Integrationszwang: Gericht statuiert Exempel an einer älteren türkischen Frau
Ein Gericht zwingt eine türkische, analphabetische Frau zum Deutschkurs. Was bringt das dem Staat? Warum kann man sie nicht einfach in Ruhe lassen?, fragt D. Baspinar.
Wenn deutsche Gerichte grundsätzlich werden, kommen bisweilen befremdliche Urteile heraus. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat nun eine 61-jährige türkische Großmutter zu einem Integrationskurs verpflichtet. Das Gericht wies damit die Klage der Frau gegen eine entsprechende Anordnung durch die Ausländerbehörde ab.
Was war passiert? Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde hatten bei einem Termin mit der alten Dame bemerkt, dass sie kein Wort Deutsch sprach, obwohl sie seit 30 Jahren in Deutschland lebt. Sie war einfach mit der Erziehung ihrer sechs Kinder beschäftigt, die alle eine Ausbildung haben und berufstätig sind, wie die Klägerin dem Gericht vortrug. Aktuell betreue sie die Enkelkinder, ihr Ehemann kümmere sich um den kleinen, eigenen Laden. Eine stolze Lebensleistung, könnte man meinen.
Doch der Ausländerbehörde reichte das offenbar nicht. Sie wollte wohl noch etwas für die Selbstverwirklichung der Großmutter tun und ordnete ihre Teilnahme am Integrationskurs an – was um so bemerkenswerter ist, weil sie gar nicht lesen und schreiben kann. Die Klägerin ist Analphabetin, hat noch nie eine Schule besucht.
Jetzt könnte man einwenden, es sei doch gut und nützlich für die Frau, auf ihre alten Tage noch Deutsch zu lernen. In einer idealen Welt würde sie diese Chance nutzen und ihren Enkelkindern ein Vorbild sein. Ja, in einer idealen Welt gäbe es auch keine Selbstzweifel und Ängste. In einer idealen Welt gäbe es keine deutschen Omis, die den ganzen Tag mit dem Kissen auf der Fensterbank sitzen. In einer idealen Welt würden alle türkischen und deutschen Omis Volkshochschulkurse besuchen, sich stetig weiterbilden, Yoga machen und nicht soviel Fernsehen gucken. In einer idealen Welt hätte es auch bereits vor 30 Jahren, als die Frau nach Deutschland einwanderte, staatliche Integrationsangebote gegeben.





Sehr geehrte(r) xvulkanx, Sie schreiben: "Zu fragen bleibt aber, warum die Ausländerbhörde dann nicht einfach diese wegen fehlender Sprachkenntnisse ablehnte und ihr weiterhin nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilte."
Es scheint mir doch auf der Hand zu liegen, daß die Dame möglichst große Handlugnsfreiheit haben wollte.
Das ist übrigens einer der wesentlichen Gründe, warum ein Beitritt zur EU befürwortet wird.
Handlungsfreiheit, Zugang zur deutschen Gesellschaft und Leben in der türkischen Gesellschaft.
"Nur so am Rande".
Schön, dass sie diese Schlußbemerkung angebracht haben.
Dem bleibt nichts mehr hinzuzufügen.
". Deutsche die im Ausland leben I (...) aber es dient nur zur Veranschaulichung um die Mentalität der Deutschen im Ausland besser kennenzulernen, um über Ausländer in Deutschland zu reflektieren. (...) Die ignorantesten Ausländer waren die US-Amerikaner und Deutschen, (...) sie behandeln die Einheimischen von oben herab und grenzen sich von allem ab, seien es die Menschen des Landes in dem sie Leben oder die einheimischen Produkte."
Sie kennen doch das Zitat: "Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind."
Soll von Kurt Tucholsky stammen.Ich glaube, es ist den meisten Deutschen schon bewußt, dass viele Deutsche es im Ausland, sei es als Touristen oder als Einwanderer, auch gerne falsch machen, wobei die Einwanderung Deutscher in die USA auch durchaus als Erfolgsgeschichte gesehen werden kann, was die Assimilation betrifft.
Ich sehe aber keinen Grund, sich von einem negativen Verhalten (ehemaliger) deutscher Staatsangehöriger im Ausland die hiesigen Gesetze diktieren zu lassen.
Und nur als Anhang, ich habe auch Libanesen und Türken die seit Jahrzehnten Lateinamerika sind, kennengelernt. Diese sprachen alle Spanisch und die Sprache ihres Herkunftslandes, und wenn man sie fraget, woher sie kamen, sagten sie sie seinen eine Mischung aus ihrem Herkunftsland und dem jeweiligen Land in dem sie lebten. Wie lässt sich so etwas erklären? Ich vermute, es liegt an den hochen Berufschancen, Toleranz gegenüber ihrer Religion und am fehlen der Diskriminierung ihrer Herkunft. Ich konnte meistens nicht unterscheiden, ob es ein Chile oder ein Türke ist, mit dem ich mich unterhalte, nicht einmal der Vorname sagte etwas aus, da es viele Omars, Ismaels usw. gibt, die Chilenen oder Mexikaner waren und diese keine orientalischen Wurzeln haben!
Und nur als Anhang, ich habe auch Libanesen und Türken die seit Jahrzehnten Lateinamerika sind, kennengelernt. Diese sprachen alle Spanisch und die Sprache ihres Herkunftslandes, und wenn man sie fraget, woher sie kamen, sagten sie sie seinen eine Mischung aus ihrem Herkunftsland und dem jeweiligen Land in dem sie lebten. Wie lässt sich so etwas erklären? Ich vermute, es liegt an den hochen Berufschancen, Toleranz gegenüber ihrer Religion und am fehlen der Diskriminierung ihrer Herkunft. Ich konnte meistens nicht unterscheiden, ob es ein Chile oder ein Türke ist, mit dem ich mich unterhalte, nicht einmal der Vorname sagte etwas aus, da es viele Omars, Ismaels usw. gibt, die Chilenen oder Mexikaner waren und diese keine orientalischen Wurzeln haben!
Da kann man Grossvater ja froh sein, dass er nicht mehr unter den Lebenden weilt, der sprach naemlich Zeit seines Lebens nur derbstes plattdeutsch und niederlaendisch. Er hat sich geweigert hochdeutsch zu reden und zu lernen. Den deutschen Staat hat das jedoch nicht davon abgehalten, ihn zweimal in Kriege schicken zu wollen, wobei er sich diesem Unsinn beim zweiten Mal schlicht entzogen hat. Was soll das, die gute Frau zu ihrem Glueck zwingen zu wollen? Offensichtlich ist ihr Beduerfmis mit Deutschen zu kommunizieren begrenzt, schadet sie damit irgend jemandem? Nein, also was soll das. Als wenn DE keine anderen Probleme haette. Ich lebe jetzt auch schon drei Jahre in Korea, und spreche kein einziges Wort koreanisch und bin trotzdem Beamter auf Lebenszeit. Wenn ich mal Zeit habe werde ich auch mal einen Koreanischkurs belegen, bisher hatte ich eben keine Zeit.
Entfernt, da unsachlich. Die Redaktion/ls
Entfernt, da unsachlich. Die Redaktion/ls
...... hehe, da verstehen also auch die Übersetzer kein Deutsch bzw der Wunsch war Vater des Ohres - was wohl mit dem türkischen "Diplom" gemeint ist?
Und Sie schließen auf einen deutschen Uniabschluss! Das entschädigt mich jetzt für einiges! Danke!
Das hat System-
Man hat Jahrzehnte lang den Türken Deutschkurse verwehrt aber Spätaussiedlern ermöglicht. Dann hat man solche Gesetze gemacht: "Deutsche Staatsangehörige, Spätaussiedler und EU-Bürger können nicht zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet werden."
http://www.kreis-freising...
Und jetzt kommen Deutsche Richter und verlangen von einer Türkin der man einen Deutschkurs Jahrzehntelang verweht hat, das Sie Deutsch kann.
Der Rassismus des Gesetzgebers wir von den Richtern fortgesetzt. Wie kann man von Menschen denen man Jahrzehnte lang die Deutschkurse verwehrt hat jetzt verlangen das Sie Deutsch können, warum hat man den Türken nicht die gleichen Möglichkeiten gegeben wie den Spätaussiedlern, ganz einfach, die Spätaussiedler WOLLTE man integrieren, [...]
Deutschland ist eben nicht nur ein Land der Dichter und Denker sondern auch der Richter und Henker.
Nicht nur der deutsche Sicherheitsapparat ist rassistisch verseucht, die Justiz ist auch nicht besser. Der Rassismus ist ein geleugnetes Gesamtgesellschaftliches Problem.
Gekürzt. Bitte achten Sie auf eine neutrale Wortwahl. Danke, die Redaktion/ls
Entfernt, da unsachlich. Die Redaktion/ls
Entfernt, da unsachlich. Die Redaktion/ls
Entfernt, da unsachlich. Die Redaktion/ls
Das Urteil gibt die Antragsbegründung der Dame wieder:
°Dem Inhaber einer Niederlassungserlaubnis (§ 51 Abs. 5 AufenthG) werde von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung ausgestellt, aus der sich ergebe, wie lange er sich maximal im Ausland aufhalten dürfe. Für sie bestehe diese Möglichkeit nicht, so dass sie nicht mit ihrem Ehemann, der beabsichtige, als Rentner länger als ein halbes Jahr in der Türkei zu leben, zusammenleben könne, obwohl sie schon 30 Jahre in Deutschland lebe und keinen Cent Sozialhilfe bezogen habe, vielmehr zusammen mit ihrem Ehemann Arbeitsplätze geschaffen und mit Steuerzahlungen viele Sozialhilfeempfänger finanziert habe."
Sie will also zusammen mit ihrem Mann die meiste Zeit in der Türkei leben, gleichzeitg aber auch jederzeit ihre Kinder und Enkel problemlos in Deutschland besuchen können, ohne jedes mal ein Visum beantragen zu müssen. Um aber in der Türkei leben zu können, muß sie ihre Integration in Deutschland mit einem Integrationskurs nachweisen. Mein Gott, Kafka lässt grüßen!
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Pauschalisierungen und Unterstellungen. Danke, die Redaktion/ls
"Um aber in der Türkei leben zu können, muß sie ihre Integration in Deutschland mit einem Integrationskurs nachweisen. Mein Gott, Kafka lässt grüßen!"
Eben nicht. Sie kann jederzeit in der Türkei leben, sie ist ja türkische Staatsangehörige. Um aber in Deutschland einen entsprechenden Aufenthalt trotz ihrer langen Abwesenheit sicher zu stellen, muss Sie eben die Voraussetzungen erfüllen, die sich nicht dadurch ändern, dass sie das erworbene Recht nur wenig in Anspruch nehmen will und sich nur für die daraus fließenden Rechte, nicht aber die Pflichten interessiert. Ihre Motivation ist hier nicht ausschlaggebend. Sie möchte ein Recht in Anspruch nehmen, welches an Bedingungen geknüpft ist. Niemand zwingt Sie, dieses Recht in Anspruch zu nehmen.
Aber erst einmal sollte Sie die Berufung abwarten.
Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Pauschalisierungen und Unterstellungen. Danke, die Redaktion/ls
"Um aber in der Türkei leben zu können, muß sie ihre Integration in Deutschland mit einem Integrationskurs nachweisen. Mein Gott, Kafka lässt grüßen!"
Eben nicht. Sie kann jederzeit in der Türkei leben, sie ist ja türkische Staatsangehörige. Um aber in Deutschland einen entsprechenden Aufenthalt trotz ihrer langen Abwesenheit sicher zu stellen, muss Sie eben die Voraussetzungen erfüllen, die sich nicht dadurch ändern, dass sie das erworbene Recht nur wenig in Anspruch nehmen will und sich nur für die daraus fließenden Rechte, nicht aber die Pflichten interessiert. Ihre Motivation ist hier nicht ausschlaggebend. Sie möchte ein Recht in Anspruch nehmen, welches an Bedingungen geknüpft ist. Niemand zwingt Sie, dieses Recht in Anspruch zu nehmen.
Aber erst einmal sollte Sie die Berufung abwarten.