US-Justiz"Nur ein Idiot würde auf dem Gehsteig einen Schulbus überholen"

Ein Richter hat eine Verkehrssünderin dazu verdonnert, ein Schild hochzuhalten, auf dem sie sich als Idiotin bezeichnet. Sie hatte unrechtmäßig einen Schulbus überholt.

Eine Verkehrssünderin in den USA leistet ihre Strafe ab.

Eine Verkehrssünderin in den USA leistet ihre Strafe ab.

Wegen eines Verkehrsvergehens musste eine Frau in den USA eine Stunde mit einem Schild am Straßenrand stehen, auf dem sie sich selbst als Idiotin bezeichnet. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt stand sie mit Kopfhörern und Zigaretten rauchend an einer Straßenecke in Cleveland.

Auf dem Schild stand: "Nur ein Idiot würde auf dem Gehsteig einen Schulbus überholen." Eine Stunde versuchte die Frau, neugierige Passanten, hupende Autos und den Medientrubel um sie herum zu ignorieren. Am Mittwoch sollte die 32-Jährige noch einmal eine Stunde ableisten.

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Zusätzlich zur richterlichen Prangerstrafe wurde der Frau der Führerschein für 30 Tage entzogen und sie musste 250 Dollar Strafe zahlen. Ihr gefährliches Überholmanöver war von einer Videokamera festgehalten worden.
 

 
Leserkommentare
    • spamme
    • 14.11.2012 um 11:24 Uhr

    Es ist nunmal in den Staaten und auch Kanada so, dass man einen Bus mit blinkenden Warnleuchten nicht überholen darf, in keiner Fahrtrichtung. Das weiß jeder, der da drüben fährt, und wer sich dort nicht an die Regeln hält, muss halt mit den Konsequenzen leben.

    In Kanada z.B. kostet ein solcher Verstoß, je nach Provinz, zwischen 115 und 5000 can$. Zusätzlich meist noch Demerit-Punkte, die sich auf die Versicherungsprämie und die jährliche Führerscheingebühr auswirken, außerdem kann man in New Brunswick auch gleich seinen Lappen abgeben.
    Ähnliches gilt fürs Rasen, aber nunja, nur zivilisierte Länder haben kein Tempolimit ... oh, moment ...

    DAS nenn ich mal ordentliche Strafen, und nichit dieses Wischi-Waschi-Zeug bei uns, die im mittlerweise rechtsfreien Raum der Autobahnen eh nicht mehr wirklich kontrolliert werden.

    4 Leserempfehlungen
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    Wenn Urteile dieser Art in Ordnung sind, könnte man sich am folgenden Tag auch mit einem Schild an den Straßenrand stellen, auf dem folgendes zu lesen steht: "Wer derlei Gerichtsurteile aus unserem Land gut heißt, ist vermutlich ein noch größerer Idiot als der Richter."

    Zitat: "die im mittlerweise rechtsfreien Raum der Autobahnen eh nicht mehr wirklich kontrolliert werden."

    *LOL* Nichts für ungut aber Sie haben wohl keine Ahnung über die Kontrolldichte , speziell an Brennpunkten. Sehr viele Kameras an Brücken (Abstand & ggf. Geschwindigkeit), nicht wenige Blitzer, und einige Zivilstreifen, die nicht wenig PKW's und LKW's rausziehen. Wenn man allerdings stur vor sich hindöst bekommt man das alles natürlich nicht mit...

    Wenn Urteile dieser Art in Ordnung sind, könnte man sich am folgenden Tag auch mit einem Schild an den Straßenrand stellen, auf dem folgendes zu lesen steht: "Wer derlei Gerichtsurteile aus unserem Land gut heißt, ist vermutlich ein noch größerer Idiot als der Richter."

    Zitat: "die im mittlerweise rechtsfreien Raum der Autobahnen eh nicht mehr wirklich kontrolliert werden."

    *LOL* Nichts für ungut aber Sie haben wohl keine Ahnung über die Kontrolldichte , speziell an Brennpunkten. Sehr viele Kameras an Brücken (Abstand & ggf. Geschwindigkeit), nicht wenige Blitzer, und einige Zivilstreifen, die nicht wenig PKW's und LKW's rausziehen. Wenn man allerdings stur vor sich hindöst bekommt man das alles natürlich nicht mit...

  1. Also mir gefällt das Urteil. Hihihi. Find ich super, sowas.

    Eine Leserempfehlung
    Antwort auf "Pranger Mentalität"
  2. offenbar von verschiedenen Tagen oder Uhrzeiten. Der Hintergrund (Platz vor dem Lagerhaus) ist ebenfalls anders. Der Bus steht in der zweiten Einstellung weiter vor. Eventuell hat die Frau die Nummer jeden Morgen abgezogen. Schulbusse sind ziemlich pünktlich, Pendler ebenso. Der Schulbusfahrer hat vll. der Polizei den Tip, die Kids kennen das schon und filmen den Spass. Da jibbet keine Verschwörung oder grosse Geheimnisse, die man sich nicht selbst erklären könnte.

    Antwort auf "Link vergessen"
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    Siehe auch #20.

    Siehe auch #20.

  3. Siehe auch #20.

  4. Wenn Urteile dieser Art in Ordnung sind, könnte man sich am folgenden Tag auch mit einem Schild an den Straßenrand stellen, auf dem folgendes zu lesen steht: "Wer derlei Gerichtsurteile aus unserem Land gut heißt, ist vermutlich ein noch größerer Idiot als der Richter."

    Eine Leserempfehlung
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    • spamme
    • 14.11.2012 um 12:08 Uhr

    dass Sie diese Regelung für "beknackt" halten. Das Urteil, nunja, Richter sind da vielleicht etwas kreativer mit den zusätzlichen Strafen ... kann man mögen, muss man nicht. Aber dass jemand zusätzlich zum gesetzwidrigen Überholen eines Busses gleich auch noch den Bürgersteig zur neuen Fahrspur umfunktiniert - und das ja nicht nur einmal, das scheint ja mehrfach vorgekommen zu sein - hat schon ne besondere Güte.

    Gab es übrigens nicht auch mal in Deutschland die Regelung, dass man einen Bus mit eingeschaltetem Warnblinker auf keiner Spur überholen durfte? Wurde, soweit ich mich erinnern kann, von anderen Regelungen abgelöst, wie nur im Schritttempo in Fahrtrichtung überholen oder so abgelöst.

    • spamme
    • 14.11.2012 um 12:08 Uhr

    dass Sie diese Regelung für "beknackt" halten. Das Urteil, nunja, Richter sind da vielleicht etwas kreativer mit den zusätzlichen Strafen ... kann man mögen, muss man nicht. Aber dass jemand zusätzlich zum gesetzwidrigen Überholen eines Busses gleich auch noch den Bürgersteig zur neuen Fahrspur umfunktiniert - und das ja nicht nur einmal, das scheint ja mehrfach vorgekommen zu sein - hat schon ne besondere Güte.

    Gab es übrigens nicht auch mal in Deutschland die Regelung, dass man einen Bus mit eingeschaltetem Warnblinker auf keiner Spur überholen durfte? Wurde, soweit ich mich erinnern kann, von anderen Regelungen abgelöst, wie nur im Schritttempo in Fahrtrichtung überholen oder so abgelöst.

  5. Sind Sie noch nicht aufgewacht? Das ist die Zukunft der ehemals freien Welt. Unsere gesellschaftlichen Schalthebel werden künftig Ächtung, Einschüchterung und Beschränkung sein.

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    Antwort auf "Pranger Mentalität"
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    ##Das ist die Zukunft der ehemals freien Welt. Unsere gesellschaftlichen Schalthebel werden künftig Ächtung, Einschüchterung und Beschränkung sein.##

    Was ist denn bitte der Status Quo der Sanktionierung?
    Einschüchterung und gewaltsame Beschränkung (Gefängnis).
    Also dagegen find ich die Ächtung in Form des Schilderprangers doch eine ziemlich humane Repressionsform.

    ##Das ist die Zukunft der ehemals freien Welt. Unsere gesellschaftlichen Schalthebel werden künftig Ächtung, Einschüchterung und Beschränkung sein.##

    Was ist denn bitte der Status Quo der Sanktionierung?
    Einschüchterung und gewaltsame Beschränkung (Gefängnis).
    Also dagegen find ich die Ächtung in Form des Schilderprangers doch eine ziemlich humane Repressionsform.

  6. Wenn Sie die Verkehrsregeln in Deutschland kennen würden, wüssten Sie, dass auch in Deutschland an jedem mit eingeschaltetem Warnblinker haltenden Bus auf der selben Spur gar nicht und auch der Gegenverkehr nur im Schritttempo vorbeigefahren werden darf. Falls notwendig um Passagiere nicht zu gefährden, muss auch angehalten werden.

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    Wer mit Paragraphen um sich wirft, sollte sie gelesen haben.

    Man darf selbstverständlich auch in gleicher Richtung mit Schrittgeschwindigkeit am Bus vorbeifahren, solang man einen Sicherheitsabstand einhält. Angehalten werden muss also nur, wenn das Überholen nicht möglich ist (Gegenverkehr, enge Fahrbahn, zu viele Kinder usw.).

    Wer mit Paragraphen um sich wirft, sollte sie gelesen haben.

    Man darf selbstverständlich auch in gleicher Richtung mit Schrittgeschwindigkeit am Bus vorbeifahren, solang man einen Sicherheitsabstand einhält. Angehalten werden muss also nur, wenn das Überholen nicht möglich ist (Gegenverkehr, enge Fahrbahn, zu viele Kinder usw.).

    • spamme
    • 14.11.2012 um 12:08 Uhr

    dass Sie diese Regelung für "beknackt" halten. Das Urteil, nunja, Richter sind da vielleicht etwas kreativer mit den zusätzlichen Strafen ... kann man mögen, muss man nicht. Aber dass jemand zusätzlich zum gesetzwidrigen Überholen eines Busses gleich auch noch den Bürgersteig zur neuen Fahrspur umfunktiniert - und das ja nicht nur einmal, das scheint ja mehrfach vorgekommen zu sein - hat schon ne besondere Güte.

    Gab es übrigens nicht auch mal in Deutschland die Regelung, dass man einen Bus mit eingeschaltetem Warnblinker auf keiner Spur überholen durfte? Wurde, soweit ich mich erinnern kann, von anderen Regelungen abgelöst, wie nur im Schritttempo in Fahrtrichtung überholen oder so abgelöst.

    Antwort auf "Deshalb beknackt!"

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dapd, zz
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