Gottfried Küssel, eine Schlüsselfigur der deutschsprachigen Neonazi-Szene, muss ins Gefängnis. Das Wiener Straflandesgericht verurteilte ihn wegen Wiederbetätigung zu neun Jahren Haft. In dem Prozess ging es um die inzwischen gesperrte rechtsextreme Website alpen-donau.info und ein zugehöriges Forum. Das Geschworenengericht sah Küssel schuldig, Initiator der Seite zu sein.
Zwei Mitangeklagte verurteilte das Gericht zu sieben und viereinhalb Jahren Haft. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das sogenannte Verbotsgesetz in Österreich verbietet die NSDAP sowie jede Betätigung für deren Ziele.
Für das Strafmaß von Küssel, der sich selbst als Nationalsozialist bezeichnet, seien elf Vorstrafen, teils wegen gleicher oder ähnlicher Vergehen, erschwerend hinzugekommen. Zudem sei er "der führende Kopf der österreichischen rechten Szene", sagte Richterin Martina Krainz.
Die 2009 gestartete Website mit unter anderem offen rassistischen Inhalten galt als das Sprachrohr österreichischer Neonazis im Internet. Im März 2011 wurde sie von den Behörden gesperrt, Küssel etwa einen Monat später verhaftet. Im Zusammenhang mit der Seite ermittelt auch die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen einen Deutschen wegen des Verdachts der Volksverhetzung .
Kommentare
Nicht wegen der politischen Gesinnnung wurden sie verurteilt.
Sondern wegen Wiederbetätigung.
Das ist ein gravierender Unterschied.
(z.B. so wie, gedanklich mit dem Begehen einer Straftat spielen und sie tatsächlich ausführen.)
Schon richtig
Ich finde aus richtig das er in den Knast kommt, weil alle anderen Maßnahmen offensichtlicher Weise versagen.
Wenn Menschen wegen ihrer politischen
Vorstellungen in den Knast müssen, ist der Weg zu Lagern auch nicht mehr weit.
Soso...
Also verstehe ich Sie richtig: Nur Nazis würden Nazis einsperren?
Fragwürdig
Bemüht man sich um einen objektiven und unideologischen Blickwinkel in dieser Sache, so bleibt nur die Erkenntnis, daß das Strafmaß im Vergleich zum Strafmaß anderer Straftaten bei weitem zu hoch ist. Grundlage für die Veruteilung ist das Verbotsgesetz von 1947, ein Gesetz das es Deutschland so nicht gibt und welches auch in Österreich heftig umstritten ist, und dessen Berechtigung sogar von Liberalen aus In- und Ausland regelmäßig angezweifelt wird.
Auch wenn die Diskussionen über die Abschaffung des Verbotsgesetzes regelmäßig auf ideologischer Ebene geführt wird, so sollte man doch über eine grundlegende Novellierung vor allem hinsichtlich des möglichen Strafmaßes nachdenken (der deutsche Volksverhetzungsparagraph könnte hier eine gute Orientierungshilfe sein).
Ein Gesetz, das eine Verurteilung bis zu 20 Jahren aufgrund einer Gesinnung zulässt, steht einer stabilen Demokratie nicht sehr gut zu Gesicht. Dies wurde in Deutschland mit §130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) bei weitem eleganter gelöst.
Dieses Gesetz ist nicht umstritten
Sicher nicht bei Österreichs anständigen Bürgern und Bürgerinnen.
Bei den Rechtsrechten Falotten siehts wohl anders aus. Naturgemäß.
......
Das Strafmaß ist einfach lächerlich hoch.
Damit man in Österreich 9 Jahre kriegt muss man viele Kiefer brechen und Leute zum Krüppel schlagen.....
Das steht in keinem Verhältnis zur Tat und zeigt nur das in Österreich offenbar Angriffe gegen Leib und Leben (die zwei höchsten Rechtsgüter) niedriger bestraft werden als politische Agitation so ekelhaft sie auch sein mag.