Köln: Katholische Kliniken weisen Missbrauchsopfer ab
Einige Kliniken des Erzbistums Köln verweigern bei Vergewaltigungsopfern die Untersuchung zur Beweissicherung. Begründung: Die Pille danach ist dann auch Thema.
Einige katholische Krankenhäuser des Erzbistums Köln verweigern in bestimmten Fällen die Behandlung von vergewaltigten Frauen. Nach Recherchen des Kölner Stadt-Anzeigers war eine 25-jährige Frau im Dezember von zwei Kliniken abgewiesen worden. Sie wollte sich untersuchen lassen, weil sie nach einer Party auf einer Parkbank in der Stadt aufgewacht war und vermutete, sie sei mit K.-o.-Tropfen betäubt worden.
K.-o.-Tropfen werden bei Sexualdelikten genutzt, um die Opfer wehrlos zu machen. Meist können sich die Opfer nach dem Erwachen an nichts erinnern. Um Spuren der Tat für ein Strafverfahren vor Gericht sicherzustellen, werden Opfer für eine Spurensicherung schnellstmöglich zur ärztlichen Untersuchung gebracht.
Im Fall der 25-Jährigen konnte die Notärztin eine Vergewaltigung nicht ausschließen und bat die Kliniken um eine Spurensicherung. Die Krankenhäuser lehnten dies mit der Begründung ab, die gynäkologischen Untersuchungen zur Beweissicherung seien seit zwei Monaten untersagt, weil damit ein Beratungsgespräch über eine mögliche Schwangerschaft und deren Abbruch sowie das Verschreiben der Pille danach verbunden sei.
Nach Angaben der Notärztin führte auch der Hinweis, die Beratung sei bereits erfolgt und die Pille schon verschrieben, nicht zu einem Einlenken. Das Krankenhaus gab an, Ärzte, die sich der Regelung widersetzten, müssten mit fristloser Kündigung rechnen.
Verabreichung der Pille danach tabu
Erzbistumssprecher Christoph Heckeley bestätigte dem Stadtanzeiger, in katholischen Kliniken sei eine Notfallkontrazeption grundsätzlich ausgeschlossen. Die Pille danach widerspreche den ethischen und moraltheologischen Grundsätzen der Katholischen Kirche. Warum die beiden Kliniken auch die Spurensicherung abgelehnt hätten, entziehe sich seiner Kenntnis. Verlange eine Frau beides, sieht die Regel vor, dass sie an ein anderes Krankenhaus weiterverwiesen werde.
Die Kölner CDU-Bundestagsabgeordnete Ursula Heinen-Esser und Landesvorsitzende der von katholischen Laien gegründeten Schwangerenberatung Donum Vitae sprach von einem Skandal. Es sei die Pflicht von Krankenhäusern, Vergewaltigungsopfern jegliche Hilfe zukommen zu lassen. Das schließe auch die Verabreichung der Pille danach ein.






... des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sind mir bekannt, danke der sachlich-freundlichen Nachfrage.
Zweifellos ist die Säkularisierung in D alles andere als optimal, aber wenn sie in den letzten 70 Jahren nicht übers Knie gebrochen werden konnte, dann wird sie es jetzt gerade sicherlich ebenso wenig - ob es Ihnen oder mir nun in den Kram paßt oder nicht. Radikale Forderungen bringen daher gar nichts.
Lieber Emser,
da die junge Frau im Anschluss an die Abweisung durch die katholische Klinik in einem evangelischen Krankenhaus behandelt worden ist, scheint es mir doch etwas zu weit zu gehen, "die Religionen" als überflüssig darzustellen…
Herzlichst
am Rande
"BGH und BVerfG haben in der Vergangenheit schließlich explizit festgehalten, daß Amtskirchen auch amtliche Pflichten haben."
Soweit die Theorie.
In der Praxis gab und gibt es jedoch immer wieder Kündigungen (Scheidung, Homosexualität) weil wie es so schon heißt Der Lebenswandel des Arbeitnehmers als "nicht vereinbar mit den Grundsätzen der katholischen Glaubens" angesehen wird.
Was bitteschön hat sich die katholische Kirche in das Leben von Angestellten einzumischen die aus unser aller Steuermitteln und Krankenkassenbeiträgen bezahlt werden?!!! Wenn den Herren Bischöfen und Co der Lebenswandel dieser Angestellten nicht passt, sollen die sich doch gefälligst aus der Trägerschaft verabschieden.
Nicht ganz ohne Grund scheut die katholische Kirche seit Jahren Präzedenzfälle und Grundsatzurteile wie der Teufel das Weihwasser. Klagen vor dem Arbeitsgericht enden deswegen auch immer mit einer außergerichtlichen Einigung.
Ebenso hat man sich hinsichtlich Streikrecht und Beteiligung von Gewerkschaftsvertretern an Betriebsräten sich erst kürzlich zähneknirschend auf einen Kompromiss geeinigt um ein Grundsatzurteil abzuwenden.
Rein logisch betrachtet haben Sie vermutlich recht: Für staatlich/gemeinschaftlich finanzierte Einrichtungen müsste auch staatliches Recht gelten. Die katholische Kirche findet jedoch immer wieder Mittel und Wege dies zu unterlaufen und ist damit seit einigen Jahren recht erfolgreich.
Geschäftsführer Andre Meiser sagte am Donnerstag vor Journalisten in Köln, dass es bei den diensthabenden Ärzten ein Missverständnis über die im November herausgegebenen Handlungsempfehlungen der Ethik-Kommission beider Kliniken gegeben habe. Eine Behandlung vergewaltigter Frauen mit anonymer Spurensicherung für ein Gerichtsverfahren sowie eine Beratung auch über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch seien nach den Regelungen möglich. Die Verschreibung der «Pille danach» sei aber nicht erlaubt.
Zitat:
"...Geschäftsführer Andre Meiser sagte.... dass es bei den diensthabenden Ärzten ein Missverständnis über die im November herausgegebenen Handlungsempfehlungen der Ethik-Kommission beider Kliniken gegeben habe. Eine Behandlung vergewaltigter Frauen mit anonymer Spurensicherung für ein Gerichtsverfahren sowie eine Beratung auch über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch seien nach den Regelungen möglich. Die Verschreibung der «Pille danach» sei aber nicht erlaubt."
DIE ÄRZTR HABEN DIE HANDLUNGSempfehlung(!!!) MISSVERSTANDEN.
Wie kommt das, sind sie nicht ihrer eigenen Profession und ihrem ärztl. Wissen verpflichtet?
In welcher Traumwelt leben hier einige Kommentatoren?
Zum anderen ist Ihr "primär" entlarvend, wie ich meine.
Warum? Das ein Krankenhaus nur eine Finanzierungsquelle hat ist doch äußerst selten. Und das Krankenhaus bspw. auch teilweise aus Spenden und Kirchensteuern finanziert wird, daran ist auch nichts ehrenrühriges.
Darüber hinaus empfehle ich Ihnen, Carsten Frerks "Violettbuch Kirchenfinanzen" (Wie der Staat die Kirchen finanziert) zu lesen.
Haha, in einem Post in dem auch um mangelende Differenzierung ging, antworten Sie ausgerechnet mit dem großen Vereinfacher, der einfach jeden tatsächlich und jeden eingebildeten Finanzstrom, der irgendwo in der Nähe der Kirchen oder ihrer Mitglieder vorbeikommt, ohne Sinn und Verstand zusammenaddiert und, das muss man ihm lassen, es wirklich ausgezeichnet versteht, mit dem nichtssagenden Ergebnis Stimmung gegen die Kirchen zu machen.
Der Staat könnte dieses oder jenes sehr wohl durch rein staatliche Einrichtungen regeln und handhaben.
Und würde damit dafür sorgen, das praktischen allen Menschen, außer den Superreichen, nur einheitliche Einrichtungen zur Verfügung stehen würde, die auf unterschiedliche weltanschauliche Auffassungen wenig bis gar nicht eingehen können.
Die Kirche ist nicht der Staat. Sie ist zu diesem oder jenem in keinster Weise politisch legitimiert worden.
Selbstverständlich ist sie dazu ausdrücklich legitimiert worden, ebenso wie viele andere Träger mit ihren Einrichtungen auch.
Darf ich bitte auf meinen Beitrag 166 verweisen ?
Die Krankenhäuser, die unter kirchlicher Bewirtschaftung arbeiten, verhalten sich analog den Marktgesetzen, und weit entfernt von Barmherzigkeit und Bedürftigkeit ?
Dieser Sektor, Gesundheit, ist loszulösen von den Marktgesetzen : der Staat hat die Pflicht, für die Gesundheit der Bürger zu sorgen.
Er ist nicht verpflichtet, die Gesetze, die Normen, die Ethik der Kirchen zu unterstützen, und für deren wirtschaftliches Wohlergehen zu sorgen, insbesondere dann nicht, wenn es zum Schaden der "Nichtgläubigen" oder der armen Schäfchen ist, die das "Schicksal" getroffen hat.
Darf ich bitte auf meinen Beitrag 166 verweisen ?
Die Krankenhäuser, die unter kirchlicher Bewirtschaftung arbeiten, verhalten sich analog den Marktgesetzen, und weit entfernt von Barmherzigkeit und Bedürftigkeit ?
Dieser Sektor, Gesundheit, ist loszulösen von den Marktgesetzen : der Staat hat die Pflicht, für die Gesundheit der Bürger zu sorgen.
Er ist nicht verpflichtet, die Gesetze, die Normen, die Ethik der Kirchen zu unterstützen, und für deren wirtschaftliches Wohlergehen zu sorgen, insbesondere dann nicht, wenn es zum Schaden der "Nichtgläubigen" oder der armen Schäfchen ist, die das "Schicksal" getroffen hat.
Peinlich, bitter, ungerecht, menschenfeindlich im Bezug auf die arme Frau und dazu alles von einem KATHOLISCHEN KRANKENHAUS?!!
Einfach unfassbar...
Dieses Vorfall lässt sich tief an Glaubwürdigkeit der katholischen Grundsätzen zweifeln. Es geht offensichtich um sturre Fomalitäten und nicht um das Wichtigste: Menschenwohl.
Schlimm.
Es geht nicht darum, in einem Menschen einen Schaden zu sehen. Offenbar haben Sie keinen Schimmer einer Ahnung, wie schrecklich es für eine durch Vergawaltigung schwanger gewordene Frau es ist, tagtäglich durch das gezwungenermaßen zur Welt gebrachte Kind an dieses schreckliche Ereignis erinnert zu werden.
Bei den Katholiken werden oftmals unrealistische moralische Forderungen aufgestellt. Es ist doch völlig klar, das es für fast alle Frauen unmöglich ist, die Entstehungsgeschichte eines durch Vergewaltigung entstandenen Kindes zu verdrängen und das Kind, ohne die Assoziation mit der Vergewaltiger, auszutragen und möglicherweise sogar noch selbst großzuziehen und zu lieben. Dennoch: Selbst diese enorme Leistung wird von manchen Frauen vollbracht. Es handelt sich aber um eine geradezu übermenschliche Leistung und man kann es keiner Frau vorwerfen, wenn sie dazu nicht in der Lage ist.
Und: Natürlich ist es für die katholischen Krankenhäuser bequem, sie stellen enorme moralische Ansprüche und überlassen den schwierigen Teil daran anderen und machen dann noch Vorwürfe, wenn sie scheitern. Und bekommen selbst doch noch nicht mal die naheliegende und leichte Hilfe hin.
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