Integrationszwang: Gericht statuiert Exempel an einer älteren türkischen Frau
Ein Gericht zwingt eine türkische, analphabetische Frau zum Deutschkurs. Was bringt das dem Staat? Warum kann man sie nicht einfach in Ruhe lassen?, fragt D. Baspinar.
Wenn deutsche Gerichte grundsätzlich werden, kommen bisweilen befremdliche Urteile heraus. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat nun eine 61-jährige türkische Großmutter zu einem Integrationskurs verpflichtet. Das Gericht wies damit die Klage der Frau gegen eine entsprechende Anordnung durch die Ausländerbehörde ab.
Was war passiert? Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde hatten bei einem Termin mit der alten Dame bemerkt, dass sie kein Wort Deutsch sprach, obwohl sie seit 30 Jahren in Deutschland lebt. Sie war einfach mit der Erziehung ihrer sechs Kinder beschäftigt, die alle eine Ausbildung haben und berufstätig sind, wie die Klägerin dem Gericht vortrug. Aktuell betreue sie die Enkelkinder, ihr Ehemann kümmere sich um den kleinen, eigenen Laden. Eine stolze Lebensleistung, könnte man meinen.
Doch der Ausländerbehörde reichte das offenbar nicht. Sie wollte wohl noch etwas für die Selbstverwirklichung der Großmutter tun und ordnete ihre Teilnahme am Integrationskurs an – was um so bemerkenswerter ist, weil sie gar nicht lesen und schreiben kann. Die Klägerin ist Analphabetin, hat noch nie eine Schule besucht.
Jetzt könnte man einwenden, es sei doch gut und nützlich für die Frau, auf ihre alten Tage noch Deutsch zu lernen. In einer idealen Welt würde sie diese Chance nutzen und ihren Enkelkindern ein Vorbild sein. Ja, in einer idealen Welt gäbe es auch keine Selbstzweifel und Ängste. In einer idealen Welt gäbe es keine deutschen Omis, die den ganzen Tag mit dem Kissen auf der Fensterbank sitzen. In einer idealen Welt würden alle türkischen und deutschen Omis Volkshochschulkurse besuchen, sich stetig weiterbilden, Yoga machen und nicht soviel Fernsehen gucken. In einer idealen Welt hätte es auch bereits vor 30 Jahren, als die Frau nach Deutschland einwanderte, staatliche Integrationsangebote gegeben.





Und im Gegensatz zu einigen Kommentatoren hier nehme ich auch alte Menschen noch für voll.
genau dies machen Sie eben nicht.
http://lrbw.juris.de/cgi-...
Anscheinend hatte die Dame eine Niederlassungserlaubnis
beantragt, die ausreichende Sprachkenntnisse voraussetzt.
Zu fragen bleibt aber, warum die Ausländerbhörde dann nicht einfach diese wegen fehlender Sprachkenntnisse ablehnte und ihr weiterhin nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilte. Wieso musste ein Integrationskurs zwangsweise angeordnet werden, obwohl sie doch so viele Jahre problemlos ihre Aufenthaltserlaubnis ohne derartige Auflagen verlängert bekam?
Sehr geehrte(r) xvulkanx, Sie schreiben: "Zu fragen bleibt aber, warum die Ausländerbhörde dann nicht einfach diese wegen fehlender Sprachkenntnisse ablehnte und ihr weiterhin nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilte."
Es scheint mir doch auf der Hand zu liegen, daß die Dame möglichst große Handlugnsfreiheit haben wollte.
Das ist übrigens einer der wesentlichen Gründe, warum ein Beitritt zur EU befürwortet wird.
Handlungsfreiheit, Zugang zur deutschen Gesellschaft und Leben in der türkischen Gesellschaft.
Sehr geehrte(r) xvulkanx, Sie schreiben: "Zu fragen bleibt aber, warum die Ausländerbhörde dann nicht einfach diese wegen fehlender Sprachkenntnisse ablehnte und ihr weiterhin nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilte."
Es scheint mir doch auf der Hand zu liegen, daß die Dame möglichst große Handlugnsfreiheit haben wollte.
Das ist übrigens einer der wesentlichen Gründe, warum ein Beitritt zur EU befürwortet wird.
Handlungsfreiheit, Zugang zur deutschen Gesellschaft und Leben in der türkischen Gesellschaft.
Auf jeden Fall konnten beide hier unterrichten. Habe sie als Sprachlehrer in einem 2-monatigen Kurs kennen gelernt, sie lebten und arbeiteten bereits lange hier. Der Amerikaner sprach gar kein Deutsch, der Engländer ungefähr so gut, wie ich Spanisch , Italienisch oder Französisch(Ich kann immerhin gruessen, nach dem Weg fragen und mir im Restaurant Essen bestellen).
"ich lese immer "für mich" und "ich erkenne es nicht an" usw."
Richtig. Das liegt daran, dass ich eben meine subjektive Meinung von mir gebe und keine objektiven Wahrheiten, das erklärt sich aus der Natur der Sache, aber ich kennzeichne dies mitunter dennoch, um eben diesen Punkt klarzustellen und andere Meinungen nicht abzuwerten.
"Auf der Ebene hat kein Diskurs einen Sinn im Sinne von Diskurs."
Ich denke, wir unterliegen hier einem Missverständnis. Das kann auch an meiner Formulierung mitunter liegen - daher gut, dass Sie nachfragen.
"Wenn Sie sagen : Für mich ist eine sechzigjährige aber noch kein alter Baum. Habe da vielleicht einfach höhere Ansprüche. ...dann ist es doch in Ordnung. Nur, warum können Sie sich nicht zumuten, dass Andere es anders sehen, anders empfinden, anders denken?"
Selbstverständlich mute ich mir das zu. Alles andere wäre vermessen. Daher schreibe ich ja "für mich". Das schließt meines Erachtens ein, dass für andere es anders gilt. Sollte ich dies nicht ausreichend klar gestellt haben, stelle ich dies hiermit noch einmal fest.
"Ich musste es nur Klarstellen, weil Sie meine Satz aus dem Zusammenhang des Kommentars rissen und ihm dann Ihre Interpretation aufzwängten ;)"
Kann immer einmal vorkommen. Besonders, wenn dann die eigene Argumentation gestützt wird. :) Werde mir mein Vorgehen noch einmal ansehen, man sollte ja stets fair und sachlich bleiben. Gelingt natürlich nicht immer.
Habe gerade aus Ihrem Anstand gelernt. Danke
Habe gerade aus Ihrem Anstand gelernt. Danke
Sie schreiben, Millyone, es soll kein deutscher Gefühlsentscheid werden.
Aber genau das wollen Sie doch. Nicht das Urteil soll entscheidend sein, sondern das "gönnen des neue Heimatrechts".
Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass die Frau Deutschland als Ihre Heimat betrachtet. Wie soll die Frau "Heimatgefühle" für Deutschland haben, wenn sie von Deutschland keine Ahnung hat.
@ka_putt
Der von mir angeführte Begriff "Heimatrecht" bezieht sich auf den überkommenen Rechtsbegriff.
Hier ein definitorisches Zitat: "Im deutschen internationalen Privatrecht wird als Heimatrecht die Gesamtheit der Rechtsordnung des Staates bezeichnet, dem der in Deutschland lebende Ausländer angehört. Dieser jeweilige Staat gilt als der Heimatstaat des Ausländers. Das erworbene Heimatrecht besteht in der Gewährung der Garantie des Aufenthalts einer Person in Verbindung mit sozialstaatlichen Zusagen der öffentlichen Hand".
Ich finde das tangiert die hier gestellte Fragestellung ganz gut. Sie haben offensichtlich nur "Heimat" gehört und da etwas verwechselt: Heimatrecht kann nach deutschem Recht nur jemandem gewährt werden, der woanders herkommt, also seine "eigentliche" Heimat woanders hat.
Ressentiment - und nicht Recht - ist, wenn man denkt: Dann geh doch da hin, wo du herkommst, weil du meinen (Sprachkenntnis-)Ansprüchen einfach nicht genügst.
@ka_putt
Der von mir angeführte Begriff "Heimatrecht" bezieht sich auf den überkommenen Rechtsbegriff.
Hier ein definitorisches Zitat: "Im deutschen internationalen Privatrecht wird als Heimatrecht die Gesamtheit der Rechtsordnung des Staates bezeichnet, dem der in Deutschland lebende Ausländer angehört. Dieser jeweilige Staat gilt als der Heimatstaat des Ausländers. Das erworbene Heimatrecht besteht in der Gewährung der Garantie des Aufenthalts einer Person in Verbindung mit sozialstaatlichen Zusagen der öffentlichen Hand".
Ich finde das tangiert die hier gestellte Fragestellung ganz gut. Sie haben offensichtlich nur "Heimat" gehört und da etwas verwechselt: Heimatrecht kann nach deutschem Recht nur jemandem gewährt werden, der woanders herkommt, also seine "eigentliche" Heimat woanders hat.
Ressentiment - und nicht Recht - ist, wenn man denkt: Dann geh doch da hin, wo du herkommst, weil du meinen (Sprachkenntnis-)Ansprüchen einfach nicht genügst.
Sehr geehrter Herr Stemmer, herzlichen Dank für Ihre Informationen. Sie schreiben: "Die ZEIT und Baspinar sollten sich schämen".
Die Frage ist: gibt es diesen Korrekturmechanismus bei ZEIT-Online noch ?
Diese Frau hat 6 Kinder großgezogen, die alle ein Diplom haben, also studiert haben und Steuern zahlen. Damit hat sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mehr gut verdienende Steuerzahler "produziert" als Sie - oder liege ich in der Annahme falsch?
Sie hat es obwohl sie selbst Analphabetin ist und kein Deutsch spricht geschafft, ihren Kindern zu vermitteln, dass Bildung wichtig ist und Sprache. Sonst hätten die Kinder kaum das erreichen können, was sie erreicht haben.
Ausgerechnet an dieser Familie und dieser Frau ein Exempel statuieren zu wollen, ist völlig engstirnig!
Statt dieses Unsinns würde ich lieber mal der Frau zuhören wollen, was ihr Antrieb in den letzten Jahren ist und wie sie es geschafft hat, ihre 6! Kinder eben nicht zu künftigen Hartz-IV-Empfängern zu erziehen, sondern sogar zu weiterführende Abschlüssen zu bewegen!
Dieser Frau muss man nichts beibringen (und schon gar nicht per Zwang), man könnte sie unter Umständen viel besser integrieren, in dem man ihr mal zuhört! Denn das was sie an erzieherischer Arbeit geleistet hat, kann ja so arg verkehrt nicht gewesen sein - oder?
Ganz nebenbei könnte dann passieren, dass - wenn man sie und ihre Leistung mal ernst nehmen würde - sie vielleicht sogar Lust bekommt, sich mehr auch in Deutsch zu unterhalten. Und sie vielleicht mit dieser Leistung dann auch als Vorbild für Landsleute dienen können.
All das leistet diese völlig bürokratische Urteil nicht.
Das nennt man Rechtstaat, wenn die Mutter von 6 Kindern auf Hartz-IV das gleiche Urteil erwartet, wie die Mutter von 6 Nobelpreisträgern.
Das nennt man Rechtstaat, wenn die Mutter von 6 Kindern auf Hartz-IV das gleiche Urteil erwartet, wie die Mutter von 6 Nobelpreisträgern.
Habe gerade aus Ihrem Anstand gelernt. Danke