US-Justiz"Nur ein Idiot würde auf dem Gehsteig einen Schulbus überholen"

Ein Richter hat eine Verkehrssünderin dazu verdonnert, ein Schild hochzuhalten, auf dem sie sich als Idiotin bezeichnet. Sie hatte unrechtmäßig einen Schulbus überholt.

Eine Verkehrssünderin in den USA leistet ihre Strafe ab.

Eine Verkehrssünderin in den USA leistet ihre Strafe ab.

Wegen eines Verkehrsvergehens musste eine Frau in den USA eine Stunde mit einem Schild am Straßenrand stehen, auf dem sie sich selbst als Idiotin bezeichnet. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt stand sie mit Kopfhörern und Zigaretten rauchend an einer Straßenecke in Cleveland.

Auf dem Schild stand: "Nur ein Idiot würde auf dem Gehsteig einen Schulbus überholen." Eine Stunde versuchte die Frau, neugierige Passanten, hupende Autos und den Medientrubel um sie herum zu ignorieren. Am Mittwoch sollte die 32-Jährige noch einmal eine Stunde ableisten.

Anzeige

Zusätzlich zur richterlichen Prangerstrafe wurde der Frau der Führerschein für 30 Tage entzogen und sie musste 250 Dollar Strafe zahlen. Ihr gefährliches Überholmanöver war von einer Videokamera festgehalten worden.
 

 
Leserkommentare
  1. Sie, wie auch viele andere, bleiben die Antwort schuldig, inwiefern diese Art von Strafe näher bei Todes- bzw. Folterstrafen liegt bzw. eher zu ihnen passt als Freiheitsberaubung (wo doch Freiheit heutzutage so ein zentrales Gut ist).

    2 Leserempfehlungen
  2. 58. Würde

    Was die Frau getan hat oder wie die Straßenverkehrsregeln in den USA oder bei uns ausehen, ist eigentlich uninteressant. Entscheidend ist nur die hier verhängte "Strafe" und wie man zu dieser steht. Die persönliche Herabsetzung oder gar öffentliche Demütigung ist nach unserem Verständnis keine zulässige Strafe, weil sie die Würde des Menschen verletzt. Auf echten oder vermeintlichen Straftätern herumhacken und sie verächtlich machen sowie mit Häme überschütten können wir alle, das war auch die Spezialität des Präsidenten des Volksgerichtshofs Freisler. Der Glaube, man könne Menschen erziehen oder zum Besseren bekehren, wenn man ihnen zunächst einmal ihre Würde nimmt, ist durch nichts belegt. Schon deshalb verbietet sich solch ein Vorgehen. Für unsere Diskussion ist daher nur wichtig: Handelt es sich um einen Ausrutscher eines Richters oder spiegelt dies das Rechtsverständnis allgemein wider? Da man ansonsten so wenig von solchen entwürdigenden Maßnahmen hört, kann man hoffen, dass es nur ein seltener Fehlgriff ist.

    2 Leserempfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    "Der Glaube, man könne Menschen erziehen oder zum Besseren bekehren, wenn man ihnen zunächst einmal ihre Würde nimmt, ist durch nichts belegt."
    Inwiefern ist belegt, dass Freiheitsberaubung durch Freiheitsstrafen Menschen erziehen oder bessern kann?

    Gehen Sie doch nicht einfach vom quasi gottgegebenen status quo aus und hinterfragen Sie nicht nur Neues, sondern auch "Bewährtes"(?).

    "Der Glaube, man könne Menschen erziehen oder zum Besseren bekehren, wenn man ihnen zunächst einmal ihre Würde nimmt, ist durch nichts belegt."
    Inwiefern ist belegt, dass Freiheitsberaubung durch Freiheitsstrafen Menschen erziehen oder bessern kann?

    Gehen Sie doch nicht einfach vom quasi gottgegebenen status quo aus und hinterfragen Sie nicht nur Neues, sondern auch "Bewährtes"(?).

  3. "Der Glaube, man könne Menschen erziehen oder zum Besseren bekehren, wenn man ihnen zunächst einmal ihre Würde nimmt, ist durch nichts belegt."
    Inwiefern ist belegt, dass Freiheitsberaubung durch Freiheitsstrafen Menschen erziehen oder bessern kann?

    Gehen Sie doch nicht einfach vom quasi gottgegebenen status quo aus und hinterfragen Sie nicht nur Neues, sondern auch "Bewährtes"(?).

    2 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Würde"
  4. Ja, Prangerstrafen sind entwürdigend und daher der Internetgemeinde und den Boulevardmedien vorbehalten.
    Der Staat darf nur mit, bis zum Vergessen des Kausalzusammenhangs zwischen Tat und Folge geeignetem, Abstand bestrafen.
    Ich stell mir da gerade vor, Eltern würden Ihren Nachwuchs mit staatsgleichem Desinteresse erziehen. "Wenn Du jetzt nicht ..., dann gibt es im November nächsten Jahres kein Taschengeld."
    Nun ja, der menschenwürdig bestrafende Staat ist ja nicht umsonst längst zur Lachnummer verkommen.
    Wenn sie z.B. tausende Menschen an deren Gesundheit gefährden/schädigen weil sie vergammeltes Fleisch als Frischfleisch verkaufen, dann droht Ihnen eine Geldstrafe.

    Eine Leserempfehlung
  5. ... der während der (gottlob) kürzesten 1000 Jahre der Deutschen Geschichte grassierte, wurden Menschen jüdischen Glaubens und ihre Angehörigen mit umgehängten Pappschildern, deren Inhalt wiederzugeben ich mich weigere, durch die Straßen getrieben und dem Hohn und Spott der übrigen Bevölkerung preisgegeben.
    Eingedenk dessen sind mir solche Vorgehensweisen grundsätzlich ein Graus.

    3 Leserempfehlungen
  6. Ähnliches sehe ich Tag für Tag (naja, Woche für Woche) vor einer deutschen Schule. Dort ist die Hemmschwelle geringer, weil zwischen Trottoir und Straße kein Grünstreifen ist.

  7. dieselbe Hautfarbe. Auf CNN.com ist ein Video, das auch die Richterin zeigt.

  8. 64. O je...

    Ich hoffe doch, dass ich es nicht nötig habe, mir den Kopf über Kontrollen auf den Autobahnen zu zerbrechen. Die sind dafür gebaut, dass man ruhig und zügig fährt. Die Aufmerksamkeit sollte man dabei auf den Verkehr und die Beschilderung richten. Nicht auf irgendwelche Kontrollen.

    Antwort auf "Ahnungslos..."

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

  • Quelle ZEIT ONLINE, dapd, zz
  • Kommentare 76
  • Versenden E-Mail verschicken
  • Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
  • Artikel Drucken Druckversion | PDF
  • Schlagworte Auto | Dollar | Führerschein | Strafe | USA | Cleveland
  • Artikel-Tools präsentiert von:

Service