Urteil: Polizei darf nicht aufgrund von Hautfarbe kontrollieren
Ein dunkelhäutiger Student hat dagegen geklagt, dass er allein wegen seiner Hautfarbe von der Polizei überprüft wurde. Nun gewann er ein Verfahren, das Signalwirkung hat.
© Maurizio Gambarini/ddp/dapd

Polizisten kontrollieren zwei junge Männer
Die Polizei darf einen Menschen nicht wegen seiner Hautfarbe kontrollieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. Dem Urteil war die Klage eines dunkelhäutigen Studenten aus Kassel vorausgegangen, der im Dezember 2010 bei einer Zugkontrolle mit zwei Bundespolizisten aneinander geraten war.
Ein Gerichtssprecher sagte: "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht die Ausweiskontrolle rechtswidrig war, weil sie ausschlaggebend an der Hautfarbe anknüpfte." Vertreter der Bundespolizei hätten sich bei der mündlichen Verhandlung bei dem Mann entschuldigt.
In einem Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den Studenten hatte einer der Polizisten gesagt, er spreche Reisende an, die ihm als Ausländer erschienen – auch wegen ihrer Hautfarbe. Dagegen hatte der Student geklagt, war aber zunächst vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gescheitert.
"Signalwirkung für die Bundespolizei"
Damals hatten die Richter ihre Entscheidung damit begründet, dass er auf der Bahnfahrt nach Frankfurt am Main auf einer Strecke unterwegs gewesen sei, die für unerlaubte Einreisen genutzt werde. Da nur Stichproben möglich seien, dürften Beamte Fahrgäste auch nach ihrem Aussehen auswählen. Der Student legte Berufung ein. Das OVG erklärte die Entscheidung nun für wirkungslos.
Der Anwalt des heute 26-jährigen Studenten, Sven Adam, sagte, das Verfahren habe eine "weitreichende Signalwirkung für die Praxis der Bundespolizei". Der Student selbst sagte: "Wir haben lange dafür streiten müssen, dass sich die Bundespolizei auch an dem Diskriminierungsverbot messen lassen muss."
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, wertete den Beschluss ebenfalls positiv. "Damit steht fest, dass allein die Hautfarbe eines Menschen kein Kriterium für eine polizeiliche Personenkontrolle sein darf."
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einem wichtigen Signal gegen Diskriminierung bei Personenkontrollen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärte, die Bundesregierung sei nun in der Pflicht, sicherzustellen, dass die Bundespolizei die bisherige Praxis nicht mehr anwende.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat das Urteil scharf kritisiert. "Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus", sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt. Die Entscheidung sei zu respektieren, die Polizeiarbeit mache sie aber nicht leichter.








Herr Wendt von der Polizeigewerkschaft findet also, Urteile von Oberverwaltungsgerichten sind nur schöngeistige Rechtspflege, aber eigentlich nicht richtig ernstzunehmen. Vielleicht sollte man doch mal seine Verfassungstreue überprüfen und ihn ggf. aus dem Dienst entfernen. Das ist doch ein indirekter Aufruf dazu, sich eben bessere Gründe für die ständigen Kontrollen "südländisch Aussehender" zu suchen, ansonsten aber wie gehabt weiterzumachen.
wenn ich kontrolliert werde, klage ich auch nicht. Aber es ist doch immer das gleiche Spiel "Sie sind Ausländerfeindlich und Nazi"
Hier sollten mal alle die Kirche im Dorf lassen und der Polizei die Arbeit nicht noch schwerer machen. Die Polizisten haben nur kontrolliert, nicht Beleidigt, nicht geschlagen oder sonst was!!!
Aber ständig diese Berufsempörten und Gutmenschen
Aufgrund eines Doppelpostings entfernt. Danke, die Redaktion/mo.
Wenn die Beamten den Auftrag hatten, in einem Zug nach illegal Einreisenden zu suchen, dann macht es doch Sinn, wenn sie auf Merkmale achten, die auf Ausländer hindeuten. Wenn ich nicht nach Hautfarbe, Sprache, etc. entscheiden kann, wen ich nach dem Ausweis frage, dann kann ich ja gleich auswürfeln, wen ich kontrolliere.
Ich wurde schon häufig bei Einreisen kontrolliert und es waren stets freundliche Beamte, die eben meinen Ausweis sehen wollten. Was ist denn daran bitte schlimm?
Der Mann der Polizeigewerkschaft hat ja genau das angemerkt: Man gibt der Polizei den Auftrag, nach illegalen Einwanderern zu suchen, aber sie dürfen bei dieser Suche keine vermutlich ausländischen Merkmale benutzen.
Wenn man generell gegen das Suchen nach Illegalen ist, ist das ja okay. Aber dafür zu sein und gleichzeitig zu bemängeln, dass man eben vorwiegend Leute kontrolliert, bei denen die Wahrscheinlichkeit höher ist, das ist pure Heuchelei!
Nur zur Ergänzung noch:
1. Der Kontrollierte ist deutscher Staatsangehöriger. Wollen Sie ernsthaft, daß deutsche Staatsangehörige, die nicht blond und blauäugig sind, permanent kontrolliert werden? So wie Schwarze in den Südstaaten der USA?
2. Es ging bei den Kontrollen nicht um illegale Einreise, sondern um eine allgemeine Terrorismuswarnung. Der Kontrollierte hatte nichts außer einem Teebecher dabei, macht ihn das zum Terrorismusverdächtigen?
s. http://www.heise.de/tp/ar...
wenn ich kontrolliert werde, klage ich auch nicht. Aber es ist doch immer das gleiche Spiel "Sie sind Ausländerfeindlich und Nazi"
Hier sollten mal alle die Kirche im Dorf lassen und der Polizei die Arbeit nicht noch schwerer machen. Die Polizisten haben nur kontrolliert, nicht Beleidigt, nicht geschlagen oder sonst was!!!
Aber ständig diese Berufsempörten und Gutmenschen
Aufgrund eines Doppelpostings entfernt. Danke, die Redaktion/mo.
Wenn die Beamten den Auftrag hatten, in einem Zug nach illegal Einreisenden zu suchen, dann macht es doch Sinn, wenn sie auf Merkmale achten, die auf Ausländer hindeuten. Wenn ich nicht nach Hautfarbe, Sprache, etc. entscheiden kann, wen ich nach dem Ausweis frage, dann kann ich ja gleich auswürfeln, wen ich kontrolliere.
Ich wurde schon häufig bei Einreisen kontrolliert und es waren stets freundliche Beamte, die eben meinen Ausweis sehen wollten. Was ist denn daran bitte schlimm?
Der Mann der Polizeigewerkschaft hat ja genau das angemerkt: Man gibt der Polizei den Auftrag, nach illegalen Einwanderern zu suchen, aber sie dürfen bei dieser Suche keine vermutlich ausländischen Merkmale benutzen.
Wenn man generell gegen das Suchen nach Illegalen ist, ist das ja okay. Aber dafür zu sein und gleichzeitig zu bemängeln, dass man eben vorwiegend Leute kontrolliert, bei denen die Wahrscheinlichkeit höher ist, das ist pure Heuchelei!
Nur zur Ergänzung noch:
1. Der Kontrollierte ist deutscher Staatsangehöriger. Wollen Sie ernsthaft, daß deutsche Staatsangehörige, die nicht blond und blauäugig sind, permanent kontrolliert werden? So wie Schwarze in den Südstaaten der USA?
2. Es ging bei den Kontrollen nicht um illegale Einreise, sondern um eine allgemeine Terrorismuswarnung. Der Kontrollierte hatte nichts außer einem Teebecher dabei, macht ihn das zum Terrorismusverdächtigen?
s. http://www.heise.de/tp/ar...
Kann die Debatte schon nachvollziehen, aber an der Praxis wird sich nichts ändern. Ein jugendlicher mit alpha Jacke wird auch eher auf waffen kontrolliert als ein Anzugträger, sind eben Erfahrungswerte.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die jetzt bei jeder Suche nach Drogen oder illegalen Einwanderern knappe Zeit und knappes Personal vergeuden, um Typen anzuhalten und zu kontrollieren, bei denen schon aus einer Sicht vorher die Wahrscheinlichkeit das Gesuchte zu finden zig mal so gering ist, wie bei manchen anderen halt.
Ich werde den Eindruck nicht los, das Gericht war sich nicht wirklich im klaren darüber, was die Gründe sind. Jedenfalls wird letztendlich nur die Verlogenheit gefördert. Dann ist halt die Kleidung oder sonst was der Grund, aber jeder weiß, wer zu überprüfen ist und wieso.
Sie sagen es!
So richtig und wichtig dieses Urteil auch sein mag - es wird kaum Auswirkungen auf das tägliche Leben von Menschen "ausländischen Aussehens" haben...
Zum einen, weil tatsächlich rassistische Polizisten sich immer einen anderen, passenden Grund einfallen lassen können und werden.
Und zum anderen, weil nicht jeder Polizist, der einen Bürger nichtweißer Hautfarbe kontrolliert, gleich ein Rassist ist.
Rassismus lässt sich ohnehin nicht per Gesetz abschaffen!
Bitte von welchen Erfahrungswerten wird denn hier gesprochen?
Und dem voran gestellt: sind Sie Polizist oder wieso kontrollieren Sie, erfahrungsgemäß, Menschen entsprechend Ihrer Ethnie ?
Ich persönlich musste sowohl bei dem Artikel, als auch bei Ihrem Kommentar lachen. Ich dachte, wir leben im 21. Jahrhundert - aber scheinbar sehen dies nicht alle so.
Ein solches Urteil sollte als selbstverständich, bzw. längst überflüssig, angesehen werden.
Ein Kommentar a la ''sind eben Erfahrungswerte'' - das kann ja wohl nicht ernst gemeint sein? Wenn doch...vielleicht finden Sie ja gemeinsam mit Sarazin einen genetischen Hinweis auf ihre ''Erfahrungen'' .
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die jetzt bei jeder Suche nach Drogen oder illegalen Einwanderern knappe Zeit und knappes Personal vergeuden, um Typen anzuhalten und zu kontrollieren, bei denen schon aus einer Sicht vorher die Wahrscheinlichkeit das Gesuchte zu finden zig mal so gering ist, wie bei manchen anderen halt.
Ich werde den Eindruck nicht los, das Gericht war sich nicht wirklich im klaren darüber, was die Gründe sind. Jedenfalls wird letztendlich nur die Verlogenheit gefördert. Dann ist halt die Kleidung oder sonst was der Grund, aber jeder weiß, wer zu überprüfen ist und wieso.
Sie sagen es!
So richtig und wichtig dieses Urteil auch sein mag - es wird kaum Auswirkungen auf das tägliche Leben von Menschen "ausländischen Aussehens" haben...
Zum einen, weil tatsächlich rassistische Polizisten sich immer einen anderen, passenden Grund einfallen lassen können und werden.
Und zum anderen, weil nicht jeder Polizist, der einen Bürger nichtweißer Hautfarbe kontrolliert, gleich ein Rassist ist.
Rassismus lässt sich ohnehin nicht per Gesetz abschaffen!
Bitte von welchen Erfahrungswerten wird denn hier gesprochen?
Und dem voran gestellt: sind Sie Polizist oder wieso kontrollieren Sie, erfahrungsgemäß, Menschen entsprechend Ihrer Ethnie ?
Ich persönlich musste sowohl bei dem Artikel, als auch bei Ihrem Kommentar lachen. Ich dachte, wir leben im 21. Jahrhundert - aber scheinbar sehen dies nicht alle so.
Ein solches Urteil sollte als selbstverständich, bzw. längst überflüssig, angesehen werden.
Ein Kommentar a la ''sind eben Erfahrungswerte'' - das kann ja wohl nicht ernst gemeint sein? Wenn doch...vielleicht finden Sie ja gemeinsam mit Sarazin einen genetischen Hinweis auf ihre ''Erfahrungen'' .
Entfernt. Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit seriösen Quellen. Danke, die Redaktion/ls
Bitte bleiben Sie sachlich und verzichten auf Polemik. Danke, die Redaktion/mo
Ich habe vor einer Diskothek ebenfalls eine Gruppe der Bundespolizei fotografiert, die ausschließlich Personen nicht europäischen Aussehens kontrollierten. Daraufhin wollte mir einer der Polizisten mein Handy, mit dem das Foto aufgenommen wurde, gewaltsam (!) konfiszieren. Als mir dabei der Ausspruch "Was wollt ihr Kasper eigentlich von mir?!" herausrutschte, kam natürlich ein paar Monate später eine Anzeige wegen Beleidigung ins Haus geflattert.
Mit dem Tatbestand zwei Beamte mit "Kasper" beschimpft zu haben. Bei der Verhandlung wegen Einspruchs wollte der Richter das Verfahren ohne Bußgeldauflage einstellen, woraufhin der Staatsanwalt meinte "Ein Sümmchen müssen wir schon machen, dass sieht die Polizei nicht gerne." Woraufhin ich zu einem "Sümmchen" von 250€ (ich bin Student) verdonnert wurde.
Die Situation damals vor Ort wurde übrigens von der, von meinen Freunden herbeigerufenen, städtischen Polizei aufgelöst, da weder ich noch meine Freunde uns gegen die teils sehr aggressiven Polizisten zu helfen wussten. Die städtischen Polizisten gaben mir vor Ort auch Recht, dass es keine Rechtsgrundlage gab mein Handy zu kontrollieren oder gar wegzunehmen.
Aber da sieht man eben was passiert, wenn man sich versucht gegen die Staatsgewalt zu wehren. Sieht man ja auch an Fällen wie in Rosenheim etc...
Ich habe vor einer Diskothek ebenfalls eine Gruppe der Bundespolizei fotografiert, die ausschließlich Personen nicht europäischen Aussehens kontrollierten. Daraufhin wollte mir einer der Polizisten mein Handy, mit dem das Foto aufgenommen wurde, gewaltsam (!) konfiszieren. Als mir dabei der Ausspruch "Was wollt ihr Kasper eigentlich von mir?!" herausrutschte, kam natürlich ein paar Monate später eine Anzeige wegen Beleidigung ins Haus geflattert.
Mit dem Tatbestand zwei Beamte mit "Kasper" beschimpft zu haben. Bei der Verhandlung wegen Einspruchs wollte der Richter das Verfahren ohne Bußgeldauflage einstellen, woraufhin der Staatsanwalt meinte "Ein Sümmchen müssen wir schon machen, dass sieht die Polizei nicht gerne." Woraufhin ich zu einem "Sümmchen" von 250€ (ich bin Student) verdonnert wurde.
Die Situation damals vor Ort wurde übrigens von der, von meinen Freunden herbeigerufenen, städtischen Polizei aufgelöst, da weder ich noch meine Freunde uns gegen die teils sehr aggressiven Polizisten zu helfen wussten. Die städtischen Polizisten gaben mir vor Ort auch Recht, dass es keine Rechtsgrundlage gab mein Handy zu kontrollieren oder gar wegzunehmen.
Aber da sieht man eben was passiert, wenn man sich versucht gegen die Staatsgewalt zu wehren. Sieht man ja auch an Fällen wie in Rosenheim etc...
...der leitet doch die hauseigenge "Schlechte-PR-Abteilung" der Polizei. Ernst nehmen kann man den doch schon lange nicht mehr.
Zum Urteil selbst: das ist genau wie jeder andere Gleichstellungsgedöns: jetzt wird eben jeder Polizist behaupten, dass es irgendwelche anderen Gründe waren, die zur Kontrolle geführt hat. Ändern wird es nichts.
...aber der Sachverhalt oben im Artikel "Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den Studenten" hat einen unergiebigem Link zum konkreten Thema und stellt die Sache etwas verkürzt dar. Besser ist, das Urteil selbst zu lesen, dass Gegenstand war, etwa hier:
http://www.zvr-online.com...
Aber wird sich die Polizei auch dran halten?
Ich rate allen, die den Verdacht hegen, Opfer von Racial Profiling durch die Polizei geworden zu sein, dazu eine schriftliche Bestätigung der Kontrolle anfordern. Gem. der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder müssen mündlich ausgesprochene Verwaltungsakte auf Verlangen schriftlich bestätigt werden. Diese schriftliche Bestätigung unterliegt den gleichen Anforderungen wie schriftliche Verwaltungsakte.
Das bedeutet, dass in der Bestätigung der getroffene Verwaltungsakt (die Personenkontrolle)
in TATSÄCHLICHER UND RECHTLICHER Hinsicht
zu begründen ist.
Spätestens hier muss der Beamte konkret darlegen, welche konkreten Anhaltspunkte (außer der ethnischen Zugehörigkeit) ihn nun veranlasst haben, hier eine Kontrolle durchzuführen, was er gesucht hat bzw. zu finden vermutet hat und worauf diese Annahmen basierte.
Gerichte sind nicht dumm, auf Standardbegründungen der Polizei fällt man dort schon lange nicht mehr rein. Es muss eine einzelfallbezogene Begründung sein.
Danach kann man weitersehen, ob man den Rechtsweg beschreiten will.
...einer rein zufälligen Kontrolle?
Ich, weiß, unauffällig gekleidet, wurde auch schon des Öfteren kontrolliert.
Vielleicht mochten die Polizisten mein Gesicht nicht. Oder meine Frisur. Soll ich jetzt auch klagen?
Lächerlich, das Ganze.
Gute Nacht Deutschland.
Ich würde wirklich gerne wissen wo das denn genau steht? Ansonsten raten sie also jedem bei einer Kontrolle unnötigen Verwaltungsaufwand zu produzieren. Nach den meißten Polizeigesetzen darf die Identität an gefährlichen Orten wie etwa Bahnhöfen festgestellt werden ohne weitere Gründe. Und sie Wollen bei jeder Kontrolle die Leute anstiften eine Kontrolle die in einer Minute erledigt wäre aufzuplustern zu einem Verwaltungsungetüm. Na dann kommen wir unserem Bürokratieabbau bestimmt näher.
...einer rein zufälligen Kontrolle?
Ich, weiß, unauffällig gekleidet, wurde auch schon des Öfteren kontrolliert.
Vielleicht mochten die Polizisten mein Gesicht nicht. Oder meine Frisur. Soll ich jetzt auch klagen?
Lächerlich, das Ganze.
Gute Nacht Deutschland.
Ich würde wirklich gerne wissen wo das denn genau steht? Ansonsten raten sie also jedem bei einer Kontrolle unnötigen Verwaltungsaufwand zu produzieren. Nach den meißten Polizeigesetzen darf die Identität an gefährlichen Orten wie etwa Bahnhöfen festgestellt werden ohne weitere Gründe. Und sie Wollen bei jeder Kontrolle die Leute anstiften eine Kontrolle die in einer Minute erledigt wäre aufzuplustern zu einem Verwaltungsungetüm. Na dann kommen wir unserem Bürokratieabbau bestimmt näher.
Bin neulich mit dem Zug gefahren.
Hinter mir saß ein indisches Pärchen. Gepflegte Erscheinung, gut aussehend.
Zwei Polizisten kamen von vorn durchs Abteil und kontrollierten niemanden außer dem Pärchen.
Ein Schelm, wer racial profiling vermutet...
die haben sich zum Schluss nicht mal die Mühe gemacht, dies zu verdecken. Ich hatte vor Jahren diesbezüglich eine Diskussion mit einem Bundespolizeibeamten, den ich privat kannte und hab ihm damals schon gesagt, dass die Praxis gegen Art. 3 GG verstößt. Wollte er nicht glauben. Und was ist die übliche Begründung:
Das haben wir schon immer gemacht und das machen alle.
Wissen die Beamten eigentlich überhaupt noch, dass es neben der Zweckmäßigkeit auch noch die Rechtmäßigkeit gibt?
Entfernt. Bitte beteiligen Sie sich mit sachlichen Argumenten. Danke, die Redaktion/jp
die haben sich zum Schluss nicht mal die Mühe gemacht, dies zu verdecken. Ich hatte vor Jahren diesbezüglich eine Diskussion mit einem Bundespolizeibeamten, den ich privat kannte und hab ihm damals schon gesagt, dass die Praxis gegen Art. 3 GG verstößt. Wollte er nicht glauben. Und was ist die übliche Begründung:
Das haben wir schon immer gemacht und das machen alle.
Wissen die Beamten eigentlich überhaupt noch, dass es neben der Zweckmäßigkeit auch noch die Rechtmäßigkeit gibt?
Entfernt. Bitte beteiligen Sie sich mit sachlichen Argumenten. Danke, die Redaktion/jp
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