Integrationszwang: Gericht statuiert Exempel an einer älteren türkischen Frau
Ein Gericht zwingt eine türkische, analphabetische Frau zum Deutschkurs. Was bringt das dem Staat? Warum kann man sie nicht einfach in Ruhe lassen?, fragt D. Baspinar.
Wenn deutsche Gerichte grundsätzlich werden, kommen bisweilen befremdliche Urteile heraus. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat nun eine 61-jährige türkische Großmutter zu einem Integrationskurs verpflichtet. Das Gericht wies damit die Klage der Frau gegen eine entsprechende Anordnung durch die Ausländerbehörde ab.
Was war passiert? Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde hatten bei einem Termin mit der alten Dame bemerkt, dass sie kein Wort Deutsch sprach, obwohl sie seit 30 Jahren in Deutschland lebt. Sie war einfach mit der Erziehung ihrer sechs Kinder beschäftigt, die alle eine Ausbildung haben und berufstätig sind, wie die Klägerin dem Gericht vortrug. Aktuell betreue sie die Enkelkinder, ihr Ehemann kümmere sich um den kleinen, eigenen Laden. Eine stolze Lebensleistung, könnte man meinen.
Doch der Ausländerbehörde reichte das offenbar nicht. Sie wollte wohl noch etwas für die Selbstverwirklichung der Großmutter tun und ordnete ihre Teilnahme am Integrationskurs an – was um so bemerkenswerter ist, weil sie gar nicht lesen und schreiben kann. Die Klägerin ist Analphabetin, hat noch nie eine Schule besucht.
Jetzt könnte man einwenden, es sei doch gut und nützlich für die Frau, auf ihre alten Tage noch Deutsch zu lernen. In einer idealen Welt würde sie diese Chance nutzen und ihren Enkelkindern ein Vorbild sein. Ja, in einer idealen Welt gäbe es auch keine Selbstzweifel und Ängste. In einer idealen Welt gäbe es keine deutschen Omis, die den ganzen Tag mit dem Kissen auf der Fensterbank sitzen. In einer idealen Welt würden alle türkischen und deutschen Omis Volkshochschulkurse besuchen, sich stetig weiterbilden, Yoga machen und nicht soviel Fernsehen gucken. In einer idealen Welt hätte es auch bereits vor 30 Jahren, als die Frau nach Deutschland einwanderte, staatliche Integrationsangebote gegeben.





Entfernt. Bitte verzichten Sie auf unsachliche Pauschalisierungen. Danke. Die Redaktion/kvk
Bei Integration geht es nicht um Schädigen.
Was ist schädlich daran eine Sprache zu lernen?
Warum heißt es, dass Deutschland es nicht schaffe, Ausländer zu integrieren, wenn diese gar nicht integriert werden möchten? Ist Deutschland dran schuld, dass damals die (Gast-)Arbeiter nicht integriert wurden und Paralellgesellschaften entstanden sind? Ja. Nun ist per Gesetz die Integration festgeschrieben, aber das offenbar will auch niemand? Wohin soll es denn führen, wenn einfach alle sagen würden "Nö, will ich nicht."
Wie soll es funktionieren? Integrieren darf sich, wer will, der Rst darf es lassen?
von dem Einzelfall, den diese Frau darstellt und mit ihr ihre weibliche Generation. Diese sind eindeutige Spezialfälle. Dies zu ignorieren stellt für mich den lächerlichen Versuch dar, die bundesdeutsche Integrationspolitik der letzten 50 Jahre zu beschönigen.
Die Frau ist offenbar krank, die Frau hat ihr lebenlang gearbeitet, die Frau will ihren Lebensabend in der Türkei verbringen: wo sehen sie hier einen Unwillen?
Ich sehe hier klare Entscheidungen, die auf die konkreten Lebensbedürfnisse und den Lebensweg einer konkreten Frau zugeschnitten sind.
Zum Thema Integration: es ist nur deshalb Thema geworden, weil festgestellt wurde, dass die jüngere Generation der Migranten, die Kinder dieser usw. erhebliche Schwierigkeiten hatten und haben. Zu dieser Generation zählt die Frau nicht. Sie hatte diese Schwierigkeiten nicht, da sie z.B. nie auf den abhängigbeschäftigten Arbeitsmarkt angewiesen war. Bestimmte Defizite ergeben sich nun mal nur in bestimmten Konstellationen und im Leben der Frau gab es diese Konstellationen nicht und waren entsprechend keine Defizite.
Was anderes wäre es für mich, wenn sie nachweisen könnten, die Frau will kein Deutsch sprechen, weil sie ideologisch dies ablehnt. Das ist für mich Unwille. Aber nicht die pragmatischen Lebensgründe.
von dem Einzelfall, den diese Frau darstellt und mit ihr ihre weibliche Generation. Diese sind eindeutige Spezialfälle. Dies zu ignorieren stellt für mich den lächerlichen Versuch dar, die bundesdeutsche Integrationspolitik der letzten 50 Jahre zu beschönigen.
Die Frau ist offenbar krank, die Frau hat ihr lebenlang gearbeitet, die Frau will ihren Lebensabend in der Türkei verbringen: wo sehen sie hier einen Unwillen?
Ich sehe hier klare Entscheidungen, die auf die konkreten Lebensbedürfnisse und den Lebensweg einer konkreten Frau zugeschnitten sind.
Zum Thema Integration: es ist nur deshalb Thema geworden, weil festgestellt wurde, dass die jüngere Generation der Migranten, die Kinder dieser usw. erhebliche Schwierigkeiten hatten und haben. Zu dieser Generation zählt die Frau nicht. Sie hatte diese Schwierigkeiten nicht, da sie z.B. nie auf den abhängigbeschäftigten Arbeitsmarkt angewiesen war. Bestimmte Defizite ergeben sich nun mal nur in bestimmten Konstellationen und im Leben der Frau gab es diese Konstellationen nicht und waren entsprechend keine Defizite.
Was anderes wäre es für mich, wenn sie nachweisen könnten, die Frau will kein Deutsch sprechen, weil sie ideologisch dies ablehnt. Das ist für mich Unwille. Aber nicht die pragmatischen Lebensgründe.
Darum geht es nicht. Es herrscht ja auch in einigen Bereichen "Anwaltszwang".
Diese Dame hier kann einem Richter aber nicht erklären, warum sie die Sprache nicht lernen will. Sie kann auf einfache Fragen keine Antwort geben, ergo: Sich nicht verständigen.
Offebar aber verstehen Sie meine Sprache auch nicht richtig.
vom 'Falschen' ausgegangen zu sein. A1 und Deutschkenntnisse an sich sind für mich nicht identisch.
Die Situation in solch einer Amtsstube, kann ich nicht nachvollziehen, glaube aber nicht, dass die Frau ausgerechnet die Deutsche Sprachvariante von 'Türkei' und 'Anatolien' nicht könnte.
Im Gegenteil, die Situation wird für mich immer undurchsichtiger. Die Frau tut mir zunehmend mehr leid, wie sie behandelt wird. Aus den Auszügen des Urteils kann ich nicht ersehen, dass es eine zwingende Notwendigkeit gibt, eine türkische Frau, die in der Türkei leben will, mit Deutschkursen auf Staatskosten anzugehen.
Dieser konkrete Fall bleibt absurd.
Was sind denn für Sie Deutschkenntnisse, wenn nicht A1 oder A2?
Aus dem Gerichtsprotokoll geht ganz klar hervor, dass sie einfachste Fragen nicht beantworten kann. Ich rede nicht von komplizierten Amtsdeutsch, sondern einfache Fragen. Der von mir zitierte Abschnitt ist im Original wesentlich länger und aufschlussreicher.
Sie kann sich nonverbal mit ihren Nachbarn unterhalten. Selbst einfachste Sätze sind nicht möglich.
Ich glaube in dem Protokoll wurde mehrfach nachgewiesen, dass sie kein bisschen Deutsch kann.
Was sind denn für Sie Deutschkenntnisse, wenn nicht A1 oder A2?
Aus dem Gerichtsprotokoll geht ganz klar hervor, dass sie einfachste Fragen nicht beantworten kann. Ich rede nicht von komplizierten Amtsdeutsch, sondern einfache Fragen. Der von mir zitierte Abschnitt ist im Original wesentlich länger und aufschlussreicher.
Sie kann sich nonverbal mit ihren Nachbarn unterhalten. Selbst einfachste Sätze sind nicht möglich.
Ich glaube in dem Protokoll wurde mehrfach nachgewiesen, dass sie kein bisschen Deutsch kann.
http://lrbw.juris.de/cgi-...
Zitat daraus: '...in der Beschreibung des schulischen Werdegangs der einzelnen Kindern in der Widerspruchsbegründung ist nicht von einem Universitätsabschluss, sondern u.a. von einem Realschulabschluss die Rede.'
Ein (1) Realschulabschluß kann nicht nur eine Ausbildung, sondern weiterführend ein Fachhochschulstudium nach sich ziehen - in anderen, in der Diskussion verlinkten Quellen ist von 'Diplomen' die Rede. Was aber auch keine Rolle spielt: die 6 Kinder haben Ausbildungen, deutsche Pässe und arbeiten.
Sie haben an der Aufklärung auch etwas gründlich mißverstanden: es ist nicht Ihre oder meine Aufgabe, eine Ihnen und mir unbekannte ältere Frau zum Absolvieren eines Integrationskurses zu nötigen. Sondern das Credo der Aufklärung ist die *eigene Befreiung aus selbstverschuldeter Unmündigkeit*.
Liest man manche Kommentare hier, muß man zum Schluß kommen, daß Deutschsprachigkeit und Alphabetisierung allein dazu nicht befähigen. Die 'Aufklärungsfreunde' sollten sich sehr davor hüten, ihre Anmaßungen über ihnen unbekannte erwachsene Menschen im Namen der Aufklärung als von Kritik enthoben zu halten. Besagtes Credo der Aufklärung beinhaltet zuallererst das Moment der Selbstkritik, der steten kritischen Hinterfragung des eigenen Standpunkts. Ist das nicht mehr gegeben, gerinnt 'Aufklärung' zu ihrem Gegenteil http://www.sueddeutsche.d...
Was sind denn für Sie Deutschkenntnisse, wenn nicht A1 oder A2?
Aus dem Gerichtsprotokoll geht ganz klar hervor, dass sie einfachste Fragen nicht beantworten kann. Ich rede nicht von komplizierten Amtsdeutsch, sondern einfache Fragen. Der von mir zitierte Abschnitt ist im Original wesentlich länger und aufschlussreicher.
Sie kann sich nonverbal mit ihren Nachbarn unterhalten. Selbst einfachste Sätze sind nicht möglich.
Ich glaube in dem Protokoll wurde mehrfach nachgewiesen, dass sie kein bisschen Deutsch kann.
flüssig sie türkisch spricht?
Ich habe z.B. Russischkenntnisse, bin aber nicht befähigt Russich zu sprechen, geschweige denn in die Nähe von fließend zu kommen. Ich hoffe, der Unterschied zu Kenntnis und einem A1 ist damit deutlich geworden.
Und wie gesagt, die Situation in Amtsstuben kann ich nicht beurteilen. Wie man sich verhält, wenn man weiß, dass man den Ansprüchen sowieso nicht genügt. Wie die Beamten an die Frau herangetreten sind usw. würde für mich jedenfalls ein Rolle bei der Bewertung der von ihnen kopierten Absätze spielen.
Ob die Familie nun gemauschelt hat, und man müsste ihnen damit bewusst Lügerei unterstellen, dass sie angeben, die Frau können etwas Deutsch, ohne das sie tatsächlich zu befähigt ist oder ob es hier verschiedene Mauscheleien gibt, weiß ich nicht.
Mir persönlich ist für diese Generation der türkischen Einwandererfrauen die Beherrschung der deutschen Sprache nicht als Indikator für irgendeinen Willen oder Behagen, Anerkennung oder sonstwas gegenüber des Staates Deutschland oder der Kultur gegenüber heranziehenswert.
Die historischen Lebensumstände wiegen für mich in diesem Fall eindeutig stärker.
flüssig sie türkisch spricht?
Ich habe z.B. Russischkenntnisse, bin aber nicht befähigt Russich zu sprechen, geschweige denn in die Nähe von fließend zu kommen. Ich hoffe, der Unterschied zu Kenntnis und einem A1 ist damit deutlich geworden.
Und wie gesagt, die Situation in Amtsstuben kann ich nicht beurteilen. Wie man sich verhält, wenn man weiß, dass man den Ansprüchen sowieso nicht genügt. Wie die Beamten an die Frau herangetreten sind usw. würde für mich jedenfalls ein Rolle bei der Bewertung der von ihnen kopierten Absätze spielen.
Ob die Familie nun gemauschelt hat, und man müsste ihnen damit bewusst Lügerei unterstellen, dass sie angeben, die Frau können etwas Deutsch, ohne das sie tatsächlich zu befähigt ist oder ob es hier verschiedene Mauscheleien gibt, weiß ich nicht.
Mir persönlich ist für diese Generation der türkischen Einwandererfrauen die Beherrschung der deutschen Sprache nicht als Indikator für irgendeinen Willen oder Behagen, Anerkennung oder sonstwas gegenüber des Staates Deutschland oder der Kultur gegenüber heranziehenswert.
Die historischen Lebensumstände wiegen für mich in diesem Fall eindeutig stärker.
von dem Einzelfall, den diese Frau darstellt und mit ihr ihre weibliche Generation. Diese sind eindeutige Spezialfälle. Dies zu ignorieren stellt für mich den lächerlichen Versuch dar, die bundesdeutsche Integrationspolitik der letzten 50 Jahre zu beschönigen.
Die Frau ist offenbar krank, die Frau hat ihr lebenlang gearbeitet, die Frau will ihren Lebensabend in der Türkei verbringen: wo sehen sie hier einen Unwillen?
Ich sehe hier klare Entscheidungen, die auf die konkreten Lebensbedürfnisse und den Lebensweg einer konkreten Frau zugeschnitten sind.
Zum Thema Integration: es ist nur deshalb Thema geworden, weil festgestellt wurde, dass die jüngere Generation der Migranten, die Kinder dieser usw. erhebliche Schwierigkeiten hatten und haben. Zu dieser Generation zählt die Frau nicht. Sie hatte diese Schwierigkeiten nicht, da sie z.B. nie auf den abhängigbeschäftigten Arbeitsmarkt angewiesen war. Bestimmte Defizite ergeben sich nun mal nur in bestimmten Konstellationen und im Leben der Frau gab es diese Konstellationen nicht und waren entsprechend keine Defizite.
Was anderes wäre es für mich, wenn sie nachweisen könnten, die Frau will kein Deutsch sprechen, weil sie ideologisch dies ablehnt. Das ist für mich Unwille. Aber nicht die pragmatischen Lebensgründe.
Schade, dass ich nicht diese türkische Mitbürgerin bin. Dann würde ichs machen. Aber anders:
"A Mameladeamerle hama a daham."
Das klingt vertraut nach arabisch und ist dennoch Deutsch; in dem Falle Bayerisch:
"Ein Marmeladeneimerchen haben wir auch zu Hause."
Versteht außer in Bayern zwar keiner, aber ich hätte Deutsch gelernt. Oder ist eine Mundart undeutsch?
Horsch a mol buh. Ich mään net dass ma uhdeitsch sin, wenn ma bissl annerscht babble. Ich det a mol aadeide, die meischde vun uns dialekt babbler ausm sühde kenne die preiße un dere ihrn hochdeitsch verstehe.
Fer nix uff dere Welt det ich awwer mei Heimatsproch uffgewwe. Mein kolleesch kummt vun dort owwe und mänt die ganz zeit er hot mich zu verbessere, awwer ich finds schä so wie 's is :)
Horsch a mol buh. Ich mään net dass ma uhdeitsch sin, wenn ma bissl annerscht babble. Ich det a mol aadeide, die meischde vun uns dialekt babbler ausm sühde kenne die preiße un dere ihrn hochdeitsch verstehe.
Fer nix uff dere Welt det ich awwer mei Heimatsproch uffgewwe. Mein kolleesch kummt vun dort owwe und mänt die ganz zeit er hot mich zu verbessere, awwer ich finds schä so wie 's is :)