Urteil in OsloGericht erklärt Breivik für zurechnungsfähig – Höchststrafe

Der geständige Massenmörder Breivik aus Norwegen muss ins Gefängnis. Das Gericht in Oslo erklärte ihn in seinem Urteil für schuldfähig.

Anders Behring Breivik kurz vor der Verkündung des Urteils

Anders Behring Breivik kurz vor der Verkündung des Urteils

Das Strafgericht in Oslo hat den Massenmörder Anders Behring Breivik zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Wenche Arntzen sagte, der 33 Jahre alte Islamhasser sei zurechnungsfähig.

Das Urteil der Richter erging einstimmig. Das Strafmaß entspricht dem in Norwegen möglichen Höchstmaß. Ergänzend verhängte das Gericht Sicherungsverwahrung. Möglich wäre es auch gewesen, Breivik für nicht schuldfähig zu erklären und ihn in die geschlossene Psychiatrie einzuweisen. Die Autoren zweier Gutachten waren zu gegensätzlichen Ergebnissen gekommen.

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Für diese Entscheidung seien Breiviks Äußerungen zum angeblichen Tempelritter-Orden wichtig gewesen, hieß es zu Beginn der Urteilsverkündung. Nachforschungen der Polizei hätten ergeben, dass die Organisation wahrscheinlich nicht existiere. Daraufhin habe Breivik seine Aussagen dazu während des Verhörs angepasst und die Darstellung in seinem Manifest als "pompös" oder übertrieben bezeichnet. Bei dem Angeklagten seien zwar "Persönlichkeitsstörungen" mit "unsozialen und narzisstischen Zügen" festgestellt worden, aber keine Symptome einer Schizophrenie, sagte Richterin Arntzen.

Die Staatsanwaltschaft sowie Breivik kündigten an, das Urteil nicht anfechten zu wollen. Die Beweisführung sei gründlich gewesen, es gebe keinen Grund, den Fall weiterzutragen, sagte Staatsanwalt Svein Holden. Breivik erklärte nach dem Urteil: "Ich erkenne das Gericht nicht an." Daher könne er den Richterspruch weder akzeptieren noch in Berufung gehen.

Breivik hatte aber gelächelt, als er das Urteil vernahm. Als Breivik sich bei "militanten Nationalisten" dafür entschuldigte, dass er nicht noch mehr Menschen getötet habe, schaltete ihm Richterin Arntzen das Mikrofon ab.

Sein Anwalt Odd Ivar Gron sagte, für Breivik sei das Urteil "keine Überraschung". Breivik wollte auf keinen Fall für schuldunfähig erklärt werden. Das sei für ihn "schlimmer als der Tod", hatte er zuvor gesagt. Seine Verteidiger wollten für diesen Fall Berufung ankündigen. Die Staatsanwaltschaft, die ihn "wegen Terrorakten" anklagte, hatte auf unzurechnungsfähig plädiert.

Eine Mehrheit der Norweger, darunter die Angehörigen der Opfer, wünschte sich Breivik aber im Gefängnis. Im Gerichtssaal Anwesende nahmen das Urteil mit einem Seufzer der Erleichterung auf.

Livestream aus Oslo: Klicken Sie auf das Bild. (Fahrzeug mit Breivik am Morgen beim Verlassen des Gefängnisses)

Livestream aus Oslo: Klicken Sie auf das Bild. (Fahrzeug mit Breivik am Morgen beim Verlassen des Gefängnisses)

"Dass Breivik für zurechnungsfähig erklärt wurde, ermöglicht den Familien, mit dem Geschehenen abzuschließen", sagte Opferanwalt Frode Elgesem im Fernsehen. Mit dem Richterspruch könnten viele Trauernde und Überlebende höchstwahrscheinlich leben. Mette Yvonne Larsen, eine weitere Opfer-Anwältin, sagte, das Gericht habe eine "mutige und unabhängige Entscheidung getroffen".

Breivik hatte gestanden, am 22. Juli 2011 im Osloer Regierungsviertel einen Sprengsatz gezündet zu haben. Anschließend schoss er auf Teilnehmer eines sozialdemokratischen Jugendlagers auf der Fjordinsel Utøya. Insgesamt starben 77 Menschen.

Gewaltiges Medieninteresse – Livestream

Der Prozess dauerte zehn Wochen, insgesamt gab es 43 Gerichtstage. Mehr als 100 Zeugen sagten aus, davon etwa 40 teils schwer verletzte Jugendliche, die das Massaker auf Utøya überlebt hatten. Allein für ihre Zeugenaussagen waren 16 Tage eingeplant.

Das Medieninteresse ist gewaltig, vor dem Gerichtsgebäude standen Journalisten und Besucher Schlange. @zeitonline_pol twittert live aus dem Gericht.

Breivik hatte in dem Verfahren keine Reue gezeigt. Er inszenierte sich als politischer Attentäter und wehrte sich vehement dagegen, für unzurechnungsfähig erklärt zu werden. Über das Massaker auf der Insel sagte er, er würde erneut so handeln. Für ihn waren die Jugendlichen Verräter, weil sie sich für eine multikulturelle Gesellschaft und die Integration von Muslimen einsetzten.

Die Aufarbeitung der Taten Breiviks hatten das gesamte Land in den vergangenen Monaten intensiv beschäftigt. Wegen Verzögerungen bei ihrem Einsatz war die Polizei zuletzt unter Druck geraten. Der Bombenanschlag im Osloer Regierungsviertel hätte verhindert werden können, wenn die "bereits existierenden Sicherheitsmaßnahmen effektiv angewandt worden wären", befand eine Expertenkommission. Auf der Insel hätte Breivik "früher gestoppt werden können".

 
Leserkommentare
  1. es wird Wellen schlagen. Die entscheidende Frage aber ist, ob sich Breivik überhaupt einer Schuld bewusst ist. Wer eine Tat begeht, von der er weiss, dass sie verboten ist, sie aber dennoch vollzieht, weiss auch, dass er durch die Begehung der Tat schuldig geworden ist. Wer sich aber gar keiner Schuld bewusst ist, sondern seine schlechte Tat als gut einstuft, bei dem ist eine Schraube locker. Vor seinem inneren Auge, hat er das Richtige getan. Schuldig würde er sich fühlen, wenn er die Tat nicht begeht. Bei Breivik scheint mir gerade diese Aspekt sehr ausgeprägt.

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    Er kriegt was er verdient: nie mehr raus aus dem Gefängnis. Damit ist er wenigstens mal unschädlich gemacht.
    Gerechtigkeit wäre vielleicht noch was anderes.

    Er kriegt was er verdient: nie mehr raus aus dem Gefängnis. Damit ist er wenigstens mal unschädlich gemacht.
    Gerechtigkeit wäre vielleicht noch was anderes.

    • TDU
    • 24.08.2012 um 9:30 Uhr

    Als Laie könnte man sagen, seine Weigerung, in die Psychiatrie zu gehen, spricht für seinen Durchblick. Also solange es geht in Gefängnis und bevor er raus darf, die gesicherte Erkenntnis, dass er nichts mehr anrichten kann.

  2. Lebenslang
    Einzelzelle
    einfachstes Essen
    Bibliothek mit Bibel Koran und Karl May
    kein Internet
    1 Stunde TV pro Woche
    1 x im Monat eine Stunde Besuch
    fertig.

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    Menschenrechte gelten für alle Menschen, diese vorgeschlagenen Haftbedingungen bekommen keine Kreigsverbrechen in Haag und dienen zu gar nichts, nichtmal zum Versuch, das er sich mit etwas auseiandersetzt oder das man je an ihn rankommen kann

    einfach nur Unfug !

    und

    25 Jahre Minimum.

    ... für die gibt es keine Gerechtigkeit. Auch durch weiteres Unrecht werden diese Taten nicht gesühnt.

    Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion/mo.

    Wer kommt den Besuchen?

    Da hat mancher wohl sicher schon in schlechteren Hotels gewohnt:

    http://www.bild.de/news/a...

    Den Opferfamilien muss da ja richtig schlecht werden...

    Menschenrechte gelten für alle Menschen, diese vorgeschlagenen Haftbedingungen bekommen keine Kreigsverbrechen in Haag und dienen zu gar nichts, nichtmal zum Versuch, das er sich mit etwas auseiandersetzt oder das man je an ihn rankommen kann

    einfach nur Unfug !

    und

    25 Jahre Minimum.

    ... für die gibt es keine Gerechtigkeit. Auch durch weiteres Unrecht werden diese Taten nicht gesühnt.

    Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion/mo.

    Wer kommt den Besuchen?

    Da hat mancher wohl sicher schon in schlechteren Hotels gewohnt:

    http://www.bild.de/news/a...

    Den Opferfamilien muss da ja richtig schlecht werden...

  3. weder eigene Standards über Bord geworfen, noch die einfache Lösung "psychisch krank" gewählt, sondern schlicht und einfach die bestehenden Gesetze angewandt, auch wenn es schwer fällt.

    Norwegen sammelt bei mir im Umgang mit Breivik mehr und mehr Sympathien!

    27 Leserempfehlungen
  4. Entfernt. Bitte argumentieren Sie sachlich und differenziert. Danke. Die Redaktion/sh

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    Sie glänzen mit Unwissen, wenn sie für einen Unzurechnungsfähigen (!) eine lebenslange Haftstrafe fordern. Solche Menschen handeln gerade ohne "Schuld" und können deshalb garnicht bestraft werden.

    Die Unterbringung in einer Heilanstalt entspricht keiner solchen in einem Gefängnis.

    Im Ergebnis wird Breivik wegen der Sicherungsverwahrung ohnehin sein Leben lang im Gefängnis bleiben.

    Sie glänzen mit Unwissen, wenn sie für einen Unzurechnungsfähigen (!) eine lebenslange Haftstrafe fordern. Solche Menschen handeln gerade ohne "Schuld" und können deshalb garnicht bestraft werden.

    Die Unterbringung in einer Heilanstalt entspricht keiner solchen in einem Gefängnis.

    Im Ergebnis wird Breivik wegen der Sicherungsverwahrung ohnehin sein Leben lang im Gefängnis bleiben.

  5. Ein derart mildes Urteil wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht abschreckend auf etwaige Wiederholungstäter wirken! Welchen Sinn hat ein Strafmaß, das nicht der Abschreckung dient?

    mit solidarischem Gruß,
    besorgter_mitbuerger

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    Was schlagen Sie denn vor? [...]

    Gekürzt. Die Redaktion/sh

    Egal wie das nun weitergeht, und wie das Urteil sonst hätte ausgehen können - kein ähnlicher Irrer wird sich davon abhalten lassen, _seine_ Tat auszuführen. Abschreckung _funktioniert_ bei denen nicht.
    In einer Psychiatrie hätte er -zumindest rein mental, denn der ist alles andere als tumb- viel härtere Zeiten gehabt als in der vermutlich ganz kommoden norwegischen Staatspension, die er jetzt beziehen darf. Vermutlich war ihm das auch bewusst, weswegen er für seine Zurechnungsfähigkeit gestritten hat - aber bei dem Verhalten, das sich geradezu verächtlich auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Normen ihm, dem geständigen und überführten Täter gegenüber beruft, hätte der Richter besser der "Unzurechnungsfähig"-Fraktion zugestimmt. Und vermutlich wird er beim geringsten Anlass weiterklagen, ähnlich wie hierzulande der unsägliche Mörder des Bankierssohns. Manchmal leide ich am Rechtsstaat.
    Glücklicherweise, möchte man zynisch anmerken, treiben nicht alle, die auf Kost und Logis beim Staat hoffen, nicht so einen Aufwand...

    Breivik hat mit 21 Jahren (mind. 10 Jahre), mit anschließender Sicherungsverwahrung, die Höchststrafe erhalten. Es gibt keine höhere Strafe.

    Nicht mal das Handabhacken im Mittelalter hat die Menschen vom Stehlen abgehalten.

    Wenn jemand einen Amoklauf plant wird ihm die Strafe reichlich egal sein. Dem geht es um Angst, Terror und Töten.

    dass sich jemand, der sich in den Kopf setzt, dutzende Menschen umzubringen, davon abhälten lässt, wenn ein Täter "vor ihm" zu 37 Jahren verknackt wird als nur zu 20 Jahren?!
    Und wie hampelman richtig sagt: Todesstrafe? Die hilft eh nicht. Abgesehen davon, dass sie indiskutabel ist, moralisch gesehen. Es gibt Studien, die die ineffizienz der Todesstrafe belegen, da ein Täter immer davon ausgeht, nicht erwischt zu werden.

    Wer 21 Jahre als Milde bezeichnet hat sich noch nicht wirklich mit Gefängnisstrafe beschäftigt. 21 Jahre sind verdammt lang.

    ich finde das Urteil gut. Ein Staat sollte keine Rache ausüben. Und das hat Norwegen auch nicht getan.

    Zu mehr als der Höchststrafe kann man ja nun in einem Rechtsstaat niemanden verurteilen.

    Und dass Breivik Sicherheitsverwahrung bekommen wird, ist bei seinen Äußerungen zu seinem Blutbad mehr als wahrscheinlich.

    Abschreckung funktioniert ohnehin nicht und ist auch nicht Sinn und Zweck von Strafe. Eines der besten Beispiele dafür ist die Einführung der Todesstrafe für Taschendiebstahl in England im 18. Jahrhundert. In der Folge stiegen die Taschendiebstähle stark an, weil bei den öffentlichen Hinrichtungen immer große Mengen an Schaulustigen zusammen kamen und den Taschendieben gute Gelegenheiten boten.

    denn mild? 21 Jahre sind die maximal mögliche Haftdauer in Norwegen, dazu anschließende Sicherungsverwahrung. Sie können sich ja dem Foristen 1350000000000000bc anschließen und ein Urteil von 30.000 Jahren Ekelhaft fordern.
    Oder vielleicht lieber Schauderhaft?

    Zivilisation bedeutet, sich an Gesetze zu halten, nicht sie nach belieben und "gesundem Volxempfinden" auszudehnen und beliebig anzuwenden.

    Strafe und ihr Vollzug dienen in zivilisierten Gesellschaften v.a. dem Schutz der restlichen Bevölkerung und der Resozialisierung. von Rache ist in keinem Gestzbuch die Rede. Reglementierung von Nahrung oder Medien gehört ebenso dazu wie die Anwendung etwa von Körperstrafen. Züchtigung war einmal. Darüber sind wir hinaus.

    Sie besorgen mich sehr, Mitbürger.

    Abschreckung als pädagogisches Mittel hat sich in der kompletten Menschheitsgeschichte immer wieder und wieder als Unsinn heraus gestellt. Staaten mit der Todesstrafe haben keine geringere Kriminalität als Staaten, in denen die Höchststrafe offizielle mit 15 Jahren Haft angesetzt ist.

    Bei Knöllchen funktionierts vielleicht, nicht bei Massenmord. Da steckt nichts hinter, was durch "na, hoffentlich bekomme ich da keinen Ärger" aufgehalten wird.

    das verstehe ich nicht.

    Wie im Artikel geschrieben, hat das Gericht die gesetzlich zulässige Höchststrafe von 21 Jahren verhängt - sowie anschließende Sicherungsverwahrung (die Eintritt, wenn eine . Mehr geht nun mal nicht; zudem in Norwegen ein "lebenslang" abgeschafft wurde (und auch das bedeutet in D erstmal "nur" 15 Jahre)

    Darüber hinaus ist das Strafverfolgungssystem der meisten zivilisierten Staaten nicht nur auf Strafe und Abschreckung aus sondern enthält immer auch eine Chance zur Rehabilitation und Re-Integration in die Gesellschaft.

    Zugegeben - das _scheint_ in diesem Fall zum jetzigen Zeitpunkt kaum denkbar (daher die Sicherungsverwahrung), deshalb aber dem Täter diese Chance a priori zu nehmen, wäre mE nicht richtig.

    Das ist eines der Prinzipien des Rechtsstaats, dass bestehende Regeln nicht dann ausgesetzt und verändert werden, wenn das dadurch definierte Ergebnis, im Einzelfall eben nicht vollständig gefällt.

    • TDU
    • 24.08.2012 um 11:16 Uhr

    Wissen Sie nichts mit sich anzufangen oder plädieren Sie jetzt für Folter oder Todesstrafe?. Lebenslänglich heisst zumindest in Deutschland 15 Jahre. Kommt er wirklich erst nach 21 Jahren raus, ist er 54.

    Da müsste sich schon viel geändert haben, damit er ins normale Leben zurück findet. Norwegen ist nicht USA wo man sich in einer Metropole verstecken könnte. Un dich denel, eien Praktikaenstelle wird man ihm auch nicht anbieten.

    • karoo
    • 24.08.2012 um 11:40 Uhr

    Sie meinen, wie in den USA, für den Rest des Jahrtausends ins Gefängnis, dort der Willkür von Islamisten ausgesetzt...?

    21 Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung und Abgeschiedenheit von den restlichen Gefangenen sind kein mildes Urteil und er wird damit kein Märtyrer.

    Was, wenn er das Attentat nicht alleine geplant hat? Könnte es sein, dass er Mittäter in Planung etc. hatte? Er/Norwegen ausgesucht wurde, eben wegen der vergleichsweise milden Strafgesetze? Er benimmt sich imho, als würde alles nach Plan laufen und - als wäre er nicht alleine. Kann es nicht sein, dass NPD u.ä., Ku-Klux-Klan, NSU und wie sie so heißen mit Breivik zusammenhängen und zusammen planen?

    • zacc
    • 24.08.2012 um 12:03 Uhr

    Breivik hatte doch sinngemäß selbst gesagt, dass die höchste Strafe für ihn sei, als verrückt zu gelten. Immerhin wollte er eine 'Botschaft' mit seinen Taten bezwecken.

    Nun kann sich die Justiz nichts aus den Fingern saugen, hauptsache er gilt als verrückt, sie müssen sich auf ihre Gutachter verlassen.

    Aber ich denke, je härter seine Strafe ist, desto eher glaubt er sich dadurch zum Märtyrer zu machen. Übrigens könnte auch genau das der Ansporn für Ihre befürchteten Wiederholungs- oder Nachahmungstäter sein.

    Was schlagen Sie denn vor? [...]

    Gekürzt. Die Redaktion/sh

    Egal wie das nun weitergeht, und wie das Urteil sonst hätte ausgehen können - kein ähnlicher Irrer wird sich davon abhalten lassen, _seine_ Tat auszuführen. Abschreckung _funktioniert_ bei denen nicht.
    In einer Psychiatrie hätte er -zumindest rein mental, denn der ist alles andere als tumb- viel härtere Zeiten gehabt als in der vermutlich ganz kommoden norwegischen Staatspension, die er jetzt beziehen darf. Vermutlich war ihm das auch bewusst, weswegen er für seine Zurechnungsfähigkeit gestritten hat - aber bei dem Verhalten, das sich geradezu verächtlich auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Normen ihm, dem geständigen und überführten Täter gegenüber beruft, hätte der Richter besser der "Unzurechnungsfähig"-Fraktion zugestimmt. Und vermutlich wird er beim geringsten Anlass weiterklagen, ähnlich wie hierzulande der unsägliche Mörder des Bankierssohns. Manchmal leide ich am Rechtsstaat.
    Glücklicherweise, möchte man zynisch anmerken, treiben nicht alle, die auf Kost und Logis beim Staat hoffen, nicht so einen Aufwand...

    Breivik hat mit 21 Jahren (mind. 10 Jahre), mit anschließender Sicherungsverwahrung, die Höchststrafe erhalten. Es gibt keine höhere Strafe.

    Nicht mal das Handabhacken im Mittelalter hat die Menschen vom Stehlen abgehalten.

    Wenn jemand einen Amoklauf plant wird ihm die Strafe reichlich egal sein. Dem geht es um Angst, Terror und Töten.

    dass sich jemand, der sich in den Kopf setzt, dutzende Menschen umzubringen, davon abhälten lässt, wenn ein Täter "vor ihm" zu 37 Jahren verknackt wird als nur zu 20 Jahren?!
    Und wie hampelman richtig sagt: Todesstrafe? Die hilft eh nicht. Abgesehen davon, dass sie indiskutabel ist, moralisch gesehen. Es gibt Studien, die die ineffizienz der Todesstrafe belegen, da ein Täter immer davon ausgeht, nicht erwischt zu werden.

    Wer 21 Jahre als Milde bezeichnet hat sich noch nicht wirklich mit Gefängnisstrafe beschäftigt. 21 Jahre sind verdammt lang.

    ich finde das Urteil gut. Ein Staat sollte keine Rache ausüben. Und das hat Norwegen auch nicht getan.

    Zu mehr als der Höchststrafe kann man ja nun in einem Rechtsstaat niemanden verurteilen.

    Und dass Breivik Sicherheitsverwahrung bekommen wird, ist bei seinen Äußerungen zu seinem Blutbad mehr als wahrscheinlich.

    Abschreckung funktioniert ohnehin nicht und ist auch nicht Sinn und Zweck von Strafe. Eines der besten Beispiele dafür ist die Einführung der Todesstrafe für Taschendiebstahl in England im 18. Jahrhundert. In der Folge stiegen die Taschendiebstähle stark an, weil bei den öffentlichen Hinrichtungen immer große Mengen an Schaulustigen zusammen kamen und den Taschendieben gute Gelegenheiten boten.

    denn mild? 21 Jahre sind die maximal mögliche Haftdauer in Norwegen, dazu anschließende Sicherungsverwahrung. Sie können sich ja dem Foristen 1350000000000000bc anschließen und ein Urteil von 30.000 Jahren Ekelhaft fordern.
    Oder vielleicht lieber Schauderhaft?

    Zivilisation bedeutet, sich an Gesetze zu halten, nicht sie nach belieben und "gesundem Volxempfinden" auszudehnen und beliebig anzuwenden.

    Strafe und ihr Vollzug dienen in zivilisierten Gesellschaften v.a. dem Schutz der restlichen Bevölkerung und der Resozialisierung. von Rache ist in keinem Gestzbuch die Rede. Reglementierung von Nahrung oder Medien gehört ebenso dazu wie die Anwendung etwa von Körperstrafen. Züchtigung war einmal. Darüber sind wir hinaus.

    Sie besorgen mich sehr, Mitbürger.

    Abschreckung als pädagogisches Mittel hat sich in der kompletten Menschheitsgeschichte immer wieder und wieder als Unsinn heraus gestellt. Staaten mit der Todesstrafe haben keine geringere Kriminalität als Staaten, in denen die Höchststrafe offizielle mit 15 Jahren Haft angesetzt ist.

    Bei Knöllchen funktionierts vielleicht, nicht bei Massenmord. Da steckt nichts hinter, was durch "na, hoffentlich bekomme ich da keinen Ärger" aufgehalten wird.

    das verstehe ich nicht.

    Wie im Artikel geschrieben, hat das Gericht die gesetzlich zulässige Höchststrafe von 21 Jahren verhängt - sowie anschließende Sicherungsverwahrung (die Eintritt, wenn eine . Mehr geht nun mal nicht; zudem in Norwegen ein "lebenslang" abgeschafft wurde (und auch das bedeutet in D erstmal "nur" 15 Jahre)

    Darüber hinaus ist das Strafverfolgungssystem der meisten zivilisierten Staaten nicht nur auf Strafe und Abschreckung aus sondern enthält immer auch eine Chance zur Rehabilitation und Re-Integration in die Gesellschaft.

    Zugegeben - das _scheint_ in diesem Fall zum jetzigen Zeitpunkt kaum denkbar (daher die Sicherungsverwahrung), deshalb aber dem Täter diese Chance a priori zu nehmen, wäre mE nicht richtig.

    Das ist eines der Prinzipien des Rechtsstaats, dass bestehende Regeln nicht dann ausgesetzt und verändert werden, wenn das dadurch definierte Ergebnis, im Einzelfall eben nicht vollständig gefällt.

    • TDU
    • 24.08.2012 um 11:16 Uhr

    Wissen Sie nichts mit sich anzufangen oder plädieren Sie jetzt für Folter oder Todesstrafe?. Lebenslänglich heisst zumindest in Deutschland 15 Jahre. Kommt er wirklich erst nach 21 Jahren raus, ist er 54.

    Da müsste sich schon viel geändert haben, damit er ins normale Leben zurück findet. Norwegen ist nicht USA wo man sich in einer Metropole verstecken könnte. Un dich denel, eien Praktikaenstelle wird man ihm auch nicht anbieten.

    • karoo
    • 24.08.2012 um 11:40 Uhr

    Sie meinen, wie in den USA, für den Rest des Jahrtausends ins Gefängnis, dort der Willkür von Islamisten ausgesetzt...?

    21 Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung und Abgeschiedenheit von den restlichen Gefangenen sind kein mildes Urteil und er wird damit kein Märtyrer.

    Was, wenn er das Attentat nicht alleine geplant hat? Könnte es sein, dass er Mittäter in Planung etc. hatte? Er/Norwegen ausgesucht wurde, eben wegen der vergleichsweise milden Strafgesetze? Er benimmt sich imho, als würde alles nach Plan laufen und - als wäre er nicht alleine. Kann es nicht sein, dass NPD u.ä., Ku-Klux-Klan, NSU und wie sie so heißen mit Breivik zusammenhängen und zusammen planen?

    • zacc
    • 24.08.2012 um 12:03 Uhr

    Breivik hatte doch sinngemäß selbst gesagt, dass die höchste Strafe für ihn sei, als verrückt zu gelten. Immerhin wollte er eine 'Botschaft' mit seinen Taten bezwecken.

    Nun kann sich die Justiz nichts aus den Fingern saugen, hauptsache er gilt als verrückt, sie müssen sich auf ihre Gutachter verlassen.

    Aber ich denke, je härter seine Strafe ist, desto eher glaubt er sich dadurch zum Märtyrer zu machen. Übrigens könnte auch genau das der Ansporn für Ihre befürchteten Wiederholungs- oder Nachahmungstäter sein.

  6. Erleichterung. Gut, dass sich dieser Mensch nicht mehr öffentlich produzieren kann. Das entschädigt ihn für alles, dafür wäre er aufs Schafott gegangen. Nun hat er bald hoffentlich kein Forum mehr. DAS ist für ihn die Höchststrafe.
    Schade, dass man ihm das Glück der Selbstdarstellung gegönnt hat, für das 77 Menschen das Leben lassen mussten.

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    Zitat Molly Grue: "Gut, dass sich dieser Mensch nicht mehr öffentlich produzieren kann... Nun hat er bald hoffentlich kein Forum mehr. DAS ist für ihn die Höchststrafe."

    Das stimmt leider so nicht. Breivik war klug genug, als Beruf "Schriftsteller" anzugeben. Daher wird er seine Demagogie vermutlich auch aus der Zelle heraus weiter betreiben können. Diese Bühne hätte man ihm nur durch ein "unzurechnungsfähig" nehmen können.

    Zitat Molly Grue: "Gut, dass sich dieser Mensch nicht mehr öffentlich produzieren kann... Nun hat er bald hoffentlich kein Forum mehr. DAS ist für ihn die Höchststrafe."

    Das stimmt leider so nicht. Breivik war klug genug, als Beruf "Schriftsteller" anzugeben. Daher wird er seine Demagogie vermutlich auch aus der Zelle heraus weiter betreiben können. Diese Bühne hätte man ihm nur durch ein "unzurechnungsfähig" nehmen können.

  7. Was schlagen Sie denn vor? [...]

    Gekürzt. Die Redaktion/sh

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    bringen Sie hier. Das würde natürlich genauso wenig andere Irre _abschrecken_ können, wie man überall sieht, wo die Todesstrafe verhängt wird. Auch dort sind Gefängnisse und Psychatrien überfüllt mit Gestörten.

    bringen Sie hier. Das würde natürlich genauso wenig andere Irre _abschrecken_ können, wie man überall sieht, wo die Todesstrafe verhängt wird. Auch dort sind Gefängnisse und Psychatrien überfüllt mit Gestörten.

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters, AFP
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  • Schlagworte Gericht | Oslo | Gefängnis | Norwegen | Richter | Schizophrenie
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