Drehbuchaffäre: Bewährungsstrafe für Ex-Fernsehfilmchefin des NDR
Doris Heinze ist zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatte eigene Drehbücher unter Pseudonym an ihren Sender verkauft.
In der NDR-Drehbuchaffäre ist die frühere Fernsehfilmchefin des Senders, Doris Heinze, vom Hamburger Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die Kammer setzte das Strafmaß auf Bewährung aus. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Heinze dem NDR unter Pseudonym mehrere selbst verfasste Drehbücher für Fernsehfilme und Krimis verkauft hatte. Im Sommer 2009 war die Affäre aufgeflogen.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer drei Jahre Gefängnis für Heinze wegen Bestechlichkeit und Untreue gefordert. Sie und ihre zwei Mitangeklagten hätten ein "System der Selbstbedienung auf Kosten der Gebührenzahler" geschaffen, sagte Oberstaatsanwältin Cornelia Gädigk. Sie hätten vor allem "aus eigennützigen, wirtschaftlichen Motiven" gehandelt. Heinzes Verteidiger hatte auf sieben Monate auf Bewährung plädiert.
Heinze musste sich seit dem 5. Juli wegen Bestechlichkeit in vier Fällen und schwerer Untreue in drei Fällen sowie Betrug verantworten. Die 63-Jährige hatte vor Gericht zugegeben, unter den Pseudonymen "Marie Funder" und "Niklas Becker" insgesamt sechs Drehbücher, die sie selbst beziehungsweise ihr Ehemann geschrieben hatten, bei ihrem Sender eingeschleust zu haben; ein weiteres eingereichtes Skript ihres Mannes wurde nicht realisiert.
Gefakte E-Mails und erfundene Biografien
Sie habe ihre einflussreiche Position als NDR-Abteilungsleiterin ausgenutzt, um die Drehbücher durchzusetzen, hatte Heinze im Prozess zugegeben. Dafür fingierte sie E-Mail-Korrespondenzen der angeblichen Autoren mit dem Sender und reichte erfundene Lebensläufe ein. Der NDR kündigte ihr im September 2009.
Vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts waren außerdem Heinzes Ehemann Claus Strobel und die Münchner Produzentin Heike Richter-Karst angeklagt. Beide erhielten Geldstrafen. Den drei Beschuldigten wurden insgesamt 14 zwischen November 2003 und Juli 2007 begangene Straftaten zur Last gelegt.
Für ein reguläres Drehbuch zahlte der NDR 26.000 Euro brutto – Angestellte bekommen als Hausautoren nur die Hälfte. Deshalb war es für Heinze lukrativer, die Tarnung mit einem Pseudonym zu wählen. Die Produzentin Richter-Karst, die im genannten Zeitraum die Reihe Polizeiruf 110 für den NDR umgesetzt hatte, wusste von den Pseudonymen, jedoch nicht von der Pflicht, die Decknamen beim Sender offenzulegen, sagte sie vor Gericht.





Ein schönes Sümmchen kommt da zusammen. Mit viel Wohlwollen könnte man den Betrügern die Hälfte als "Hausautoren" zugestehen. Was aber ist mit dem illegal bezogenen Rest? Muss die Dame das zurückzahlen, oder zahlt mal wieder der Gebührenzahler die Zeche, während die Betrügerin ihr mit krimineller Energie ergaunertes Geld in der Bewährung verprassen bzw. ihren Rechtsanwalt davon bezahlen darf? Eine Info dazu würde die Meldung vervollstänigen.
Das hängt wie immer davon ab, ob der Sender seine zivilrechtlichen Ansprüche überhaupt geltend macht. Es könnte u.U. ein wenig kompliziert werden, weil der eigentlich Verwantwortliche das Land ist. Aber generell ist das schon möglich.
Das Strafrecht sanktioniert nur den Unrechtsgehalt der Tat. Eine Rückerstattung ist damit nicht verbunden.
Das hängt wie immer davon ab, ob der Sender seine zivilrechtlichen Ansprüche überhaupt geltend macht. Es könnte u.U. ein wenig kompliziert werden, weil der eigentlich Verwantwortliche das Land ist. Aber generell ist das schon möglich.
Das Strafrecht sanktioniert nur den Unrechtsgehalt der Tat. Eine Rückerstattung ist damit nicht verbunden.
Schade, die Polzeiruf Folgen waren doch gut. Aber wer halt nicht genug bekommen kann. 1,5 Jahre auf Bewährung ist doch gut.
Unsere Emily hält immer noch den Rekord gemessen am Tun am Schaden und ihrer Strafe.
Die sich selbst bereicherenden männlichen Kollegen (wie z.B. Jürgen Emig) mussten in den Knast.
Klares Signal an alle Kolleginnen im ÖR in Leitungsposition: Bereichert Euch schamlos! Falls etwas rauskommen sollte - bleibt unterm Strich ein Gewinn.
Ich bin vor allem fassungslos über dieses Urteil, weil ich an die vielen talentierte Drehbuchautoren denke, die null Chancen haben ihr Talent aufgrund solcher Hierarchen im ÖR unter Beweis zu stellen.
Eine Schande dieses Urteil!
Es wird mal Zeit dass die Gehälter aller öffentlich-rechtlichen Rund- und Fernsehanstalten mal unter die Lupe genommen werden. Man "verdient" sich dort auf allen Ebenen dumm und dämlich, davon bin ich überzeugt...
Nach aussen hin kritischen Journalismus etc etalieren und sich selbst eine goldene Nase verdienen.
Welche unbhängige Instanz kontrolliert eigentlich das Honorar- und Personalwesen dort?
Da wird doch viel mehr Geld vrschleudert!
Wenn Günther Jauch beispielsweise nach seinen Einkünften befragt wird, schweigt er und lenkt ab.
Ein einziger Sumpf, meiner Ansicht nach!
Der NDR der einen Überschuss von 15 Millionen Euro erzielte,
könnte seine Angestellte in der Tat mit noch höheren Gehältern entlohnen,oder den Leistungsträgern der Fernsehunterhaltung höhere Gagen kredenzen.
Der NDR der einen Überschuss von 15 Millionen Euro erzielte,
könnte seine Angestellte in der Tat mit noch höheren Gehältern entlohnen,oder den Leistungsträgern der Fernsehunterhaltung höhere Gagen kredenzen.
Das hängt wie immer davon ab, ob der Sender seine zivilrechtlichen Ansprüche überhaupt geltend macht. Es könnte u.U. ein wenig kompliziert werden, weil der eigentlich Verwantwortliche das Land ist. Aber generell ist das schon möglich.
Das Strafrecht sanktioniert nur den Unrechtsgehalt der Tat. Eine Rückerstattung ist damit nicht verbunden.
Abwägung im Einzelfall. Ein umfassendes Geständnis wirkt schuldmindernd, ebenso eine Schadenswiedergutmachung. Man kann dem - kurzen - Beitrag all solche Einzelheiten nicht entnehmen. Wenn es solche strafmindernden Umstände gegeben haben sollte, läge das Urteil im durchaus üblichen Bereich von Wirtschaftsstraftaten.
Ihren Job ist Frau Heinze wohl los und in Übrigen auch in der Branche "verbrannt". Interessant wäre es, was wohl nie geprüft wird, ob andere Sender ihre Drehbücher denn akzeptiert hätten. Wenn es so wäre, dann liegt - abgesehen von der Differenz zwischen Haus- und Fremndhonoraren - kein Schaden vor. Wenn sie ihre Position genutzt hat, um "fachlichen Schrott" teuer unterzubringen, dass wäre das Honorar in voller Höhe Schaden. Dann wäre auch das Strafmaß kritisch zu betrachten. Liegt die erste Variante vor, hält sich das Ganze sehr in Grenzen.
CHILLY
Findet also ein Kunstfälscher einen solventen Käufer, der sein Geld nicht zurück haben will, ist es gut? Das Argument des Differenzschadens dürfte wohl nur im Zivilrecht gelten, sonst würde der clevere Täter doch belohnt.
Die richtige Frage wäre, aber nur m. E., wäre das Drehbuch überhaupt angenommen worden, wenn es von ihr gewesen wäre? Und was ist der vorsätzliche Dumpingpreis bei Ausschreibungen?. Betrug nur im Hinblick auf die Differenz?.
Wer täuscht und den anderen zu einer Vemögensverfügung bringt, um sich einen rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen. Wäre da Geingfügigkeit entscheidend, wären die Kleinbetrüger allesamt auf Bewährung zu verurteilen.
Findet also ein Kunstfälscher einen solventen Käufer, der sein Geld nicht zurück haben will, ist es gut? Das Argument des Differenzschadens dürfte wohl nur im Zivilrecht gelten, sonst würde der clevere Täter doch belohnt.
Die richtige Frage wäre, aber nur m. E., wäre das Drehbuch überhaupt angenommen worden, wenn es von ihr gewesen wäre? Und was ist der vorsätzliche Dumpingpreis bei Ausschreibungen?. Betrug nur im Hinblick auf die Differenz?.
Wer täuscht und den anderen zu einer Vemögensverfügung bringt, um sich einen rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen. Wäre da Geingfügigkeit entscheidend, wären die Kleinbetrüger allesamt auf Bewährung zu verurteilen.
Findet also ein Kunstfälscher einen solventen Käufer, der sein Geld nicht zurück haben will, ist es gut? Das Argument des Differenzschadens dürfte wohl nur im Zivilrecht gelten, sonst würde der clevere Täter doch belohnt.
Die richtige Frage wäre, aber nur m. E., wäre das Drehbuch überhaupt angenommen worden, wenn es von ihr gewesen wäre? Und was ist der vorsätzliche Dumpingpreis bei Ausschreibungen?. Betrug nur im Hinblick auf die Differenz?.
Wer täuscht und den anderen zu einer Vemögensverfügung bringt, um sich einen rechtswidrigen Vorteil zu verschaffen. Wäre da Geingfügigkeit entscheidend, wären die Kleinbetrüger allesamt auf Bewährung zu verurteilen.
Was ist denn so schlimm daran, dass Doris Heinze ein ganz offensichtlich gut funktionierendes Geschäftsmodell entwickelt hat? Ich kann nur darüber lachen, dass der Sender ein paar mickrige Euronen zuviel für etwas bezahlt hat, das ja wohl an anderer Stelle mit grossem Gewinn wiederverkauft wird. Schicken Sie die Frau zu mir, ich würde gerne mit ihr Geschäfte machen!
Wertmaßstäbe!
Wertmaßstäbe!
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