Gerichtsurteil: Dachauer Todesschütze muss lebenslang in Haft
Ein 55-Jähriger hatte in Dachau einen Staatsanwalt erschossen – dafür wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht erkannte eine besondere Schwere der Schuld.
© Frank Leonhardt/dpa

Der Angeklagte verfolgte im November den Prozess in seinem Krankenbett im Gerichtssaal in München.
Wegen der tödlichen Schüsse auf einen Staatsanwalt im Dachauer Amtsgericht hat das Landgericht München einen 55-jährigen Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter sprachen den früheren Unternehmer des Mordes und des versuchten dreifachen Mordes schuldig. Außerdem erkannten sie auf eine besondere Schwere der Schuld, wodurch eine Haftentlassung bereits nach fünfzehn Jahren ausgeschlossen ist.
Der insolvente Transportunternehmer hatte im Januar im Amtsgericht Dachau eine Pistole gezogen und den 31 Jahre alten Staatsanwalt erschossen. Außerdem feuerte er auf den Richter, seine eigene Verteidigerin und einen Protokollführer. Der ehemalige Unternehmer stand in Dachau wegen des Vorenthaltens von Sozialbeiträgen vor Gericht, er hätte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden sollen.
Im Prozess vor dem Landgericht hatte der Angeklagte zugegeben, dass er auch den Richter töten wollte, der mit dem Protokollführer und der Anwältin hinter der Richterbank Schutz gesucht hatte. Darin sah das Gericht Mordversuche.
Bei Angehörigen entschuldigt
Ein Gerichtspsychiater beschrieb den Angeklagten als notorischen Querulanten, der häufig Ärger mit der Justiz hatte. Der beinamputierte 55-Jährige, der den Prozess vom Krankenbett aus verfolgte, hatte sich in der vergangenen Woche bei der Familie des getöteten Staatsanwalts entschuldigt.
Der Fall hatte auch eine Debatte über die Sicherheitsvorkehrungen in Gerichtsgebäuden ausgelöst. Die als Nebenkläger auftretenden Eltern des Staatsanwalts kritisierten, dass ein Metalldetektor am Eingang des Gerichts ihrem Sohn das Leben gerettet hätte.





"Der beinamputierte 55-Jährige, der den Prozess vom Krankenbett aus verfolgte, hatte sich in der vergangenen Woche bei der Familie des getöteten Staatsanwalts entschuldigt."
Ein Mensch, welcher eine Schuld auf sich geladen hat, kann sich nicht selbst 'entschuldigen', was auch immer dieses Wort meinen mag. Eine Schuld kann niemals ungeschehen gemacht werden, sie kann auch nicht 'weggenommen' werden. Eine Tat hat eine Schuld gezeugt, es bleibt einzig und allein für uns einfache Menschen die Möglichkeit, mit dieser Schuld umzugehen, sei es in religiöser, sei es in moralischer, sei es in rechtlicher Weise.
Nun hat es immer Sinn, in Bezug auf eine eigene Schuld authentische Gefühle und Gedanken zu äußern; auch ist derzeit viel von einem Austausch zwischen Tätern und Opfern bzw. Hinterbliebenen die Rede. Das stelle ich mir bei Tötungsdelikten oder gar Morden mehr als nur äußerst schwierig vor und hat mit "Entschuldigung" nichts zu tun.
Gibt es eine rechtliche Minimalformel für eine "Entschuldigung" welche richterliche Beachtung findet?
Ein guter Journalist hätte seiner Neugier keinen Zwang auferlegt, um herauszufinden, welche Worte ein Mörder findet.
Die reine Darstellung der Ereignisse, dass sich der Verurteilte bei der Familie des Staatsanwaltes entschuldigt hat, ist umgangssprachlich legitim und für den Leser doch völlig verständlich. Es versteht sich von selbst, dass das Thema rund um Schuld, Unschuld und Entschuldigung ganze Bibliotheken füllt. Warum Sie hier den Autor unbedingt abqualifizieren wollen, erschließt sich mir nicht.
PS. Sind die Begriffe Religion, Moral und Recht eigentlich bewusst in dieser Reihenfolge geschrieben worden?
...zumindest, wenn es ein Staatsanwalt ist, der erschossen wird.
"Die als Nebenkläger auftretenden Eltern des Staatsanwalts kritisierten, dass ein Metalldetektor am Eingang des Gerichts ihrem Sohn das Leben gerettet hätte."
Verantwortung sehe ich auch bei den Bekannten des Täters, die wussten, dass er eine Waffe hatte und denen er sagte (sinngemäß): "Ich knall alle ab". Da kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.
1. ich halte die deshalb eingeführten Metalldedektoren in den bayerischen Gerichten für total übertrieben. Würden wir alle Lebensbereiche, in denen Menschen durch Fehlverhalten von anderen Menschen zu Tode kommen, so kontrollieren, könnten wir uns fast nirgendwo mehr bewegen. Vor allem deutsche Krankenhäuser müssten vollkommen abgesperrt werden. Da sind die Todesfälle nicht so spektakulär wie eine ERscheißung in einem Gericht, darum werden die Dramen die sich hier für Patienten und deren Familien abspielen ignoriert.
2. die Feststellung der 'schweren Schuld' im Urteil müsste m. E. vom BGH aufgehoben werden, das ist in diesem Fall Ausdruck von Rache, nicht von Recht.
3. Man sollte sich durchaus auch die RAe ansehen, die Herrn U. in den 30 Prozessen vertreten haben, durch die er ca. 150.000 Euro verloren hat (so AZ v. 30.11.12). Entweder waren es grottenschlechte Anwälte oder sie haben aussichtslose Prozesse für ihn geführt. Jemand als 'Querulanten' zu bezeichnen, wenn er sich für das einsetzt, was er für sein Recht hält, ist die leichteste Übung. Und auch Richter sind manachmal ganz schön kaltschnäutzig wenn sie sagen: Sie bekommen hier keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil. Unsere Justiz ist durchaus verbesserungswürdig und ist an derartigen Ausrastern auch nicht ganz unschuldig.
Erfreulicherweise bin ich nicht der einzige welcher sich vorstellen kann, dass man den Täter des öfteren schon vor Gericht arg gedemütigt hatte. Und deshalb er diesen Teufelsplan in sich aufkeimen lies???
Oder soll man annehmen ,dass es schwarze Schafe innerhalb der Justiz nicht geben kann??
Dabei ist vermutlich das Opfer selbst kein schwarzes Schaf gewesen, aber .... ! Diese Vermutung würde sich zu weit ausdehnen, aber wenn eine Anregung auf Interesse erscheint. dann würde ich mir die Mühe machen! Ok!
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