BundeswehrZahl der rechtsextremistischen Vorfälle hat leicht zugenommen

In der Bundeswehr hat es 2012 mehr Fälle von Rechtsextremismus gegeben als im Jahr zuvor. Der Wehrbeauftragte sieht jedoch keinen Grund zur Beunruhigung.

Die Zahl rechtsextremistischer Vorkommnisse bei der Bundeswehr ist nach Jahren des Rückgangs in diesem Jahr wieder leicht gestiegen. Bis Mitte Dezember wurden 66 Vorfälle mit Verdacht auf einen rechtsextremistischen Hintergrund gemeldet.

Im gesamten Vorjahr waren es 63 – der niedrigste Stand seit Anfang der neunziger Jahre. Bis 2009 wurden Jahr für Jahr noch mehr als 100 entsprechende Vorfälle bei der Bundeswehr registriert.

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Bei den Verdachtsfällen aus dem laufenden Jahr handelt es sich fast ausschließlich um Propaganda-Delikte wie das Hören rechter Musik, Zeigen des Hitlergrußes, "Sieg Heil"-Rufe oder Hakenkreuz-Schmierereien. 21 der Verdachtsfälle wurden bereits bestätigt, die anderen werden noch geprüft.

Der Wehrbeauftragte Hellmut Königshaus sieht in den Zahlen keinen Grund zur Beunruhigung. "Die Bundeswehr geht nach meinem Eindruck angemessen mit dem Problem Rechtsextremismus um", sagte er. "Alle Phänomene, die es in der Gesamtgesellschaft gibt, bleiben auch der Bundeswehr nicht völlig erspart."

Wer eine rechtsextremistische Gesinnung hat, fliegt raus

Laut Königshaus lassen sich rechtsextremistische Umtriebe von Soldaten seit dem Aussetzen der Wehrpflicht besser unterbinden und sanktionieren. "Seit der Aussetzung der Wehrpflicht hat man die Chance, sich die Leute genauer anzusehen, die in die Truppe kommen", sagte er. "Wenn solche Fälle entdeckt werden, wird auch konsequent reagiert. Wenn sich herausstellt, dass jemand eine rechtsextremistische Gesinnung hat, dann fliegt der raus."

Die Zahl rechtsextremistischer Vorkommnisse wird in den Jahresberichten des Wehrbeauftragten veröffentlicht. In den neunziger Jahren war sie drastisch gestiegen – bis auf einen Höchststand von 320 Fällen im Jahr 1998.

 
Leserkommentare
  1. 6 Leserempfehlungen
  2. Wie genau machen Artikel 17 und 18 aus "rechter Musik" einen rechtsEXTREMEN Vorfall?

    2 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Artikel 3"
  3. Das "Hören von rechter Musik" ist für die Bundeswehr ein rechtsextremer Vorfall? Wie peinlich dass gerade dort Artikel 3 GG nicht bekannt ist. Wahrscheinlich jedoch handelt es sich eher um rechtsEXTREME Musik und wird der Einfachheit halber in einen Topf geworfen.

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    Wie genau machen Artikel 17 und 18 aus "rechter Musik" einen rechtsEXTREMEN Vorfall?

    • doch40
    • 28.12.2012 um 12:19 Uhr

    Peinlich ist, dass Sie Art. 17 und 18 des GG nicht kennen. Lesen bildet.

    Wie genau machen Artikel 17 und 18 aus "rechter Musik" einen rechtsEXTREMEN Vorfall?

    • doch40
    • 28.12.2012 um 12:19 Uhr

    Peinlich ist, dass Sie Art. 17 und 18 des GG nicht kennen. Lesen bildet.

    • sudek
    • 28.12.2012 um 12:05 Uhr

    das müsste doch genauer heißen:

    Die Zahl der registrierten und gemeldeten Vorfälle...!

    Es gibt bestimmt eine erhebliche Dunkelziffer.

    Ein Zugführer, der rechtsextrem denkt, wird der solche Vorfälle melden oder überhaupt als solche wahrnehmen?

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    Nun, diese Dunkelziffer gab es ja auch schon in den 90ern!

    • kai1
    • 28.12.2012 um 16:10 Uhr

    Eine Dunkelziffer gibt es bei fast allem - vom Drogenmissbrauch bis zur Selbstbefriedigung. Das sollte kein Grund zu irgendeiner hyperventilierenden Besorgnis sein.
    Anyway. "Arbeiten" und argumentieren muss man nun einmal mit den Zahlen, die man hat, bzw. den "bestätigten" Vorwürfen.
    Und da kommt die Bundeswehr mit "66" Fällen bei fast 200.000 Soldaten prozentual vermutlich besser weg als die Schornsteinfegerinnung oder diejenige der Hufschmiede.
    Bricht man nun einmal diese Zahl auf die als "rechtsradikal" bewerteten einzelnen Vorgänge herunter, relativiert sich das Ganze weiter.
    Denn entscheidend ist, was man als "Propagandadelikt" einstuft. Ist "Rammstein" rechtsradikal? Waren es die "Böhsen Onkelz" bis zu ihrer demokratischen Läuterung nicht auch mal? Und v.a. ist das mit den "Onkelz" und ihrer demokratischen Unbedenklichkeitsbescheinigung schon bis zum letzten Vorgesetzten durchgedrungen?
    Da ich die Bundeswehr (und den Reservistenverband), die in puncto "rechtsradikal" im Zweifelsfall eher vorauseilenden Gehorsam praktizieren und schon mal Rauch sehen, wo gar kein Feuer ist, recht gut kenne, mache ich mir wegen dieser "66 Fälle" keine allzu große Sorge - und auch nicht um eine ominöse "Dunkelziffer".

    Nun, diese Dunkelziffer gab es ja auch schon in den 90ern!

    • kai1
    • 28.12.2012 um 16:10 Uhr

    Eine Dunkelziffer gibt es bei fast allem - vom Drogenmissbrauch bis zur Selbstbefriedigung. Das sollte kein Grund zu irgendeiner hyperventilierenden Besorgnis sein.
    Anyway. "Arbeiten" und argumentieren muss man nun einmal mit den Zahlen, die man hat, bzw. den "bestätigten" Vorwürfen.
    Und da kommt die Bundeswehr mit "66" Fällen bei fast 200.000 Soldaten prozentual vermutlich besser weg als die Schornsteinfegerinnung oder diejenige der Hufschmiede.
    Bricht man nun einmal diese Zahl auf die als "rechtsradikal" bewerteten einzelnen Vorgänge herunter, relativiert sich das Ganze weiter.
    Denn entscheidend ist, was man als "Propagandadelikt" einstuft. Ist "Rammstein" rechtsradikal? Waren es die "Böhsen Onkelz" bis zu ihrer demokratischen Läuterung nicht auch mal? Und v.a. ist das mit den "Onkelz" und ihrer demokratischen Unbedenklichkeitsbescheinigung schon bis zum letzten Vorgesetzten durchgedrungen?
    Da ich die Bundeswehr (und den Reservistenverband), die in puncto "rechtsradikal" im Zweifelsfall eher vorauseilenden Gehorsam praktizieren und schon mal Rauch sehen, wo gar kein Feuer ist, recht gut kenne, mache ich mir wegen dieser "66 Fälle" keine allzu große Sorge - und auch nicht um eine ominöse "Dunkelziffer".

    • doch40
    • 28.12.2012 um 12:15 Uhr

    Ihre Analyse ist m.E. nicht ganz richtig. Ungebildet (?), sagen wie mal "bildungsfern", national(ja)-patriotisch(nein), männlich(ja), jung(ja). Ein Patriot ist jemand, der sein Vaterland liebt, die anderen Vaterländer (auch Mutterländer) aber achtet. Es muss also eher heißen national-chauvinistisch.
    Und jetzt stellen wir uns einmal vor, dass diese national-chauvinistisch gesinnten jungen Männer im Innern eingesetzt werden, wie es die Bundesregierung vorhat. Z.B. bei einer Großdemonstartion gegen Neonazis.
    Und der Wehrbeauftragte sieht keinen Grund zur Beunruhigung.

    Eine Leserempfehlung
    • doch40
    • 28.12.2012 um 12:19 Uhr

    Peinlich ist, dass Sie Art. 17 und 18 des GG nicht kennen. Lesen bildet.

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    Antwort auf "Artikel 3"
  4. Nun, diese Dunkelziffer gab es ja auch schon in den 90ern!

    Eine Leserempfehlung
  5. wurde in der Statistik auch berücksichtigt, dass ein H-Kreuz an die Wand gemalt ein schwerer Rrechtsbruch und ein Fall für den Verfssungsschutz ist, während ein Ziegelstein am Kopfe eines Polizisten "lediglich" Ausdruck von politischer Überzeugung darstellt.
    Welche Botschaft soll hier transportiert werden?
    Oder ist es die nackte Angst, dass ein Verbot nicht mehr rechtzeitig vor der Wahl die Stimmen für die Etablierten sichert?
    Ich bin absolut kein "Rechter", aber bei dieser Offensichtlichkeit rollen sich schon die Fussnägel

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    bitte entschuldigen Sie meine Sicht der Dinge.
    Ich behaupte, dass ein Ziegelsteinwerfer ganz klar mit wenigstens vorsätzlicher Körperverletzung zu ahnden ist.
    Dass ein Gepinsel an einer Hauswand ebenfalls Sachbeschädigung ist, scheint klar, aber was hat hierbei der Verfassungsschutz zu tun?
    Und mit Ihrer zitierten fraktion: ich bin kein Rechter...
    dem ist so, ob es Ihnen passt oder eben auch nicht. Meine Rechtsauffassung und Rechtsempfinden versucht unparteiische Bewertung von Rechtsverstössen. Und hierbei ist eine Relativierung von Menschen, die Autos abfackeln, Gleise schottern, oder Pflastersteine ausreissen nicht geboten.
    Verurteilen und genau wie alle anderen Gesetzesbrecher unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Religion be- und verurteilen.
    und....ich bin kein Rechter, aber ich kann frei denken und will mich auch Ihren Dogmen nicht unterwerfen.

    bitte entschuldigen Sie meine Sicht der Dinge.
    Ich behaupte, dass ein Ziegelsteinwerfer ganz klar mit wenigstens vorsätzlicher Körperverletzung zu ahnden ist.
    Dass ein Gepinsel an einer Hauswand ebenfalls Sachbeschädigung ist, scheint klar, aber was hat hierbei der Verfassungsschutz zu tun?
    Und mit Ihrer zitierten fraktion: ich bin kein Rechter...
    dem ist so, ob es Ihnen passt oder eben auch nicht. Meine Rechtsauffassung und Rechtsempfinden versucht unparteiische Bewertung von Rechtsverstössen. Und hierbei ist eine Relativierung von Menschen, die Autos abfackeln, Gleise schottern, oder Pflastersteine ausreissen nicht geboten.
    Verurteilen und genau wie alle anderen Gesetzesbrecher unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Religion be- und verurteilen.
    und....ich bin kein Rechter, aber ich kann frei denken und will mich auch Ihren Dogmen nicht unterwerfen.

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa, sk
  • Kommentare 15
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  • Schlagworte Bundeswehr | Musik | Rechtsextremismus | Soldat | Wehrpflicht
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