Sexuelle Gewalt Mutmaßliche indische Vergewaltiger plädieren auf nicht schuldig

Die mutmaßlichen Peiniger der indischen Studentin, die nach einer Gruppenvergewaltigung starb, haben vor Gericht auf nicht schuldig plädiert. Die Vorwürfe seien erfunden.

Protest gegen sexuelle Gewalt in Neu-Dehli

Protest gegen sexuelle Gewalt in Neu-Dehli

Nach dem Tod einer brutal vergewaltigten Inderin haben fünf Angeklagte auf nicht schuldig plädiert. "Sie unterbreiteten dem Gericht, dass sie unschuldig und die Beschuldigungen der Polizei in dem Fall falsch und erfunden sind", sagte ein Anwalt, der zwei der Beschuldigten verteidigt. Der Richter verlas am Samstag 13 Anklagepunkte gegen die Männer, darunter Mord, Gruppenvergewaltigung, Entführung und die Zerstörung von Beweisen. Unmittelbar nach ihren Statements hätten die Angeklagten den Gerichtssaal verlassen.

Die fünf Männer sowie ein 17-Jähriger, der vor ein Jugendgericht kommt, sollen die junge Frau in einem fahrenden Bus vergewaltigt und mit einer Eisenstange so sehr misshandelt haben, dass sie zwei Wochen später an ihren Verletzungen starb. Danach sollen sie den Bus gesäubert und die Kleidung des Opfers verbrannt haben, wie es im Polizeibericht heißt. Demnach fand die Polizei dennoch auf dem Boden und den Sitzbänken des Busses Blut und Haare des Opfers. Auf Hosen, Schuhen und T-Shirts der fünf Angeklagten wiesen die Ermittler Blutspritzer der 23-Jährigen nach.

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Der vorsitzende Richter habe den Termin für den Prozessauftakt auf Dienstag festgesetzt, sagte ein Anwalt. Die Staatsanwaltschaft werde dann drei Zeugen einführen, die das Opfer und ihren Freund, der ebenfalls in dem Bus geschlagen worden war, nach der Tat am Straßenrand liegen sahen.

Der Fall hatte in Indien eine Diskussion über Gewalt gegen Frauen ausgelöst und zu heftigen Protesten geführt. Es wurden mehrere Schnellgerichte eingerichtet, die sich ausschließlich mit Gewalttaten gegen Frauen befassen sollen. Premierminister Manmohan Singh kündigte an, die Strafen für Vergewaltiger zu verschärfen.

 
Leser-Kommentare
  1. wird mir übel.

    Ansonsten kann ich zwar verstehen, dass sich die Angeklagten nicht-schuldig bekennen, bzw. im gesellschaftlichen milieubezogenen Kontext für nicht schuldig halten, finde dieses Verhalten trotzdem einfach nur für Feige.

    Ob die Anwälte schon einmal das Wort DNA gehört haben? Bei deren Strategie der Verteidigung bezweifele ich es zumindest stark.

    Sollte die Polizei bei der Sicherung der Beweise nicht geschlampt und nicht manipuliert haben, können den Angeklagten selbst die - in meinen Augen - gewissenlos handelnden Anwälte nicht helfen.

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    • Aexl21
    • 02.02.2013 um 14:40 Uhr

    Ich weiß nicht wie es in Indien aussieht, aber hierzulande würde zunächst die Unschuldsvermutung gelten. Dementsprechend können Sie die Verteidiger auch nicht pauschal als gewissenlos abstempeln. Wer sagt denn z.B., dass nicht Beweismaterial manipuliet wurde um möglichst schnell eine Öffentlichkeitswirksame Verurteilung zu erzielen, unabhängig davon, ob die Angeklagten tatsächlich auch die Täter sind. (Ich hoffe nicht, dass soetwas getan wurde und möchte auch KEINE Verschwörungstheorien schüren)

    Die Schuld (oder Unschuld) der Angeklagten festzustellen ist Aufgabe des Gerichtes und den Angeklagten steht eine faire Verteidigung zu. Sollte ihre Schuld festgestellt werden, erhalten sie für ihr Vergehen hoffentlich die dafür angemessene und gerechte Strafe.

    In einem Rechtsstaat gilt die Unschuld eines Angeklagten so lange bis zweifelsfrei das Gegenteil bewiesen ist. Eine weitere Grundlage ist, dass jedem vor Gericht stehenden ein Anwalt zusteht. Wenn sich die Anwälte weigern das freiwillig zu tun, dann wird ihm ein Pflichtanwalt zugewiesen. Wenn dieser ein guter Anwalt und ein echter Demokrat ist, dann ist es seine Aufgabe, anzunehmen, dass sein Mandant unschuldig ist.

    Das keine haarspalterischen Kleinigkeiten, sondern die wichtigsten Grundlagen eines Rechtssystems, dass den Anspruch hat diesen Namen zu verdienen. Sie sind dazu gedacht, einen Missbrauch dieses Systems zu verhindern. Wenn sich Anwälte grundsätzlich aus der Affäre ziehen könnten, wenn die Beweislage vordergründig eindeutig zu sein scheint, könnte man das System sehr leicht manipulieren, indem man z.B. eine scheinbar eindeutige Beweislage "legt" um unliebsame Mitmenschen loszuwerden. Das gilt insbesondere aus Schutz vor dem eigenen Staat, denn je mächtiger dein Feind, desto mächtiger seine Möglichkeiten, dich in einem Gerichtsfall schlecht aussehen zu lassen.

    In diesem speziellen Fall ist es so sogar so, dass die Anwältekammer versuchte sich zu weigern, diese Männer zu verteidigen. Aber deshalb heißt es ja auch Pflicht(!)verteidiger.

    Und zu guter Letzt und Titel gebend: Bei so verhassten Angeklagten als Verteidiger aufzutreten ist das Gegenteil von feige. Es ist verdammt mutig weil
    - er in intensiven persönlichen Kontakt zu den fraglichen Personen muss
    - mit dem mutmaßlichen Täterlager assoziiert wird
    und offensichtlich einen großen Teil des Hasses mit tragen muss bis hin zu Morddrohungen

    Auch wenn die Blut- bzw. DNA-Spuren stark für die Täterschaft der Angeklagten sprechen, würde ich insbesondere in diesem Fall vorsichtig sein. Die indische Polizei stand im Zusammenhang mit dieser Vergewaltigung stark in der Kritik - einerseits weil sie vielen "normalen" Vergewaltigungsvorwürfen oftmals mit Ignoranz begegnet und dazu neigt victim shaming zu betreiben, andererseits weil sie in diesem Falle den am Straßenrand liegenden Opfern über Stunden nicht geholfen hat.

    Da es mir momentan so scheint, als sei die Maxime der indischen Politik bzw. Justiz möglichst schnell jemanden aufs Schafott zu bringen um die Proteste zu unterdrücken und sich gegen Fragen, über die gesellschaftspolitischen Faktoren, die die hohe Vergewaltigungsrate in Indien hervorbringen, - d.h. die eigene Mitverantwortung - zu immunisieren. Demnach halte ich es hier nicht für ausgeschlossen, dass die Polizei Beweise manipuliert haben könnte um möglichst schnell Täter zu präsentieren und sich selber aus der Schusslinie zu bringen.

    Ich möchte die Angeklagten nicht per se für unschuldig erklären - aber vor allem die Kombination politische Mitverantwortung, Schnellgericht und Foltervorwurf lässt bei mir die Alarmglocken schrillen.

    "Ob die Anwälte schon einmal das Wort DNA gehört haben? Bei deren Strategie der Verteidigung bezweifele ich es zumindest stark."

    ... Anwälte in Rechtsstaaten wie dem hiesigen oder Indien haben. Ihre Aufgabe ist nicht, die Staatsanwaltschaft, einen Anschein oder ein "gesundes Volksempfinden" zu unterstützen, sondern ihre Aufgabe ist einzig und allein, die Interessen der Beschuldigten in einem juristischen Verfahren wahrzunehmen.

    Glücklicherweise haben sich in diesem Verfahren Anwälte gefunden, die diese Aufgabe angenommen haben, nachdem es zu Beginn so aussah, als wolle das niemand machen, aus Angst vor dem Zorn des Mobs.

    • Aexl21
    • 02.02.2013 um 14:40 Uhr

    Ich weiß nicht wie es in Indien aussieht, aber hierzulande würde zunächst die Unschuldsvermutung gelten. Dementsprechend können Sie die Verteidiger auch nicht pauschal als gewissenlos abstempeln. Wer sagt denn z.B., dass nicht Beweismaterial manipuliet wurde um möglichst schnell eine Öffentlichkeitswirksame Verurteilung zu erzielen, unabhängig davon, ob die Angeklagten tatsächlich auch die Täter sind. (Ich hoffe nicht, dass soetwas getan wurde und möchte auch KEINE Verschwörungstheorien schüren)

    Die Schuld (oder Unschuld) der Angeklagten festzustellen ist Aufgabe des Gerichtes und den Angeklagten steht eine faire Verteidigung zu. Sollte ihre Schuld festgestellt werden, erhalten sie für ihr Vergehen hoffentlich die dafür angemessene und gerechte Strafe.

    In einem Rechtsstaat gilt die Unschuld eines Angeklagten so lange bis zweifelsfrei das Gegenteil bewiesen ist. Eine weitere Grundlage ist, dass jedem vor Gericht stehenden ein Anwalt zusteht. Wenn sich die Anwälte weigern das freiwillig zu tun, dann wird ihm ein Pflichtanwalt zugewiesen. Wenn dieser ein guter Anwalt und ein echter Demokrat ist, dann ist es seine Aufgabe, anzunehmen, dass sein Mandant unschuldig ist.

    Das keine haarspalterischen Kleinigkeiten, sondern die wichtigsten Grundlagen eines Rechtssystems, dass den Anspruch hat diesen Namen zu verdienen. Sie sind dazu gedacht, einen Missbrauch dieses Systems zu verhindern. Wenn sich Anwälte grundsätzlich aus der Affäre ziehen könnten, wenn die Beweislage vordergründig eindeutig zu sein scheint, könnte man das System sehr leicht manipulieren, indem man z.B. eine scheinbar eindeutige Beweislage "legt" um unliebsame Mitmenschen loszuwerden. Das gilt insbesondere aus Schutz vor dem eigenen Staat, denn je mächtiger dein Feind, desto mächtiger seine Möglichkeiten, dich in einem Gerichtsfall schlecht aussehen zu lassen.

    In diesem speziellen Fall ist es so sogar so, dass die Anwältekammer versuchte sich zu weigern, diese Männer zu verteidigen. Aber deshalb heißt es ja auch Pflicht(!)verteidiger.

    Und zu guter Letzt und Titel gebend: Bei so verhassten Angeklagten als Verteidiger aufzutreten ist das Gegenteil von feige. Es ist verdammt mutig weil
    - er in intensiven persönlichen Kontakt zu den fraglichen Personen muss
    - mit dem mutmaßlichen Täterlager assoziiert wird
    und offensichtlich einen großen Teil des Hasses mit tragen muss bis hin zu Morddrohungen

    Auch wenn die Blut- bzw. DNA-Spuren stark für die Täterschaft der Angeklagten sprechen, würde ich insbesondere in diesem Fall vorsichtig sein. Die indische Polizei stand im Zusammenhang mit dieser Vergewaltigung stark in der Kritik - einerseits weil sie vielen "normalen" Vergewaltigungsvorwürfen oftmals mit Ignoranz begegnet und dazu neigt victim shaming zu betreiben, andererseits weil sie in diesem Falle den am Straßenrand liegenden Opfern über Stunden nicht geholfen hat.

    Da es mir momentan so scheint, als sei die Maxime der indischen Politik bzw. Justiz möglichst schnell jemanden aufs Schafott zu bringen um die Proteste zu unterdrücken und sich gegen Fragen, über die gesellschaftspolitischen Faktoren, die die hohe Vergewaltigungsrate in Indien hervorbringen, - d.h. die eigene Mitverantwortung - zu immunisieren. Demnach halte ich es hier nicht für ausgeschlossen, dass die Polizei Beweise manipuliert haben könnte um möglichst schnell Täter zu präsentieren und sich selber aus der Schusslinie zu bringen.

    Ich möchte die Angeklagten nicht per se für unschuldig erklären - aber vor allem die Kombination politische Mitverantwortung, Schnellgericht und Foltervorwurf lässt bei mir die Alarmglocken schrillen.

    "Ob die Anwälte schon einmal das Wort DNA gehört haben? Bei deren Strategie der Verteidigung bezweifele ich es zumindest stark."

    ... Anwälte in Rechtsstaaten wie dem hiesigen oder Indien haben. Ihre Aufgabe ist nicht, die Staatsanwaltschaft, einen Anschein oder ein "gesundes Volksempfinden" zu unterstützen, sondern ihre Aufgabe ist einzig und allein, die Interessen der Beschuldigten in einem juristischen Verfahren wahrzunehmen.

    Glücklicherweise haben sich in diesem Verfahren Anwälte gefunden, die diese Aufgabe angenommen haben, nachdem es zu Beginn so aussah, als wolle das niemand machen, aus Angst vor dem Zorn des Mobs.

    • Aexl21
    • 02.02.2013 um 14:40 Uhr

    Ich weiß nicht wie es in Indien aussieht, aber hierzulande würde zunächst die Unschuldsvermutung gelten. Dementsprechend können Sie die Verteidiger auch nicht pauschal als gewissenlos abstempeln. Wer sagt denn z.B., dass nicht Beweismaterial manipuliet wurde um möglichst schnell eine Öffentlichkeitswirksame Verurteilung zu erzielen, unabhängig davon, ob die Angeklagten tatsächlich auch die Täter sind. (Ich hoffe nicht, dass soetwas getan wurde und möchte auch KEINE Verschwörungstheorien schüren)

    Die Schuld (oder Unschuld) der Angeklagten festzustellen ist Aufgabe des Gerichtes und den Angeklagten steht eine faire Verteidigung zu. Sollte ihre Schuld festgestellt werden, erhalten sie für ihr Vergehen hoffentlich die dafür angemessene und gerechte Strafe.

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    ... Wären die "Alternative".

    Ich stimme Ihnen voll zu.

    ... Wären die "Alternative".

    Ich stimme Ihnen voll zu.

  2. "Ob die Anwälte schon einmal das Wort DNA gehört haben? Bei deren Strategie der Verteidigung bezweifele ich es zumindest stark."

    Was hat das mit Strategie zu tun? Wenn die Klienten sagen "unschuldig", dann sagt auch der Anwalt "unschuldig". So einfach ist das. Die Anwälte vertreten einfach nur die Interessen ihrer Klienten, mit Gewissen hat das nichts zu tun, viel mehr mit Berufsethos.
    Im Übrigen gelten sowohl hier als auch dort Angeklagte als unschuldig, solange nicht das Gegenteil bewiesen wurde. Darüber sollten Sie vielleicht mal nachdenken, bevor Sie einen solchen populistischen Kommentar verfassen.

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  3. In einem Rechtsstaat gilt die Unschuld eines Angeklagten so lange bis zweifelsfrei das Gegenteil bewiesen ist. Eine weitere Grundlage ist, dass jedem vor Gericht stehenden ein Anwalt zusteht. Wenn sich die Anwälte weigern das freiwillig zu tun, dann wird ihm ein Pflichtanwalt zugewiesen. Wenn dieser ein guter Anwalt und ein echter Demokrat ist, dann ist es seine Aufgabe, anzunehmen, dass sein Mandant unschuldig ist.

    Das keine haarspalterischen Kleinigkeiten, sondern die wichtigsten Grundlagen eines Rechtssystems, dass den Anspruch hat diesen Namen zu verdienen. Sie sind dazu gedacht, einen Missbrauch dieses Systems zu verhindern. Wenn sich Anwälte grundsätzlich aus der Affäre ziehen könnten, wenn die Beweislage vordergründig eindeutig zu sein scheint, könnte man das System sehr leicht manipulieren, indem man z.B. eine scheinbar eindeutige Beweislage "legt" um unliebsame Mitmenschen loszuwerden. Das gilt insbesondere aus Schutz vor dem eigenen Staat, denn je mächtiger dein Feind, desto mächtiger seine Möglichkeiten, dich in einem Gerichtsfall schlecht aussehen zu lassen.

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  4. In diesem speziellen Fall ist es so sogar so, dass die Anwältekammer versuchte sich zu weigern, diese Männer zu verteidigen. Aber deshalb heißt es ja auch Pflicht(!)verteidiger.

    Und zu guter Letzt und Titel gebend: Bei so verhassten Angeklagten als Verteidiger aufzutreten ist das Gegenteil von feige. Es ist verdammt mutig weil
    - er in intensiven persönlichen Kontakt zu den fraglichen Personen muss
    - mit dem mutmaßlichen Täterlager assoziiert wird
    und offensichtlich einen großen Teil des Hasses mit tragen muss bis hin zu Morddrohungen

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  5. Auch wenn die Blut- bzw. DNA-Spuren stark für die Täterschaft der Angeklagten sprechen, würde ich insbesondere in diesem Fall vorsichtig sein. Die indische Polizei stand im Zusammenhang mit dieser Vergewaltigung stark in der Kritik - einerseits weil sie vielen "normalen" Vergewaltigungsvorwürfen oftmals mit Ignoranz begegnet und dazu neigt victim shaming zu betreiben, andererseits weil sie in diesem Falle den am Straßenrand liegenden Opfern über Stunden nicht geholfen hat.

    Da es mir momentan so scheint, als sei die Maxime der indischen Politik bzw. Justiz möglichst schnell jemanden aufs Schafott zu bringen um die Proteste zu unterdrücken und sich gegen Fragen, über die gesellschaftspolitischen Faktoren, die die hohe Vergewaltigungsrate in Indien hervorbringen, - d.h. die eigene Mitverantwortung - zu immunisieren. Demnach halte ich es hier nicht für ausgeschlossen, dass die Polizei Beweise manipuliert haben könnte um möglichst schnell Täter zu präsentieren und sich selber aus der Schusslinie zu bringen.

    Ich möchte die Angeklagten nicht per se für unschuldig erklären - aber vor allem die Kombination politische Mitverantwortung, Schnellgericht und Foltervorwurf lässt bei mir die Alarmglocken schrillen.

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  6. ob diese zweifel für indische gerichte angebracht sind,wird man pauschal wohl nicht sagen können,dass diese zwifel berechtigt sind,was die ermittelnde indische polizei angeht,steht ausser frage.in hundertausendenden von fällen vergewaltigter und misshandelter indischer frauen,deren verfahren im sande verlaufen sind,wenn sie sich überhaupt getraut haben ,anzeige zu erstatten,lag der grund bei der indischen polizei,einer mischung aus korruption und kastendenken.ein indischer verteidiger ist geradezu bei dieser unglaublich brutalen tat verpflichtet,weil er das polizeiliche system am besten kennt,die von der polizei vorgelegten beweise besonders kritisch zu werten,denn es liegt geradezu auf der hand,dass bei einer solchen entsetzlichen tat die polizei nicht antizyklisch mit der politik sich verhält.wer selbst dreck am stecken hat,der ermmittelt auch unter dem gesichtspunkt,fakten zu schaffen,um selbst aus dem schussfeld zu geraten.mit schnell

  7. Immerhin möglich. Sollte jedoch nicht so sein und dennoch ein Freispruch erfolgen, würde zur Selbstjustiz greifen. Ganz wie Charles Bronson in "ein Mann sieht rot"

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    Zitat: "würde zur Selbstjustiz greifen."

    Fehlt da ein "ich" ?!?

    und keine Kinofilm.

    Zitat: "würde zur Selbstjustiz greifen."

    Fehlt da ein "ich" ?!?

    und keine Kinofilm.

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