VatiLeaksEx-Kammerdiener des Papstes zu 18 Monaten Haft verurteilt

Das vatikanische Gericht hat den ehemaligen Kammerdiener des Papstes zu drei Jahren Haft verurteilt. Aufgrund seiner Verdienste wurde die Strafe um die Hälfte reduziert.

Paolo Gabriele im Gerichtssaal (Archiv)

Paolo Gabriele im Gerichtssaal (Archiv)

Der ehemalige Kammerdiener des Papstes muss ins Gefängnis. Das vatikanische Gericht verurteilte Paolo Gabriele zu 18 Monaten Haft. Seine Grundstrafe betrage zwar drei Jahre, sei jedoch wegen seiner Verdienste um den Kirchenstaat zugleich um die Hälfte reduziert worden, teilte Richter Giuseppe Dalla Torre mit.

Der Staatsanwalt, Nicola Picardi, hatte zuvor drei Jahre Haft für den Angeklagten verlangt. Gabrieles Verteidigerin Cristina Arru hingegen hatte auf einfachen Diebstahl plädiert und maximal drei Tage Haft gefordert.

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Gabriele hatte im Prozess zugegeben, vertrauliche Dokumente aus dem Vatikan kopiert und dem italienischen Journalisten Gianluigi Nuzzi zugespielt zu haben. Er sagte aber immer wieder, dass er "kein Dieb" sei und "aus Liebe zur katholischen Kirche" gehandelt habe.

Der verheiratete Vater dreier Kinder wurde im Mai festgenommen, saß mehrere Wochen lang im Gefängnis und steht derzeit im Vatikan unter Hausarrest. Jetzt hofft er auf eine Begnadigung durch den Papst.

 
Leserkommentare
  1. Spitze des Sumpfes gestreift wurde dürfte doch den Beteiligten klar sein-

    was soll man sich erhoffen von einer Religion die den Würdenträgern den sexuellen Umgang mit dem anderen Geschlecht verbieten und den mit dem eigenen abstreiten obwohl auch die Spitze des Sumpfes längst erkannt wurde.

    Verbote anordnen, sich selbst nicht daran halten, na und-

    beichten und es wird vergeben, so ein Blödsinn und das im 21. Jahrhundert.

    Wer da mitspielt geht halt Risiken ein Herr Sekretär.

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    • TDU
    • 06.10.2012 um 14:19 Uhr

    Unterstellen kann man immer. Und auch der Staat spricht Recht und hält sich nicht dran. Wie überhaupt jede Organisation niemals widerspruchsfrei sein kann.

    Aber gegenüber einem unterschlagenen Pfandbon ist die Starfe doch recht milde ausgefallen oder? Und wenn sie in einer Branche Vertrauensbruch begehen wird man sie auch nicht woanders liebend gerne einstellen, es sei denn, sie bieten Höchstleistungen zum Vorteil der Firma und zu Lasten der Konkurrenz.

    • Quirke
    • 06.10.2012 um 14:38 Uhr

    ... ist schon eine sehr(!) schräge Metapher!

    • TDU
    • 06.10.2012 um 14:19 Uhr

    Unterstellen kann man immer. Und auch der Staat spricht Recht und hält sich nicht dran. Wie überhaupt jede Organisation niemals widerspruchsfrei sein kann.

    Aber gegenüber einem unterschlagenen Pfandbon ist die Starfe doch recht milde ausgefallen oder? Und wenn sie in einer Branche Vertrauensbruch begehen wird man sie auch nicht woanders liebend gerne einstellen, es sei denn, sie bieten Höchstleistungen zum Vorteil der Firma und zu Lasten der Konkurrenz.

    • Quirke
    • 06.10.2012 um 14:38 Uhr

    ... ist schon eine sehr(!) schräge Metapher!

  2. ...wird die Weltgemeinschaft noch zusehen, wie dieser "Staat" "Recht" spricht?

    mit solidarischem Gruß,
    besorgter_mitbuerger

    2 Leserempfehlungen
    • tinnef
    • 06.10.2012 um 13:18 Uhr

    da muss in Europa ja einiges im Argen liegen,
    wenn im Gegenzug dazu solche Urteile

    http://www.focus.de/panor...

    http://www.sueddeutsche.d...

    http://www.faz.net/aktuel...

    http://www.tagesspiegel.d...

    möglich sind.

    4 Leserempfehlungen
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    ... in einer so komplexen Welt Urteile ins richtige Verhältnis zu setzen.
    Wenn man das Urteil allerdings für sich alleine betrachtet:
    Für Geheimnisverrat, Untreue und Diebstahl halte ich 18 Monate allerdings für ein wenig zu Milde. 3-5 Jahre wären in meinen Augen angemessener gewesen.

    ... in einer so komplexen Welt Urteile ins richtige Verhältnis zu setzen.
    Wenn man das Urteil allerdings für sich alleine betrachtet:
    Für Geheimnisverrat, Untreue und Diebstahl halte ich 18 Monate allerdings für ein wenig zu Milde. 3-5 Jahre wären in meinen Augen angemessener gewesen.

  3. wo bleibt die Vergebung?

    Eine Leserempfehlung
    • Hokan
    • 06.10.2012 um 14:10 Uhr

    Alles richtig gemacht. Der Pfiff war laut und deutlich vernehmbar.

  4. was "Bankgeschaefte" anbetrifft einiges mit starken
    Geschmaeckle (aus der Zeit 1995 - 2004 , danach starb
    mein Informant, er hatte Vatikanzugang.Wir trafen uns
    u.a. auch mit einem hohen Wuerdentraeger (auch verstorben) im"Bella fista" *****HOTEL oberhalb von Monto Carlo.

  5. Mich würde auch interessieren, wo Gabriele denn seine Haft absitzen wird. Doch nicht etwa in der Engelsburg? Gibt es eigentlich eine Möglichkeit zur Revision oder Berufung?

    2 Leserempfehlungen
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    verfügt nicht über Strukturen für längere Aufenthalte, für eine 18 Monate Gefängnisstrafe käme nur Italien in Frage. Gabriele hat vom Tribunal Hausarrest erhalten (Gabriele selbst wohnt im Vatikan).

    Laut "Corriere delle sera" ist eine Begnadigung sehr wahrscheinlich.

    Gruß

    verfügt nicht über Strukturen für längere Aufenthalte, für eine 18 Monate Gefängnisstrafe käme nur Italien in Frage. Gabriele hat vom Tribunal Hausarrest erhalten (Gabriele selbst wohnt im Vatikan).

    Laut "Corriere delle sera" ist eine Begnadigung sehr wahrscheinlich.

    Gruß

    • TDU
    • 06.10.2012 um 14:19 Uhr

    Unterstellen kann man immer. Und auch der Staat spricht Recht und hält sich nicht dran. Wie überhaupt jede Organisation niemals widerspruchsfrei sein kann.

    Aber gegenüber einem unterschlagenen Pfandbon ist die Starfe doch recht milde ausgefallen oder? Und wenn sie in einer Branche Vertrauensbruch begehen wird man sie auch nicht woanders liebend gerne einstellen, es sei denn, sie bieten Höchstleistungen zum Vorteil der Firma und zu Lasten der Konkurrenz.

    Eine Leserempfehlung
    Antwort auf "das hier nur die"

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa, AFP
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  • Schlagworte Katholische Kirche | Diebstahl | Gefängnis | Gericht | Liebe | Papst
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