Untreue-ProzessFrüherer Bundesminister Funke zu Bewährungsstrafe verurteilt

Der ehemalige SPD-Politiker Funke hatte eigenmächtig das Gehalt eines Vertrauten angehoben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine härtere Strafe gefordert.

Der ehemalige Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke (SPD) im Oldenburger Landgericht

Der ehemalige Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke (SPD) im Oldenburger Landgericht

Der frühere Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke ist am Freitag zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Damit blieb das Gericht knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung sowie eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro plädiert.

Von dem Vorwurf, sich eine private Feier vom Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) bezahlt haben zu lassen, sprach ihn das Gericht frei. Verurteilt wurde der ehemalige SPD-Politiker aber, weil er als früherer OOWV-Vorsteher eigenmächtig das Gehalt des mitangeklagten früheren Geschäftsführers, Hans-Peter Blohm, erhöhte. Das Gericht verurteilte Blohm zu elf Monaten zur Bewährung wegen Untreue in zwei Fällen.

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Funke war von 1998 bis 2001 Bundeslandwirtschaftsminister im Kabinett von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und zuvor acht Jahre lang niedersächsischer Landwirtschaftsminister. Im Zuge der Affäre war er 2011 aus der SPD ausgetreten, zuvor war ihm mit einem Parteiausschlussverfahren gedroht worden.

 
Leserkommentare
    • xpeten
    • 26.10.2012 um 11:26 Uhr

    als aggressiv herumbölkender Landwirtschafts- und Billigfleischlobbyist, sowie als Grünenhasser - dass so einer denkt, die geltenden Gesetze sind nur für die anderen, passt gut ins Bild.

    7 Leserempfehlungen
    • TDU
    • 26.10.2012 um 15:30 Uhr

    "Verurteilt wurde der ehemalige SPD-Politiker aber, weil er als früherer OOWV-Vorsteher eigenmächtig das Gehalt des mitangeklagten früheren Geschäftsführers, Hans-Peter Blohm, erhöhte."

    Was er hätte denn tun müssen, wäre ein nützliche Information gewesen. Das Parteiausschlussverfahren bringt zur straftrechtlichen Bewertung keine Aufklärung.

  1. Es gibt keine „Bewährungsstrafe“ Das Gericht hat eine Strafe von 6 Monaten ausgesprochen.
    Die Verbüßung wurde zur Bewährung ausgesetzt.

    Überall, in den Nachrichten wird das falsch dargestellt. Der Richter eine Jugendstrafkammer, in der ich als Schöffe tätig war, hat die Jugendlichen immer auf diese Tatsache hingewiesen. Die Straftäter sollten nicht mit dem Eindruck den Gerichtssaal verlassen, ohne Strafe davongekommen zu sein.

    Herr Funke ist also faktisch ein verurteilter Straftäter.

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    Bewährung heißt ja auch nicht, dass man gemütlich die Füße hochlegen kann, sondern es gibt Bewährungsauflagen - so auch bei diesem Herrn. Und wenn er dagegen verstößt, kann er ruckzuck seine sechs Monate absitzen.

    Bewährung heißt ja auch nicht, dass man gemütlich die Füße hochlegen kann, sondern es gibt Bewährungsauflagen - so auch bei diesem Herrn. Und wenn er dagegen verstößt, kann er ruckzuck seine sechs Monate absitzen.

  2. Bewährung heißt ja auch nicht, dass man gemütlich die Füße hochlegen kann, sondern es gibt Bewährungsauflagen - so auch bei diesem Herrn. Und wenn er dagegen verstößt, kann er ruckzuck seine sechs Monate absitzen.

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