Integrationszwang: Gericht statuiert Exempel an einer älteren türkischen Frau
Ein Gericht zwingt eine türkische, analphabetische Frau zum Deutschkurs. Was bringt das dem Staat? Warum kann man sie nicht einfach in Ruhe lassen?, fragt D. Baspinar.
Wenn deutsche Gerichte grundsätzlich werden, kommen bisweilen befremdliche Urteile heraus. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat nun eine 61-jährige türkische Großmutter zu einem Integrationskurs verpflichtet. Das Gericht wies damit die Klage der Frau gegen eine entsprechende Anordnung durch die Ausländerbehörde ab.
Was war passiert? Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde hatten bei einem Termin mit der alten Dame bemerkt, dass sie kein Wort Deutsch sprach, obwohl sie seit 30 Jahren in Deutschland lebt. Sie war einfach mit der Erziehung ihrer sechs Kinder beschäftigt, die alle eine Ausbildung haben und berufstätig sind, wie die Klägerin dem Gericht vortrug. Aktuell betreue sie die Enkelkinder, ihr Ehemann kümmere sich um den kleinen, eigenen Laden. Eine stolze Lebensleistung, könnte man meinen.
Doch der Ausländerbehörde reichte das offenbar nicht. Sie wollte wohl noch etwas für die Selbstverwirklichung der Großmutter tun und ordnete ihre Teilnahme am Integrationskurs an – was um so bemerkenswerter ist, weil sie gar nicht lesen und schreiben kann. Die Klägerin ist Analphabetin, hat noch nie eine Schule besucht.
Jetzt könnte man einwenden, es sei doch gut und nützlich für die Frau, auf ihre alten Tage noch Deutsch zu lernen. In einer idealen Welt würde sie diese Chance nutzen und ihren Enkelkindern ein Vorbild sein. Ja, in einer idealen Welt gäbe es auch keine Selbstzweifel und Ängste. In einer idealen Welt gäbe es keine deutschen Omis, die den ganzen Tag mit dem Kissen auf der Fensterbank sitzen. In einer idealen Welt würden alle türkischen und deutschen Omis Volkshochschulkurse besuchen, sich stetig weiterbilden, Yoga machen und nicht soviel Fernsehen gucken. In einer idealen Welt hätte es auch bereits vor 30 Jahren, als die Frau nach Deutschland einwanderte, staatliche Integrationsangebote gegeben.





da es sich laut artikel um exempel-statuieren handelt, können punkt 1 und punkt 2 nicht zutreffen.
und was punkt drei betrifft:
da ist eben nicht jeder gekommen, sondern die dame und hat gegen eine anordnung geklagt und halt verloren.
wer weiß hier denn wirklich, was es ihr noch bringt und was nicht?
jeder hier tut so, als geht sie in den knast, nein, sie besucht einen kurs für die sprache, in dessen land sie seit 30 jahren lebt.
bin ich für strenge Zuwanderungsbegrenzung und härteste Anwendung jeder nur möglichen Abschiebemöglichkeit.
Das findet nicht statt.
Und dann greift man sich diese Frau, die sechs Kinder großgezogen hat, alle mit Ausbildung und wohl existenzsichernd berufstätig.
Oder junge Leute mit besten Aussichten auf qualifizierte Teilhabe am Arbeitsleben.
Was auf der anderen Seite (nicht) passiert, braucht nicht mehr erwähnt zu werden.
Alles total verlogen und verkommen.
kommt um dort zu Leben muss Integration sein Ureigenes Intresse sein, wenn nicht ist Er/Sie Gast und nicht Mitbürger. Es ist nicht die Aufgabe eines Staates die Integration zu erzwingen oder zu finanzieren und es besteht keine Pflicht Gäste als Mitbürger aufzunehmen.
Entfernt. Kein konstruktiver Kommentar. Die Redaktion/kvk
"Natürlich ist das Wahnsinn. Mit 61 die erste Fremdsprache lernen..."
Warum sollte das Wahnsinn sein? Sind sechzigjährige Menschen zu dumm dafür? Hört mit sechzig Jahren das Gehirn auf, ausreichend zu funktionieren? Welches Bild von älteren Menschen wollen Sie vermitteln? Ich kenne genügend Menschen, die mit über sechzig noch Fremdsprachen gelernt haben, auch eine erste. Bitte unterlassen Sie solche pauschal diskriminierenden Aussagen - sie nehmen diese Frau nicht in Schutz, sondern diskriminieren diese aufgrund ihres Alters, trauen älteren Menschen gewisse Denkleistungen nicht mehr zu - und das schon ab sechzig.
Erschreckend. Dann sollten Menschen wohl mit sechzig bereits in den Ruhestand geschickt werden. Wenn man bedenkt, dass Menschen mit über sechzig noch Konzerne leiten - Ihrer Ansicht nach wohl "Wahnsinn". Und ich hoffe nicht, dass Sie einen Unterschied machen, weil diese Betroffene eine Frau und Türkin ist. Und gibt es nicht genügend Aufrufe in der letzten Zeit, gerade als Analphabet diesen Zustand zu ändern? Auch im Alter? Um selbstbestimmter zu sein? "Lernen Sie lesen und schreiben" - gilt das nur unter sechzig Jahre? Alle anderen werden aufgegeben?
Der Staat und das Gericht macht meines Erachtens alles richtig: hier wird gerade nicht diskriminiert. Diese Frau wird nicht aufgegeben. Und ihr somit geholfen.
aber jemand, der mit 60 im berufsleben stetig neuen herausforderungen gegenübersteht, bringt andre voraussetzungen mit als jemand, der seit 30 jahren in einer käseglocke wohnt.
auch der kopf will trainiert sein.
dennoch sollte sie versuchen, was sie kann.
Die Lernfähigkeit im Alter nimmt ab. Wer älter als 20 ist und in ein fremdes Land kommt und die Sprache völlig neu lernt, spricht selten akzentfrei. Wer einmal eine zweite Sprache (also neben der Muttersprache) gelernt hat, lernt eine weitere viel leichter. Wer seit 30 Jahren nicht mehr systematisch gelernt hat, für den ist es eine Zumutung, sich wieder auf die Schulbank zu setzen: denn auch Lernen ist eine gelernte Fähigkeit.
Sicher, wer mit 60 oder 70 eine neue Sprache lernen will, soll das gern tun. Aber jemanden dazu zwingen? Das alles hat mit Altersdiskriminierung nichts zu tun, es ist so.
aber jemand, der mit 60 im berufsleben stetig neuen herausforderungen gegenübersteht, bringt andre voraussetzungen mit als jemand, der seit 30 jahren in einer käseglocke wohnt.
auch der kopf will trainiert sein.
dennoch sollte sie versuchen, was sie kann.
Die Lernfähigkeit im Alter nimmt ab. Wer älter als 20 ist und in ein fremdes Land kommt und die Sprache völlig neu lernt, spricht selten akzentfrei. Wer einmal eine zweite Sprache (also neben der Muttersprache) gelernt hat, lernt eine weitere viel leichter. Wer seit 30 Jahren nicht mehr systematisch gelernt hat, für den ist es eine Zumutung, sich wieder auf die Schulbank zu setzen: denn auch Lernen ist eine gelernte Fähigkeit.
Sicher, wer mit 60 oder 70 eine neue Sprache lernen will, soll das gern tun. Aber jemanden dazu zwingen? Das alles hat mit Altersdiskriminierung nichts zu tun, es ist so.
Entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich beim konkreten Artikelthema. Danke. Die Redaktion/kvk
Der Autor oder die Autorin hat genau die richtigen Worte gefunden und ich stimme, ihr oder ihm, zu 100% zu.
Es geht hier nicht um eine Person die "gerade jetzt" in Deutschland einreist und kein Deutsch spricht.
Und im übrigen sollten sich die Damen und Herren, welche sich im Urlaub oder vielleicht sogar im Daueraufenthalt im Ausland befinden sich erst einmal selbst an die Nase fassen.
Getreu nach dem Motto: "Jetzt fahre ich schon seit 30 Jahren nach (Urlaubsland Ihrer Wahl), und die sprechen immer noch kein Bayrisch... Hessisch... Schwäbisch... Plattdeutsch"
oder ist das mit geld was anderes > http://www.dradio.de/dlf/...
"Was Henker! Freilich Händ’ und Füße
Und Kopf und Hintre, die sind dein!
Doch alles, was ich frisch genieße,
Ist des drum weniger mein?
Wenn ich sechs Hengste zahlen kann
Sind ihre Kräfte nicht die meine?
Ich renne zu und bin ein rechter Mann
Als hätt’ ich vierundzwanzig Beine."
Goethe, Faust