Russland: Sekte sperrte 20 Kinder jahrelang unter der Erde ein
70 Mitglieder einer russischen Sekte haben über zehn Jahre in einem unterirdischen Bunkersystem gelebt. Einige ihrer Kinder waren noch nie an der frischen Luft.
Ohne Sonnenlicht, Heizung und Elektrizität hat eine russische Sekte mit mehr als 20 Kindern über ein Jahrzehnt in einem unterirdischen Bunkersystem gehaust. Wie die russische Zeitung Komsomolskaja Prawda berichtete, lebten die rund 70 Mitglieder in zellenartigen Wohnräumen, die bis zu sieben Stockwerke tief unter die Erde gebaut worden waren.
"Die Kinder sind nie zur Schule gegangen und waren kaum über der Erde", teilten die Behörden in der Stadt Kasan mit. "Sie waren schmutzig, trugen Lumpen und wurden nie von Ärzten untersucht." Nach Medienangaben sind die Kinder zwischen 18 Monaten und 17 Jahren alt. Sie kamen in Kliniken und sollen dann in Waisenhäusern betreut werden, sagte der Kinderschutzbeauftragte der Regierung, Pawel Astachow, der Agentur Ria Nowosti.
Die Behörden in der muslimisch geprägten Teilrepublik Tatarstan ermitteln gegen den 83 Jahre alten Sektenchef Faisrachman Satarow, weil er "das Recht in die eigene Hand genommen hat". Den Eltern drohen Verfahren wegen der Misshandlung Schutzbefohlener. Festnahmen gab es zunächst nicht.
Saratows Anhänger in der Wolga-Stadt Kasan – rund 800 Kilometer östlich von Moskau – drohen der Komsomolskaja Prawda zufolge, den Weltuntergang heraufzubeschwören, falls ihnen die Behörden nicht ihre Kinder zurückgeben. Auch gegen den angekündigten Abriss des illegal gebauten Hauses ihres "Propheten" kündigten sie Widerstand an.
Die "Faisrachmanisten" hätten sich bereits 2001 von der Außenwelt abgeschottet, schrieb das Zeitung. Der Grund war angeblich durchaus weltlich: Die Gemeinschaft habe hohe Schulden gehabt.
Unterricht vom selbst ernannten Propheten Satarow
Auf dem von Mauern umgebenen Gelände nahe einer Bahnstrecke steht eine kleine Moschee. Zudem verfüge die Sekte über eine Dieselstation und sogar eigene Brunnen. Die Frauen hätten ihre Kinder auf dem Gelände geboren. Unterricht gab der selbst ernannte Prophet Satarow. Seine Anhänger durften – bis auf wenige Ausnahmen – das Gelände nicht verlassen und keinen Kontakt zur Außenwelt aufnehmen.
Satarow erklärte sich Medien zufolge Ende der 1980er Jahre zum Propheten. Nachdem er 1996 das etwa 700 Quadratmeter große Gelände am Stadtrand von Kasan gekauft hatte, befahl Satarow seinen Jüngern, dort das unterirdische Zellensystem zu errichten.
Die Behörden waren auf den Fall aufmerksam geworden, als ein Spezialkommando wegen Ermittlungen in einem Mord an einem muslimischen Geistlichen das Gelände stürmte. Der Verdacht auf Terrorismus bestätigte sich zunächst nicht.






Klar Freiheitsberaubung, aber auch rechtswidrig? Immerhin gelten auch in Russland zumindest formal Religionsfreiheit und Elternrecht.
... ist immer rechtswidrig.
immerhin wird in deutschland derzeit ähnliches diskutiert.
Wenn es laut Artikel tatsächlich so ist, dass der maßgebliche Grund für das Untertauchen in Schuldenproblemen zu finden ist, dürfte man mit der Religionsfreiheit kaum Probleme haben.
... ist immer rechtswidrig.
immerhin wird in deutschland derzeit ähnliches diskutiert.
Wenn es laut Artikel tatsächlich so ist, dass der maßgebliche Grund für das Untertauchen in Schuldenproblemen zu finden ist, dürfte man mit der Religionsfreiheit kaum Probleme haben.
... ist immer rechtswidrig.
„Freiheitsberaubung ist immer rechtswidrig“
Ganz und gar nicht. Das trifft selbst dann nicht zu, wenn man Freiheitsentzug durch den Staat ausklammert: Es gibt z.B. ein Recht auf „Jedermann-Festnahme“ (Festhalten eines Ladendiebs u.ä.). Der objektive Tatbestand der Freiheitsberaubung ist dabei eindeutig erfüllt; eine Rechtswidrigkeit besteht trotzdem nicht. Ein anderes Problem, das gerade intensiv diskutiert wird, ist die Fixierung von Pflegebedürftigen.
Die gleiche Situation liegt z.B. bei chirurgischen Behandlungen, Impungen usw. vor, die rechtlich zunächst als Körperverletzung zu betrachten sind. Dann gibt es den ganzen Problembereich der Abtreibung... Es gibt also viele Fälle, in denen der objektive Tatbestand einer Strafrechtsnorm erfüllt ist, ohne dass daraus zwingend Rechtswidrigkeit und/oder Strafbarkeit folgen.
„Freiheitsberaubung ist immer rechtswidrig“
Ganz und gar nicht. Das trifft selbst dann nicht zu, wenn man Freiheitsentzug durch den Staat ausklammert: Es gibt z.B. ein Recht auf „Jedermann-Festnahme“ (Festhalten eines Ladendiebs u.ä.). Der objektive Tatbestand der Freiheitsberaubung ist dabei eindeutig erfüllt; eine Rechtswidrigkeit besteht trotzdem nicht. Ein anderes Problem, das gerade intensiv diskutiert wird, ist die Fixierung von Pflegebedürftigen.
Die gleiche Situation liegt z.B. bei chirurgischen Behandlungen, Impungen usw. vor, die rechtlich zunächst als Körperverletzung zu betrachten sind. Dann gibt es den ganzen Problembereich der Abtreibung... Es gibt also viele Fälle, in denen der objektive Tatbestand einer Strafrechtsnorm erfüllt ist, ohne dass daraus zwingend Rechtswidrigkeit und/oder Strafbarkeit folgen.
immerhin wird in deutschland derzeit ähnliches diskutiert.
Sie sorgen sich um Religionsfreiheit und Elternrecht? Ein Wahnsinniger hat Kinder verwahrlosen und verkümmern lassen, nur durch Zufall wurden die Behörden auf diese unseligen Behausungen aufmerksam, jahrelang mussten diese bedauernswerten Geschöpfe ohne Schulbildung und kindgerechte Möglichkeiten vegetieren und Sie sprechen von Elternrecht für Leute, die ihren Kindern eine solche Lebensweise aufzwingen, weil sie - ebenso wie ihr Anführer - selbst keinen Bezug zur Realität haben? Das ist nicht Religion, das ist Sektierertum und davon gab es in der jüngeren Geschichte schon genug traurige Beispiele.
„Sie sorgen sich um Religionsfreiheit und Elternrecht?“
Das verstehen Sie falsch: Ich sorge mich um gar nichts, sondern werfe lediglich die rechtsphilosophische Frage auf, inwieweit hier Grundrechte miteinander kollidieren und welches Grundrecht Vorrang vor anderen genießt.
„Ein Wahnsinniger hat Kinder verwahrlosen und verkümmern lassen, [...] jahrelang mussten diese bedauernswerten Geschöpfe ohne Schulbildung und kindgerechte Möglichkeiten vegetieren [...] Leute, die ihren Kindern eine solche Lebensweise aufzwingen [...]“
Die genauen Umstände kennen wir ja bisher gar nicht, aber es lohnt sich, den Fall zu durchdenken: Was wäre, wenn die Kinder nicht „verwahrlost“, sondern sauber, gut gekleidet, medizinisch versorgt und ernährt gewesen wären, sie vielleicht auch nicht im Keller, sondern im Erdgeschoss, womöglich gar mit Zugang zu einem gut ausgestatteten Spielplatz usw.? Was wäre, wenn die betroffenen Kinder noch gar nicht schulpflichtig wären? Wäre das dann keine Freiheitsberaubung mehr?
Wenn man dem Grundrecht Religionsfreiheit prinzipiell Vorrang vor allen anderen Grundrechten einräumet - wie das momentan teilweise in Politik, Medien und auch von (einer Minderheit von) Juristen gefordert wird, bekommt man u.U. Probleme, in anderen Fällen gegen Erscheinungen vorzugehen, die gegen das Rechtsempfinden der meisten Menschen verstoßen.
„Das ist nicht Religion, das ist Sektierertum“
Das ist nun mal keine objektiv zu begründende Unterscheidung.
„Sie sorgen sich um Religionsfreiheit und Elternrecht?“
Das verstehen Sie falsch: Ich sorge mich um gar nichts, sondern werfe lediglich die rechtsphilosophische Frage auf, inwieweit hier Grundrechte miteinander kollidieren und welches Grundrecht Vorrang vor anderen genießt.
„Ein Wahnsinniger hat Kinder verwahrlosen und verkümmern lassen, [...] jahrelang mussten diese bedauernswerten Geschöpfe ohne Schulbildung und kindgerechte Möglichkeiten vegetieren [...] Leute, die ihren Kindern eine solche Lebensweise aufzwingen [...]“
Die genauen Umstände kennen wir ja bisher gar nicht, aber es lohnt sich, den Fall zu durchdenken: Was wäre, wenn die Kinder nicht „verwahrlost“, sondern sauber, gut gekleidet, medizinisch versorgt und ernährt gewesen wären, sie vielleicht auch nicht im Keller, sondern im Erdgeschoss, womöglich gar mit Zugang zu einem gut ausgestatteten Spielplatz usw.? Was wäre, wenn die betroffenen Kinder noch gar nicht schulpflichtig wären? Wäre das dann keine Freiheitsberaubung mehr?
Wenn man dem Grundrecht Religionsfreiheit prinzipiell Vorrang vor allen anderen Grundrechten einräumet - wie das momentan teilweise in Politik, Medien und auch von (einer Minderheit von) Juristen gefordert wird, bekommt man u.U. Probleme, in anderen Fällen gegen Erscheinungen vorzugehen, die gegen das Rechtsempfinden der meisten Menschen verstoßen.
„Das ist nicht Religion, das ist Sektierertum“
Das ist nun mal keine objektiv zu begründende Unterscheidung.
„Sie sorgen sich um Religionsfreiheit und Elternrecht?“
Das verstehen Sie falsch: Ich sorge mich um gar nichts, sondern werfe lediglich die rechtsphilosophische Frage auf, inwieweit hier Grundrechte miteinander kollidieren und welches Grundrecht Vorrang vor anderen genießt.
„Ein Wahnsinniger hat Kinder verwahrlosen und verkümmern lassen, [...] jahrelang mussten diese bedauernswerten Geschöpfe ohne Schulbildung und kindgerechte Möglichkeiten vegetieren [...] Leute, die ihren Kindern eine solche Lebensweise aufzwingen [...]“
Die genauen Umstände kennen wir ja bisher gar nicht, aber es lohnt sich, den Fall zu durchdenken: Was wäre, wenn die Kinder nicht „verwahrlost“, sondern sauber, gut gekleidet, medizinisch versorgt und ernährt gewesen wären, sie vielleicht auch nicht im Keller, sondern im Erdgeschoss, womöglich gar mit Zugang zu einem gut ausgestatteten Spielplatz usw.? Was wäre, wenn die betroffenen Kinder noch gar nicht schulpflichtig wären? Wäre das dann keine Freiheitsberaubung mehr?
Wenn man dem Grundrecht Religionsfreiheit prinzipiell Vorrang vor allen anderen Grundrechten einräumet - wie das momentan teilweise in Politik, Medien und auch von (einer Minderheit von) Juristen gefordert wird, bekommt man u.U. Probleme, in anderen Fällen gegen Erscheinungen vorzugehen, die gegen das Rechtsempfinden der meisten Menschen verstoßen.
„Das ist nicht Religion, das ist Sektierertum“
Das ist nun mal keine objektiv zu begründende Unterscheidung.
wir sind aber nicht bei "Was wäre wenn", sondern bei es ist so.
Ich denke, man muss die Religionsfreiheit genauer definieren, umdiese Konflikte zu entschärfen.
Mein Vorschlag:
Jeder ist frei die Riten seiner Religion ungestört auszuüben. Sind durch diese Riten Dritte direkt betroffen, dürfen diese nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung beteiligt werden.
Das Problem ist, das religiöse Fanatiker, oder sogenannte Gottesfürchtige Menschen sich durch sozialen Druck oder Angst vor göttlicher Strafe (an ihnen selbst oder an den Kindern ausgeübt), dazu hinreissen lassen, ihre Riten als gelebte Fürsorge zu deklarieren. Eigentlich ist unsere Gesetzgebung eindeutig. Sie passt nur nicht allen in den Kram
wir sind aber nicht bei "Was wäre wenn", sondern bei es ist so.
Ich denke, man muss die Religionsfreiheit genauer definieren, umdiese Konflikte zu entschärfen.
Mein Vorschlag:
Jeder ist frei die Riten seiner Religion ungestört auszuüben. Sind durch diese Riten Dritte direkt betroffen, dürfen diese nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung beteiligt werden.
Das Problem ist, das religiöse Fanatiker, oder sogenannte Gottesfürchtige Menschen sich durch sozialen Druck oder Angst vor göttlicher Strafe (an ihnen selbst oder an den Kindern ausgeübt), dazu hinreissen lassen, ihre Riten als gelebte Fürsorge zu deklarieren. Eigentlich ist unsere Gesetzgebung eindeutig. Sie passt nur nicht allen in den Kram
„Freiheitsberaubung ist immer rechtswidrig“
Ganz und gar nicht. Das trifft selbst dann nicht zu, wenn man Freiheitsentzug durch den Staat ausklammert: Es gibt z.B. ein Recht auf „Jedermann-Festnahme“ (Festhalten eines Ladendiebs u.ä.). Der objektive Tatbestand der Freiheitsberaubung ist dabei eindeutig erfüllt; eine Rechtswidrigkeit besteht trotzdem nicht. Ein anderes Problem, das gerade intensiv diskutiert wird, ist die Fixierung von Pflegebedürftigen.
Die gleiche Situation liegt z.B. bei chirurgischen Behandlungen, Impungen usw. vor, die rechtlich zunächst als Körperverletzung zu betrachten sind. Dann gibt es den ganzen Problembereich der Abtreibung... Es gibt also viele Fälle, in denen der objektive Tatbestand einer Strafrechtsnorm erfüllt ist, ohne dass daraus zwingend Rechtswidrigkeit und/oder Strafbarkeit folgen.
wir sind aber nicht bei "Was wäre wenn", sondern bei es ist so.
„wir sind aber nicht bei "Was wäre wenn", sondern bei es ist so.“
Stimmt, mein Gedankengang setzt eine gewisses philosophisches Interesse und damit ein Minimum an Bereitschaft und Fähigkeit zur Abstraktion voraus.
„wir sind aber nicht bei "Was wäre wenn", sondern bei es ist so.“
Stimmt, mein Gedankengang setzt eine gewisses philosophisches Interesse und damit ein Minimum an Bereitschaft und Fähigkeit zur Abstraktion voraus.
Wenn es laut Artikel tatsächlich so ist, dass der maßgebliche Grund für das Untertauchen in Schuldenproblemen zu finden ist, dürfte man mit der Religionsfreiheit kaum Probleme haben.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren