Gericht: Vergewaltigte Frau bekommt Rekord-Schmerzensgeld
Einer Frau, die entführt und vergewaltigt wurde, stehen laut Gericht 100.000 Euro Schmerzensgeld zu. Das ist die höchste Summe, die ein Vergewaltigungsopfer je erhielt.
Das Wuppertaler Landgericht hat einer jungen Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro zugesprochen. Die heute 20-jährige Frau war als 16-jährige Schülerin in Solingen von einem Mann entführt, tagelang in seinem Haus gefangen gehalten und mehrfach vergewaltigt worden.
Das Landgericht ging mit der Summe über die Forderung der Frau hinaus. Es ist nach Angaben der Richter das höchste bislang in Deutschland verhängte Schmerzensgeld für ein Vergewaltigungsopfer. Das Gericht hatte zuvor auf die besonders schwerwiegenden Umstände der Tat hingewiesen.
Bisher hat der Täter 20.000 Euro an sein Opfer gezahlt. Er war 2009 wegen besonders schwerer Vergewaltigung und Entführung zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.






Das ist ein schönes Zeichen. Allerdings wird die junge Frau, die dieses Martyrium als Teenager durchlitten hat, psychisch lange darunter leiden, evtl. ein Leben lang. Da hilft auch kein Geld. Allerdings kann sie sich damit die Therapien leisten und vl. tut sie sich damit etwas Gutes und spürt ein wenig Genugtuung.
Um es Vorweg zu sagen: Ich gönne ihr das Geld und möchte Vergewaltigungen auch nicht klein reden, trotzdem würde es mich interessieren ob jemand Statistiken kennt, welche die Folgen von Vergewaltigungen beleuchten. In besagtem Kontext heißt es immer, dass das Leben nach einer Vergewaltigung zerstört sei und das Opfer für den Rest seines Lebens psychisch darunter zu leiden habe. Bei anderen dramatischen Ereginissen (z.B. Kriegseinsätze, Überlebte Amokläufe oder Mordversuche) sind zwar auch drastische Folgen bekannt, aber weit davon entfernt so pauschal als unmittelbare und unabwendbare Folge definiert zu sein.
Es spielen bei der Vergewaltigung zwei Kräfte eine Rolle: Die Tat an sich, und das Stigma, dass das Opfer von der Gesellschaft aufgedrückt bekommt (im Positiven wie im Negativen) - wie hier im Forum zu lesen. Als Opfer einer solchen Tat würde ich nicht ständig Mitleidsbekundungen hören wollen, da es nicht förderlich ist für ein weiteres Fortkommen. Dieses Stigma ist bei anderen Fällen, die sie auflisten, weitaus weniger groß.
Um es Vorweg zu sagen: Ich gönne ihr das Geld und möchte Vergewaltigungen auch nicht klein reden, trotzdem würde es mich interessieren ob jemand Statistiken kennt, welche die Folgen von Vergewaltigungen beleuchten. In besagtem Kontext heißt es immer, dass das Leben nach einer Vergewaltigung zerstört sei und das Opfer für den Rest seines Lebens psychisch darunter zu leiden habe. Bei anderen dramatischen Ereginissen (z.B. Kriegseinsätze, Überlebte Amokläufe oder Mordversuche) sind zwar auch drastische Folgen bekannt, aber weit davon entfernt so pauschal als unmittelbare und unabwendbare Folge definiert zu sein.
Es spielen bei der Vergewaltigung zwei Kräfte eine Rolle: Die Tat an sich, und das Stigma, dass das Opfer von der Gesellschaft aufgedrückt bekommt (im Positiven wie im Negativen) - wie hier im Forum zu lesen. Als Opfer einer solchen Tat würde ich nicht ständig Mitleidsbekundungen hören wollen, da es nicht förderlich ist für ein weiteres Fortkommen. Dieses Stigma ist bei anderen Fällen, die sie auflisten, weitaus weniger groß.
... ob diese 100.000€ mal reichen werden, überhaupt die Therapie zu bezahlen, die das arme Mädchen wohl brauchen wird...
Sehr schwierige Sache, einen scheinbar angemessenen Geldbetrag zu finden, der eine derartige Verletzung von Körper und Psyche eines Mädchens aufwiegen soll.
Ich beneide die Richter nicht darum, eine solche Entscheidung fällen zu müssen.
aber auf keinen Fall GENUG!
Und für einen zu heißen Kaffee bei McDonals und leichte Verbrennungen an den Beinen gibts in Amerika 2.7 Millionen Dollar.
http://en.wikipedia.org/wiki/Liebeck_v._McDonald's_Restaurants
Und für einen zu heißen Kaffee bei McDonals und leichte Verbrennungen an den Beinen gibts in Amerika 2.7 Millionen Dollar.
http://en.wikipedia.org/wiki/Liebeck_v._McDonald's_Restaurants
aber hoffentlich kann/wird er das dann auch zahlen.
Im Knast wird er sich ja kaum eine geoldene Nase verdienen.
Täter über Immobilienbesitz verfügen.
Täter über Immobilienbesitz verfügen.
Ein Leben so zu zerstören kann durch Geld, egal welche Summe, nie wieder "gut gemacht" werden.
Der Schaden wird bleiben. Dennoch hoffe ich für das Opfer, dass sie lernt damit zu leben, dass sie sich nicht aufgibt und nicht - wie viele andere - in Depressionen fällt.
Was den Betrag angeht: Er macht nichts wieder gut. Kein Betrag tut das. Aber je höher desto besser! Der Täter soll so auch auf ewig an seine Tat erinnert werden, wenn er sich nichts leisten kann, weil er alles an sein Opfer abgeben muss. Das macht nichts wieder gut, ich weiß. Aber immerhin wird nun auch eher unter seiner Tat leiden (wenn leider auch nur finanziell, Kastration wurde ja abgeschafft - LEIDER).
Ihr Kommentar erschreckt mich ein wenig. Vergewaltigung ist eine schreckliche Tat und dass Geld nichts ungeschehen machen kann, ist klar. Was aber sollte der Sinn einer Kastration des Täters sein? Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass eine hohe Strafe andere potentielle Täter nicht abschreckt. Nach einer Kastration wird dieser eine Mann keine Frau mehr vergewaltigen können, wenn man darunter ungewollte Penetration versteht. Dass er damit "ungefährlich" ist, heisst dies aber noch lange nicht, denn das Aggressionpotential wird nicht durch eine Kastration verringert. Daneben erinnert mich dieses Vorgehen ans das Mittelalter: Hand ab für den Dieb, Zunge ab für den Lügner. Trotz einer schrecklichen Tat sollten wir nicht vergessen, dass auch Täter eben Menschen sind, die unsere Gesellschaft irgendwie hervorgebracht hat. Ich würde mir eine Gesellschaft wünschen, die nicht nur die Opfer entschädigt, sondern auch mit Tätern nach dem neuesten Stand der Forschung umgeht und sie nicht als "Monster" entfremdet und verstümmelt- das wird das Leid auf Dauer nicht verringern.
Ihr Kommentar erschreckt mich ein wenig. Vergewaltigung ist eine schreckliche Tat und dass Geld nichts ungeschehen machen kann, ist klar. Was aber sollte der Sinn einer Kastration des Täters sein? Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass eine hohe Strafe andere potentielle Täter nicht abschreckt. Nach einer Kastration wird dieser eine Mann keine Frau mehr vergewaltigen können, wenn man darunter ungewollte Penetration versteht. Dass er damit "ungefährlich" ist, heisst dies aber noch lange nicht, denn das Aggressionpotential wird nicht durch eine Kastration verringert. Daneben erinnert mich dieses Vorgehen ans das Mittelalter: Hand ab für den Dieb, Zunge ab für den Lügner. Trotz einer schrecklichen Tat sollten wir nicht vergessen, dass auch Täter eben Menschen sind, die unsere Gesellschaft irgendwie hervorgebracht hat. Ich würde mir eine Gesellschaft wünschen, die nicht nur die Opfer entschädigt, sondern auch mit Tätern nach dem neuesten Stand der Forschung umgeht und sie nicht als "Monster" entfremdet und verstümmelt- das wird das Leid auf Dauer nicht verringern.
aber liebe Journalisten, ein klein wenig Eigeninitiative wäre nicht schlecht. Wie ist denn die finanzielle Situation des Täters, vielleicht sind 100 tausend Euro für ihn Peanuts, dann wäre eine viel höhere Summe erforderlich. Wenn er ein Haus besitzt dann wäre eine Summe von 500 tausend auch nicht zu hoch.
ist es auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung aus einem sehr einfachen Grund. Häufig kommt es vor, dass Opfer über Jahre hinweg keiner richtigen Arbeit nachgehen können auf Grund der psyschichen, im schlimmsten Fall auch physischen Belastung. Die Opfer erleiden also häufig die doppelte Qual, denn neben dem Verbrechen kann es dann dazu kommen, dass man in die Mühlen der Langzeitarbeitslosigkeit, Armut, Depressionen etc. gerät und da ist es nur absolut folgerichtig, dass der Täter dies entsprechend finanziell auszugleichen hat.
Insofern ist der Lösungsansatz dieses Richterspruches nicht nur vernünftig, sondern eine gute präventive Maßnahme und vor allem ein wichtiger Schritt um das Opfer vor einem sozialen Abstieg zu sichern.
ist es auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung aus einem sehr einfachen Grund. Häufig kommt es vor, dass Opfer über Jahre hinweg keiner richtigen Arbeit nachgehen können auf Grund der psyschichen, im schlimmsten Fall auch physischen Belastung. Die Opfer erleiden also häufig die doppelte Qual, denn neben dem Verbrechen kann es dann dazu kommen, dass man in die Mühlen der Langzeitarbeitslosigkeit, Armut, Depressionen etc. gerät und da ist es nur absolut folgerichtig, dass der Täter dies entsprechend finanziell auszugleichen hat.
Insofern ist der Lösungsansatz dieses Richterspruches nicht nur vernünftig, sondern eine gute präventive Maßnahme und vor allem ein wichtiger Schritt um das Opfer vor einem sozialen Abstieg zu sichern.
Die Summe ist in der Tat ungewöhnlich hoch. So manche Vergewaltigungsopfer bekommen 500 Euro. Viele Opfer bekommen gar nichts und müssen sogar Kosten für den Prozess tragen.
Allerdings:
"Das Wuppertaler Landgericht hat einer jungen Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro zugesprochen."
Zugesprochen bedeutet, dass das Geld dem Opfer zusteht. WENN der Täter zahlungsfähig ist. Das ist bei inhaftierten Tätern meistens nicht der Fall.
Daher kann man gar nicht sagen, ob:
"Das ist die höchste Summe, die für eine solche Tat je gezahlt wurde."
stimmt.
Und wenn der Täter diese Summe aufbringen kann (auch durch Kredit von Freunden o.ä.), wird das als Wiedergutmachung gewertet und könnte dazu führen, dass er früher aus der Haft entlassen wird.
"Und wenn der Täter diese Summe aufbringen kann (auch durch Kredit von Freunden o.ä.), wird das als Wiedergutmachung gewertet und könnte dazu führen, dass er früher aus der Haft entlassen wird."
Wenn nicht kann der Täter während seinerhaft Privatinsolvenz beantrage. Mit Ablauf seiner Haftzeit dürfte auch die 6 Jahre rum sein, nach der die Restschuldbefreiung in Kraft tritt.
"Und wenn der Täter diese Summe aufbringen kann (auch durch Kredit von Freunden o.ä.), wird das als Wiedergutmachung gewertet und könnte dazu führen, dass er früher aus der Haft entlassen wird."
Wenn nicht kann der Täter während seinerhaft Privatinsolvenz beantrage. Mit Ablauf seiner Haftzeit dürfte auch die 6 Jahre rum sein, nach der die Restschuldbefreiung in Kraft tritt.
Wenn die Kirchen und Jugendorganisationen wie die amerikanischen Boyscouts mit jeweils solchen Summen zu rechnen hätten, kümmerten sie sich sicherlich mehr um Prevention.
Sicherlich Zynisch aber aufs Geld achten die schon.
Was den Seelenmord an Frauen und Kindern betrifft, so ist das Schmerzensgeld eine schlechte Bezahlung für unfreiwillige Leidensarbeit.
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