäter hingerichtet.
Holmes machte bei der Anklageverlesung in Centennial nach Angaben des TV-Senders CNN erneut einen abwesenden Eindruck. Im Zentrum des Verfahrens dürfte die Frage stehen, ob der ehemalige Student zurechnungsfähig ist. Holmes, der schon bei seinem ersten Erscheinen vor Gericht geistig verwirrt gewirkt hatte, hörte sich die Verlesung der Anklage schweigend und ohne sichtbare Reaktion an, berichteten Reporter aus dem Gerichtssaal. Seine Haare waren weiterhin grellrot gefärbt. Er habe längere Zeit ins Leere gestarrt und die Augen weit aufgerissen. Allerdings habe er insgesamt einen etwas wacheren Eindruck als vor einer Woche gemacht, hieß es.
Der Angeklagte habe lediglich ein einziges Wort gesagt. Richter William Sylvester habe ihn gefragt, ob er mit der Forderung seiner Anwälte nach mehr Zeit bis zu einer ersten Anhörung einverstanden sei. Darauf habe Holmes mit kaum vernehmbarer Stimme "Ja" geantwortet, sagte ein CNN-Reporter.
Holmes' Verteidiger sehen fairen Prozess gefährdet
Holmes soll am 20. Juli bei einer Premierenvorstellung des Films The Dark Knight Rises in Aurora bei Denver wahllos ins Publikum geschossen haben. Dabei wurden zwölf Menschen getötet und 58 weitere verletzt. Die Polizei hatte den 24-jährigen Studenten kurz nach der Tat auf dem Parkplatz des Kinos gefasst. Zehn Überlebende des Massakers wurden am Montag weiter im Krankenhaus behandelt, vier von ihnen befanden sich in kritischem Gesundheitszustand. In seiner Wohnung hatte Holmes Sprengfallen aufgestellt.
Die Motive hinter der Tat liegen weiter im Dunkeln. Nach Angaben seiner Anwälte war Holmes bei einer Psychiaterin an seiner Universität in Behandlung. Vor der Tat soll er einen Notizblock mit seinen Plänen an die auf Schizophrenie spezialisierte Professorin geschickt haben. Holmes' Verteidiger warfen der Staatsanwaltschaft vor, Informationen über das Päckchen an die Medien weitergegeben zu haben. Damit werde das Recht des Verdächtigen auf einen fairen Prozess ernsthaft gefährdet, kritisierten sie.








@sabineschultz
In den USA darf der Waffenhändler niemandem ohne Genehmigung der Behörden eine Waffe verkaufen.
Die Behörden wiederum machen erst mal einen Backgroundcheck bevor sie die Genehmigung erteilen.
Zwischen 1994 und 2009 wurden so ca. 1.9 Millionen Waffenverkäufe untersagt.
Wer straffällig geworden ist, oder eben an so etwas wie Schizophrenie leidet, darf keine Waffe kaufen.
Der Waffenhändler hat wohl alles richtig gemacht, sonst wäre der inzwischen vor Gericht.
Es bringt nichts in diesem Fall den Fehler bei den Waffenhändlern zu suchen. Das Problem liegt bei den Behörden oder das diesen die psychische Erkrankung (noch?) nicht bekannt war.
Es bringt auch nichts den Fehler bei den Schusswaffen zu suchen, denn die Mörder steigen einfach auf andere Tatmittel um (Messer usw.). Hessen hat z.B. eine höhere Mordrate als Colorado obwohl die Waffengesetze in Hessen viel strenger sind.
Man muss hier an der richtigen Stelle ansetzen. Etwa den psychisch Erkrankten in eine Klinik einweisen oder Ähnliches.
http://www.ndr.de/regiona...
die Nichteinweisung auch:
http://www.spiegel.de/pan...
MfG KM
das wird jetzt zwar eine generelle Diskussion zu Waffengesetzen, aber da muss ich dann meinen Senf trotzdem nochmal dazugeben :-). ich finde die Frage, die sich stellt, ist doch, WEN man ueberwachen will: die gesamte Bevoelkerung oder die Personen, die eine Waffe fuehren wollen. Ich finde die Vorstellung, dass alle Personen mit einer wie auch immer definierten psychischen Erkrankung bei einer Behoerde registriert werden, nicht besonders erstrebenswert, weil es einen grossen Eingriff in die Privatssphaere darstellt. Wo hoert man denn da auf? Was ist dann meldepflichtig, was nicht? Schizophrenie z.B. beinhaltet in fruehen Stadien oft depressive Phasen, irgendwann kommt dann jemand auf die Idee alle depressive Menschen registrieren zu wollen, wo soll das enden? Warum nicht stattdessen diejenigen besser kontrollieren, die eine Waffe fuehren moechten? Diese Personen sollten nachweisen muessen, dass sie in der Lage sind eine Waffe zu fuehren, statt alle Menschen zu registrieren, die nicht dazu in der Lage sind. Da kann man dann gerne auch eine psychische Untersuchung fuer verlangen. aber wenn man das Recht auf Schusswaffenbesitz als so eine Art Menschenrecht versteht (wie die Waffenlobby in den USA das tut), ist das natuerlich eine unzumutbare Schikane.
http://www.ndr.de/regiona...
die Nichteinweisung auch:
http://www.spiegel.de/pan...
MfG KM
das wird jetzt zwar eine generelle Diskussion zu Waffengesetzen, aber da muss ich dann meinen Senf trotzdem nochmal dazugeben :-). ich finde die Frage, die sich stellt, ist doch, WEN man ueberwachen will: die gesamte Bevoelkerung oder die Personen, die eine Waffe fuehren wollen. Ich finde die Vorstellung, dass alle Personen mit einer wie auch immer definierten psychischen Erkrankung bei einer Behoerde registriert werden, nicht besonders erstrebenswert, weil es einen grossen Eingriff in die Privatssphaere darstellt. Wo hoert man denn da auf? Was ist dann meldepflichtig, was nicht? Schizophrenie z.B. beinhaltet in fruehen Stadien oft depressive Phasen, irgendwann kommt dann jemand auf die Idee alle depressive Menschen registrieren zu wollen, wo soll das enden? Warum nicht stattdessen diejenigen besser kontrollieren, die eine Waffe fuehren moechten? Diese Personen sollten nachweisen muessen, dass sie in der Lage sind eine Waffe zu fuehren, statt alle Menschen zu registrieren, die nicht dazu in der Lage sind. Da kann man dann gerne auch eine psychische Untersuchung fuer verlangen. aber wenn man das Recht auf Schusswaffenbesitz als so eine Art Menschenrecht versteht (wie die Waffenlobby in den USA das tut), ist das natuerlich eine unzumutbare Schikane.
http://www.ndr.de/regiona...
die Nichteinweisung auch:
http://www.spiegel.de/pan...
MfG KM
das wird jetzt zwar eine generelle Diskussion zu Waffengesetzen, aber da muss ich dann meinen Senf trotzdem nochmal dazugeben :-). ich finde die Frage, die sich stellt, ist doch, WEN man ueberwachen will: die gesamte Bevoelkerung oder die Personen, die eine Waffe fuehren wollen. Ich finde die Vorstellung, dass alle Personen mit einer wie auch immer definierten psychischen Erkrankung bei einer Behoerde registriert werden, nicht besonders erstrebenswert, weil es einen grossen Eingriff in die Privatssphaere darstellt. Wo hoert man denn da auf? Was ist dann meldepflichtig, was nicht? Schizophrenie z.B. beinhaltet in fruehen Stadien oft depressive Phasen, irgendwann kommt dann jemand auf die Idee alle depressive Menschen registrieren zu wollen, wo soll das enden? Warum nicht stattdessen diejenigen besser kontrollieren, die eine Waffe fuehren moechten? Diese Personen sollten nachweisen muessen, dass sie in der Lage sind eine Waffe zu fuehren, statt alle Menschen zu registrieren, die nicht dazu in der Lage sind. Da kann man dann gerne auch eine psychische Untersuchung fuer verlangen. aber wenn man das Recht auf Schusswaffenbesitz als so eine Art Menschenrecht versteht (wie die Waffenlobby in den USA das tut), ist das natuerlich eine unzumutbare Schikane.
sabineschultz meint:"... weil es einen grossen Eingriff in die Privatssphaere darstellt. Wo hoert man denn da auf? "
Das ist doch bei den Waffenbesitzern nicht anders. Verdachtsunabhängige Kontrollen in der Wohnung werden da schon durch geführt. Und das obwohl es sich fast ausschliesslich um absolut Gesetzestreuer Bürger handelt.
Also wenn Sie schon mit Liberalen Gedanken argumentieren, dann bitte nicht nach Belieben, sondern für alle gleich.
Und am Ende werden mehr Menschen durch Leute mit psychischen Krankheiten getötet, als im Zusammenhang mit legalen Waffen.
Ich wäre trotzdem geneigt Ihrer Argumentation zu folgen, dann aber bitte auch die Privatssphaere von Legalwaffenbesitzern verteidigen!
Der ehemalige deutsche Bundespräsident Gustav
Heinemann sagte: „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.”
Das bedeutet das an dieser Stelle eben angefangen wird die
bürgerlichen Freiheiten und die Privatsphäre zu beschneiden. Und wie Sie sagen:"Wo hoert man denn da auf? "
sabineschultz meint:"... weil es einen grossen Eingriff in die Privatssphaere darstellt. Wo hoert man denn da auf? "
Das ist doch bei den Waffenbesitzern nicht anders. Verdachtsunabhängige Kontrollen in der Wohnung werden da schon durch geführt. Und das obwohl es sich fast ausschliesslich um absolut Gesetzestreuer Bürger handelt.
Also wenn Sie schon mit Liberalen Gedanken argumentieren, dann bitte nicht nach Belieben, sondern für alle gleich.
Und am Ende werden mehr Menschen durch Leute mit psychischen Krankheiten getötet, als im Zusammenhang mit legalen Waffen.
Ich wäre trotzdem geneigt Ihrer Argumentation zu folgen, dann aber bitte auch die Privatssphaere von Legalwaffenbesitzern verteidigen!
Der ehemalige deutsche Bundespräsident Gustav
Heinemann sagte: „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.”
Das bedeutet das an dieser Stelle eben angefangen wird die
bürgerlichen Freiheiten und die Privatsphäre zu beschneiden. Und wie Sie sagen:"Wo hoert man denn da auf? "
sabineschultz meint:"... weil es einen grossen Eingriff in die Privatssphaere darstellt. Wo hoert man denn da auf? "
Das ist doch bei den Waffenbesitzern nicht anders. Verdachtsunabhängige Kontrollen in der Wohnung werden da schon durch geführt. Und das obwohl es sich fast ausschliesslich um absolut Gesetzestreuer Bürger handelt.
Also wenn Sie schon mit Liberalen Gedanken argumentieren, dann bitte nicht nach Belieben, sondern für alle gleich.
Und am Ende werden mehr Menschen durch Leute mit psychischen Krankheiten getötet, als im Zusammenhang mit legalen Waffen.
Ich wäre trotzdem geneigt Ihrer Argumentation zu folgen, dann aber bitte auch die Privatssphaere von Legalwaffenbesitzern verteidigen!
Der ehemalige deutsche Bundespräsident Gustav
Heinemann sagte: „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.”
Das bedeutet das an dieser Stelle eben angefangen wird die
bürgerlichen Freiheiten und die Privatsphäre zu beschneiden. Und wie Sie sagen:"Wo hoert man denn da auf? "
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