NSU-ProzessZschäpe will vor Gericht schweigen

Im Ermittlungsverfahren zu den Morden des NSU hat sich die angeklagte Beate Zschäpe bislang nicht geäußert. Auch vor Gericht wird sie laut ihren Anwälten nicht sprechen.

Ein von der Polizei veröffentlichtes Foto der angeklagten Beate Zschäpe aus dem Jahr 2009

Ein von der Polizei veröffentlichtes Foto der angeklagten Beate Zschäpe aus dem Jahr 2009

Die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe will nach Angaben ihrer Anwälte auch vor Gericht schweigen. Sie seien sich mit Zschäpe einig, dass diese keine Angaben zur Sache machen werde, sagten ihre Verteidiger der Süddeutschen Zeitung.

"Wir mussten Frau Zschäpe nicht dazu überreden", sagte ihr Kölner Anwalt Wolfgang Heer. Ob diese Ankündigung für die gesamte Dauer des Prozesses Bestand haben werde, stehe allerdings nicht fest. "In einem Hauptverfahren sind viele Entwicklungen möglich, die man nicht vorhersagen kann. Derzeit gilt: Frau Zschäpe wird schweigen", sagte ihre Berliner Anwältin Anja Sturm. Zschäpe hatte in dem seit zwölf Monaten andauernden Ermittlungsverfahren die Aussage verweigert.

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Die Verteidiger warfen Generalbundesanwalt Harald Range eine "Vorverurteilung" vor, weil er frühzeitig über eine Kronzeugenregelung gesprochen und diese abgelehnt habe. Hinter der Debatte über die Kronzeugenregelung stehe die Annahme, dass Zschäpe in allen Anklagepunkten verurteilt werde. Davon aber sei nach den Worten der Anwälte nicht auszugehen.

Prozessbeginn noch offen

Die 37-Jährige muss sich als mutmaßliches Mitglied der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) und als Mittäterin bei zehn Morden und 15 Raubüberfällen verantworten. In früheren Interviews hatten die Zschäpe-Anwälte bereits bestritten, dass Zschäpe als Mittäterin an der NSU-Mordserie beteiligt gewesen sei.

Neben Zschäpe sind auch vier mutmaßliche Unterstützer und Helfer der sogenannten Zwickauer Zelle angeklagt, darunter der frühere NPD-Funktionär Ralf Wohlleben. Der Prozess soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft in München stattfinden, der Beginn ist noch offen.

 
Leserkommentare
  1. ja, nur wenn sie den Mund hält, wird sie überleben. Weitaus schlimmere Verbrechen wurden nie aufgeklärt.

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    Antwort auf "ja ja"
  2. als Sie schreiben: "Soll sie ruhig schweigen, umso einfacher kann man dann die Höchststrafe aussprechen." Wenn das vor Gericht (wieder)so wäre, dann könnte der Rechtsstaat einpacken.

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    Antwort auf "Einfach"
  3. Ob diese Frau schweigt oder nicht, ist vollkommen unerheblich, denn bislang liegen der Staatsanwaltschaft genügend Unterlagen vor, die zumindest die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nahe legen, außerdem kommen Waffenbesitz in ihrer Wohnung und ihr eigener Brandanschlag auf eben diese Unterkunft hinzu, wo sie und die beiden Männer aus der NSU gemeinsam gewohnt haben. Zynisch sind die Aussagen der Anwälte, die vorgeben und Wert darauf legen, das das gesamte Verfahren gegen B.T. nach Recht und Ordnung vor Gericht ablaufen wird. Denn diesen Anwälte, so kann man es in einem Interview in der SZ nachlesen, ist dieser Prozess eine Herausforderung, die einem Anwalt wahrscheinlich nur einmal im Leben zufallen wird, so ihr O-Ton, diesen Anwälten geht es offenbar mehr um eine Art sportliche Variante der Auseinandersetzung mit dem Gericht, allen Sachverständigen und Zeugen, denn um die Wahrheit über eines der schmutzigsten und gemeinsten Verbrechen seit Gründung der Bundesrepublik, einem Schandfleck auf unserem neuen deutschen Demokratieverständnis nach den traumatischen Jahren des Naziterrors. In anderen Ländern hätte diese langjährige Mordserie gegen Ausländer aus niedrigen rassistischen Ressentiments eine Staatskrise ausgelöst, bei uns schieben die Verantwortlichen in Politik und diversen Polizei- und Verfassungsschutzämtern die Mitschuldfrage hin und her und sie lassen zu, dass selbst nach den bisherigen Erkenntnissen über die Täter wichtige Akten vernichtet werden.

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    Die Aufgabe eines Rechtsanwalts in einem rechtsstaatlichen Verfahren besteht unter anderem darin, dafür zu sorgen, daß sein Mandant nur für solche Straftaten verurteilt wird, die ihm stringent genug nachgewiesen werden können. Kein Angeklagter ist verpflichtet, auch nur einen Pieps zum Vorwurf auszusagen (zur Person muß er aussagen, also wer er ist, zur Sache, also zu dem, was man ihm vorwirft, nicht). In der Öffentlichkeit wird oft kritisiert, daß B.Z. nichts zu den Vorwürfen sagt, aber das kann man von ihr nicht verlangen, solange gegen sie eine Strafverfolgung läuft [denn niemand muß sich selbst belasten]. Wenn übrigens die Anklageschrift fast eher an die Öffentlichkeit kommt als zu den Anwälten der Verteidigung, ist das schon ein merkwürdiges Verhalten.

    Sie werfen den Verteidigern vor, für sie gehe es in dem Verfahren eher um "sportliche Variante der Auseinandersetzung mit dem Gericht" als um die Wahrheit. Aber schon aus den oben genannten Gründen können Sie von einem Strafprozeß als Ergebnis alles erwarten, bloß nicht die Wahrheit; und wenn ein Rechtsanwalt einen Prozeß als Herausforderung seiner Professionalität ansieht, ist das legitim. Übrigens hat die Anklage B.Z. wegen so vieler Straftaten angeklagt, daß der Prozeß entweder irrsinnig lange dauern wird oder einige Punkte mit Freispruch oder Einstellung enden könnten. Für viele Vorwürfe muß geklärt werden, wie es in einer Gruppe von drei Menschen zuging, von denen zwei tot sind und die dritte schweigt.

    Es ist unbestritten, dass diese Rechtsanwälte professionell arbeiten werden, denn bei so einem Verfahren kann kein "Feld-, Wald-, Wiesenanwalt" irgendeine Schnitte gewinnen, um es mal flapsig auszudrücken. Lesen Sie sich das Interview einmal durch, dann werden Sie bei genauerer Untersuchung der Wortwahl und der Rhetorik bemerken, dass diese für mich Karriere getunten Strafverteidiger zum einem eine großangelegte Haarspalterei betreiben werden, die natürlich den Prozess in die Länge führen und damit eine immense Summe Steuergelder verschlingen wird, zum anderen aber, dafür sorgen werden, dass durch Rechtskniffe und Verzögerungen die Wahrheit dermaßen verschleiern wird, dass sie am Ende nicht zu sehen sein wird. Und das nenne ich zynisch, denn es geht letztendlich nicht um das Strafmaß, sondern um die nachvollziehbare Aufklärung einer schier unglaublichen Terrormorderei, die uns alle brennend interessiert, besonders aber alle Opferangehörige und Migranten, die in unserem Land leben wollen und müssen.

    Die Aufgabe eines Rechtsanwalts in einem rechtsstaatlichen Verfahren besteht unter anderem darin, dafür zu sorgen, daß sein Mandant nur für solche Straftaten verurteilt wird, die ihm stringent genug nachgewiesen werden können. Kein Angeklagter ist verpflichtet, auch nur einen Pieps zum Vorwurf auszusagen (zur Person muß er aussagen, also wer er ist, zur Sache, also zu dem, was man ihm vorwirft, nicht). In der Öffentlichkeit wird oft kritisiert, daß B.Z. nichts zu den Vorwürfen sagt, aber das kann man von ihr nicht verlangen, solange gegen sie eine Strafverfolgung läuft [denn niemand muß sich selbst belasten]. Wenn übrigens die Anklageschrift fast eher an die Öffentlichkeit kommt als zu den Anwälten der Verteidigung, ist das schon ein merkwürdiges Verhalten.

    Sie werfen den Verteidigern vor, für sie gehe es in dem Verfahren eher um "sportliche Variante der Auseinandersetzung mit dem Gericht" als um die Wahrheit. Aber schon aus den oben genannten Gründen können Sie von einem Strafprozeß als Ergebnis alles erwarten, bloß nicht die Wahrheit; und wenn ein Rechtsanwalt einen Prozeß als Herausforderung seiner Professionalität ansieht, ist das legitim. Übrigens hat die Anklage B.Z. wegen so vieler Straftaten angeklagt, daß der Prozeß entweder irrsinnig lange dauern wird oder einige Punkte mit Freispruch oder Einstellung enden könnten. Für viele Vorwürfe muß geklärt werden, wie es in einer Gruppe von drei Menschen zuging, von denen zwei tot sind und die dritte schweigt.

    Es ist unbestritten, dass diese Rechtsanwälte professionell arbeiten werden, denn bei so einem Verfahren kann kein "Feld-, Wald-, Wiesenanwalt" irgendeine Schnitte gewinnen, um es mal flapsig auszudrücken. Lesen Sie sich das Interview einmal durch, dann werden Sie bei genauerer Untersuchung der Wortwahl und der Rhetorik bemerken, dass diese für mich Karriere getunten Strafverteidiger zum einem eine großangelegte Haarspalterei betreiben werden, die natürlich den Prozess in die Länge führen und damit eine immense Summe Steuergelder verschlingen wird, zum anderen aber, dafür sorgen werden, dass durch Rechtskniffe und Verzögerungen die Wahrheit dermaßen verschleiern wird, dass sie am Ende nicht zu sehen sein wird. Und das nenne ich zynisch, denn es geht letztendlich nicht um das Strafmaß, sondern um die nachvollziehbare Aufklärung einer schier unglaublichen Terrormorderei, die uns alle brennend interessiert, besonders aber alle Opferangehörige und Migranten, die in unserem Land leben wollen und müssen.

  4. 2 Leserempfehlungen
    Antwort auf "ja ja"
  5. 13. [...].

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf unsachliche Spekulationen. Danke. Die Redaktion/kvk

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  6. Die Aufgabe eines Rechtsanwalts in einem rechtsstaatlichen Verfahren besteht unter anderem darin, dafür zu sorgen, daß sein Mandant nur für solche Straftaten verurteilt wird, die ihm stringent genug nachgewiesen werden können. Kein Angeklagter ist verpflichtet, auch nur einen Pieps zum Vorwurf auszusagen (zur Person muß er aussagen, also wer er ist, zur Sache, also zu dem, was man ihm vorwirft, nicht). In der Öffentlichkeit wird oft kritisiert, daß B.Z. nichts zu den Vorwürfen sagt, aber das kann man von ihr nicht verlangen, solange gegen sie eine Strafverfolgung läuft [denn niemand muß sich selbst belasten]. Wenn übrigens die Anklageschrift fast eher an die Öffentlichkeit kommt als zu den Anwälten der Verteidigung, ist das schon ein merkwürdiges Verhalten.

    Sie werfen den Verteidigern vor, für sie gehe es in dem Verfahren eher um "sportliche Variante der Auseinandersetzung mit dem Gericht" als um die Wahrheit. Aber schon aus den oben genannten Gründen können Sie von einem Strafprozeß als Ergebnis alles erwarten, bloß nicht die Wahrheit; und wenn ein Rechtsanwalt einen Prozeß als Herausforderung seiner Professionalität ansieht, ist das legitim. Übrigens hat die Anklage B.Z. wegen so vieler Straftaten angeklagt, daß der Prozeß entweder irrsinnig lange dauern wird oder einige Punkte mit Freispruch oder Einstellung enden könnten. Für viele Vorwürfe muß geklärt werden, wie es in einer Gruppe von drei Menschen zuging, von denen zwei tot sind und die dritte schweigt.

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  7. 15. Schlau

    Bei mir zu Lande gibt es ein Sprichwort der in etwa so lautet: Durch dem Munde stirbt der Fisch.

    • siar
    • 24.11.2012 um 14:12 Uhr

    Mir ist auch aufgefallen, dass es bei der NSU immer so nette homestories gibt und die tatsächlich als Menschen gezeigt werden.
    Bei der RAF kann ich mich nur an grimmige Fahndungsfotos erinnern, bei denen jedem sofort klar war, dass die durchweg das personifizierte Böse sind.
    Bei der Zschäpe finden es Viele als normal, dass sie schweigt, bei den RAF-Mitgliedern wurde das strafverstärkend bewertet und es wurde sogar gefordert, dass sie so lange in Haft bleiben, bis sie endlich ausgesagt haben.
    Kommt wohl darauf an wen man umgebracht hat.

    4 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Einfach"
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    war sicher auch ein Grund dafür das sich Helmut Schmidt so äußerte:

    "Wir sind dankbar dafür das die deutsche Juristen den Umgang mit der RAF nie nach rechtststaatlichen Gesichtspunkten untersucht haben..."

    Es sei nur nochmal an des fragwürdige "Kontaktschuldkonstrukt" erinnert!

    Und Sie haben sicher Recht, der Verfolgungseifer weist einen unterschiedlichen Charakter auf, ganz je nachdem, ob "Repräsentanten" oder "normale Steuerzahler" die Zielgruppe sind!

    Wurden zu RAF-Zeiten doch auch Personenschutzkommandos und individuelle Schutz/Gefährdungsstufe zu einem Statussymbol innerhalb der politischen Klasse!

    MFG KM

    war sicher auch ein Grund dafür das sich Helmut Schmidt so äußerte:

    "Wir sind dankbar dafür das die deutsche Juristen den Umgang mit der RAF nie nach rechtststaatlichen Gesichtspunkten untersucht haben..."

    Es sei nur nochmal an des fragwürdige "Kontaktschuldkonstrukt" erinnert!

    Und Sie haben sicher Recht, der Verfolgungseifer weist einen unterschiedlichen Charakter auf, ganz je nachdem, ob "Repräsentanten" oder "normale Steuerzahler" die Zielgruppe sind!

    Wurden zu RAF-Zeiten doch auch Personenschutzkommandos und individuelle Schutz/Gefährdungsstufe zu einem Statussymbol innerhalb der politischen Klasse!

    MFG KM

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