KindermordKomplizin des Kindermörders Dutroux kommt frei

30 Jahre Haft hatte das Gericht ihr aufgelegt. Jetzt kommt die Ex-Frau und Komplizin des belgischen Kindermörders Marc Dutroux nach 16 Jahren vorzeitig frei.

Michelle Martin 2004 bei einer Gerichtsverhandlung in Arlon

Michelle Martin 2004 bei einer Gerichtsverhandlung in Arlon

Die Ex-Frau und Komplizin des belgischen Kindermörders Marc Dutroux kommt vorzeitig aus dem Gefängnis frei. Michelle Martin wird nach 16 von 30 Jahren Haft entlassen. Das entschied das Berufungsgericht in Brüssel. Damit lehnte es den Widerspruch von Opferfamilien ab. Die Richter sahen keinen Grund, eine frühere Gerichtsentscheidung aufzuheben.

Das Urteil war in Belgien mit Spannung erwartet worden: Der grausame Fall Dutroux und das damit verbundene Versagen von Polizei und Justiz hatten das Land in den 1990er Jahren erschüttert.

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Dem Paar wurden die Entführung, Gefangenschaft und Vergewaltigung von sechs Mädchen und jungen Frauen und der Tod von vier Menschen zur Last gelegt. Aufsehen und Wut rief besonders die Tatsache hervor, dass Dutroux und Martin bereits zuvor wegen der Entführung und Vergewaltigung mehrerer Mädchen zu Gefängnisstrafen verurteilt worden waren – und vorzeitig aus der Haft entlassen wurden.

Während der heute 55-jährige Dutroux im Jahr 2004 eine lebenslange Haftstrafe erhielt, wurde Martin zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt. Ihr wurde vor allem vorgeworfen, dass sie zwei der verschleppten Mädchen in einem Kellerverlies verhungern ließ. Die ehemalige Lehrerin, selbst Mutter dreier Kinder von Dutroux, versperrte eigenhändig die Tür, hinter der die beiden achtjährigen Mädchen qualvoll starben, wie sie im Prozess aussagte.

Martin darf in ein Kloster

Martin dürfte in den nächsten Tagen frei kommen, ein genauer Termin steht aber noch nicht fest. Die 52-Jährige will künftig in einem Nonnenkloster bei Namur leben. Martin soll nicht selbst Nonne werden, aber am Tagesablauf der Schwestern teilnehmen. Sie darf das Kloster verlassen, muss jedoch zu den Familien der Opfer Distanz wahren. Auch vor dem Kloster hatte es zuletzt Proteste gegen eine Freilassung Martins gegeben, die Sicherheitsvorkehrungen der kirchlichen Einrichtung wurden vor ihrem erwarteten Eintreffen verschärft.

Das Gericht in Mons hatte sich bereits zum fünften Mal seit 2007 mit einem Antrag Martins auf vorzeitige Haftentlassung beschäftigt. In Belgien ist solch eine Entlassung möglich, wenn der Inhaftierte mindestens ein Drittel der Strafe verbüßt hat. Künftig soll dies in besonders schweren Fällen nicht mehr erlaubt sein.

 
Leserkommentare
  1. ...Frau Martin zu beherbergen?

    Man könnte jetzt anführen, dass die körperliche und seelische Unversehrtheit von Kindern schon aus Tradition nicht gerade ganz oben auf der Hitliste diverser Kleriker steht. Die Bibel lehrt ja auch nur den Respekt vor Eltern und Großeltern - nicht aber den gegenüber Kindern.

    Aber vermutlich handelt es sich lediglich um einen Akt christlicher Nächstenliebe, den ich (natürlich) nicht verstehen kann, denn ich bin ja kein Christ mehr...

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    und dann ins katholische Kloster.

    Den Rest bleibt dem Leser zur Übung überlassen.

    und dann ins katholische Kloster.

    Den Rest bleibt dem Leser zur Übung überlassen.

    • uxxus
    • 28.08.2012 um 18:09 Uhr

    mit John Lennon´s Mörder und seiner Begnadigung?

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  2. Dieses Urteil entzieht sich dem normalen Verständnis.

    Als Wiederholungstäterin hat sie diese *Milde* nicht ansatzweise verdient.

    Ich wünsche den Opferfamilien bei ihrer nächsten Klage (vor dem EuGH?) viel Erfolg und noch mehr Glück!

    7 Leserempfehlungen
  3. Wenn man jemanden zu 30 Jahren Haft verurteilt, soll er/sie diese auch absitzen. Ohne Wenn und Aber. Diese Frau hat bei den grausamen Verbrechen an Kindern tatkräftig mitgewirkt. Sie jetzt nach nur 16 Jahren quasi freizulassen ist ein Schlag ins Gesicht für die Angehörigen der Opfer und eigentlich wird damit auch die urteilsfähigkeit des Richters in Frage gestellt.

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  4. und dann ins katholische Kloster.

    Den Rest bleibt dem Leser zur Übung überlassen.

    3 Leserempfehlungen
  5. Peterra irrt. Keine Personengruppe wird in der Bibel von Jesus so unter Schutz gestellt wie die Kinder. Keinem werden so harte Strafen angedroht wie Kinderschändern. Es ist keine biblische Erscheinung, sondern eine Erscheinung unseres von der Psychologie geprägten Zeitalters, dass man den Schutz der Opfer gering achtet. Das trifft natürlich die Schwächsten am meisten und das sind die Kinder.

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    2 Könige 2, Vers 23-24

    Schön, nicht wahr, diese eisenzeitlichen Märchen? Was immer man will, man findet was, was einen bestätigt...

    In den 10 Geboten gibt es eine Vorschrift zum Schutz "heiliger Namen und Dinge", zum Schutz des Eigentum, der Wahrheit, des Respekts vor Eltern und Vorgesetzten. Kein Wort über Kinder.

    Natürlich sind Bibel und die 10 Gebote nicht ein und dasselbe. Aber wenn ich "Respekt vor dem Kind" meine, meine ich nicht Bestrafung von Kinderschändern, denn strafen tut man in der Bibel ja zu gerne.

    Ich weiß, was jetzt kommt: "das entsprach nicht dem damaligen Zeitgeist..."

    „Keine Personengruppe wird in der Bibel von Jesus so unter Schutz gestellt wie die Kinder. Keinem werden so harte Strafen angedroht wie Kinderschändern.“

    Ich kenne die Bibel nicht auswendig, aber vielleicht könnten Sie ja die Stelle zitieren, an der Jesus „Kinderschändern“ Strafe androht und diese zu anderen in der Bibel genannten Strafen (etwa Steinigung für Ehebruch) in Beziehung setzen?

    2 Könige 2, Vers 23-24

    Schön, nicht wahr, diese eisenzeitlichen Märchen? Was immer man will, man findet was, was einen bestätigt...

    In den 10 Geboten gibt es eine Vorschrift zum Schutz "heiliger Namen und Dinge", zum Schutz des Eigentum, der Wahrheit, des Respekts vor Eltern und Vorgesetzten. Kein Wort über Kinder.

    Natürlich sind Bibel und die 10 Gebote nicht ein und dasselbe. Aber wenn ich "Respekt vor dem Kind" meine, meine ich nicht Bestrafung von Kinderschändern, denn strafen tut man in der Bibel ja zu gerne.

    Ich weiß, was jetzt kommt: "das entsprach nicht dem damaligen Zeitgeist..."

    „Keine Personengruppe wird in der Bibel von Jesus so unter Schutz gestellt wie die Kinder. Keinem werden so harte Strafen angedroht wie Kinderschändern.“

    Ich kenne die Bibel nicht auswendig, aber vielleicht könnten Sie ja die Stelle zitieren, an der Jesus „Kinderschändern“ Strafe androht und diese zu anderen in der Bibel genannten Strafen (etwa Steinigung für Ehebruch) in Beziehung setzen?

    • H.v.T.
    • 28.08.2012 um 19:25 Uhr

    diese Frau soll nun wieder in Freiheit leben ?

    Sage mir keiner, es wäre eine Verschwörungtheorie, wenn man hinter solch einer Begnadigung ganz anderes vermutet.

    2 Leserempfehlungen
    • Andon
    • 28.08.2012 um 19:27 Uhr

    von Charles Beaudelaire:

    On me demande une épitaphe pour la Belgique morte. En vain Je creuse, et je rue et je piaffe ; Je ne trouve qu’un mot : « Enfin ! »

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