Fall Jakob von Metzler: Hessen muss Kindsmörder Gäfgen entschädigen
Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat die Entschädigung von 3.000 Euro für den verurteilten Kindsmörder Gäfgen bestätigt. Die Polizei hatte ihm mit Folter gedroht.
Das Land Hessen muss dem Kindsmörder Magnus Gäfgen wegen der Folterdrohung im Polizeiverhör eine Entschädigung von 3.000 Euro zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zehn Jahre nach Gäfgens Mord an dem Bankierssohn Jakob von Metzler entschieden.
Das Gericht wies damit die Berufung des Landes gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Frankfurt ab. Eine Revision ließen die Richter nicht zu.
Die Polizei hatte Gäfgen während der Ermittlungen im Fall Metzler im Verhör Folter angedroht, um das Versteck des entführten Jungen zu erfahren. Das Frankfurter Landgericht hatte im August 2011 entschieden, dass das Land dem verurteilten Kindsmörder deshalb wegen "schwerer Verletzung der Menschenwürde" eine Entschädigung von 3.000 Euro plus Zinsen bezahlen muss.
Lebenslange Haft für Gäfgen
Das Landgericht hatte sich in seinem Urteil auf die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) stützen müssen. Dieser hatte 2010 festgestellt, dass die Androhung von Folter eine unmenschliche Behandlung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention war und ausnahmslos verboten ist.
Gäfgen war 2003 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter stellten zudem die Schwere der Schuld fest.






Ein klasse Beispiel dafür, wie man das Grundgesetz gegen den eigentlichen Zweck verwenden kann.
Ein Mensch wie Gäfgen hat, meiner Meinung nach, im Moment in dem sein Opfer in Lebensgefahr schwebt jegliches Recht auf menschwürdige Behandlung verloren.
Zu hoffen bleibt nur, dass derjenige, dessen Kopf dafür gerollt ist trotzdem ein glückliches Leben führen kann und nicht für den Rest seines Lebens auf Hartz IV angewiesen ist.
Unrecht (egal wie groß) soll also anderes Unrecht legitimisieren? Ziemlich mittelalterlich.
>> Ein klasse Beispiel dafür, wie man das Grundgesetz gegen den eigentlichen Zweck verwenden kann. <<
... keine Zweckentfremdung. Rechte, die uneingeschränkt für jeden gelten, werden nicht dadurch zweckentfremdet, dass sie auf eine bestimmte Person angewendet werden, ganz im Gegenteil - es ist ja gerade der Sinn und Zweck der Menschenrechtskonvention, uneinschränkbare Rechte festzuschreiben.
Art. 3 (Folterverbot) ist zudem nochmals abgesichert durch eine Notstandsklausel.
Die verdrehte Denkweise haben Sie!. Was ist daran unrecht, wenn eine unmenschliche Kreatur wie dieser gäfgen durch seine freche Weigerung den Tod eines Kindes nicht nur in Kauf nimmt sondern beabsichtigt und man dann versucht ihm mit allen verzweifelten Methoden die Information zur Rettung dieses Kindes zu entlocken. Jeder, der das anders sieht, denkt pervers,im wahrsten Sinne des Wortes pervers = verdreht. Dieses Urteil geht von der falschen Annahme aus, es handle sich bei diesem gäfgen um einen Menschen. Es ist ein Monster.
Es gibt keine Gleichheit im Unrecht und auch das Grundgesetz orientiert sich bestens an dieser Maxime. Es ist schon die richtige Welt, in der behördliche Ermittlungen niemals mit Gewalt geführt werden dürfen und bereits deren Androhung bestraft wird.
Wenn nun Sie die Forderung, einem Menschen seine Würde abzusprechen, laut werden lassen, finde ich dies im höchsten Maße befremdlich. Wenn es auch nur eine ethische Norm gäbe, die man über Bundesländer und Schulformen hinweg ad nauseam lehren würde, es sollte vielleicht diese sein.
In Kurz: wenn dir jemand das Fahrrad klaut, ist es (trotzdem) nicht richtig, wenn du dir nun auch eins klaust.
... den Rechtsstaat zu verstehen.
Wenn Sie jedoch zwei Gedankengänge weiterdenken, merken Sie, dass dann auch bei vermeintlich Schuldigen "menschwürdige Behandlung" verfällt. Und Schritt für Schritt kommen wir einem menschenverachtenden Staat näher.
Das Grundgesetz soll uns gerade vor Menschen wie Ihnen schützen.
Unrecht (egal wie groß) soll also anderes Unrecht legitimisieren? Ziemlich mittelalterlich.
>> Ein klasse Beispiel dafür, wie man das Grundgesetz gegen den eigentlichen Zweck verwenden kann. <<
... keine Zweckentfremdung. Rechte, die uneingeschränkt für jeden gelten, werden nicht dadurch zweckentfremdet, dass sie auf eine bestimmte Person angewendet werden, ganz im Gegenteil - es ist ja gerade der Sinn und Zweck der Menschenrechtskonvention, uneinschränkbare Rechte festzuschreiben.
Art. 3 (Folterverbot) ist zudem nochmals abgesichert durch eine Notstandsklausel.
Die verdrehte Denkweise haben Sie!. Was ist daran unrecht, wenn eine unmenschliche Kreatur wie dieser gäfgen durch seine freche Weigerung den Tod eines Kindes nicht nur in Kauf nimmt sondern beabsichtigt und man dann versucht ihm mit allen verzweifelten Methoden die Information zur Rettung dieses Kindes zu entlocken. Jeder, der das anders sieht, denkt pervers,im wahrsten Sinne des Wortes pervers = verdreht. Dieses Urteil geht von der falschen Annahme aus, es handle sich bei diesem gäfgen um einen Menschen. Es ist ein Monster.
Es gibt keine Gleichheit im Unrecht und auch das Grundgesetz orientiert sich bestens an dieser Maxime. Es ist schon die richtige Welt, in der behördliche Ermittlungen niemals mit Gewalt geführt werden dürfen und bereits deren Androhung bestraft wird.
Wenn nun Sie die Forderung, einem Menschen seine Würde abzusprechen, laut werden lassen, finde ich dies im höchsten Maße befremdlich. Wenn es auch nur eine ethische Norm gäbe, die man über Bundesländer und Schulformen hinweg ad nauseam lehren würde, es sollte vielleicht diese sein.
In Kurz: wenn dir jemand das Fahrrad klaut, ist es (trotzdem) nicht richtig, wenn du dir nun auch eins klaust.
... den Rechtsstaat zu verstehen.
Wenn Sie jedoch zwei Gedankengänge weiterdenken, merken Sie, dass dann auch bei vermeintlich Schuldigen "menschwürdige Behandlung" verfällt. Und Schritt für Schritt kommen wir einem menschenverachtenden Staat näher.
Das Grundgesetz soll uns gerade vor Menschen wie Ihnen schützen.
...bei sehr emotionalen Themen wie diesem ist gerade die hohe Zahl an Leser-Empfehlungen für besonders populistisch formulierte Kommentaren nicht unbedingt ein Zeichen für ein besonders hohes Niveau oder überragender, intellektueller Qualität der empfohlenen Zeilen...
eigentlich niemals ein Zeichen für Qualität?
Höchstens für (jeweilige) Mainstream-Konformität? ;;))
eigentlich niemals ein Zeichen für Qualität?
Höchstens für (jeweilige) Mainstream-Konformität? ;;))
eine falsche entscheidung her, aber rational absolut richtig. Das GG gilt nun mal auch für solche Menschen, und das es eingehalten wird zeugt von einem guten Rechtsstaat
Unrecht (egal wie groß) soll also anderes Unrecht legitimisieren? Ziemlich mittelalterlich.
das Grundgesetz soll Menschen schützen, aber Schutz für den unschuldigen Jungen hat es nicht gewährleistet, sondern für hat seine Rettung möglicherweise verhindert.
Mittelalterlich hin oder her - bei Abwägung empfinde ich den Schutz des Opfers als höher und "mehr" wert als den des Täters. Gerade in diesem Fall - es ging schließlich darum schnell das Versteck zu finden, bevor der Junge stirbt.
Ob ich deswegen ein Gesetz zur Anwendung der Folter zustimmen würde - ich glaube nicht.
Aber trotzdem würde ich mir wünschen, dass wenn dies meinem Kind geschieht irgendjemand den Kerl foltert und das Kind noch lebendig gefunden wird. Das man so etwas nicht in der Verfassung verankern kann ist mir allerdings auch klar.
das Grundgesetz soll Menschen schützen, aber Schutz für den unschuldigen Jungen hat es nicht gewährleistet, sondern für hat seine Rettung möglicherweise verhindert.
Mittelalterlich hin oder her - bei Abwägung empfinde ich den Schutz des Opfers als höher und "mehr" wert als den des Täters. Gerade in diesem Fall - es ging schließlich darum schnell das Versteck zu finden, bevor der Junge stirbt.
Ob ich deswegen ein Gesetz zur Anwendung der Folter zustimmen würde - ich glaube nicht.
Aber trotzdem würde ich mir wünschen, dass wenn dies meinem Kind geschieht irgendjemand den Kerl foltert und das Kind noch lebendig gefunden wird. Das man so etwas nicht in der Verfassung verankern kann ist mir allerdings auch klar.
...die sich in diesem Fall empören und von verwirkten Rechten des Täters auf menschenwürdige Behandlung fabulieren, weist das Grundgesetz zu Recht in ihre Schranken. Universelle Menschenrechte sind unteilbar und nicht zu relativieren. Ausnahmslos! Alles andere ist Willkür, fehlende Rechtsstaatlichkeit und damit Vorstufe zur Barbarei. Deswegen kann und darf hier nicht auf die Stimmen vermeintlich aufgeklärter Bürger gehört werden.
jetzt kenne ich einen aufgeklärten Bürger. Aber eigentlich möchte ich ihnen nicht begegnen.Vllt. sind sie ja auch ein so gesetzestreuer Richter.
jetzt kenne ich einen aufgeklärten Bürger. Aber eigentlich möchte ich ihnen nicht begegnen.Vllt. sind sie ja auch ein so gesetzestreuer Richter.
grausamen Mord an einem Kindes geplant und ausgeführt hat.
Es gibt Tage, da möchte ich nicht zur Gattung Mensch gehören...
nicht für alle Menschen gelten, dann gelten sie im Prinzip für niemanden, denn - wer soll hier auswählen dürfen? Und ich hoffe doch, daß Sie ebenfalls der Meinung sind, daß Folter generell verboten werden sollte.
Hätte man in diesem Fall tatsächlich die Nothilfe Daschners als gerechtfertigt gelten lassen, so wäre nun die Frage: Darf man nun vielleicht schon bei einem einfachen Totschlag Folter androhen? Und später dann schon bei Schwerer Körperverletzung oder Vergewaltigung. Noch später bereits für Körperverletzung und Nötigung und irgendwann dann für Diebstahl.
Seltsam, dass es Leute gibt, die so was gutheißen würden.
nicht für alle Menschen gelten, dann gelten sie im Prinzip für niemanden, denn - wer soll hier auswählen dürfen? Und ich hoffe doch, daß Sie ebenfalls der Meinung sind, daß Folter generell verboten werden sollte.
Hätte man in diesem Fall tatsächlich die Nothilfe Daschners als gerechtfertigt gelten lassen, so wäre nun die Frage: Darf man nun vielleicht schon bei einem einfachen Totschlag Folter androhen? Und später dann schon bei Schwerer Körperverletzung oder Vergewaltigung. Noch später bereits für Körperverletzung und Nötigung und irgendwann dann für Diebstahl.
Seltsam, dass es Leute gibt, die so was gutheißen würden.
egal was sie, ich oder angehörige von opfern einem solchen menschen auch wünschen, der staat hat sich an geltendes recht und vor allem ans grundgesetz zu halten. egal unter welchen bedingungen. folter und deren androhung sind nunmal verboten und jeder sollte froh sein, dass es so ist.
darüber sollte es auch gar keine diskussionen geben.
eine erlaubnis zur folter in einem solchen fall ist oft nur der erste schritt und öffnet der willkür tür und tor.
Wenn ich die Kommentare all dieser selbstgefälligen Geistes-Onans lese, die sich so sehr in ihrer jurisprudentischen Pseudointellektualität sonnen, und deren oberflächliches Wissen nicht bis zum Herzen drinkt, wo es zur Weisheit würde.
Sicher wären wir alle viel besser daran, ohne jede selbstgefällige Rechtswissenschaft und pseudointellektuelle Verfassungsethik auf die Strafprozessordnung zu pfeifen, und genüsslich Angeklagte hinzurichten - weil es des Herzens Weisheit es so sagt.
Sie könnten kein besseres Argument für die Scharia erbringen.
Wenn ich die Kommentare all dieser selbstgefälligen Geistes-Onans lese, die sich so sehr in ihrer jurisprudentischen Pseudointellektualität sonnen, und deren oberflächliches Wissen nicht bis zum Herzen drinkt, wo es zur Weisheit würde.
Sicher wären wir alle viel besser daran, ohne jede selbstgefällige Rechtswissenschaft und pseudointellektuelle Verfassungsethik auf die Strafprozessordnung zu pfeifen, und genüsslich Angeklagte hinzurichten - weil es des Herzens Weisheit es so sagt.
Sie könnten kein besseres Argument für die Scharia erbringen.
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Rechtssicherheit vor Gerechtigkeit.
Wenn es heißt, Menschenrechte sind unveräußerlich, dann ist das auch so gemeint. Auch dem gemeinsten Mörder kommt der Schutz der Menschenwürde zugute.
Das ist absolut gerecht. Dem steht nicht entgegen, dass Grechtigkeit weh tun kann.
haben Sie kein Jura studiert, verstanden.
Ein dummer Spruch ist das, der weder mit der Dogmatik noch der Rechtsmethodik und auch nicht mit der Rechtswirklichkeit in Einklang zu bringen ist. Das deutsche Recht ist durchtränkt von Generalklauseln, die eine Korrektur zugunsten der Einzelfallgerechtigkeit zulassen; nur bei der Menschenwürde geht das nunmal nicht. Aber wie sollte auch eine Aufweichung der Menschenwürde der Gerechtigkeit zuträglich sein?
Das Deutsche Volk ist jederzeit in der Lage, sich eine Verfassung zu geben in der es auf die Grundrechte und v.a. die Menschenwürde verzichtet. Sie brauchen nur eine entsprechende Aktion zu starten...
Wenn es heißt, Menschenrechte sind unveräußerlich, dann ist das auch so gemeint. Auch dem gemeinsten Mörder kommt der Schutz der Menschenwürde zugute.
Das ist absolut gerecht. Dem steht nicht entgegen, dass Grechtigkeit weh tun kann.
haben Sie kein Jura studiert, verstanden.
Ein dummer Spruch ist das, der weder mit der Dogmatik noch der Rechtsmethodik und auch nicht mit der Rechtswirklichkeit in Einklang zu bringen ist. Das deutsche Recht ist durchtränkt von Generalklauseln, die eine Korrektur zugunsten der Einzelfallgerechtigkeit zulassen; nur bei der Menschenwürde geht das nunmal nicht. Aber wie sollte auch eine Aufweichung der Menschenwürde der Gerechtigkeit zuträglich sein?
Das Deutsche Volk ist jederzeit in der Lage, sich eine Verfassung zu geben in der es auf die Grundrechte und v.a. die Menschenwürde verzichtet. Sie brauchen nur eine entsprechende Aktion zu starten...
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