Verfassungsgericht: Bezeichnung rechtsradikal von Meinungsfreiheit gedeckt
Weil ein Anwalt von Kollegen als rechtsradikal bezeichnet wurde, hatte er auf Unterlassung geklagt. Die Verfassungsrichter aber verweisen auf die Meinungsfreiheit.
Die Bezeichnung anderer Menschen als rechtsradikal ist ein Werturteil und grundsätzlich von der Meinungsfreiheit geschützt. Auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht müsse dahinter zurückstehen, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Ein Rechtsanwalt hatte auf Unterlassung geklagt, weil er in einem Internetforum als rechtsradikal bezeichnet wurde. Er hatte vor zwei Gerichten in Bayern Erfolg. Diese Unterlassungsurteile hob das Verfassungsgericht in Karlsruhe auf.
Der Rechtsanwalt hatte Beiträge im Internet zur Diskussion gestellt. Laut Gericht schrieb er unter anderem über die "khasarischen, also nicht-semitischen Juden", dass diese das Wirtschaftsgeschehen in der Welt bestimmten. Die Khasaren waren ein Volk in Zentralasien, das im achten Jahrhundert überwiegend den jüdischen Glauben angenommen hatte. Außerdem schrieb er über das Grundgesetz der Bundesrepublik, es habe "transitorischen Charakter" und sei lediglich ein "ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte".
Eine letztlich nicht beweisfähige Einschätzung
Ein anderer Rechtsanwalt antwortete daraufhin im Netz: Wer meine, "die Welt werde im Grunde von einer Gruppe khasarischer Juden beherrscht, welche im Verborgenen die Strippen ziehen", müsse "es sich gefallen lassen, rechtsradikal genannt zu werden". Sowohl das Landgericht Würzburg als auch das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg verurteilten ihn zur Unterlassung dieser Äußerungen. Als unwahre Tatsachenbehauptungen (Landgericht) oder Schmähkritik (OLG) fielen sie nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte: Wenn Textbeiträge im Netz stehen, "muss zur öffentlichen Meinungsbildung auch eine inhaltliche Diskussion möglich sein". Die Einschätzung, ob jemand rechtsextrem oder gar rechtsradikal sei, sei eine letztlich nicht beweisfähige Einschätzung. Auch eine unsachliche Schmähkritik liege hier nicht vor. Daher sei der Vorwurf von der Meinungsfreiheit erfasst, erklärten die Verfassungsrichter.
Im Einzelfall müsse aber abgewogen werden, ob die Meinungsäußerung unzulässig die Persönlichkeitsrechte des anderen verletze. Dies soll nun das Landgericht Würzburg nochmals prüfen.







Wenn Personen frei und öffentlich mit verallgemeinernden Diffamierungen über "andersartige" Menschen und Kulturen kokettieren und das mit der Meinungsfreiheit begründen, sollte man sie auch auf Grundlage der Meinungsfreiheit rechtsradikal nennen dürfen.
Bei dem Passus: "Die Einschätzung, ob jemand rechtsextrem oder gar rechtsradikal..." handelt es sich um einen Fehler des Autoren.
Es müsste rechtsradikal oder gar rechtsextrem heissen. Denn so teilt der Verfassungsschutz Gruppierungen ein.
So ist die NPD oder NSU rechtsextrem, aber die Republikanerparter in Bayern nur rechtsradikal. Es wird auch gerne vor Gericht auf Unterlassung geklagt, dass man "nur" rechtsradikal und nicht rechtsextrem sei.
Da sich der Anwaltskollege des milderen Wortes rechtradikal bedient hat, ist wohl erst recht als freie Meinungsäußerung anzusehen.
Radikal (v. lat.: radix ‚Wurzel‘, ‚Ursprung‘) bezeichnet eine Grundüberzeugung!
Die Attribute „extrem“ und „extremistisch“ (v. lat. extremus - Superlativ von „außen“ (exterus)) bezeichnen somit bereits den nicht erweiterbaren Rand eines Spektrums.
Radikal (v. lat.: radix ‚Wurzel‘, ‚Ursprung‘) bezeichnet eine Grundüberzeugung!
Die Attribute „extrem“ und „extremistisch“ (v. lat. extremus - Superlativ von „außen“ (exterus)) bezeichnen somit bereits den nicht erweiterbaren Rand eines Spektrums.
Hätte der gute Mann eigentlich wissen müssen, zumal als Anwalt.
Fragen wirft ( wieder mal) die bayerische Gerichtsbarkeit auf. In dem Zusammenhang fällt mir auch diese aktuelle Berichterstattung ein:
http://www.sueddeutsche.d...
http://www.sueddeutsche.d...
Ein Mann deckt auf und landet in der Psychiatrie.... Wie gut, dass es die Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht gibt.
ob diese Meinungsäußerung unzulässig die Persönlichkeitsrechte des anderen verletzt.
Also Vorsicht bei zu früher Bezichtigung eines anderen als rechtsradikal.
"Eine Person in einem Internetforum in Auseinandersetzung mit deren
Beiträgen als „rechtsradikal“ zu betiteln, ist ein Werturteil und
GRUNDSÄTZLICH von der Meinungsfreiheit gedeckt." (Hervorhebung von mir)
"In der Abwägung muss das Gericht, an das zurückverwiesen wurde, berücksichtigen, dass der Unterlassungskläger weder in seiner Intim- noch in seiner Privatsphäre betroffen ist, sondern ALLENFALLS in seiner Sozialsphäre. Dagegen ist die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers in ihrem Kern betroffen. Die Verurteilung zur Unterlassung eines Werturteils muss im Interesse des Schutzes der Meinungsfreiheit auf das zum Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden. Der Unterlassungskläger hat seine Beiträge öffentlich zur Diskussion gestellt; dann muss zur öffentlichen Meinungsbildung auch eine inhaltliche Diskussion möglich sein."
"Eine Person in einem Internetforum in Auseinandersetzung mit deren
Beiträgen als „rechtsradikal“ zu betiteln, ist ein Werturteil und
GRUNDSÄTZLICH von der Meinungsfreiheit gedeckt." (Hervorhebung von mir)
"In der Abwägung muss das Gericht, an das zurückverwiesen wurde, berücksichtigen, dass der Unterlassungskläger weder in seiner Intim- noch in seiner Privatsphäre betroffen ist, sondern ALLENFALLS in seiner Sozialsphäre. Dagegen ist die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers in ihrem Kern betroffen. Die Verurteilung zur Unterlassung eines Werturteils muss im Interesse des Schutzes der Meinungsfreiheit auf das zum Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden. Der Unterlassungskläger hat seine Beiträge öffentlich zur Diskussion gestellt; dann muss zur öffentlichen Meinungsbildung auch eine inhaltliche Diskussion möglich sein."
einen ganzen Sumpf verschrobener zwielichtiger Gestalten und ihrem latent antisemitischen und rechtsradikalen Geraune zu argumentieren.
Vgl.
http://www.dfg-vk-duisbur...
http://www.antiveganforum...
und antisemitische Verschwörungsmythen gehen Hand in Hand:
http://www.publikative.or...
http://reflexion-blog.com...
und antisemitische Verschwörungsmythen gehen Hand in Hand:
http://www.publikative.or...
http://reflexion-blog.com...
reicht von Nazi-Terroristen und rechten Glatzen bzw. Autonomen Nationalisten über so genannte Querfrontler und braune Esoteriker - http://psiram.com/ge/inde... - bis zum Milieu verschwörungsideologischer Zinskritiker, PI-Freaks und vermeintlich bürgerlichen Nationalchauvinisten.
Da sind klare Benennungen und ferner aktiver Widerstand absolut notwendig. Zu Ersterem leistet das begrüßenswerte Urteil einen wichtigen Beitrag.
Verwendung der fraglichen Begriffe bei.
Mittlerweile ist dass aber ohnehin längst nicht mehr von Belang, so oft wie rechts-xy durch die Texte schwirrt.
Nur eins, wenn die so Bezeichneten alle rechtsradikal oder rechtsextrem wären, wäre der Drops wohl schon längst gelutscht von wegen Machtergreifung 2.0.
Vorab: Ich finde es grundsätzlich besser, wenn die Meinungsfreiheit möglichst weit geht, und auch solche Bezeichnungen deckt.
Ich finde es aber irgendwie fragwürdig, wenn Richter fallweise darüber urteilen, ob jemand etwas persönlich herabsetzendes sagen darf, oder nicht. Wenn, dann sollte man einen einheitlichen Standard haben, an denen sich jeder orientieren kann und die für alle gleichermaßen gelten.
Der Grünen- Politiker Volker Beck wurde von einem Funktionär der Gruppierung "pro Köln" als Müsli-Nazi bezeichnet. Das hatte eine empfindliche Geldstrafe zur Folge.
Der über eine Affäre gestürzte Ex- Ministerpräsident Glogowski wollte nicht zwischen NPD, DVU, DP, REP differenzieren, das hieße "Scheisse nach Geruch zu sortieren", ohne Folgen natürlich. Was glauben Sie, was passiert, wenn jemand so über die verschiedenen Strömungen im Judentum spricht?
Der Grünen- Politiker Volker Beck wurde von einem Funktionär der Gruppierung "pro Köln" als Müsli-Nazi bezeichnet. Das hatte eine empfindliche Geldstrafe zur Folge.
Der über eine Affäre gestürzte Ex- Ministerpräsident Glogowski wollte nicht zwischen NPD, DVU, DP, REP differenzieren, das hieße "Scheisse nach Geruch zu sortieren", ohne Folgen natürlich. Was glauben Sie, was passiert, wenn jemand so über die verschiedenen Strömungen im Judentum spricht?
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